3030/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
25. Mai 2005 unter der Nr. 3075/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte III
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Allgemeines

Wie bereits anläßlich der Beantwortung der (im Wesentlichen) gleich lautenden Anfrage
1783/J vom 26.5.2004 ausgeführt, besteht im Bereich der Umsetzung von Richtlinien
lediglich eine koordinative Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, die ein Hinwirken
auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Ge-
meinschaft ermöglichen soll und vom Verfassungsdienst wahrgenommen wird. Das
Bundeskanzleramt fungiert in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner für die Bun-
desministerien und die Länder und unterstützt diese in einem laufenden Dialog bei der
Lösung von Umsetzungsproblemen.

Die Umsetzung von Richtlinien selbst (Vorbereitung und Legistik) sowie die Verant-
wortung für die betreffenden Inhalte verbleiben aber selbstverständlich in der Zustän-
digkeit des jeweiligen Bundesministeriums (bzw. Landes). Das Bundeskanzleramt
ist daher nicht zuständig, inhaltliche oder strategische Entscheidungen im Hinblick auf
die Umsetzung einzelner Richtlinien zu treffen. Fragen, die sich auf die Inhalte der zu
treffenden Umsetzungsakte beziehen und diesbezügliche Auslegungsfragen, können
vom Bundeskanzleramt somit nicht beantwortet werden (vgl. die Fragen 4, 8, 15 bis
20).

Das Bundeskanzleramt verfügt aufgrund der Zusammenarbeit mit den Bundesminis-
terien und den Ländern vollständigen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand
der von Österreich umzusetzenden Richtlinien. Das Bundeskanzleramt versendet regel-
mäßig Listen aller neu erschienenen und noch nicht vollständig umgesetzten Richtlinien
an alle Bundesministerien und Länder. In diesen Listen werden dann aufgrund der


Rückmeldungen die zuständigen Stellen, die in Aussicht genommenen Rechtsakte
sowie die zugehörigen Zeitpläne für die Umsetzung eingetragen.

Aus Gründen der besseren Übersicht werden die Fragen im Folgenden, soweit sie in-
haltlich den gleichen Bereich betreffen, zusammengefaßt und die Informationen über
die betroffenen Richtlinien in tabellarischen Übersichten dargestellt.


Zu den Fragen 1 bis 3, 5 bis 7 und 9:

Fragen 1-3, 5, 9 - ausschließliche Bundeskompetenz:

Frage 1 = Spalte 1 und 2

Frage 2 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)

Frage 3 = Spalte 4

Frage 5 = Spalte 5



 



 



 


 



 




 


Fragen 1-3, 6, 9 -Bundes-/Länderkompetenz:

Frage 1 = Spalte 1 und 2

Frage 2 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)

Frage 3 = Spalte 4

Frage 5 = siehe Seite 1-6

Frage 6 = Spalte 5

Frage 7:

Keine Richtlinie fällt zur Zeit unter ausschließliche Länderkompetenz.



 



 



 



 



 



 



 


Zu den Fragen 4 und 8:

Hinsichtlich der Umsetzung der oben genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und die Verantwortung für die Identifizierung und
rechtzeitige Anpassung der jeweils betroffenen legislativen Inhalte verweist das Bundeskanzleramt auf die Ausführungen zu Punkt
I.
sowie auf das in Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG normierte Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986.

Im Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes sind derzeit keine Richtlinien betroffen.

Zu den Fragen 10 bis 14:

Fragen 10 –14, 25 - ausschließliche Bundeskompetenz:

Frage 10 = Spalte 1 und 2

Frage 11 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)

Frage 12 = Spalte 5




 


Fragen 10-14, 25 - Bundes-/Länderkompetenz:

Frage 10 = Spalte 1 und 2

Frage 11 = Spalte 3 (UF - Umsetzungsfrist)

Frage 12 = Spalte 5 (siehe Seite 1-3)

Frage 13 = Spalte 5

Frage 14:

Keine Richtlinie fällt zur Zeit unter ausschließliche Länderkompetenz


 



 



 



 



 



 



 



 


Zu Frage 15:

Hinsichtlich der Frage 15 nach den politischen Hauptinhalten der nach dem 1. März
2004 umzusetzenden Richtlinien und den sich daraus ergebenden innerstaatlichen An-
passungserfordernissen verweist das Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die
Ausführungen zu Punkt
I. und das Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs.
1 B-VG sowie das Bundesministeriengesetz 1986 auf die Zuständigkeit des jeweiligen
Fachressorts.

Im Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes werden die Richtlinien 2004/17/EG
und 2004/18/EG „Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen“ bis zum 31.1.2006
umzusetzen sein. Es werden dadurch Änderungen des Bundesvergabegesetzes
(BVergG) sowie der darauf beruhenden Verordnungen erforderlich. Unter anderem wird
das BVergG zur Erleichterung der Lesbarkeit eine neue Struktur erhalten und die auf-
grund der neuen Richtlinien möglichen Vereinfachungen und neuen Verfahrensarten
umsetzen. Ein Begutachtungsentwurf wurde Anfang Juli 2005 vorgelegt.

Zu den Fragen 16 bis 20:

Hinsichtlich der Fragen 16 bis 20, insoweit sie einen Regelungsbereich von gemein-
schaftlichen Verordnungen und den sich allenfalls daraus ergebenden innerstaatlichen
Handlungsbedarf betreffen, welcher nicht in den Vollziehungsbereich des Bundeskanz-
leramtes fällt, verweist das Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die Ausführungen
zu Punkt
I. und das Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie
das Bundesministeriengesetz 1986 auf die Zuständigkeit des jeweiligen Fachressorts.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sind keine mit dem gemeinschaftli-
chen Verordnungsrecht im Widerspruch stehenden Regelungen bekannt.

Zu Frage 21:

Insgesamt wurden nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes seit dem
österreichischen Beitritt 48 Klagen wegen unterbliebener bzw. mangelhafter Um-
setzung bzw. Anwendung von Richtlinien, anhängig gemacht. Davon wurden 19
mittels Urteils entschieden, derzeit sind 9 Klagen der Kommission gegen die Republik
Österreich vor dem EuGH anhängig. Die restlichen 20 Verfahren wurden eingestellt
(Klagsrückziehung durch die Kommission). In der nachstehenden tabellarischen Über-
sicht sind jene Verfahren aufgelistet, die anhängig sind bzw. waren und bei denen mit
vertretbarem administrativem Aufwand abgeklärt werden konnte, daß sie eine mangel-
hafte oder fehlende Umsetzung von Richtlinien betreffen. Davon betrafen 29 den Bund
und 19 die Länder. Der Gegenstand des Verfahrens, das betroffene Organ sowie der
jeweilige Verfahrensstand sind ebenfalls der nachstehenden Liste zu entnehmen.


1.             EuGH-Verfahren  C-168/04  betreffend  grenzüberschreitende  Dienstleistungen
(Bedingungen für die Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern von
EU-Unternehmen); Stand: anhängig (Bund)

2.             EuGH-Verfahren C-473/99 betreffend fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL
95/30/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologi-
sche Arbeitsstoffe bei der Arbeit (AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 14.6.2001
(Länder)

3.             EuGH-Verfahren C-212/02 betreffend Umsetzung der RL 89/665 und 92/13 über
die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der Vergabe öf-
fentlicher Liefer- und Bauaufträge; Stand: Urteil vom 24.6.2004(Länder)

4.             EuGH-Verfahren C-428/04 betreffend Umsetzung der RL 89/391 über die Durch-
führung von Maßnahmen zu Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Stand: anhängig (Bund/Länder)

5.             EuGH-Verfahren C-110/00 betreffend fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL
97/59 (biologische Arbeitsstoffe; AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 11.10.2001
(Länder)

6.             EuGH-Verfahren C-111/00 betreffend fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL
97/65 biologische Arbeitsstoffe; AnpassungsRL); Stand: Urteil vom 11.10.2001
(Länder)

7.             EuGH-Verfahren C-81/03 betreffend_Anwendung der RL 89/48 - freiberufliche
Ausübung bestimmter gehobener medizinisch-technischer Dienste (MTD-Gesetz);
Stand: Urteil vom 9.9.2004 (Bund)

8.             EuGH-Verfahren C-203/03 betreffend Umsetzung der RL 92/85; Gleichbehand-
lung von Frauen und Männern hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung (Un-
tertagebergbau, Druckluft- und Taucherarbeiten; Stand: Urteil vom 1.2.2005
(Bund)

