3030/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
25.
Mai 2005 unter der Nr. 3075/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend von
Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte III
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Allgemeines
Wie bereits anläßlich der Beantwortung der (im
Wesentlichen) gleich lautenden Anfrage
1783/J vom 26.5.2004 ausgeführt, besteht im
Bereich der Umsetzung von Richtlinien
lediglich eine koordinative
Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, die ein Hinwirken
auf die rechtzeitige und vollständige
Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Ge-
meinschaft ermöglichen soll und vom Verfassungsdienst wahrgenommen wird.
Das
Bundeskanzleramt fungiert in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner für die
Bun-
desministerien und die Länder und
unterstützt diese in einem laufenden Dialog bei der
Lösung von Umsetzungsproblemen.
Die Umsetzung von Richtlinien
selbst (Vorbereitung und Legistik) sowie die Verant-
wortung für die betreffenden Inhalte verbleiben aber selbstverständlich in der Zustän-
digkeit des jeweiligen Bundesministeriums (bzw. Landes). Das
Bundeskanzleramt
ist
daher nicht zuständig, inhaltliche oder strategische Entscheidungen im Hinblick
auf
die Umsetzung einzelner Richtlinien zu treffen. Fragen, die sich auf die
Inhalte der zu
treffenden
Umsetzungsakte beziehen und diesbezügliche Auslegungsfragen, können
vom
Bundeskanzleramt somit nicht beantwortet werden (vgl. die Fragen 4, 8, 15 bis
20).
Das Bundeskanzleramt verfügt aufgrund
der Zusammenarbeit mit den Bundesminis-
terien
und den Ländern vollständigen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand
der von Österreich
umzusetzenden Richtlinien. Das Bundeskanzleramt versendet regel-
mäßig Listen aller neu erschienenen und noch nicht vollständig umgesetzten
Richtlinien
an alle Bundesministerien und Länder. In
diesen Listen werden dann aufgrund der
Rückmeldungen die zuständigen Stellen,
die in Aussicht genommenen Rechtsakte
sowie die zugehörigen
Zeitpläne für die Umsetzung eingetragen.
Aus Gründen der
besseren Übersicht werden die Fragen im Folgenden, soweit sie in-
haltlich
den gleichen Bereich betreffen, zusammengefaßt und die Informationen über
die betroffenen Richtlinien
in tabellarischen Übersichten dargestellt.
Zu den Fragen 1 bis 3, 5 bis 7 und 9:
Fragen 1-3, 5, 9 - ausschließliche Bundeskompetenz:
Frage 1 = Spalte 1 und 2
Frage 2 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)
Frage 3 = Spalte 4
Frage 5 = Spalte 5
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Fragen 1-3, 6, 9 -Bundes-/Länderkompetenz:
Frage 1 = Spalte 1 und 2
Frage 2 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)
Frage 3 = Spalte 4
Frage 5 = siehe Seite 1-6
Frage 6 = Spalte 5
Frage 7:
Keine Richtlinie fällt zur Zeit unter ausschließliche Länderkompetenz.
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Zu den Fragen 4 und 8:
Hinsichtlich der Umsetzung der oben
genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und die Verantwortung für die
Identifizierung und
rechtzeitige Anpassung der jeweils
betroffenen legislativen Inhalte verweist das Bundeskanzleramt auf die
Ausführungen zu Punkt I.
sowie
auf das in Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG normierte Ressortprinzip und
das Bundesministeriengesetz 1986.
Im Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes sind derzeit keine Richtlinien betroffen.
Zu den Fragen 10 bis 14:
Fragen 10 –14, 25 - ausschließliche Bundeskompetenz:
Frage 10 = Spalte 1 und 2
Frage 11 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)
Frage 12 = Spalte 5
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Fragen 10-14, 25 - Bundes-/Länderkompetenz:
Frage 10 = Spalte 1 und 2
Frage 11 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)
Frage 12 = Spalte 5 (siehe Seite 1-3)
Frage 13 = Spalte 5
Frage 14:
Keine Richtlinie fällt zur Zeit unter ausschließliche Länderkompetenz
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Zu Frage 15:
Hinsichtlich der Frage 15 nach den
politischen Hauptinhalten der nach dem 1. März
2004 umzusetzenden
Richtlinien und den sich daraus ergebenden innerstaatlichen An-
passungserfordernissen verweist das
Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die
Ausführungen zu Punkt I. und das Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1
und Art. 77 Abs.
1
B-VG sowie das Bundesministeriengesetz 1986 auf die Zuständigkeit des
jeweiligen
Fachressorts.
Im Vollziehungsbereich des
Bundeskanzleramtes werden die Richtlinien 2004/17/EG
und
2004/18/EG „Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen“ bis zum 31.1.2006
umzusetzen
sein. Es werden dadurch Änderungen des Bundesvergabegesetzes
(BVergG)
sowie der darauf beruhenden Verordnungen erforderlich. Unter anderem wird
das
BVergG zur Erleichterung der Lesbarkeit eine neue Struktur erhalten und die
auf-
grund der neuen Richtlinien möglichen Vereinfachungen und neuen Verfahrensarten
umsetzen.
Ein Begutachtungsentwurf wurde Anfang Juli 2005 vorgelegt.
Zu den Fragen 16 bis 20:
Hinsichtlich der Fragen 16 bis 20,
insoweit sie einen Regelungsbereich von gemein-
schaftlichen
Verordnungen und den sich allenfalls daraus ergebenden innerstaatlichen
Handlungsbedarf betreffen, welcher nicht in den Vollziehungsbereich des
Bundeskanz-
leramtes fällt, verweist das
Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die Ausführungen
zu Punkt I. und das
Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie
das Bundesministeriengesetz
1986 auf die Zuständigkeit des jeweiligen Fachressorts.
Im Zuständigkeitsbereich des
Bundeskanzleramtes sind keine mit dem gemeinschaftli-
chen Verordnungsrecht im Widerspruch stehenden Regelungen bekannt.
Zu Frage 21:
Insgesamt wurden nach dem
Informationsstand des Bundeskanzleramtes seit dem
österreichischen Beitritt 48 Klagen wegen unterbliebener bzw. mangelhafter
Um-
setzung bzw. Anwendung von Richtlinien, anhängig gemacht.
Davon wurden 19
mittels
Urteils entschieden, derzeit sind 9 Klagen der Kommission gegen die Republik
Österreich vor dem EuGH anhängig. Die restlichen 20 Verfahren wurden
eingestellt
(Klagsrückziehung durch die Kommission). In der nachstehenden tabellarischen
Über-
sicht sind jene Verfahren aufgelistet, die anhängig sind bzw. waren und bei
denen mit
vertretbarem
administrativem Aufwand abgeklärt werden konnte, daß sie eine mangel-
hafte oder fehlende Umsetzung von Richtlinien betreffen. Davon betrafen 29 den
Bund
und 19 die Länder. Der Gegenstand des
Verfahrens, das betroffene Organ sowie der
jeweilige Verfahrensstand sind ebenfalls der nachstehenden Liste zu
entnehmen.
1.
EuGH-Verfahren
C-168/04
betreffend
grenzüberschreitende
Dienstleistungen
(Bedingungen für die
Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern von
EU-Unternehmen); Stand: anhängig (Bund)
2.
EuGH-Verfahren C-473/99 betreffend fehlende
Umsetzungsmitteilung bei RL
95/30/EG
über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologi-
sche
Arbeitsstoffe bei der Arbeit (AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 14.6.2001
(Länder)
3.
EuGH-Verfahren
C-212/02
betreffend Umsetzung der RL 89/665 und 92/13 über
die Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bei der Vergabe öf-
fentlicher Liefer- und Bauaufträge; Stand: Urteil vom 24.6.2004(Länder)
4.
