3031/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.07.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0039-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. Juli 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Kai Jan Krainer, Kolleginnen
und Kollegen vom 8. Juni 2005, Nr. 3115/J, betreffend
österreichische Steuergelder für Lebendtiertransporte
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juni 2005, Nr. 3115/J, betreffend österreichische Steuergelder für Lebendtiertransporte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Da keine rechtliche Verpflichtung gegeben ist, Daten
im Sinne der Anfrage zu erheben, liegen dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auch keine vor.
Zu den Fragen 7 bis 14:
Österreich hat bei allen sich bietenden Gelegenheiten – sei es im Rat oder auf
anderen Ebenen und in anderen Gremien – immer nachdrücklich darauf gedrungen,
Schlachttiertransporte so weit wie möglich durch Fleischtransporte zu ersetzen.
Österreich hat sich weiters stets dafür eingesetzt, die gemeinschaftlichen
Regelungen hinsichtlich Transportdauer und Beladedichten tiergerechter zu
gestalten. Zu bemerken wäre auch, dass österreichische Schlachttiere nur in
einem sehr geringfügigen Ausmaß exportiert werden. Österreich wird auf
europäischer Ebene zu Recht als Land anerkannt, dem die Frage des Tierschutzes
beim Tiertransport schon immer ein wichtiges Anliegen war und ist. Dabei ist unter
anderem auf das Österreichische Tiertransport-Memorandum zu verweisen.
Von
österreichischer Seite wurde dabei immer festgehalten, dass
Schlachttiertransporte und Zuchttiertransporte in diesem Zusammenhang nicht
gleichzusetzen sind, da bei Zuchttiertransporten grundsätzlich ein hohes
Interesse besteht, die Tiere in bestem Zustand an ihr Transportziel zu bringen.
Der Bundesminister: