3028/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0073-I/4/2005

»

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Erledigungstext:

»Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3071/J vom 24. Mai 2005 der Abgeordneten »Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend »Finanzzentrum Linz Dametz-/Museumstraße, Ausbietungs­verfahren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass diese Bundesregierung  angetreten ist, das gesamtstaatliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunktur­zyklus ausgeglichenen Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird.

 

Die im Rahmen des Reformprozesses der Finanzverwaltung neu geschaffene "Steuer- und Zollkoordination" übernimmt in 5 Regionen die Steuerung und Unterstützung der einzelnen Finanz- und Zollämter sowie der Großbetriebs­prüfungen und führt zu stärkerer Dezentralisierung und höherer Autonomie.

Durch den Einsatz moderner IT-Lösungen können in zunehmendem Ausmaß umfassende Informationen angeboten oder Behördenwege erledigt werden. Daten und Dienste werden vor Ort an den Bürger herangetragen.

 

Die konkrete Anfrage betreffend gab es bereits im Jahre 1995 erste Über­legungen zur Neuunterbringung. Auch mein Vorgänger war 1999 mit der Standortfrage befasst; es wurden Lösungen gemeinsam mit der Musikhoch­schule Linz auf deren wirtschaftliche Machbarkeit (Stichwort Gebäude­tausch) geprüft.

 

Durch die Darlegung der Historie der Neuunterbringung von Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen am Standort Linz wird offenkundig, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen zu keinem Zeitpunkt eines der möglichen Projekte favorisiert worden ist und somit kein Projekt­werber im Vertrauen darauf Aufwendungen tätigen konnte.

 

Die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wurde im ersten Quartal 2002 von den damaligen Projektbetreibern Museum-/Dametzstraße (auch Kaindl‑Gründe) um einen Präsentationstermin ersucht.

 

Ein dieses Projekt betreffendes weiteres Schreiben einer Anwaltsgesellschaft im zweiten Quartal 2002 wurde von der Finanzlandesdirektion an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde dieses Schreiben dahingehend beantwortet, dass "derzeit aus vergaberechtlichen Gründen eine Grundsatzentscheidung über Ihr Projekt nicht getroffen werden kann“.

 

Auf ausdrücklichen Wunsch des nunmehrigen Projektkonsortiums LHI für das Projekt Museum-/Dametzstraße fand am 31. Jänner 2003 mit den in der Anfrage genannten Funktionären im Bundesministerium für Finanzen eine Präsentation des Projekts statt, wobei wiederum vom Bundes­ministerium für Finanzen auf die Unverbindlichkeit dieses Termins ausdrücklich hingewiesen worden ist.

 

Seitens der Projektwerber ergingen auch Schreiben direkt an die Ressort­leitung, die allesamt mit dem Hinweis auf die noch im Gange befindlichen internen Konzeptionsarbeiten beantwortet wurden.

 

Nach Abschluss der internen Konzeptionsarbeit erfolgte durch die Finanz­landesdirektion für Oberösterreich per 8. August 2003 die Veröffentlichung des Ausbietungsverfahrens "Neuunterbringung der Finanz- und Zolldienst­stellen auf Mietbasis in Linz", die von einem extern beauftragten Gutachter, der als Gewinner einer Expertenausschreibung hervorgegangen ist, durch­geführt wurde.

 

Im Laufe des zweistufigen Verfahrens wurde das Projekt Museum‑/Dametzstraße als unzureichend qualifiziert ausgeschieden. Sohin verblieben nur mehr zwei weitere Projektwerber. Nach dem freiwilligen Ausscheiden eines weiteren Teilnehmers wurde im Auftrag des Bundes­ministeriums für Finanzen das Ausbietungsverfahren mit Schreiben des für die Verfahrensabwicklung betrauten Gutachters vom 19. Juli 2004 mangels Konkurrenzsituation widerrufen.

 

Die seither seitens des ausgeschiedenen Projektkonsortiums LHI an die Ressortleitung direkt und indirekt gerichteten Schreiben wurden jeweils unter Hinweis auf das abgewickelte Verfahren und den damit verbundenen Begründungen beantwortet.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 3.:

Wie bereits einleitend dargelegt, wurde dem Bundesministerium für Finanzen mit einem von der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich weitergeleiteten Schreiben einer Anwaltsgesellschaft vom 16. Mai 2002 ein Projekt Kaindl-Gründe (Museum-/Dametzstraße) Linz bekannt. Dieses Schreiben wurde vom Bundesministerium für Finanzen am 15. Juli 2002 dahingehend beantwortet, dass "derzeit aus vergaberechtlichen Gründen eine Grundsatzentscheidung über Ihr Projekt nicht getroffen werden kann“.

 

Zu 2., 4., 7., 9. bis 13.:

Im Zuge des Ausbietungsverfahrens wurde der fragliche Standort in gleicher Weise wie andere Standorte auf seine Eignung überprüft.

 

Für die Beurteilung war ein Gremium, bestehend aus

 

verantwortlich.

 

Das Projekt der LHI wurde vom Beurteilungsgremium über einstimmigen Beschluss aus „schwerwiegender Nichteinhaltung der Vorgaben zur Größe des Mietobjekts“  ausgeschieden.

 

Begründet wurde dies vor allem damit, dass die Nachrechnung der zur Verfügung stehenden Fassadenlängen vor Gebäudeteilen mit einer für Arbeitsplätze nutzbaren Trakttiefe von 6,50 m ein Flächendefizit von ca. 10% der geforderten Flächen ergeben hat.

 

Darüber hinaus wiesen die verbleibenden Flächen zum Teil keine ausreichende natürliche Belichtung auf.

 

Gegen diese Entscheidung des Beurteilungsgremiums hat der Projekt­betreiber „Einspruch“ erhoben, und außerhalb gesetzter Fristen insgesamt fünf weitere Varianten vorgelegt, die durch den Gutachter eingehenden Prüfungen unterzogen wurden. Die Prüfergebnisse wurden einem sach­kundigen Vertreter des Projektbetreibers vorgelegt und mit ihm rein rechnerisch abgestimmt. Das festgestellte Flächendefizit konnte durch keine der Varianten ausgeräumt werden.

 

Die Frage der Beurteilung der ausreichenden natürlichen Belichtung seitens des Beurteilungsgremiums wurde durch ein externes Rechtsgutachten überprüft. Der Rechtsgutachter kam zu dem Schluss, dass die Auslegung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und die daran anknüpfende Wertung des Beurteilungsgremiums im Interesse einer entsprechenden Arbeitsplatzqualität rechtlich nicht zu beanstanden wäre.

 

Aufgrund des geschilderten Verfahrensablaufs und der intensiven Prüfung des vorgelegten Projekts samt Varianten waren keine weiteren Gutachten erforderlich.

 

Die Tatsache, dass in Besprechungen mit dem LHI-Konsortium die Belichtungserfordernisse laut der Wiener Bauordnung beispielhaft ange­sprochen wurden, mag dieses zu der angesprochenen Interpretation veranlasst haben. Tatsächlich wurde die Wiener Bauordnung aber nicht als Argumentation für die Ablehnung des Projekts herangezogen.

 

Zu 5., 6., 8. 18., 19., 23. und 24.:

Der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unterbringungsvorhabens wurde im Vorfeld des Ausbietungsverfahrens insofern Rechnung getragen, als die Bundesimmobiliengesellschaft bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten (Neubau des Finanzamts Urfahr gemeinsam mit einer Polizeidienststelle in der Sonnensteinstraße) eingebunden war.

 

Um die Synergien innerhalb der derzeit auf fünf Standorten untergebrachten Finanzdienststellen optimal nutzen zu können und unter dem Blickpunkt der Unterstützung der im Gang befindlichen Reform der Finanzverwaltung (z. B. Einrichtung von Teamarbeitsplätzen) sowie auch im Interesse einer verstärkten Bürgerorientierung wurde die räumliche Zusammenführung der Linzer Finanz-Dienststellen an einen Standort konzipiert. Dieses Konzept wurde als Grundlage des Ausbietungsverfahrens herangezogen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat nach erfolglosem Abschluss des Ausbietungsverfahrens die konzeptionellen Überlegungen für die Mietunter­bringung der Dienststellen am Linzer Standort wieder aufgenommen.

 

Zu 12. und 13.:

Die angesprochenen Aussagen und Gerüchte sind mir nicht bekannt. Ich weise aber darauf hin, dass ich Gerüchte prinzipiell nicht kommentiere.

 

Zu 14. bis 17., 20. und 21.:

Das am Standort "Bahnhof" entwickelte Hochhausprojekt wurde bisher weder „ins Auge gefasst“ noch wurden „diesbezüglich Verhandlungen geführt“. Für Flächen im Hochhausprojekt am Standort "Bahnhof" wurde im Zuge der 1. Stufe des Ausbietungsverfahrens gemeinsam mit anderen Standorten von einem Projektwerber Interesse an der Teilnahme am Ausbietungsverfahren angemeldet. Dieses Interesse wurde vom dafür eingesetzten Auswahlgremium in der Sitzung vom 27. Oktober 2003 positiv gewertet und angenommen; der Projektwerber wurde daher zur Vorlage von Projektunterlagen für diesen Standort eingeladen, hat jedoch ohne weitere Erläuterungen im Ausbietungsverfahren keine Unterlagen vorgelegt. Erst während des laufenden Verfahrens wurde von Proponenten des Hochhaus­projekts Interesse an einer Anbotlegung für den Standort "Bahnhof" offeriert. Die Möglichkeit einer verspäteten Teilnahme am Ausbietungsverfahren wurde verneint und dies den Vertretern auch mitgeteilt, weshalb auch keine Unterlagen eingereicht wurden.

 

Im Ausbietungsverfahren lagen insgesamt drei Projekte vor; nach Ausschluss des Angebots der LHI aus der Bewertung und nach Rückziehung eines weiteren Angebots lag letztendlich nur mehr ein Projekt zur Auswahl vor.

 

Wie bereits erwähnt, wurde vom Gutachter im Auftrag des Bundes­ministeriums für Finanzen das Ausbietungsverfahren widerrufen, da eine Konkurrenzsituation als wesentliche Voraussetzung des Ausbietungs­verfahrens nicht mehr gegeben war.

 

Zum Zeitpunkt der Anfrage lagen dem Bundesministerium für Finanzen keine konkreten Unterlagen über ein "Bahnhofhochhausprojekt" vor; es sind daher auch keine Mietpreise pro m² bekannt.

 

Zu  22.:

Die Ertragszahlen der ÖBB liegen dem Bundesministerium für Finanzen  nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.