9.             EuGH-Verfahren C-424/99 betreffend Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den
menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversi-
cherungssysteme (COSAAR), RL 89/105; Stand: Urteil vom 27. November 2001
(Bund)

10.     EuGH-Verfahren C-221/00 betreffend Verbot gesundheitsbezogener Angaben
auf  Lebensmitteln,   RL  79/112/EWG  (EtikettierungsRL);   Stand:   Urteil   vom
23.1.2003 (Bund)

11.     EuGH-VerfahrenC-507/04 betreffend vollständige Umsetzung der RL 79/409
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Stand: anhängig (Länder)

12.     EuGH-VerfahrenC-508/04 betreffend vollständige Umsetzung der RL 79/409
über die Erhaltung der natürliche Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen; Stand: anhängig (Länder)

13.     EuGH-Verfahren C-340/03 betreffend_Umsetzung der RL 86/278; Verwendung
von Klärschlamm in der Landwirtschaft; Stand: eingestellt (Länder)

14.     EuGH-Verfahren C-4/04 betreffend Umsetzung der RL 98/44 über den rechtli-
chen Schutz biotechnologischer Erfindungen; Stand: Urteil vom 28.10.2004
(Bund)

15.     EuGH-Verfahren C-15/03 betreffend Umsetzung der RL 75/439 - Altölbeseiti-
gung; Stand: Urteil vom 27.1.2005 (Bund)


16.     EuGH-Verfahren C-357/03 betreffend Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen zur Richtlinien 98/24 zum Schutz der Arbeitsnehmer vor der Gefährdung
durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit; Stand: Urteil vom 28.10. 2004
(Länder)

17.     EuGH-Verfahren C-76/03 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umset-
zung der RL 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen;
Stand: eingestellt (Bund)

18.     EuGH-Verfahren C-214/03 Umsetzung der RL 88/609/EWG zur Begrenzung der
Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft; Stand: Urteil vom
8.7.2004 (Bund)

19.     EuGH-Verfahren C-411/02 betreffend mangelnde Umsetzung der RL 98/10/EG -
Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP) beim Sprachtelefondienst; Stand:
Urteil vom 14.9.2004 (Bund)

20.     EuGH-Verfahren C-358/03 betreffend Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen zur RL 90/269/EWG über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten;
Stand: Urteil vom 16.12.2004 (Länder)

21.EuGH-Verfahren C-359/03 betreffend Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen zur RL 90/270/EWG über Mindestvorschriften bzgl. der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten; Stand: Urteil vom
16.9.2004(Länder)

22.     EuGH-Verfahren C-78/04 betreffend Umsetzung der RL 96/61/EG über die inte-
grierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Stand: Urteil
vom 18.11.2004 (Bund)

23.     EuGH-Verfahren C-360/03 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2000/39/EG zur Festlegung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in
Durchführung der RL 98/24/EG; Stand: Urteil vom 28.10.2004 (Länder)

24.     EuGH-Verfahren C-362/03 betreffend Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnah-
men zur RL 1999/74/EG Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen;
Stand: eingestellt (Länder)

25.     EuGH-Verfahren C-10/04 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 1999/63 zur Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten in inner-
staatliches Recht; Stand: eingestellt (Bund)

26.     EuGH-Verfahren C-421/03 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2001/18/EG über die Freisetzung gentechnisch veränderter Or-
ganismen; Stand: Urteil vom 28.10.2004 (Bund)

27.     EuGH-Verfahren C-109/05 betreffend Umsetzung der RL 200/53 über Altfahr-
zeuge; Stand: anhängig (Bund)

28. EuGH-Verfahren C-54/04 betreffend Umsetzung der RL 2001/80 zur Begrenzung
von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in innerstaatliches Recht;
Stand: eingestellt (Bund)

29. EuGH-Verfahren C-476/03 betreffend Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnah-
men zu den RL 2001/12/EG (Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Ge-
meinschaft), 2001/13/EG (Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunterneh-
men) und 2001/14/EG (Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Er-
hebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Si-
cherheitsbescheinigung; Stand: eingestellt (Bund)

30.     EuGH-Verfahren C-378/04 betreffend Umsetzung der RL 99/38 über den Schutz
der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene; Stand: anhängig
(Länder)


31.     EuGH-Verfahren C-377/04 betreffend Umsetzung der RL 99/92 über den Schutz
der   Arbeitnehmer   vor   explosionsfähigen   Atmosphären;   Stand:   anhängig
(Länder)

32.     EuGH-Verfahren C-335/04 betreffend Umsetzung der RL 2000/43 zur Anwen-
dung des Gleichheitsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethni-
schen Herkunft; Stand: Urteil vom 4.5.2005 (Bund/Länder)

33.     EuGH-Verfahren C-153/05 betreffend Umsetzung der RL 2002/30 über lärmbe-
dingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen; Stand: anhängig (Bund)

34.     EuGH-Verfahren C-133/05 betreffend Umsetzung der RL 2000/78 zur Festle-
gung eines Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäf-
tigung und Beruf; Stand: anhängig (Bund/Länder)

35.     EuGH-Verfahren C-146/02 betreffend mangelhafte Umsetzung der RL 96/59
über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle
(PCB/PCT); Stand: eingestellt (Bund)

36.     EuGH-Verfahren C-33/02 betreffend mangelnde Umsetzung der RL 94/67/EG
über die Verbrennung gefährlicher Abfälle; Stand: eingestellt (Bund)

37.     EuGH-Verfahren  C-194/01   betreffend  mangelhafte  Umsetzung  des Anwen-
dungsbereiches der RL 75/442/EWG über Abfälle und der RL 91/689/EWG über
gefährliche Abfälle (Abfalldefinition); Stand: Urteil vom 29.4.2004 (Bund)

38.     EuGH-Verfahren C-345/01 betreffend Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaß-
nahmen bei RL 98/81/EWG - Anwendung genetisch veränderter Mikroorganis-
men in geschlossenen Systemen; Stand: eingestellt (Bund)

39.     EuGH-Verfahren C-194/02 betreffend Umsetzung der RL 91/689 über gefähr-
liche Abfälle; Stand: eingestellt (Bund)

40.     EuGH-Verfahren C-192/02 betreffend Umsetzung der Richtlinie 75/442 über
Abfälle (AbfallrahmenRL); Stand: eingestellt (Bund)

41. EuGH-Verfahren C-155/02 betreffend Umsetzung von Richtlinien des Rates
89/369/EWG und 89/429/EWG über die Verhütung bzw. Verringerung der Luft-
verunreinigung durch Verbrennungsanlagen für Siedlungsanlagen (Kommunale
AbfallverbrennungsRL); Stand: eingestellt (Länder)

42. EuGH-Verfahren  C-131/02  betreffend  Nichtmitteilung  von  Umsetzungsmaß-
nahmen der RL 2000/24/EG zur Änderung der RL 76/895/EWG, 86/362/EWG,
86/363/EWG und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an
Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Getreide, Lebens-
mitteln tierischen Ursprungs und  bestimmten  Erzeugnissen pflanzlichen  Ur-
sprungs, einschließlich Obst und Gemüse; Stand: eingestellt (Bund)

43. EuGH-Verfahren   C-353/02   betreffend   Nichtmitteilung   von   Maßnahmen   zur
Umsetzung der RL 2000/42/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an
Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmittel auf und in Getreide, Lebens-
mitteln tierischen Ursprungs und  bestimmten  Erzeugnissen pflanzlichen Ur-
sprungs; Stand: eingestellt (Bund)


44.     EuGH-Verfahren C-354/02 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2000757/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rück-
ständen von Schädlingsbekämpfungsmittel auf und in Obst und Gemüse und
bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs; Stand: eingestellt (Bund)

45.     EuGH-Verfahren C-355/02 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2000/58/EG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rück-
ständen von Schädlingsbekämpfungsmittel auf und in Getreide, Lebensmitteln
tierischen  Ursprungs und  bestimmten  Erzeugnissen  pflanzlichen  Ursprungs;
Stand: eingestellt (Bund)

46.     EuGH-Verfahren C-14/03 betreffend Umsetzung der Richtlinie 92/72/EWG über
die Luftverschmutzung durch Ozon; Stand: eingestellt (Bund)

