3038/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.07.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

 
 

 

 

 


Wien, am    . Juli 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und GenossInnen haben am              8. Juni 2005 unter der Nummer 3111/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach § 168 a StGB – Pyramidenspiele“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das derzeit in Verwendung stehende Programm für die statistische Aufbereitung sieht keine namentliche Nennung von Pyramidenspielen bzw. Gewinnerwartungssystemen vor. Es ist daher nicht möglich die Frage 1 und 2 umfassend zu beantworten.

 

Bezüglich statistischen Werten wird auf die polizeiliche Kriminalstatistik – wie angeführt - verwiesen:

 

 

POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS

Delikte gem. § 168a StGB

 

 

 

 

Jahr

Angezeigte Fälle

Ermittelte Tatverdächtige

1997

190

*)

1998

52

*)

1999

11

*)

2000     (Feb-Dez)

9

5

2001

11

11

2002

7

7

2003

11

11

2004

194

48

2005      (Jän-Mai)

7

8

*) Tatverdächtige können erst ab dem Jahr 2000 ausgewiesen werden.

 

Die hohe Zahl in der Statistik im Jahr 2004 ist auf eine Amtshandlung in der Steiermark mit 162 angezeigten Fällen zurückzuführen.

 

Zu Frage 2:

Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Sämtliche sicherheitsbehördlichen Erhebungen gegen Pyramidenspiele werden der zu-ständigen Strafverfolgungsbehörde vorgelegt. Es gibt keine statistischen Detailangaben über die unterschiedlichen Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme), es wird auf die Beantwortung gem. Frage 1 verwiesen.

Es ist festzustellen, dass Pyramidenspiele vermehrt im Internet angeboten werden. Der Aufbau solcher Spiele ist sehr unterschiedlich, sodass eine Kategorisierung nur schwer möglich ist.

 

Eine Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften ist nicht möglich, da dies in der Statistik nicht vorgesehen ist.

 

Zu Frage 4:

Vom BM.I werden bei länderübergreifenden Erhebungen die dafür vorgesehenen Kommunikationswege wie Interpol, Europol oder auch die entsendeten Verbindungs-beamten genutzt. Engere Kooperationen hat es bis dato nicht gegeben. Bezüglich Kategorisierung wird die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts. Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zl. 3111/J-Nr. /2005 durch die Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen werden.

 

Zu Frage 6:

Wenn bei den sicherheitsbehördlichen Erhebungen so genannte Schenkkreise bekannt werden, wird dies auf eine allfällige Subsumption  gemäß  § 168 a StGB geprüft und sodann dieser Sachverhalt bei den zuständigen Gerichten zur Anzeige gebracht.

 

Zu Frage 7:

Da Schenkkreise auch unter dem allgemeinen Begriff Pyramidenspiele statistisch erfasst werden, können dazu keine konkreten Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 8:

Siehe dazu die Antwort zu Frage 7.

 

Zu Frage 9:

Diese Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts. Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Z. 3111/J-Nr./2005 durch die Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen werden.

 

Zu Frage 10:

In dieser Sache ist ein Verfahren beim LG Innsbruck anhängig.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

 

Zu Frage 11:

Es darf auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen werden.

 

Zu Frage 12:

Es werden laufend gegen Betreiber von Pyramidenspielen sicherheitsbehördliche Erhebungen geführt. Über laufende Verfahren wird keine Auskunft erteilt.