3035/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.07.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 19. Juli 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0074-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3149/J betreffend Aktivitäten zur baulichen Sanierung des „Narrenturms“, welche die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat von der
Kontaktierung der BIG durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur im Zusammenhang mit der Sanierung des Narrenturms Kenntnis erlangt.
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gab es keinerlei
Weisung an die Geschäftsführung der BIG, dem Ersuchen des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht nachzukommen.
Nach Auskunft der BIG wurde diese vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur ersucht, auf Basis der im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstellten Studie von
Architekt D.I. Kratschmer über die Restaurierung und Neunutzung des Narrenturms
einen Maßnahmenkatalog der Sanierungsmaßnahmen mit einer Prioritätenreihung als
Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Voraussetzung hiefür war zunächst eine
Plausibilitätsprüfung dieser Studie und der ihr zugrunde liegenden
Vorraussetzungen.
Diese Überprüfung ergab, dass mit dem vorgegebene Kostenrahmen von € 4,2
Mio. nur die substanzerhaltenden Baumaßnahmen bedeckbar sind, jedoch nicht die
für einen zeitgemäßen Museumsbetrieb erforderlichen Raum- und
Funktionsadaptierungen. Weiters erfordert die Konfiguration der Räume eine fixe
Vitrinenkonstruktion, die gemeinsam mit der Sanierung herzustellen wäre, da bei
einer Nachrüstung erhebliche verlorene Aufwendungen anfallen würden.
Nach Auskunft der BIG konnte das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur noch keine endgültigen Vorgaben treffen, die eine
konkrete Angebotslegung durch die BIG ermöglicht hätten. So wären insbesondere
der Umfang und der Kostenrahmen des Projektes, die Mitwirkungsrechte und
-pflichten der einzelnen Partner (Universität Wien als Vermieter und Museum als
Nutzer) sowie die Art der Finanzierung noch festzulegen.
Die BIG ist selbstverständlich gerne bereit, einen diesbezüglichen
Geschäftsführungsauftrag und auch die Vorfinanzierung zu übernehmen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Da die gegenständliche Liegenschaft im Eigentum der Universität Wien
steht und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem
Pathologisch-Anatomischen Bundesmuseum Mieter ist, fallen die Entscheidungen
über den Umfang der Sanierung, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und
die Beauftragung der BIG ausschließlich in den Bereich des Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. der Universität Wien.