EuGH-Verfahren C-428/04 betreffend
Umsetzung der RL 89/391 über die Durch-
führung von Maßnahmen
zu Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit;
Stand: anhängig (Bund/Länder)
5.
EuGH-Verfahren C-110/00 betreffend fehlende
Umsetzungsmitteilung bei RL
97/59 (biologische
Arbeitsstoffe; AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 11.10.2001
(Länder)
6.
EuGH-Verfahren C-111/00 betreffend fehlende
Umsetzungsmitteilung bei RL
97/65
biologische Arbeitsstoffe; AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 11.10.2001
(Länder)
7.
EuGH-Verfahren C-81/03 betreffend_Anwendung
der RL 89/48 - freiberufliche
Ausübung
bestimmter gehobener medizinisch-technischer Dienste (MTD-Gesetz);
Stand: Urteil vom
9.9.2004 (Bund)
8.
EuGH-Verfahren C-203/03 betreffend Umsetzung
der RL 92/85; Gleichbehand-
lung
von Frauen und Männern hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung (Un-
tertagebergbau,
Druckluft- und Taucherarbeiten; Stand: Urteil vom 1.2.2005
(Bund)
9.
EuGH-Verfahren C-424/99 betreffend
Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den
menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversi-
cherungssysteme
(COSAAR), RL 89/105; Stand: Urteil vom 27. November 2001
(Bund)
10.
EuGH-Verfahren C-221/00 betreffend Verbot
gesundheitsbezogener Angaben
auf Lebensmitteln, RL 79/112/EWG
(EtikettierungsRL);
Stand: Urteil vom
23.1.2003 (Bund)
11.
EuGH-VerfahrenC-507/04 betreffend
vollständige Umsetzung der RL 79/409
über die Erhaltung
der wildlebenden Vogelarten; Stand: anhängig (Länder)
12.
EuGH-VerfahrenC-508/04 betreffend
vollständige Umsetzung der RL 79/409
über
die Erhaltung der natürliche Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen; Stand: anhängig
(Länder)
13.
EuGH-Verfahren C-340/03 betreffend_Umsetzung
der RL 86/278; Verwendung
von Klärschlamm in
der Landwirtschaft; Stand: eingestellt (Länder)
14.
EuGH-Verfahren C-4/04 betreffend Umsetzung
der RL 98/44 über den rechtli-
chen
Schutz biotechnologischer Erfindungen; Stand: Urteil vom 28.10.2004
(Bund)
15.
EuGH-Verfahren C-15/03 betreffend Umsetzung
der RL 75/439 - Altölbeseiti-
gung; Stand: Urteil
vom 27.1.2005 (Bund)
16.
EuGH-Verfahren C-357/03 betreffend
Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen
zur Richtlinien 98/24 zum Schutz der Arbeitsnehmer vor der Gefährdung
durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit; Stand: Urteil vom 28.10. 2004
(Länder)
17.
EuGH-Verfahren C-76/03 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umset-
zung
der RL 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen;
Stand: eingestellt
(Bund)
18.
EuGH-Verfahren
C-214/03 Umsetzung der RL 88/609/EWG zur Begrenzung der
Schadstoffemissionen von
Großfeuerungsanlagen in die Luft; Stand: Urteil vom
8.7.2004 (Bund)
19.
EuGH-Verfahren
C-411/02
betreffend mangelnde Umsetzung der RL 98/10/EG -
Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP) beim
Sprachtelefondienst; Stand:
Urteil vom 14.9.2004 (Bund)
20.
EuGH-Verfahren C-358/03 betreffend
Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen
zur RL 90/269/EWG über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit
und
des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten;
Stand: Urteil vom
16.12.2004 (Länder)
21.EuGH-Verfahren
C-359/03 betreffend Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen zur RL 90/270/EWG über Mindestvorschriften bzgl. der Sicherheit und
des
Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten; Stand: Urteil vom
16.9.2004(Länder)
22.
EuGH-Verfahren C-78/04 betreffend Umsetzung
der RL 96/61/EG über die inte-
grierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Stand: Urteil
vom 18.11.2004 (Bund)
23.
EuGH-Verfahren C-360/03 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung
der RL 2000/39/EG zur Festlegung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in
Durchführung der RL
98/24/EG; Stand: Urteil vom 28.10.2004 (Länder)
24.
EuGH-Verfahren C-362/03 betreffend
Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnah-
men
zur RL 1999/74/EG Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen;
Stand: eingestellt
(Länder)
25.
EuGH-Verfahren C-10/04 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung
der RL 1999/63 zur Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten in inner-
staatliches Recht;
Stand: eingestellt (Bund)
26.
EuGH-Verfahren C-421/03 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2001/18/EG über die Freisetzung gentechnisch veränderter Or-
ganismen; Stand: Urteil
vom 28.10.2004 (Bund)
27.
EuGH-Verfahren C-109/05 betreffend Umsetzung der RL
200/53 über Altfahr-
zeuge; Stand: anhängig
(Bund)
28.
EuGH-Verfahren C-54/04 betreffend
Umsetzung der RL 2001/80 zur Begrenzung
von Schadstoffemissionen
von Großfeuerungsanlagen in innerstaatliches Recht;
Stand: eingestellt (Bund)
29.
EuGH-Verfahren C-476/03 betreffend
Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnah-
men
zu den RL 2001/12/EG (Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Ge-
meinschaft),
2001/13/EG (Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunterneh-
men) und 2001/14/EG
(Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Er-
hebung von Entgelten für die Nutzung von
Eisenbahninfrastruktur und die Si-
cherheitsbescheinigung; Stand: eingestellt (Bund)
30.
EuGH-Verfahren
C-378/04
betreffend Umsetzung der RL 99/38 über den Schutz
der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch
Karzinogene; Stand: anhängig
(Länder)
31.
EuGH-Verfahren
C-377/04
betreffend Umsetzung der RL 99/92 über den Schutz
der Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären; Stand:
anhängig
(Länder)
32.
EuGH-Verfahren C-335/04 betreffend Umsetzung
der RL 2000/43 zur Anwen-
dung
des Gleichheitsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethni-
schen
Herkunft; Stand: Urteil vom 4.5.2005 (Bund/Länder)
33.
EuGH-Verfahren C-153/05 betreffend Umsetzung
der RL 2002/30 über lärmbe-
dingte
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen; Stand: anhängig (Bund)
34.
EuGH-Verfahren C-133/05 betreffend Umsetzung
der RL 2000/78 zur Festle-
gung
eines Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäf-
tigung und Beruf;
Stand: anhängig (Bund/Länder)
35.
EuGH-Verfahren C-146/02 betreffend
mangelhafte Umsetzung der RL 96/59
über
die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle
(PCB/PCT); Stand: eingestellt
(Bund)
36.
EuGH-Verfahren C-33/02 betreffend mangelnde
Umsetzung der RL 94/67/EG
über die Verbrennung
gefährlicher Abfälle; Stand: eingestellt (Bund)
37.
EuGH-Verfahren
C-194/01
betreffend mangelhafte Umsetzung des Anwen-
dungsbereiches
der RL 75/442/EWG über Abfälle und der RL 91/689/EWG über
gefährliche Abfälle
(Abfalldefinition); Stand: Urteil vom 29.4.2004 (Bund)
38.
EuGH-Verfahren C-345/01 betreffend
Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen bei RL 98/81/EWG - Anwendung genetisch veränderter Mikroorganis-
men
in geschlossenen Systemen; Stand: eingestellt (Bund)
39.
EuGH-Verfahren C-194/02 betreffend Umsetzung
der RL 91/689 über gefähr-
liche Abfälle; Stand:
eingestellt (Bund)
40.
