3016/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMF-310205/0070-I/4/2005

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3062/J vom 18. Mai 2005 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend verhinderte Zollkontrolle des Unternehmens Swarovski und möglicher Abhängigkeiten des Finanzministers beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wieder einmal bin ich durch eine Anfrage aufgefordert, unhaltbare Vorwürfe und Unterstellungen entschieden zurückzuweisen und wie folgt klarzu­stellen:

 

  1. Die Behauptung, es hätte eine Weisung in Zusammenhang mit Kon­trollaktionen der Betrugbekämpfungsbehörden in Tirol gegeben, ist falsch. Es gab keine wie auch immer geartete Weisung, weder seitens meiner Person noch von einem meiner Beamten der BMF-Zentralstelle.

 

  1. Ebenso entbehren Behauptungen, es hätte Kontrollen bei der Firma Swarovski geben sollen, jeglicher Grundlage. Eine Zollkontrolle des Unternehmens Swarovski war nicht vorgesehen.

 

Vielmehr ist wahr, dass im Zuge der Planung der Kontrollpunkte für laufende, bundesweite Autobus-Kontrollaktionen der Steuer- und Zollver­waltung auch ein Kontrollpunkt auf dem firmeneigenen Parkplatz der Kristallwelten Swarovski ins Auge gefasst wurde. Nach internen Beratungen im Regionalmanagement wurde vom zuständigen Koordinator entschieden, dass von einer solchen Autobuskontrolle Abstand zu nehmen ist, da sich der Parkplatz auf privatem Gelände befindet. In diese Beratungen war weder ein Organträger der BMF-Zentralstelle noch ich selbst einge­bunden.

 

Ein weiterer Beweis für die unhaltbaren Vorwürfe und die damit bezweckte "Schmutzkübelkampagne" ist das Zusammenspiel von SPÖ und "NEWS". Dieses Zusammenspiel wird durch einen "Abstimmungsfehler" offensichtlich:

 

Während sich "NEWS" in seinem Artikel „Die Swarovski-Weisung" auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dr. Günther Kräuter beruft, die bei Redaktionsschluss offiziell in der Parlamentsdirektion noch gar nicht eingebracht war (Redaktionsschluss von "NEWS" war für die fragliche Ausgabe Nr. 20 vom 19.05.2005 Dienstag, 17.05.2005, 16 Uhr; eingebracht wurde die Anfrage Nr. 3062/J am 18. Mai 2005), begründet derselbe Abgeordnete eben diese parlamentarische Anfrage mit eben dem Artikel  „Die Swarovski-Weisung“.

 

Wörtlich schreibt der Abgeordnete Dr. Günther Kräuter am 18.05.2005 um 14:45 Uhr (!) auf der Internet-Website der SPÖ unter Wiedergabe des Titels des inkriminierten Artikels in „NEWS“ Nr. 20 vom 19.05.2005:

 

Kräuter: Anfragen an Grasser zu "Swarovski-Weisung" und "Morgengabe"

Die vom Nachrichtenmagazin "News" veröffentlichten Sachverhalte rund um eine Weisung hinsichtlich der Abstandnahme von der Zollprüfung des Unternehmens Swarovski möchte SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter von Finanzminister Grasser detailliert dokumentiert wissen. Kräuter hat nach Bekanntwerden der "Swarovski-Weisung" am Mittwoch, 18.5.2005, eine parlamentarische Anfrage an den Minister gerichtet, die untenstehend zum Download bereit steht....

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1. bis 3.:

Mein Ressort plant jährlich die Durchführung von Aktionstagen zur Be­kämpfung von Schwarzarbeit, Schwarzunternehmertum und Schwarzum­sätzen. Für die Zeit nach Mitte Mai 2005 war ein Buskontrollaktionstag geplant, für den regional Kontrollorte und Kontrollzeiten in einem 14-tägigen Zeitfenster auszuwählen waren.

 

In einer Vorbesprechung in der Region West wurde unter anderem die Möglichkeit diskutiert, auch den Parkplatz des Unternehmens Swarovski Kristallwelten als Kontrollpunkt für derartige Autobuskontrollen anlässlich eines Konzerts am Fronleichnamstag auszuwählen. Nach genauerer Über­prüfung dieser Kontrollmöglichkeit wurde seitens des Zollamts Innsbruck eruiert, dass es sich bei dem Parkplatz um ein Privatgrundstück handelt, auf dem Busse von anderen Busunternehmen nicht kontrolliert werden können, da dies gesetzlich nur auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig ist. Richtig ist, dass derartige Kontrollen auch zu einer Störung des geplanten Konzerts hätten führen können. Weiters ist nach den Erfahrungen des Zollamts Innsbruck die Trefferquote betreffend Kontrolle illegal Beschäftigter an Ver­kehrswegen und auch an Werktagen höher. Aus allen diesen Er­wägungen ist man letztendlich bei einer Koordinationsbesprechung der Region West übereingekommen, eine derartige Kontrolle auf dem Parkplatz der Firma Swarovski Kristallwelten nicht durchzuführen.

 

Es war also zu keinem Zeitpunkt eine Kontrolle des Unternehmens Swarovski Kristallwelten geplant, sondern lediglich eine Überlegung, Kon­trollen von Autobussen (das heißt von diversen Busunternehmen, Reiseveranstaltern usw.) auf dem Parkplatz der Firma Swarovski durchzuführen.

 

Zu 4. und 5.:

Im Gegenstand gab es, wie einleitend erwähnt, weder eine Weisung seitens meiner Person noch von einem meiner Beamten der BMF-Zentralstelle, da diese in die internen Diskussionen auf regionaler Ebene nicht eingebunden war. Der BMF-Zentralleitung wurde von allen Regionen eine Liste der endgültig festgelegten regionalen Kontrollorte und Kontrollzeiten vorgelegt. Die Behauptung, dass die Kontrolle ohne weitere Begründung abgesagt wurde, ist unwahr. Die Gründe für die Absage habe ich in der Einleitung und in der Beantwortung der Frage 1. bis 3. detailliert dargelegt. Diesbe­züglich verweise ich darauf.

 

Zu 6.:

Eine derartige Unterstellung weise ich schärfstens zurück. Die Absage des geplanten Kontrollvorgangs erfolgte, wie in dieser Anfrage­beantwortung bereits mehrfach erwähnt, aufgrund objektiver Kriterien und ohne Einflussnahme der BMF-Zentralstelle oder meiner Person. Weiters halte ich an dieser Stelle ausdrücklich fest, dass meine Amtsführung völlig korrekt und vorbildhaft ist.

 

Zu 7. und 8.:

Wie Sie richtig erwähnen, handelt es sich dabei um Privatreisen, die ich selbstverständlich selbst bezahlt habe. Dabei wurde zum wiederholten
Male übersehen, dass gemäß Artikel 52 Bundes-Verfassungsgesetz und
§ 90 1. Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat unter anderem befugt ist "die Geschäftsführung der Bundesregierung zu über­prüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen". Da die gestellten Fragen weder die Vollziehung noch Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes betreffen, erübrigt sich eine inhaltlich detaillierte Beantwortung.

 

Mit freundlichen Grüßen