3013/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.07.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0068-I/4/2005

»

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3057/J vom 17. Mai 2005 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Belohnung der Untersuchungskommission im Finanzamtsskandal Innsbruck, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen zum Gegenstand der Anfrage treffen. Die Arbeit der Untersuchungskommission war Grundlage dafür, dass das Bundesministerium für Finanzen in enger Kooperation mit den Justizbehörden maßgeblich zur lückenlosen Aufklärung der bedauerlichen Vorfälle im Bereich des Finanzamtes Innsbruck beitragen konnte. Die letzten Prüfungen, Anzeigen und sonstigen Maßnahmen wurden zu Beginn des Jahres 2005 abgeschlossen. Im Rahmen der neu aufgerollten Betriebsprüfungen wurden in diesem Zusammenhang Mehrergebnisse in Höhe von € 21.140.036,-- ermittelt.

 

Die Leistungen der Mitarbeiter in der Finanzverwaltung und somit auch in der Betriebsprüfung sind grundsätzlich vorbildlich. Es war somit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung ein großes Anliegen, die in der Anfrage erwähnten, bedauerlichen Vorfälle lückenlos aufzuklären und das ausgezeichnete Image wieder herzustellen.

 

Darüber hinaus wurde auf Basis der von der Untersuchungskommission erstellten Vorschläge ein umfassender Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Kontrollmechanismen sowie zur verstärkten Bewusstseinsbildung seitens der Mitarbeiter in Kraft gesetzt. Die Neuausrichtung der Internen Revision als prozessunabhängige verwaltungsinterne Kontrollinstanz sowie die Umsetzung eines umfangreichen Anti-Korruptions-Programms seien hier als Beispiele genannt.

 

Dadurch wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass sich ein Einzelfall wie die Causa Finanzamt Innsbruck in Zukunft nicht wiederholen kann. Die Tätigkeit der Untersuchungskommission hat damit auch einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, den bekannt guten Ruf der österreichischen Finanzverwaltung vor massiver Schädigung aufgrund der Verfehlungen einiger weniger zu bewahren. Das Vertrauen der Staatsbürger in die objektive, korrekte und transparente Arbeit der Finanzverwaltung ist eine unverzichtbare Grundlage für die effiziente Wahrnehmung haushalts­politischer Aufgaben.

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Der Untersuchungskommission gehörten 6 Personen an. Es handelte sich um einen Abteilungsleiter und einen Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen, eine Bedienstete der Finanzlandesdirektion Kärnten, einen Mitarbeiter der Finanzlandesdirektion Wien/NÖ/Bgld. und 2 Mitarbeiter der Steuerfahndung Wien.

 

Darüber hinaus wurden weitere 113 Mitarbeiter (Betriebsprüfer, Groß­betriebsprüfer, Steuerfahndungsprüfer und sonstige Mitarbeiter) zur Unter­stützung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen eingesetzt. Für diese Tätigkeit wurden Bedienstete verschiedener Finanzämter im Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol sowie Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung Innsbruck und der Finanzämter Feldkirch, Graz und Linz  herangezogen.

 

Zu 2. und 3.:

Die Reisekosten der 6 Mitglieder der Untersuchungskommission beliefen sich auf insgesamt € 22.658,30. Diese Summe setzt sich aus Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesdiäten zusammen. Im Rahmen des Bestehens der Untersuchungskommission wurden keine Flugkosten verrechnet.

 

Zu 4., 5., 8. und 10. bis 12.:

Grundsätzlich war bei der Entscheidung über die Anweisung von Belohnungen darauf Bedacht zu nehmen, dass die gegenständlichen internen Ermittlungen an die beteiligten Bediensteten besondere Anforde­rungen hinsichtlich Engagement und Mobilität gestellt haben.

 

Zur Abgeltung der überdurchschnittlichen und außergewöhnlichen Leistungen wurden die Führungskräfte des Finanzamtes Innsbruck um eine Beurteilung der einzelnen Wiederholungsprüfer nach einem Punktesystem ersucht, wobei sowohl die Fallanzahl und der Schwierigkeitsgrad als auch der persönliche Einsatz im Einzelfall zu berücksichtigen waren.

 

Die Belohnungen für die weiteren in der Causa Innsbruck tätigen Bediensteten der Steuerfahndung Wien und des Finanzamtes Innsbruck sowie für die Mitglieder der Untersuchungskommission wurden in Anlehnung an dieses Punktesystem und in entsprechender Relation zu den vergebenen Punkten bei den Wiederholungsprüfern festgelegt.

 

Wie bereits in der Einleitung angeführt, führte die lückenlose Aufklärung durch die Untersuchungskommission bzw. die eingesetzten Bediensteten zu Mehrergebnissen in der Höhe von € 21.140.036,--.

 

Insgesamt wurden Belohnungen in Höhe von € 87.000,-- gewährt:

 

Die genannten Belohnungen wurden als Einmalbetrag ausbezahlt und gemäß § 67 Einkommensteuergesetz 1988 versteuert. Da es sich bei den Empfängern um Arbeitnehmer handelt, war die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen.

 

Die Auszahlung der Belohnungen erfolgte aus Mitteln des Personal­aufwandes des Bundes. Demgemäß hatte die Verrechnung bei jenen Voran­schlagssätzen zu erfolgen, bei welchen auch die Basisbezüge des jeweiligen Empfängers der Belohnung zu verrechnen waren.

 

Zu 6. und 7.:

Die Auszahlung von "Kopfgeldprämien" kann dezidiert ausgeschlossen werden!


 

Zu 9.:

Von den Mitgliedern der Untersuchungskommission sowie den weiteren Prüfern und Mitarbeitern wurden Mehrdienstleistungen in zeitlicher Hinsicht von unterschiedlichem Ausmaß erbracht.

 

Soweit Abrechnungen dieser zeitlichen Mehrdienstleistungen rechtlich zulässig waren - etwa nicht bei "All-Inklusive-Bezügen" -, wurden diese von den zuständigen Vorgesetzten geprüft und die entsprechenden Vergütungen  aufgrund der bestehenden Vorschriften festgelegt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.