3052/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/84-I/A/3/2005
Wien, am 29. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3086/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie
folgt:
Frage 1:
Die
Anzahl der kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern
sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der Tabelle
„Direktvermarkter 04“ (Beilage 1) zu entnehmen.
Frage
2:
Diese
Frage kann nicht beantwortet werden, da das System der Berichterstattung der
Länder auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet ist.
Frage
3:
Die
Anzahl der kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern
sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der Tabelle
„Direktvermarkter 03“ (Beilage 2) zu entnehmen.
Im
Zusammenhang mit den Proben gelten die Ausführungen zu Frage 2.
Fragen
4 bis 10:
Diese
Fragen können nicht beantwortet werden, da das System der Berichterstattung der
Länder auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet ist.
Unterlagen
über Organmandate, Strafen bzw. sonstige Sanktionen im Zusammenhang mit der
Kontrolle von Bauernmärkten liegen im Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen nicht auf. Für derartige Auskünfte sind die Ämter der Landesregierungen
bzw. das Bundesministerium für Justiz zuständig.
Frage
11:
Die
Vollziehung des Lebensmittelgesetzes obliegt den Landeshauptleuten. Der
Landeshauptmann/die Landeshauptfrau ist damit auch für die Kontrollen in der
Direktvermarktung zuständig. Der AGES kommt die Aufgabe zu, Proben, die im
Rahmen der Kontrollen gezogen wurden, zu untersuchen und zu begutachten. Über
die Anzahl der durchzuführenden Kontrollen entscheidet die Anzahl der Betriebe
im jeweiligen Bundesland. Richtlinien dazu sind im Revisions- und Probenplan
enthalten.
Die
Zusammenhänge und Abläufe sind im Organigramm „LM-Kontrolle-Neu“ (Beilage 3)
dargestellt.
Frage
12:
Für die Kontrolle
biologischer wie nicht-biologischer Produkte, die im Direktverkauf verkauft
werden, gelten die in Betracht kommenden lebensmittel- und veterinärrechtlichen
Bestimmungen, Vermarktungsnormen und Weingesetz als wichtigste Bestimmungen.
Für die Kontrolle ist die jeweils zuständige Behörde verantwortlich.
Direktvermarkter, die biologische Produkte selbst erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder aus einem Drittland einführen, müssen sich jedenfalls dem Kontrollverfahren gemäß der Verordnung EWG Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau durch private Kontrollstellen unterstellen.
Fragen
13 und 14:
Für
die Kontrolle der Kennzeichnung biologischer Produkte sind die jeweils für die
Materiengesetze zuständigen Behörden verantwortlich. Für die Bio-Kennzeichnung
sind auch die Kontrollstellen für biologische Landwirtschaft zuständig.
Für
die Kontrollstellen und zuständigen Behörden ist eine Aufschlüsselung nach den
Kriterien der Kennzeichnung nicht möglich.
Frage
15:
Eine
Erklärung dazu liefert die „Tabelle zu 15“ (Beilage 4). Eine Aufschlüsselung
nach Bundesländern ist nicht möglich.
Entsprechend
der zitierten Verordnung wurde 2004 jeder Betrieb einmal kontrolliert.
Fragen
16 bis 18:
Diese
Fragen können nicht beantwortet werden, da das System der Berichterstattung der
Länder auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet ist.
Es
werden jedoch Informationen mitgereicht, die Lebensmittel mit dem Hinweis auf
biologisch wirtschaftende Betriebe betreffen. Dazu ist auf Grund der
einschlägigen Tabellen zu 2003 (Beilage 5) und 2004 (Beilage 6) auch eine
Aufschlüsselung
nach Bundesländern gegeben.
Fragen
19 und 20:
Die
Überprüfungen durch die Länder werden zahlenmäßig derzeit in der
Berichtspflicht an das BMGF nicht erfasst.
Die
Zuständigkeit für die Beantwortung - Überprüfungen durch das BMWA – liegt nicht
in meinem Ressort.
Frage
21:
Die
Zuständigkeit liegt nicht beim BMGF.
Frage
22:
Ja.
Dies ist gesetzlich im Akkreditierungsverfahren vorgeschrieben.
Fragen
23 bis 26:
Die
Behandlung wirtschaftspolitischer Angelegenheiten fällt nicht in die
Zuständigkeit meines Ressorts.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin