3042/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.07.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0072-III/4a/2005
Wien, 26. Juli 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3101/J-NR/2005 betreffend Bauzustand des Erich Fried-Gymnasiums in Wien, die die Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Bei der Erstellung des Schulentwicklungsprogramms 2000 wurde vom zuständigen Stadtschulrat für Wien entschieden, das BRG Wien 9, Glasergasse aufgrund des baulichen Zustandes in die zugehörige Projektliste aufzunehmen. Die Prioritätenreihung der im SCHEP 2000 enthaltenen Projekte erfolgt durch den Stadtschulrat für Wien nach der Dringlichkeit einzelner Maßnahmen aufgrund des von ihm beurteilten Bauzustandes bzw. der Notwendigkeit neuer Ausbildungsplätze.
Ad 3.:
Erst im Mai 2005 (also nahezu zeitgleich mit dieser parlamentarischen Anfrage) wurde vom Stadtschulrat ein konkreter Antrag zur Adaptierung des Schulgebäudes in der Glasergasse vorgelegt. Derzeit wird gemeinsam mit dem Stadtschulrat für Wien das künftige Raum- und Funktionsprogramm definiert. Nach Vorliegen diesbezüglicher Ergebnisse wird eine Befassung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als Gebäudeeigentümer erfolgen, die dann mit einer Detailplanung beginnen wird.
Ad 4.:
Die Wahl von Zusatzbezeichnungen neben der offiziellen Schulbezeichnung erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen zwischen Stadtschulrat für Wien und Schule, bedarf keiner Zustimmung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und steht in keinerlei Zusammenhang mit der vom Stadtschulrat erstellten Prioritätenreihung des SCHEP 2000.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.