3022/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2005
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BM
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
BMVIT-13.000/0014-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien,
18. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3072/J-NR/2005 betreffend
ein besonderes Gorbach-"Kabinettstück": Ausufern des Vizekanzler-
bzw. Verkehrsminister-Kabinetts ins Heimatbundesland Vorarlberg, die die
Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 24. Mai 2005 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen
1, 2, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 14 und 15:
Haben Sie eine "persönliche
Referentin des Vizekanzlers" in Vorarlberg? Wenn ja, weshalb, und was sind
im einzelnen die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben?
Wurde die "persönliche Referentin
des Vizekanzlers" in Vorarlberg auch mit der "Koordination
Vorarlberg" (Ihrer Ministertätigkeit? Ihrer Vizekanzlertätigkeit? Ihrer
BZÖ-Tätigkeit? Ihrer beruflichen Zukunft?) betraut? Wenn ja, weshalb, und was
sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben?
Wie hoch sind die Kosten für die
SteuerzahlerInnen durch die Funktion "persönliche Referentin des
Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg"?
Werden diese Kosten über den
Sachaufwand Ihres Ressorts bedeckt?
Wenn nein: In welcher anderen Weise
werden diese Kosten bedeckt, und welche Belege können Sie dafür anführen?
War es qualifikationsmäßig
ausschlaggebend, dass Ihre "persönliche Referentin des Vizekanzlers und
Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M. in ihrem Wohnort in der FPÖ aktiv
ist?
Weshalb ist Ihre "persönliche
Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M.
nicht im Telefonbuch des BMVIT verzeichnet?
Weshalb ist Ihre "persönliche
Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" Frau Mag. G.M.
nicht in der Geschäftseinteilung des BMVIT verzeichnet?
Ist Ihr Doppelkabinett in der
Radetzkystraße und im Palais Dietrichstein derart überfüllt, dass Sie zu so
drastischen Entlastungsmaßnahmen wie einer Expositur in Vorarlberg greifen müssen?
Welche Konsequenzen werden Sie aus dem
Bekanntwerden dieser erklärungsbedürftigen und rechtlich fragwürdigen
Konstruktion im einzelnen bis wann ziehen?
Antwort:
Es gibt keine „persönliche Referentin
des Vizekanzlers“ in Vorarlberg. Es gab eine Mitarbeiterin der FPÖ-Vorarlberg
bis 19. April 2005, die die Koordination der FPÖ-Vorarlberg zum Vizekanzler
wahrgenommen hat. Sie ist also nicht „Angestellte“ der Republik.
Frage 3:
Haben Sie auch in anderen
Bundesländern persönliche ReferentInnen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nein, da meine Kabinettsmitarbeiter
für ganz Österreich arbeiten.
Fragen 4 und 13:
Haben Sie auch in anderen
Bundesländern Personen mit der "Koordination" beauftragt? Wenn nein,
warum nicht?
Können Sie die Existenz weiterer aus
Budgetmitteln des BMVIT oder sonstigen öffentlichen Quellen finanzierten, aber
nicht öffentlich aufscheinenden MitarbeiterInnen Ihrerseits ausschließen?
Antwort:
In meiner Funktion als Vizekanzler der
Republik Österreich und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
habe ich auch in den anderen Bundesländern keine Mitarbeiter beschäftigt, da
meine Kabinettsmitarbeiter für ganz Österreich arbeiten.
Frage 5:
Hat a) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen
als VerkehrsministerIn, b) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VizekanzlerIn im
jeweiligen Heimatbundesland eine entsprechende Stelle bzw. Funktion
eingerichtet? Wenn ja, bitte um detaillierte Angaben.
Antwort:
Entzieht sich meinem Kenntnisstand.
Frage 9:
Ihre "persönliche Referentin des
Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg", Frau Mag. G.M. gibt zu ihrer
Funktion ihre privaten Festnetz-, Fax- und Mobiltelefonnummern an. Das
"Büro" erscheint somit als Bestandteil eines privaten Haushaltes.
Können Sie verbindlich ausschließen,
dass den SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand zusätzliche Kosten entstehen,
wenn ja, auf welcher Grundlage?
Können Sie ausschließen, dass durch
Rechnungslegung im Zusammenhang mit der "persönlichen Referentin des
Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg" den SteuerzahlerInnen Kosten
entstanden sind?
Antwort:
Ich möchte nochmals darauf hinweisen,
dass es keine „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination
Vorarlberg“ in einem Angestellten- bzw. Vertragsbedienstetenverhältnis der Republik
Österreich gibt und es daher auch zu keinerlei Rechnungslegungen kommt. Daher
kann ich auch ausschließen, dass den SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand
zusätzliche Kosten entstehen.
Mit freundlichen Grüßen