EuGH-Verfahren C-192/02 betreffend Umsetzung
der Richtlinie 75/442 über
Abfälle
(AbfallrahmenRL); Stand: eingestellt (Bund)
41.
EuGH-Verfahren C-155/02 betreffend Umsetzung
von Richtlinien des Rates
89/369/EWG
und 89/429/EWG über die Verhütung bzw. Verringerung der Luft-
verunreinigung
durch Verbrennungsanlagen für Siedlungsanlagen (Kommunale
AbfallverbrennungsRL);
Stand: eingestellt (Länder)
42.
EuGH-Verfahren
C-131/02
betreffend
Nichtmitteilung von Umsetzungsmaß-
nahmen
der RL 2000/24/EG zur Änderung der RL 76/895/EWG, 86/362/EWG,
86/363/EWG
und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an
Rückständen
von Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Getreide, Lebens-
mitteln
tierischen Ursprungs und
bestimmten Erzeugnissen
pflanzlichen Ur-
sprungs,
einschließlich Obst und Gemüse; Stand: eingestellt (Bund)
43.
EuGH-Verfahren C-353/02 betreffend
Nichtmitteilung
von Maßnahmen zur
Umsetzung
der RL 2000/42/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an
Rückständen
von Schädlingsbekämpfungsmittel auf und in Getreide, Lebens-
mitteln
tierischen Ursprungs und
bestimmten Erzeugnissen
pflanzlichen Ur-
sprungs; Stand: eingestellt
(Bund)
44.
EuGH-Verfahren C-354/02 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL
2000757/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rück-
ständen von Schädlingsbekämpfungsmittel auf
und in Obst und Gemüse und
bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs; Stand: eingestellt (Bund)
45.
EuGH-Verfahren C-355/02 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung
der RL 2000/58/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rück-
ständen
von Schädlingsbekämpfungsmittel auf und in Getreide, Lebensmitteln
tierischen Ursprungs und bestimmten
Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs;
Stand: eingestellt
(Bund)
46.
EuGH-Verfahren C-14/03 betreffend Umsetzung
der Richtlinie 92/72/EWG über
die Luftverschmutzung
durch Ozon; Stand: eingestellt (Bund)
47.
EuGH-Verfahren C-164/03 betreffend Umsetzung
des Anhangs II.1.a der RL
97/11/EG
über die Umweltverträglichkeitsprüfungen bei bestimmten öffentlichen
und privaten
Projekten; Stand: eingestellt (Länder)
48.
EuGH-Verfahren C-363/03 betreffend
Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung
der RL 2000/30/EG über die technische Unterwegskontrolle von Nutz-
fahrzeugen; Stand: eingestellt
(Bund)
Zu Frage 22:
Insgesamt wurden bislang 28
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Öster-
reich durch Urteil des EuGH abgeschlossen. Der Bund wurde dabei in 16 Fällen
verur-
teilt, in einem Fall wurde die Klage der
Kommission abgewiesen. In 10 Verfahren war
ein Land ursächlich für die
Verurteilung der Republik. In einem Fall waren Bund und
Länder ursächlich. Es handelt sich dabei um folgende Urteile:
1.
Luftverkehrsabkommen Österreich
- USA (Open Sky);
EuGH-Verfahren
C-475/98;
Urteil vom 5.11.2002 (Bund)
2.
Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags in St. Pölten; EuGH-Verfahren
C-328/96;
Urteil vom
28.10.1999 (Länder)
3.
Verletzung
der RL 93/89 bei der Erhöhung der Mautgebühren für die Benutzung
der Brennerautobahn; EuGH-Verfahren C-205/98: Urteil vom 26.9.2000 (Bund)
4.
Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 95/30/EG über den
Schutz der Arbeit-
nehmer
gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren
C-473/99; Urteil vom 14.6.2001 (Länder)
5.
