3013/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.07.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0068-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3057/J vom 17. Mai 2005 der Abgeordneten Mag. Werner
Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Belohnung der
Untersuchungskommission im Finanzamtsskandal Innsbruck, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich einige grundsätzliche
Anmerkungen zum Gegenstand der Anfrage treffen. Die Arbeit der
Untersuchungskommission war Grundlage dafür, dass das Bundesministerium für
Finanzen in enger Kooperation mit den Justizbehörden maßgeblich zur lückenlosen
Aufklärung der bedauerlichen Vorfälle im Bereich des Finanzamtes Innsbruck
beitragen konnte. Die letzten Prüfungen, Anzeigen und sonstigen Maßnahmen
wurden zu Beginn des Jahres 2005 abgeschlossen. Im Rahmen der neu aufgerollten
Betriebsprüfungen wurden in diesem Zusammenhang Mehrergebnisse in Höhe von €
21.140.036,-- ermittelt.
Die Leistungen der Mitarbeiter in der
Finanzverwaltung und somit auch in der Betriebsprüfung sind grundsätzlich
vorbildlich. Es war somit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung ein großes
Anliegen, die in der Anfrage erwähnten, bedauerlichen Vorfälle lückenlos
aufzuklären und das ausgezeichnete Image wieder herzustellen.
Darüber hinaus wurde auf Basis der von
der Untersuchungskommission erstellten Vorschläge ein umfassender
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Kontrollmechanismen sowie zur verstärkten
Bewusstseinsbildung seitens der Mitarbeiter in Kraft gesetzt. Die
Neuausrichtung der Internen Revision als prozessunabhängige verwaltungsinterne
Kontrollinstanz sowie die Umsetzung eines umfangreichen Anti-Korruptions-Programms
seien hier als Beispiele genannt.
Dadurch wurde die Grundlage dafür
geschaffen, dass sich ein Einzelfall wie die Causa Finanzamt Innsbruck in
Zukunft nicht wiederholen kann. Die Tätigkeit der Untersuchungskommission hat
damit auch einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, den bekannt guten Ruf
der österreichischen Finanzverwaltung vor massiver Schädigung aufgrund der
Verfehlungen einiger weniger zu bewahren. Das Vertrauen der Staatsbürger in die
objektive, korrekte und transparente Arbeit der Finanzverwaltung ist eine
unverzichtbare Grundlage für die effiziente Wahrnehmung haushaltspolitischer
Aufgaben.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Der
Untersuchungskommission gehörten 6 Personen an. Es handelte sich um einen
Abteilungsleiter und einen Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen,
eine Bedienstete der Finanzlandesdirektion Kärnten, einen Mitarbeiter der
Finanzlandesdirektion Wien/NÖ/Bgld. und 2 Mitarbeiter der Steuerfahndung Wien.
Darüber
hinaus wurden weitere 113 Mitarbeiter (Betriebsprüfer, Großbetriebsprüfer,
Steuerfahndungsprüfer und sonstige Mitarbeiter) zur Unterstützung und
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen eingesetzt. Für diese Tätigkeit wurden
Bedienstete verschiedener Finanzämter im Bereich der Finanzlandesdirektion
Tirol sowie Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung Innsbruck und der Finanzämter
Feldkirch, Graz und Linz
herangezogen.
Zu 2. und 3.:
Die Reisekosten der 6 Mitglieder der
Untersuchungskommission beliefen sich auf insgesamt € 22.658,30. Diese Summe
setzt sich aus Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesdiäten zusammen. Im
Rahmen des Bestehens der Untersuchungskommission wurden keine Flugkosten
verrechnet.
Zu 4., 5., 8. und 10.
bis 12.:
Grundsätzlich war bei der Entscheidung
über die Anweisung von Belohnungen darauf Bedacht zu nehmen, dass die
gegenständlichen internen Ermittlungen an die beteiligten Bediensteten
besondere Anforderungen hinsichtlich Engagement und Mobilität gestellt haben.
Zur Abgeltung der
überdurchschnittlichen und außergewöhnlichen Leistungen wurden die
Führungskräfte des Finanzamtes Innsbruck um eine Beurteilung der einzelnen
Wiederholungsprüfer nach einem Punktesystem ersucht, wobei sowohl die
Fallanzahl und der Schwierigkeitsgrad als auch der persönliche Einsatz im
Einzelfall zu berücksichtigen waren.
Die Belohnungen für die weiteren in der
Causa Innsbruck tätigen Bediensteten der Steuerfahndung Wien und des
Finanzamtes Innsbruck sowie für die Mitglieder der Untersuchungskommission
wurden in Anlehnung an dieses Punktesystem und in entsprechender Relation zu
den vergebenen Punkten bei den Wiederholungsprüfern festgelegt.
Wie bereits in der Einleitung
angeführt, führte die lückenlose Aufklärung durch die Untersuchungskommission
bzw. die eingesetzten Bediensteten zu Mehrergebnissen in der Höhe von €
21.140.036,--.
Insgesamt wurden Belohnungen in Höhe
von € 87.000,-- gewährt:
Die genannten Belohnungen wurden als
Einmalbetrag ausbezahlt und gemäß § 67 Einkommensteuergesetz 1988 versteuert.
Da es sich bei den Empfängern um Arbeitnehmer handelt, war die Lohnsteuer vom
Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen.
Die Auszahlung der Belohnungen erfolgte
aus Mitteln des Personalaufwandes des Bundes. Demgemäß hatte die Verrechnung
bei jenen Voranschlagssätzen zu erfolgen, bei welchen auch die Basisbezüge des
jeweiligen Empfängers der Belohnung zu verrechnen waren.
Zu 6. und 7.:
Die Auszahlung von
"Kopfgeldprämien" kann dezidiert ausgeschlossen werden!
Zu 9.:
Von
den Mitgliedern der Untersuchungskommission sowie den weiteren Prüfern und
Mitarbeitern wurden Mehrdienstleistungen in zeitlicher Hinsicht von unterschiedlichem
Ausmaß erbracht.
Soweit
Abrechnungen dieser zeitlichen Mehrdienstleistungen rechtlich zulässig waren -
etwa nicht bei "All-Inklusive-Bezügen" -, wurden diese von den
zuständigen Vorgesetzten geprüft und die entsprechenden Vergütungen aufgrund der bestehenden Vorschriften
festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen