3053/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/85-I/A/3/2005

Wien, am  31. Juli 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3087/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freudinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Mehrkosten für Koexistenzmaßnahmen lassen sich seriöser Weise nicht genau beziffern, da die Kosten vom jeweiligen Szenario, z.B. wie viel GVO-Anbau in der Praxis erfolgt, welche GVO-Schwellenwerte für Saatgut gelten und wie die Flächenstruktur in einer Region beschaffen ist, abhängen. Mehrkosten entstehen in erster Linie durch die Vorsorgemaßnahmen eines GVO-Anbauers, der gewährleisten soll, dass es - insbesondere auch im Hinblick auf die Gentechnikvorsorgegesetze der Länder - zu keinen unerwünschten GVO-Kontaminationen kommt.

 

Frage 2:

Durch die Entscheidung der Umweltminister am 27. Juni 2005 in Luxemburg ist ein Weiterbestehen der österreichischen Schutzmaßnahmen betreffend die zum Anbau bestimmten gentechnisch veränderten Maislinien bis auf weiteres sichergestellt.

 

Es ist daher derzeit auch nicht daran gedacht, von der schwerwiegenden Möglichkeit eines generellen Verbots gemäß § 63 des Gentechnikgesetzes Gebrauch zu machen.

 

Zu bedenken ist dabei auch, dass die im Zuständigkeitsbereich der Länder zur Koexistenz erlassenen „Gentechnik-Vorsorgegesetze“ auch das Weiterbestehen des biologischen bzw. des gentechnikfreien Anbaus in Österreich sicherstellen sollen.

 

Frage 3:

Die Themen der österreichischen Präsidentschaft auf EU-Ebene sind bereits innerhalb der Troika fixiert. Die sozioökonomischen Überlegungen konzentrieren sich auch in der EU derzeit auf die Bestandsaufnahme der in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Koexistenz und allfällige daraus notwendige Maßnahmen auf europäischer Ebene.

 

Frage 4:

Gutachten zur „Sozialverträglichkeit“ von GVO Mais wurden und werden derzeit nicht in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der Kosten für Koexistenzmaßnahmen siehe die Antwort zu Frage 1.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin