3038/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.07.2005
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051
Wien, am . Juli 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Johann MAIER und GenossInnen haben am
8. Juni 2005 unter der Nummer 3111/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach §
168 a StGB – Pyramidenspiele“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
derzeit in Verwendung stehende Programm für die statistische Aufbereitung sieht
keine namentliche Nennung von Pyramidenspielen bzw. Gewinnerwartungssystemen
vor. Es ist daher nicht möglich die Frage 1 und 2 umfassend zu beantworten.
Bezüglich
statistischen Werten wird auf die polizeiliche Kriminalstatistik – wie
angeführt - verwiesen:
POLIZEILICHE
KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS |
||
Delikte
gem. § 168a StGB |
|
|
|
|
|
Jahr |
Angezeigte
Fälle |
Ermittelte
Tatverdächtige |
1997 |
190 |
*) |
1998 |
52 |
*) |
1999 |
11 |
*) |
2000 (Feb-Dez) |
9 |
5 |
2001 |
11 |
11 |
2002 |
7 |
7 |
2003 |
11 |
11 |
2004 |
194 |
48 |
2005 (Jän-Mai) |
7 |
8 |
*)
Tatverdächtige können erst ab dem Jahr 2000 ausgewiesen werden. |
Die
hohe Zahl in der Statistik im Jahr 2004 ist auf eine Amtshandlung in der
Steiermark mit 162 angezeigten Fällen zurückzuführen.
Zu
Frage 2:
Es
wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
Zu
Frage 3:
Sämtliche
sicherheitsbehördlichen Erhebungen gegen Pyramidenspiele werden der
zu-ständigen Strafverfolgungsbehörde vorgelegt. Es gibt keine statistischen
Detailangaben über die unterschiedlichen Pyramidenspiele (bzw.
Gewinnerwartungssysteme), es wird auf die Beantwortung gem. Frage 1 verwiesen.
Es
ist festzustellen, dass Pyramidenspiele vermehrt im Internet angeboten werden.
Der Aufbau solcher Spiele ist sehr unterschiedlich, sodass eine Kategorisierung
nur schwer möglich ist.
Eine
Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften ist nicht möglich, da dies in der
Statistik nicht vorgesehen ist.
Zu
Frage 4:
Vom
BM.I werden bei länderübergreifenden Erhebungen die dafür vorgesehenen
Kommunikationswege wie Interpol, Europol oder auch die entsendeten Verbindungs-beamten
genutzt. Engere Kooperationen hat es bis dato nicht gegeben. Bezüglich
Kategorisierung wird die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zu
Frage 5:
Diese
Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts. Es darf auf
die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zl. 3111/J-Nr. /2005 durch
die Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen werden.
Zu
Frage 6:
Wenn
bei den sicherheitsbehördlichen Erhebungen so genannte Schenkkreise bekannt
werden, wird dies auf eine allfällige Subsumption gemäß § 168 a
StGB geprüft und sodann dieser Sachverhalt bei den zuständigen Gerichten zur
Anzeige gebracht.
Zu
Frage 7:
Da
Schenkkreise auch unter dem allgemeinen Begriff Pyramidenspiele statistisch
erfasst werden, können dazu keine konkreten Angaben gemacht werden.
Zu
Frage 8:
Siehe
dazu die Antwort zu Frage 7.
Zu
Frage 9:
Diese
Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts. Es darf auf
die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Z. 3111/J-Nr./2005 durch die
Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen werden.
Zu
Frage 10:
In
dieser Sache ist ein Verfahren beim LG Innsbruck anhängig.
Da
es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können dazu keine weiteren
Auskünfte erteilt werden.
Zu
Frage 11:
Es
darf auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen werden.
Zu
Frage 12:
Es
werden laufend gegen Betreiber von Pyramidenspielen sicherheitsbehördliche
Erhebungen geführt. Über laufende Verfahren wird keine Auskunft erteilt.