3054/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0087-I/A/3/2005

Wien, am      31. Juli 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3118/J der Abgeordneten Kai Jan Krainer und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Basierend auf einer Risikobewertung durch die AGES sind DEHP (Diethylhexylphthalat) und DBP (Dibutylphthalat) - wie alle anderen chemischen Substanzen auch - Stoffe, die in Abhängigkeit von der Exposition toxikologische Eigenschaften besitzen.

Die in der Präambel der parlamentarischen Anfrage genannten Einflüsse beziehen sich auf reproduktionstoxische Eigenschaften von Phthalaten. Diesbezüglich ist jedoch Folgendes festzuhalten: Die Einstufung und Kennzeichnung, wie in der Präambel angesprochen, erfolgt im Sinne der chemikalienrechtlichen Bestimmungen und nach der „inhärenten“ Stoffeigenschaft. Diese inhärente Stoffeigenschaft beschreibt die Auswirkungen, die durch einen Stoff bewirkt werden, unabhängig von der tatsächlichen Exposition, also die „Gefahr“ als qualitativen Parameter.

 

Bei einer Risikobewertung ist jedoch die quantitative Auswirkung, das „Risiko“ (Risiko = Höhe des Schadensausmaßes x Eintrittswahrscheinlichkeit) zu ermitteln. Im Zuge dieser Bewertung ist neben der Ermittlung der toxikologischen Eigenschaften und Feststellung der inhärenten Stoffeigenschaften auch die Exposition zu berücksichtigen.

 

Für DEHP ist die inhärente Stoffeigenschaft der reproduktionstoxischen Auswirkung gegeben und der Stoff entsprechend zu kennzeichnen. Für beide Phthalate existieren jedoch entsprechende toxikologische Kennzahlen, wie z.B. ein TDI-Wert (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge = jene Menge, die ein Leben lang durch den Menschen aufgenommen werden kann, ohne dass gesund-heitliche Schäden zu befürchten sind). Bei der Ermittlung dieses TDI-Wertes werden neben den akuten und subchronischen, chronischen, kanzerogenen und erbgutverändernden Auswirkungen auch reproduktionstoxische Effekte beachtet.

Für DEHP beträgt dieser TDI-Wert 0,05 mg/kg Körpergewicht und Tag, für DBP 0,1 mg/kg Körpergewicht und Tag. Unter Heranziehung der Exposition mit Parfums und den gemessenen Gehalten bleibt man bei normaler Verwendung weit unter dem TDI-Wert. Eine gesundheitsschädigende Wirkung durch Anwendung derartiger Parfums ist somit nicht zu erwarten.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass man aufgrund der Kennzeichnung einer inhärenten Stoffeigenschaft noch lange nicht mit einer tatsächlichen gesundheitsschädlichen Wirkung bei Exposition gegenüber derartigen Stoffen rechnen muss, sondern immer jeden einzelnen Fall genau im Hinblick darauf betrachten muss, welchen Mengen der Konsument/die Konsumentin tatsächlich ausgesetzt ist und in welcher quantitativen Beziehung diese Exposition mit den bei der Gefahrencharakterisierung ermittelten toxikologischen Kenngrößen steht.

 

Fragen 3 bis 5:

Nach Meinung von Expert/inn/en sind die in den beanstandeten Produkten gemessenen Werte an Phthalaten mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine unbeabsichtigte Verunreinigung zurückzuführen. Die Phthalatbelastung kommt entweder während des Herstellungsprozesses oder durch phthalathältige Verpackungsmaterialien und der damit verbundenen Migration in das Produkt zustande. Diese Menge an Phthalaten lässt mit Sicherheit auf keine absichtliche Beimischung schließen und stellt zudem anhand der bei der Beantwortung zu Frage 2 dokumentierten Risikobewertung durch die AGES von DEHP (Diethylhexylphthalat) und DBP (Dibutylphthalat) keine Gesundheitsgefährdung dar.

 

Fragen 6 bis 9:

Mein Ressort führt regelmäßig Schwerpunktaktionen durch; so ist auch für den Herbst 2005 eine Schwerpunktaktion für kosmetische Mittel vorgesehen, basierend auf der den Ausführungen zu Frage 2 zugrunde liegenden Risikobewertung durch die AGES.

 

Frage 10:

In meiner Funktion als Gesundheitsministerin habe ich wiederholt meinen Ministerkollegen unterbreitet, sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

 

Frage 11:

Ich befürworte die Einbindung der Bestandteile von kosmetischen Mitteln in das Substitutivprinzip, das die kritischen durch weniger kritische Chemikalien ersetzt und damit die Sicherheit der Produkte erhöht.

Darüber hinaus werden neben dem besseren Verbraucher/innenschutz auch die Aspekte des Umweltschutzes stärker berücksichtigt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin