3028/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0073-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3071/J
vom 24. Mai 2005 der Abgeordneten
Einleitend weise ich darauf hin, dass diese Bundesregierung angetreten ist, das gesamtstaatliche
Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen
Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der
Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden
und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität der Verwaltung erhöht wird.
Die im Rahmen des Reformprozesses der Finanzverwaltung neu
geschaffene "Steuer- und Zollkoordination" übernimmt in 5 Regionen
die Steuerung und Unterstützung der einzelnen Finanz- und Zollämter sowie der
Großbetriebsprüfungen und führt zu stärkerer Dezentralisierung und höherer
Autonomie.
Durch den Einsatz moderner IT-Lösungen können in zunehmendem
Ausmaß umfassende Informationen angeboten oder Behördenwege erledigt werden.
Daten und Dienste werden vor Ort an den Bürger herangetragen.
Die
konkrete Anfrage betreffend gab es bereits im Jahre 1995 erste Überlegungen
zur Neuunterbringung. Auch mein Vorgänger war 1999 mit der Standortfrage
befasst; es wurden Lösungen gemeinsam mit der Musikhochschule Linz auf deren
wirtschaftliche Machbarkeit (Stichwort Gebäudetausch) geprüft.
Durch
die Darlegung der Historie der Neuunterbringung von Dienststellen des
Bundesministeriums für Finanzen am Standort Linz wird offenkundig, dass seitens
des Bundesministeriums für Finanzen zu keinem Zeitpunkt eines der möglichen
Projekte favorisiert worden ist und somit kein Projektwerber im Vertrauen
darauf Aufwendungen tätigen konnte.
Die
Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wurde im ersten Quartal 2002 von den
damaligen Projektbetreibern Museum-/Dametzstraße (auch Kaindl‑Gründe) um einen
Präsentationstermin ersucht.
Ein
dieses Projekt betreffendes weiteres Schreiben einer Anwaltsgesellschaft im
zweiten Quartal 2002 wurde von der Finanzlandesdirektion an das
Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet. Seitens des Bundesministeriums
für Finanzen wurde dieses Schreiben dahingehend beantwortet, dass "derzeit aus vergaberechtlichen Gründen eine
Grundsatzentscheidung über Ihr Projekt nicht getroffen werden kann“.
Auf ausdrücklichen Wunsch des nunmehrigen
Projektkonsortiums LHI für das Projekt Museum-/Dametzstraße fand am 31. Jänner 2003 mit den in der Anfrage genannten Funktionären im
Bundesministerium für Finanzen eine Präsentation des Projekts statt, wobei
wiederum vom Bundesministerium für Finanzen auf die Unverbindlichkeit dieses
Termins ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Seitens der Projektwerber ergingen auch Schreiben
direkt an die Ressortleitung, die allesamt mit dem Hinweis auf die noch im
Gange befindlichen internen Konzeptionsarbeiten beantwortet wurden.
Nach Abschluss der internen Konzeptionsarbeit erfolgte
durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich per 8. August 2003 die
Veröffentlichung des Ausbietungsverfahrens "Neuunterbringung der Finanz-
und Zolldienststellen auf Mietbasis in Linz", die von einem extern
beauftragten Gutachter, der als Gewinner einer Expertenausschreibung
hervorgegangen ist, durchgeführt wurde.
Im Laufe des zweistufigen Verfahrens wurde das Projekt
Museum‑/Dametzstraße
als unzureichend qualifiziert ausgeschieden. Sohin
verblieben nur mehr zwei weitere Projektwerber. Nach dem freiwilligen
Ausscheiden eines weiteren Teilnehmers wurde im Auftrag des Bundesministeriums
für Finanzen das Ausbietungsverfahren mit Schreiben des für die
Verfahrensabwicklung betrauten Gutachters vom 19. Juli 2004 mangels Konkurrenzsituation widerrufen.
Die seither seitens des ausgeschiedenen
Projektkonsortiums LHI an die Ressortleitung direkt und indirekt gerichteten
Schreiben wurden jeweils unter Hinweis auf das abgewickelte Verfahren und den
damit verbundenen Begründungen beantwortet.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1. und 3.:
Wie bereits einleitend dargelegt, wurde
dem Bundesministerium für Finanzen mit einem von der Finanzlandesdirektion für
Oberösterreich weitergeleiteten Schreiben einer Anwaltsgesellschaft vom 16. Mai 2002 ein Projekt Kaindl-Gründe (Museum-/Dametzstraße) Linz bekannt. Dieses Schreiben wurde vom Bundesministerium für Finanzen
am 15. Juli 2002 dahingehend beantwortet, dass "derzeit aus
vergaberechtlichen Gründen eine Grundsatzentscheidung über Ihr Projekt nicht
getroffen werden kann“.
Zu
2., 4., 7., 9. bis 13.:
Im
Zuge des Ausbietungsverfahrens wurde der fragliche Standort in gleicher Weise
wie andere Standorte auf seine Eignung überprüft.
Für die Beurteilung war ein Gremium,
bestehend aus
verantwortlich.
Das Projekt der LHI
wurde vom Beurteilungsgremium über einstimmigen Beschluss aus „schwerwiegender
Nichteinhaltung der Vorgaben zur Größe des Mietobjekts“ ausgeschieden.
Begründet wurde dies
vor allem damit, dass die Nachrechnung der zur Verfügung stehenden
Fassadenlängen vor Gebäudeteilen mit einer für Arbeitsplätze nutzbaren
Trakttiefe von 6,50 m ein Flächendefizit von ca. 10% der geforderten
Flächen ergeben hat.
Darüber hinaus wiesen
die verbleibenden Flächen zum Teil keine ausreichende natürliche Belichtung
auf.
Gegen diese
Entscheidung des Beurteilungsgremiums hat der Projektbetreiber „Einspruch“
erhoben, und außerhalb gesetzter Fristen insgesamt fünf weitere Varianten
vorgelegt, die durch den Gutachter eingehenden Prüfungen unterzogen wurden. Die
Prüfergebnisse wurden einem sachkundigen Vertreter des Projektbetreibers
vorgelegt und mit ihm rein rechnerisch abgestimmt. Das festgestellte
Flächendefizit konnte durch keine der Varianten ausgeräumt werden.
Die Frage der
Beurteilung der ausreichenden natürlichen Belichtung seitens des
Beurteilungsgremiums wurde durch ein externes Rechtsgutachten überprüft. Der
Rechtsgutachter kam zu dem Schluss, dass die Auslegung der einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen und die daran anknüpfende Wertung des
Beurteilungsgremiums im Interesse einer entsprechenden Arbeitsplatzqualität
rechtlich nicht zu beanstanden wäre.
Aufgrund des
geschilderten Verfahrensablaufs und der intensiven Prüfung des vorgelegten
Projekts samt Varianten waren keine weiteren Gutachten erforderlich.
Die Tatsache, dass in
Besprechungen mit dem LHI-Konsortium die Belichtungserfordernisse laut der
Wiener Bauordnung beispielhaft angesprochen wurden, mag dieses zu der
angesprochenen Interpretation veranlasst haben. Tatsächlich wurde die Wiener
Bauordnung aber nicht als Argumentation für die Ablehnung des Projekts
herangezogen.
Zu 5., 6., 8. 18., 19., 23. und 24.:
Der Gesamtwirtschaftlichkeit des
Unterbringungsvorhabens wurde im Vorfeld des Ausbietungsverfahrens insofern
Rechnung getragen, als die Bundesimmobiliengesellschaft bei der Suche nach
Lösungsmöglichkeiten (Neubau des Finanzamts Urfahr gemeinsam mit einer
Polizeidienststelle in der Sonnensteinstraße) eingebunden war.
Um die Synergien innerhalb der derzeit
auf fünf Standorten untergebrachten Finanzdienststellen optimal nutzen zu
können und unter dem Blickpunkt der Unterstützung der im Gang befindlichen
Reform der Finanzverwaltung (z. B. Einrichtung von Teamarbeitsplätzen) sowie
auch im Interesse einer verstärkten Bürgerorientierung wurde die räumliche Zusammenführung
der Linzer Finanz-Dienststellen an einen Standort konzipiert. Dieses Konzept
wurde als Grundlage des Ausbietungsverfahrens herangezogen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat
nach erfolglosem Abschluss des Ausbietungsverfahrens die konzeptionellen
Überlegungen für die Mietunterbringung der Dienststellen am Linzer Standort
wieder aufgenommen.
Zu
12. und 13.:
Die
angesprochenen Aussagen und Gerüchte sind mir nicht bekannt. Ich weise aber
darauf hin, dass ich Gerüchte prinzipiell nicht kommentiere.
Zu
14. bis 17., 20. und 21.:
Das am Standort "Bahnhof"
entwickelte Hochhausprojekt wurde bisher weder „ins Auge gefasst“ noch wurden
„diesbezüglich Verhandlungen geführt“. Für Flächen im Hochhausprojekt am
Standort "Bahnhof" wurde im Zuge der 1. Stufe des
Ausbietungsverfahrens gemeinsam mit anderen Standorten von einem Projektwerber
Interesse an der Teilnahme am Ausbietungsverfahren angemeldet. Dieses Interesse
wurde vom dafür eingesetzten Auswahlgremium in der Sitzung vom 27. Oktober 2003
positiv gewertet und angenommen; der Projektwerber wurde daher zur Vorlage von
Projektunterlagen für diesen Standort eingeladen, hat jedoch ohne weitere
Erläuterungen im Ausbietungsverfahren keine Unterlagen vorgelegt. Erst während
des laufenden Verfahrens wurde von Proponenten des Hochhausprojekts Interesse
an einer Anbotlegung für den Standort "Bahnhof" offeriert. Die
Möglichkeit einer verspäteten Teilnahme am Ausbietungsverfahren wurde verneint
und dies den Vertretern auch mitgeteilt, weshalb auch keine Unterlagen
eingereicht wurden.
Im Ausbietungsverfahren lagen insgesamt
drei Projekte vor; nach Ausschluss des Angebots der LHI aus der Bewertung und
nach Rückziehung eines weiteren Angebots lag letztendlich nur mehr ein Projekt
zur Auswahl vor.
Wie bereits erwähnt, wurde vom
Gutachter im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen das
Ausbietungsverfahren widerrufen, da eine Konkurrenzsituation als wesentliche
Voraussetzung des Ausbietungsverfahrens nicht mehr gegeben war.
Zum Zeitpunkt der Anfrage lagen dem
Bundesministerium für Finanzen keine konkreten Unterlagen über ein
"Bahnhofhochhausprojekt" vor; es sind daher auch keine Mietpreise pro
m² bekannt.
Zu 22.:
Die
Ertragszahlen der ÖBB liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.