47.     EuGH-Verfahren C-164/03 betreffend Umsetzung des Anhangs II.1.a der RL
97/11/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfungen bei bestimmten öffentlichen
und privaten Projekten; Stand: eingestellt (Länder)

48.     EuGH-Verfahren C-363/03 betreffend Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Um-
setzung der RL 2000/30/EG über die technische Unterwegskontrolle von Nutz-
fahrzeugen; Stand: eingestellt (Bund)

Zu Frage 22:

Insgesamt wurden bislang 28 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Öster-
reich durch Urteil des EuGH abgeschlossen. Der Bund wurde dabei in 16 Fällen verur-
teilt, in einem Fall wurde die Klage der Kommission abgewiesen. In 10 Verfahren war
ein Land ursächlich für die Verurteilung der Republik. In einem Fall waren Bund und
Länder ursächlich. Es handelt sich dabei um folgende Urteile:

1.             Luftverkehrsabkommen   Österreich   -   USA   (Open   Sky);   EuGH-Verfahren
C-475/98; Urteil vom 5.11.2002 (Bund)

2.             Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags in St. Pölten; EuGH-Verfahren C-328/96;
Urteil vom 28.10.1999 (Länder)

3.             Verletzung der RL 93/89 bei der Erhöhung der Mautgebühren für  die Benutzung
der Brennerautobahn; EuGH-Verfahren C-205/98: Urteil vom 26.9.2000 (Bund)

4.             Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 95/30/EG über den Schutz der Arbeit-
nehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren C-473/99; Urteil vom 14.6.2001 (Länder)

5.             Umsetzung der RL 89/665 und 92/13 über die Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge;
EuGH-Verfahren C-212/02 Urteil vom 24.6.2004 (Länder)

6.             Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Nahrungsergän-
zungsmitteln; EuGH-Verfahren C-150/00; Urteil vom 29.4.2004 (Bund)

7.             Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 97/59 (biologische Arbeitsstoffe; Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren C-110/00; Urteil vom 11.10.2001 (Länder)

8.             Fehlende Umsetzungsmitteilung bei RL 97/65 (biologische Arbeitsstoffe; Anpas-
sungsRL); EuGH-Verfahren C-111/00; Urteil vom 11.10.2001 (Länder)

9.             Anwendung der RL 89/48 - freiberufliche Ausübung bestimmter gehobener medi-
zinisch-technischer Dienste (MTD-Gesetz); EuGH-Verfahren C-81/03 Urteil vom
9.9.2004 (Bund)

10.     Umsetzung der RL 92/85; Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsicht-
lich des Zugangs zur Beschäftigung (Untertagebergbau, Druckluft- und Taucher-
arbeiten; EuGH-Verfahren C-203/03 Urteil vom 1.2.2005 (Bund)


11. Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre
Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (COSAAR), RL
89/105; EuGH-Verfahren C-424/99; Urteil vom 27. November 2001 (Bund)

12. Verbot gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, RL 79/112/EWG
(EtikettierungsRL); EuGH-Verfahren C-221/00; Urteil vom 23. Januar 2003;
(Bund)

13. Passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen; EuGH-Verfahren C-465/01; Urteil
vom 16.9.2004 (Bund)

14. Anwendungsbereich der RL 75/442 und 91/689 über gefährliche Abfälle; EuGH-
Verfahren C-194/01; Urteil vom 29.4.2004 (Bund)

15.        Anwendung der RL 79/409 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(Golfplatzprojekt in Weißenbach in der Steiermark; „Wörschacher Moor"); EuGH-
Verfahren C-209/02: Urteil vom 29. Januar 2004
(Länder)

16.        Umsetzung der RL 98/44 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfin-
dungen; EuGH-Verfahren C-4/04 Urteil vom 28.10.2004 (Bund)

17.        Umsetzung der RL 75/439 - Altölbeseitigung; EuGH-Verfahren C-15/03 Urteil
vom 27.1.2005 (Bund)

18.        Verbot des Versandhandels mit Verzehrprodukten; EuGH-Verfahren C-497/03;
Urteil vom 28.10.2004 (Bund)

19. Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur Richtlinien 98/24 zum Schutz
der Arbeitsnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Ar-
beit; EuGH-Verfahren C-357/03 Urteil vom 28.10. 2004 (Länder)

20.        Umsetzung der RL 88/609/EWG zur Begrenzung der Schadstoffemissionen von
Großfeuerungsanlagen   in  die  Luft;   EuGH-Verfahren  C-214/03;   Urteil  vom
8.7.2004 (Bund)

21.        Mangelnde Umsetzung der RL   98/10/EG - Anwendung des offenen Netzzu-
gangs (ONP) beim Sprachtelefondienst; EuGH-Verfahren C-411/02 Urteil vom
14.9.2004 (Bund)

22. Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur RL 90/269/EWG über Min-
destvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der
manuellen Handhabung von Lasten; EuGH-Verfahren C-358/03 Urteil vom
16.12.2004 (Länder)

23.        Nichtnotifizierung von Umsetzungsmaßnahmen zur RL  90/270/EWG über Min-
destvorschriften bzgl. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
an Bildschirmgeräten; EuGH-Verfahren C-359/03 Urteil vom 16.9.2004 (Länder)

24.        Umsetzung der RL 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung;  EuGH-Verfahren  C-78/04  Urteil vom  18.11.2004
(Bund)

25. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der RL 2000/39/EG zur Fest-
legung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der RL 98/24/EG;
EuGH-Verfahren C-360/03 Urteil vom 28.10.2004 (Länder)

26. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der RL 2001/18/EG über die
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen; EuGH-Verfahren C-421/03
Urteil vom 28.10.2004 (Bund)

27.        Umsetzung der RL 2000/43 zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ohne
Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft; EuGH-Verfahren C-335/04
Urteil vom 4.5.2005
(Bund/Länder)

28.        Vorlage eines Berichts für 2001 über den Schwefelgehalt der flüssigen Kraft- und
Brennstoffe; EuGH-Verfahren C-90/04 Urteil vom 3.3.2005 (Bund)


Zu Frage 23:

Hinsichtlich der in den einzelnen Ressorts entstandene Kosten aufgrund von Verurtei-
lungen der Republik Österreich durch den EuGH verweist das Bundeskanzleramt unter
Bezugnahme auf die Ausführungen unter Punkt
I. auf das Ressortprinzip gemäß Art. 69
Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie das Bundesministeriengesetz 1986 auf die Zu-
ständigkeit des jeweiligen Fachressorts.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sind keine Kosten aufgrund von
Verurteilungen der Republik Österreich durch den EuGH angefallen.

Gegen die Republik Österreich wurde bislang noch kein Verfahren zur Zahlung eines
Buß- oder Zwangsgeldes gemäß Art. 228 EG-Vertrag eingeleitet.

Zu Frage 24:

Gemäß § 3 Abs. 2 FAG 2001 (vgl. auch Art. 12 der Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Ge-
meinden in Angelegenheiten der europäischen Integration, BGBl. Nr. 775/1992) sind
die jeweils betroffenen Länder zur Tragung jener Kosten verpflichtet, die der Republik
Österreich im Zusammenhang mit Verfahren vor dem EuGH wegen eines EG-rechtswi-
drigen Verhaltens der Länder erwachsen.

Bislang sind in diesem Zusammenhang keine dem Bund zu erstattenden Kosten ange-
fallen. Die Kosten der Prozeßvertretung vor dem EuGH werden vom Bundeskanzler-
amt im Rahmen der Zuständigkeit zur Vertretung der Republik Österreich vor dem
EuGH und dem EuG getragen, unabhängig davon, ob der Bund oder ein Land für ein
Verfahren ursächlich war.

Zu Frage 25:

Mit dem Stichtag: 1. März 2005 wies Österreich ein Umsetzungsdefizit von 2,1% auf.
Derzeit (Stichtag: 31. Mai 2005) liegt das Defizit wieder bei 1,7%. Dies wird auch im
Binnenmarktanzeiger aufscheinen, der im Juli von der Kommission veröffentlicht wird.
Im Ranking der Mitgliedstaaten wird Österreich voraussichtlich im guten Mittelfeld lie-
gen.

