3035/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.07.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 19. Juli 2005

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0074-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3149/J betreffend Aktivitäten zur baulichen Sanierung des „Narrenturms“, welche die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat von der Kontaktierung der BIG durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit der Sanierung des Narrenturms Kenntnis erlangt. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gab es keinerlei Weisung an die Geschäftsführung der BIG, dem Ersuchen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht nachzukommen.

 

Nach Auskunft der BIG wurde diese vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, auf Basis der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstellten Studie von Architekt D.I. Kratschmer über die Restaurierung und Neunutzung des Narrenturms einen Maßnahmenkatalog der Sanierungsmaßnahmen mit einer Prioritätenreihung als Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Voraussetzung hiefür war zunächst eine Plausibilitätsprüfung dieser Studie und der ihr zugrunde liegenden Vorraussetzungen.

 

Diese Überprüfung ergab, dass mit dem vorgegebene Kostenrahmen von € 4,2 Mio. nur die substanzerhaltenden Baumaßnahmen bedeckbar sind, jedoch nicht die für einen zeitgemäßen Museumsbetrieb erforderlichen Raum- und Funktionsadaptierungen. Weiters erfordert die Konfiguration der Räume eine fixe Vitrinenkonstruktion, die gemeinsam mit der Sanierung herzustellen wäre, da bei einer Nachrüstung erhebliche verlorene Aufwendungen anfallen würden.

 

Nach Auskunft der BIG konnte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch keine endgültigen Vorgaben treffen, die eine konkrete Angebotslegung durch die BIG ermöglicht hätten. So wären insbesondere der Umfang und der Kostenrahmen des Projektes, die Mitwirkungsrechte und -pflichten der einzelnen Partner (Universität Wien als Vermieter und Museum als Nutzer) sowie die Art der Finanzierung noch festzulegen.

 

Die BIG ist selbstverständlich gerne bereit, einen diesbezüglichen Geschäftsführungsauftrag und auch die Vorfinanzierung zu übernehmen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Da die gegenständliche Liegenschaft im Eigentum der Universität Wien steht und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Pathologisch-Anatomischen Bundesmuseum Mieter ist, fallen die Entscheidungen über den Umfang der Sanierung, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und die Beauftragung der BIG ausschließlich in den Bereich des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. der Universität Wien.