Umsetzung der RL 89/665 und 92/13 über die Koordinierung
der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge;
EuGH-Verfahren
C-212/02 Urteil
vom 24.6.2004 (Länder)
6.
Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln
und Nahrungsergän-
zungsmitteln; EuGH-Verfahren
C-150/00; Urteil vom 29.4.2004 (Bund)
7.
Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 97/59 (biologische
Arbeitsstoffe; Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren
C-110/00; Urteil vom 11.10.2001 (Länder)
8.
Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 97/65 (biologische
Arbeitsstoffe; Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren
C-111/00; Urteil vom 11.10.2001 (Länder)
9.
Anwendung
der RL 89/48 - freiberufliche Ausübung bestimmter gehobener medi-
zinisch-technischer Dienste (MTD-Gesetz); EuGH-Verfahren
C-81/03 Urteil vom
9.9.2004 (Bund)
10.
Umsetzung der RL 92/85; Gleichbehandlung von Frauen und
Männern hinsicht-
lich des Zugangs zur
Beschäftigung (Untertagebergbau, Druckluft- und Taucher-
arbeiten; EuGH-Verfahren C-203/03 Urteil vom 1.2.2005 (Bund)
11. Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den
menschlichen Gebrauch und ihre
Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (COSAAR), RL
89/105; EuGH-Verfahren
C-424/99; Urteil vom 27. November 2001 (Bund)
12. Verbot
gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, RL 79/112/EWG
(EtikettierungsRL);
EuGH-Verfahren C-221/00; Urteil vom 23. Januar 2003;
(Bund)
13. Passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen; EuGH-Verfahren
C-465/01; Urteil
vom 16.9.2004 (Bund)
14. Anwendungsbereich der RL 75/442 und 91/689 über
gefährliche Abfälle; EuGH-
Verfahren
C-194/01; Urteil vom 29.4.2004 (Bund)
15.
Anwendung der RL 79/409 über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten
(Golfplatzprojekt in
Weißenbach in der Steiermark; „Wörschacher Moor"); EuGH-
Verfahren C-209/02: Urteil vom 29. Januar 2004 (Länder)
16.
Umsetzung der RL 98/44 über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfin-
dungen; EuGH-Verfahren
C-4/04 Urteil vom 28.10.2004 (Bund)
17.
Umsetzung der RL 75/439 - Altölbeseitigung; EuGH-Verfahren
C-15/03 Urteil
vom 27.1.2005 (Bund)
18.
Verbot des Versandhandels mit Verzehrprodukten; EuGH-Verfahren
C-497/03;
Urteil vom 28.10.2004 (Bund)
19. Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur Richtlinien 98/24 zum
Schutz
der Arbeitsnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Ar-
beit; EuGH-Verfahren C-357/03 Urteil vom 28.10. 2004 (Länder)
20.
Umsetzung der RL 88/609/EWG zur Begrenzung der
Schadstoffemissionen von
Großfeuerungsanlagen in die Luft; EuGH-Verfahren C-214/03; Urteil
vom
8.7.2004 (Bund)
21.
Mangelnde Umsetzung der RL 98/10/EG - Anwendung des offenen Netzzu-
gangs
(ONP) beim Sprachtelefondienst; EuGH-Verfahren C-411/02 Urteil vom
14.9.2004 (Bund)
22. Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur
RL 90/269/EWG über Min-
destvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der
manuellen
Handhabung von Lasten; EuGH-Verfahren C-358/03 Urteil vom
16.12.2004 (Länder)
23.
Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur RL 90/270/EWG über Min-
destvorschriften
bzgl. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
an Bildschirmgeräten; EuGH-Verfahren C-359/03 Urteil vom 16.9.2004 (Länder)
24.
Umsetzung
der RL 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung; EuGH-Verfahren C-78/04 Urteil vom
18.11.2004
(Bund)
25. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der
RL 2000/39/EG zur Fest-
legung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der RL 98/24/EG;
EuGH-Verfahren
C-360/03 Urteil vom 28.10.2004 (Länder)
26. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der
RL 2001/18/EG über die
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen; EuGH-Verfahren C-421/03
Urteil vom
28.10.2004 (Bund)
27.
Umsetzung der RL 2000/43 zur Anwendung des
Gleichheitsgrundsatzes ohne
Unterschied der Rasse
oder der ethnischen Herkunft; EuGH-Verfahren C-335/04
Urteil vom 4.5.2005 (Bund/Länder)
28.
Vorlage eines Berichts für 2001 über den Schwefelgehalt
der flüssigen Kraft- und
Brennstoffe; EuGH-Verfahren
C-90/04 Urteil vom 3.3.2005 (Bund)
Zu Frage 23:
Hinsichtlich der in
den einzelnen Ressorts entstandene Kosten aufgrund von Verurtei-
lungen der Republik
Österreich durch den EuGH verweist das Bundeskanzleramt unter
Bezugnahme auf die Ausführungen unter Punkt
I. auf das Ressortprinzip gemäß Art. 69
Abs.
1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie das Bundesministeriengesetz 1986 auf die Zu-
ständigkeit des
jeweiligen Fachressorts.
Im
Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sind keine Kosten aufgrund von
Verurteilungen der
Republik Österreich durch den EuGH angefallen.
Gegen die Republik
Österreich wurde bislang noch kein Verfahren zur Zahlung eines
Buß-
oder Zwangsgeldes gemäß Art. 228 EG-Vertrag eingeleitet.
Zu Frage 24:
Gemäß § 3 Abs. 2 FAG 2001 (vgl. auch
Art. 12 der Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Ländern gemäß
Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Ge-
meinden in Angelegenheiten der europäischen
Integration, BGBl. Nr. 775/1992) sind
die jeweils betroffenen Länder zur
Tragung jener Kosten verpflichtet, die der Republik
Österreich im Zusammenhang mit Verfahren vor dem EuGH wegen eines
EG-rechtswi-
drigen Verhaltens der Länder erwachsen.
Bislang sind in diesem Zusammenhang keine dem Bund zu
erstattenden Kosten ange-
fallen. Die Kosten der Prozeßvertretung vor
dem EuGH werden vom Bundeskanzler-
amt im Rahmen der Zuständigkeit zur
Vertretung der Republik Österreich vor dem
EuGH und dem EuG getragen, unabhängig
davon, ob der Bund oder ein Land für ein
Verfahren ursächlich war.
Zu Frage 25:
Mit dem Stichtag: 1. März 2005 wies
Österreich ein Umsetzungsdefizit von 2,1% auf.
Derzeit (Stichtag: 31. Mai 2005) liegt das Defizit wieder bei 1,7%. Dies wird
auch im
Binnenmarktanzeiger aufscheinen, der im Juli von der Kommission veröffentlicht
wird.
Im
Ranking der Mitgliedstaaten wird Österreich voraussichtlich im guten Mittelfeld
lie-
gen.
Zu den Frage 26 bis 27:
Bislang wurden 268
Vorabentscheidungsverfahren (Stand 22.6.2005) durch österreichi-
sche Instanzen vor dem EuGH anhängig gemacht. Davon sind derzeit noch 21
Verfah-
ren anhängig (Stand 22.6.2005). Die
restlichen 247 Verfahren wurden mittlerweile
durch Urteil oder verfahrensbeendenden Beschluß abgeschlossen. Die
jeweiligen Ent-
scheidungen sind im Internet auf der
Homepage des EuGH unter der Adresse:
http://curia.eu.int/ abrufbar. Aufgrund des Umfanges
der betroffenen Verfahren und des
damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von einer Auflistung der einzelnen
Ver-
fahren abgesehen.
Zu den Fragen 28 und 29:
Hinsichtlich des
Handlungsbedarfs aufgrund von Vorabentscheidungsverfahren, geltend
gemachten Staatshaftungsansprüchen sowie zu ergreifenden Maßnahmen bei Säumnis
verweist
das Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Punkt I.
und
das Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie das Bun-
desministeriengesetz
1986 in der derzeit geltenden Fassung auf die Zuständigkeit des
jeweiligen Fachressorts.
Im Zuständigkeitsbereich des
Bundeskanzleramtes ist aufgrund der Entscheidung in
der
Rs. C-15/04, Koppensteiner (Bekämpfbarkeit des Widerrufs), Urteil vom 2.6.2005,
das Bundesvergabegesetz anzupassen. Dem Urteil wurde bei der Ausarbeitung des
neuen Bundesvergabegesetzes Rechnung getragen (Beginn des Begutachtungsver-
fahrens im Juli
2005).
Es wurden bislang gegenüber dem Bundeskanzleramt keine
Staatshaftungsansprüche
geltend gemacht.
Zu Frage 30:
Im Rahmen der Koordinierungskompetenz zur rechtzeitigen
Umsetzung von Richtlinien
ist das Bundeskanzleramt aus den bereits
genannten Gründen nicht zuständig, die
richtlinienkonforme Anwendung von Umsetzungsakten der Ressorts und der
Länder zu
überprüfen, da es sich hierbei um Maßnahmen der Vollziehung handelt.
Das Bundeskanzleramt erfaßt aber in einer
Umsetzungsdatenbank, auf welche die Um-
setzungsbeauftragten der Bundesministerien und der Länder Zugriff haben, auch
soge-
nannte Berichtspflichten, die in manchen
Richtlinien (z.B. Richtlinie 92/29/EWG über
Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck
einer
besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen) vorgesehen sind. Die
danach regel-
mäßig vorzulegenden Berichte sind der
Kommission wie Umsetzungsmaßnahmen zu
Richtlinien zu notifizieren. Durch die Erfassung der Berichtspflichten in der
Umset-
zungsdatenbank ist es dem Bundeskanzleramt gegebenenfalls möglich die
betroffenen
Ressorts oder Länder auf die Fälligkeit eines Berichts hinzuweisen.
Zu Frage 31:
Die seit September 2003 bestehende
Umsetzungskommission hat bislang sechs Mal
getagt:
19.09.2003
12.03.2003
31.03.2004
23.06.2004
17.12.2004
15.04.2005
Die nächste Sitzung
wird am 9. September 2005 stattfinden. Zum Zeitpunkt der Grün-
dung
der Umsetzungskommission befand sich Österreich in der Umsetzungsstatistik
der
Europäischen Kommission auf dem letzten Platz mit einem Umsetzungsdefizit von
4,4%.
Aufgrund der Bemühungen der Umsetzungskommission konnte das österreichi-
sche Umsetzungsdefizit bis Juli 2004 auf 1,7% gesenkt
werden (6. Platz im Ranking der
Kommission, laut
Binnenmarktanzeiger vom Juli 2004).
Entwicklung der letzten Jahre
1 bis 2001 wurde das Scoreboard 2 x jährlich (Mai und November) publiziert
2 ab 2002 wurde auch für den Frühjahresgipfel eine Statistik erstellt
3 ab November 2003 neue
Regelung! (Überprüfung November für Jännerstatistik, März - Statistik für
den
Frühjahresgipfel, Juli - Publikation Scoreboard)
4 Statistik Frühjahresgipfel Barcelona
5 Statistik Frühjahresgipfel Brüssel (Präs. Griechenland)
6 Scoreboard Nr. 8
7 Scoreboard Nr. 10
8 Scoreboard Nr. 12
9 Scoreboard Nr. 13
10 Scoreboard Nr. 7
11 Scoreboard Nr. 9
12 Scoreboard
Nr. 11