Zu den Frage 26 bis 27:

Bislang wurden 268 Vorabentscheidungsverfahren (Stand 22.6.2005) durch österreichi-
sche Instanzen vor dem EuGH anhängig gemacht. Davon sind derzeit noch 21 Verfah-
ren anhängig (Stand 22.6.2005). Die restlichen 247 Verfahren wurden mittlerweile
durch Urteil oder verfahrensbeendenden Beschluß abgeschlossen. Die jeweiligen Ent-
scheidungen sind im Internet auf der Homepage des EuGH unter der Adresse:
http://curia.eu.int/ abrufbar. Aufgrund des Umfanges der betroffenen Verfahren und des
damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von einer Auflistung der einzelnen Ver-
fahren abgesehen.


Zu den Fragen 28 und 29:

Hinsichtlich des Handlungsbedarfs aufgrund von Vorabentscheidungsverfahren, geltend
gemachten Staatshaftungsansprüchen sowie zu ergreifenden Maßnahmen bei Säumnis
verweist das Bundeskanzleramt unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Punkt I.
und das Ressortprinzip gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG sowie das Bun-
desministeriengesetz 1986 in der derzeit geltenden Fassung auf die Zuständigkeit des
jeweiligen Fachressorts.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes ist aufgrund der Entscheidung in
der Rs. C-15/04, Koppensteiner (Bekämpfbarkeit des Widerrufs), Urteil vom 2.6.2005,
das Bundesvergabegesetz anzupassen. Dem Urteil wurde bei der Ausarbeitung des
neuen Bundesvergabegesetzes Rechnung getragen (Beginn des Begutachtungsver-
fahrens im Juli 2005).

Es wurden bislang gegenüber dem Bundeskanzleramt keine Staatshaftungsansprüche
geltend gemacht.

Zu Frage 30:

Im Rahmen der Koordinierungskompetenz zur rechtzeitigen Umsetzung von Richtlinien
ist das Bundeskanzleramt aus den bereits genannten Gründen nicht zuständig, die
richtlinienkonforme Anwendung von Umsetzungsakten der Ressorts und der Länder zu
überprüfen, da es sich hierbei um Maßnahmen der Vollziehung handelt.

Das Bundeskanzleramt erfaßt aber in einer Umsetzungsdatenbank, auf welche die Um-
setzungsbeauftragten der Bundesministerien und der Länder Zugriff haben, auch soge-
nannte Berichtspflichten, die in manchen Richtlinien (z.B. Richtlinie 92/29/EWG über
Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer
besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen) vorgesehen sind. Die danach regel-
mäßig vorzulegenden Berichte sind der Kommission wie Umsetzungsmaßnahmen zu
Richtlinien zu notifizieren. Durch die Erfassung der Berichtspflichten in der Umset-
zungsdatenbank ist es dem Bundeskanzleramt gegebenenfalls möglich die betroffenen
Ressorts oder Länder auf die Fälligkeit eines Berichts hinzuweisen.

Zu Frage 31:

Die seit September 2003 bestehende Umsetzungskommission hat bislang sechs Mal
getagt:

19.09.2003

12.03.2003

31.03.2004

23.06.2004

17.12.2004

15.04.2005

Die nächste Sitzung wird am 9. September 2005 stattfinden. Zum Zeitpunkt der Grün-
dung der Umsetzungskommission befand sich Österreich in der Umsetzungsstatistik
der Europäischen Kommission auf dem letzten Platz mit einem Umsetzungsdefizit von
4,4%. Aufgrund der Bemühungen der Umsetzungskommission konnte das österreichi-


sche Umsetzungsdefizit bis Juli 2004 auf 1,7% gesenkt werden (6. Platz im Ranking der
Kommission, laut Binnenmarktanzeiger vom Juli 2004).

Entwicklung der letzten Jahre

1   bis 2001 wurde das Scoreboard 2 x jährlich (Mai und November) publiziert

2   ab 2002 wurde auch für den Frühjahresgipfel eine Statistik erstellt

3   ab November 2003 neue Regelung! (Überprüfung November für Jännerstatistik, März - Statistik für
den Frühjahresgipfel, Juli - Publikation Scoreboard)

4   Statistik Frühjahresgipfel Barcelona

5   Statistik Frühjahresgipfel Brüssel (Präs. Griechenland)

6   Scoreboard Nr. 8

7   Scoreboard Nr. 10

8   Scoreboard Nr. 12

9   Scoreboard Nr. 13

10   Scoreboard Nr. 7

11   Scoreboard Nr. 9

12   Scoreboard Nr. 11