3053/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/85-I/A/3/2005
Wien, am 31. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3087/J der Abgeordneten Pirklhuber,
Freudinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Mehrkosten
für Koexistenzmaßnahmen lassen sich seriöser Weise nicht genau beziffern, da
die Kosten vom jeweiligen Szenario, z.B. wie viel GVO-Anbau in der Praxis
erfolgt, welche GVO-Schwellenwerte für Saatgut gelten und wie die
Flächenstruktur in einer Region beschaffen ist, abhängen. Mehrkosten entstehen
in erster Linie durch die Vorsorgemaßnahmen eines GVO-Anbauers, der
gewährleisten soll, dass es - insbesondere auch im Hinblick auf die
Gentechnikvorsorgegesetze der Länder - zu keinen unerwünschten
GVO-Kontaminationen kommt.
Frage
2:
Durch
die Entscheidung der Umweltminister am 27. Juni 2005 in Luxemburg ist ein
Weiterbestehen der österreichischen Schutzmaßnahmen betreffend die zum Anbau
bestimmten gentechnisch veränderten Maislinien bis auf weiteres sichergestellt.
Es
ist daher derzeit auch nicht daran gedacht, von der schwerwiegenden Möglichkeit
eines generellen Verbots gemäß § 63 des Gentechnikgesetzes Gebrauch zu machen.
Zu
bedenken ist dabei auch, dass die im Zuständigkeitsbereich der Länder zur
Koexistenz erlassenen „Gentechnik-Vorsorgegesetze“ auch das Weiterbestehen des
biologischen bzw. des gentechnikfreien Anbaus in Österreich sicherstellen
sollen.
Frage
3:
Die
Themen der österreichischen Präsidentschaft auf EU-Ebene sind bereits innerhalb
der Troika fixiert. Die sozioökonomischen Überlegungen konzentrieren sich auch
in der EU derzeit auf die Bestandsaufnahme der in den einzelnen Mitgliedstaaten
getroffenen Maßnahmen zur Koexistenz und allfällige daraus notwendige Maßnahmen
auf europäischer Ebene.
Frage
4:
Gutachten
zur „Sozialverträglichkeit“ von GVO Mais wurden und werden derzeit nicht in
Auftrag gegeben. Hinsichtlich der Kosten für Koexistenzmaßnahmen siehe die
Antwort zu Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin