3022/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

BMVIT-13.000/0014-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 18. Juli 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3072/J-NR/2005 betreffend ein besonderes Gorbach-"Kabinettstück": Ausufern des Vizekanzler- bzw. Verkehrsminister-Kabinetts ins Heimatbundesland Vorarlberg, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 24. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 14 und 15:

Haben Sie eine "persönliche Referentin des Vizekanzlers" in Vorarlberg? Wenn ja, weshalb, und was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben?

 

Wurde die "persönliche Referentin des Vizekanzlers" in Vorarlberg auch mit der "Koordination Vorarlberg" (Ihrer Ministertätigkeit? Ihrer Vizekanzlertätigkeit? Ihrer BZÖ-Tätigkeit? Ihrer beruflichen Zukunft?) betraut? Wenn ja, weshalb, und was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben?

 

Wie hoch sind die Kosten für die SteuerzahlerInnen durch die Funktion "persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg"?

 

Werden diese Kosten über den Sachaufwand Ihres Ressorts bedeckt?

 

Wenn nein: In welcher anderen Weise werden diese Kosten bedeckt, und welche Belege können Sie dafür anführen?

 

War es qualifikationsmäßig ausschlaggebend, dass Ihre "persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M. in ihrem Wohnort in der FPÖ aktiv ist?

 

Weshalb ist Ihre "persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M. nicht im Telefonbuch des BMVIT verzeichnet?

 

Weshalb ist Ihre "persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M. nicht in der Geschäftseinteilung des BMVIT verzeichnet?

 

Ist Ihr Doppelkabinett in der Radetzkystraße und im Palais Dietrichstein derart überfüllt, dass Sie zu so drastischen Entlastungsmaßnahmen wie einer Expositur in Vorarlberg greifen müssen?

 

Welche Konsequenzen werden Sie aus dem Bekanntwerden dieser erklärungsbedürftigen und rechtlich fragwürdigen Konstruktion im einzelnen bis wann ziehen?

 

Antwort:

Es gibt keine „persönliche Referentin des Vizekanzlers“ in Vorarlberg. Es gab eine Mitarbeiterin der FPÖ-Vorarlberg bis 19. April 2005, die die Koordination der FPÖ-Vorarlberg zum Vizekanzler wahrgenommen hat. Sie ist also nicht „Angestellte“ der Republik.

 

Frage 3:

Haben Sie auch in anderen Bundesländern persönliche ReferentInnen?  Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Nein, da meine Kabinettsmitarbeiter für ganz Österreich arbeiten.

 

Fragen 4 und 13:

Haben Sie auch in anderen Bundesländern Personen mit der "Koordination" beauftragt? Wenn nein, warum nicht?

 

Können Sie die Existenz weiterer aus Budgetmitteln des BMVIT oder sonstigen öffentlichen Quellen finanzierten, aber nicht öffentlich aufscheinenden MitarbeiterInnen Ihrerseits ausschließen?

 

Antwort:

In meiner Funktion als Vizekanzler der Republik Österreich und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie habe ich auch in den anderen Bundesländern keine Mitarbeiter beschäftigt, da meine Kabinettsmitarbeiter für ganz Österreich arbeiten.

 

Frage 5:

Hat a) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VerkehrsministerIn, b) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VizekanzlerIn im jeweiligen Heimatbundesland eine entsprechende Stelle bzw. Funktion eingerichtet? Wenn ja, bitte um detaillierte Angaben.

 

Antwort:

Entzieht sich meinem Kenntnisstand.

 

Frage 9:

Ihre "persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg", Frau Mag. G.M. gibt zu ihrer Funktion ihre privaten Festnetz-, Fax- und Mobiltelefonnummern an. Das "Büro" erscheint somit als Bestandteil eines privaten Haushaltes.

Können Sie verbindlich ausschließen, dass den SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand zusätzliche Kosten entstehen, wenn ja, auf welcher Grundlage?

Können Sie ausschließen, dass durch Rechnungslegung im Zusammenhang mit der "persönlichen Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" den SteuerzahlerInnen Kosten entstanden sind?

 

Antwort:

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es keine „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ in einem Angestellten- bzw. Vertragsbedienstetenverhältnis der Republik Österreich gibt und es daher auch zu keinerlei Rechnungslegungen kommt. Daher kann ich auch ausschließen, dass den SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand zusätzliche Kosten entstehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen