3055/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0088-I/A/3/2005
Wien, am 31. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3120/J der Abgeordneten Mag. Andrea
Kuntzl und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die Schirmherrschaft über eine
Spielplatzsicherheitsaktion, die unter anderen vom Limonadenhersteller
Klosterquelle GmbH unterstützt wurde, sowie für eine Bewegungsaktion von Mc
Donald’s Österreich übernommen. Bei beiden Aktionen ging es um Anliegen der
Gesundheitsförderung und nicht vorrangig um werbliche Aktivitäten.
Fragen 2 und 3:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
verfügt nicht über die Kompetenz Aktivitäten privater Firmen in
österreichischen Kindergärten zu bewilligen. Es wurden lediglich
Gesundheitsförderungsaktivitäten privater Firmen ideell unterstützt, soferne
diese den Zielen der Gesundheitsförderungsbewegung dienen.
Frage 4:
Aus den Erfahrungsberichten der teilnehmenden
Kindergärtner/innen bei den Ronald McDonald Touren seit dem Jahr 2000 zeigt
sich, dass durch die verschiedenen Programme bisher wesentliche Inhalte zu
Verkehrssicherheit und Unfallverhütung im Haushalt vermittelt werden konnten
und keinesfalls von einer Bindung der Kinder an das Unternehmen McDonalds
berichtet wurde.
Fragen 5 und 6:
Im Rahmen
der unter anderem von der Marke „Dreh und Trink“ unterstützten Aktion
„Spielplatz-Detektive“ kam es zu keinen Verteilaktionen von Produkten in den
teilnehmenden Kindergärten. Lediglich bei der Kick-off Pressekonferenz hat ein
Mitarbeiter von „Dreh und Trink“, der die Pressekonferenz als Gast besucht hat,
„Dreh und Trink“-Flaschen aufgestellt und Kindergartenkindern angeboten. Diese
Vorgehensweise war nicht mit dem BMGF abgestimmt.
Frage 7:
Nein, das
BMGF wurde von der Initiative „Dreh und Trink Spielplatzdetektive“ und der
„Ronald Mc Donalds Bewegungstour“ eingeladen, jeweils die Schirmherrschaft zu
übernehmen. Nach inhaltlicher Prüfung der beiden Projekte, wurde entsprechend
vorgegangen.
Fragen 8 bis 11:
Die
folgenden Ausführungen umfassen die aktuellsten Daten, die meinem Ressort dazu
vorliegen:
Nach
dem letzten Wiener Kindergesundheitsbericht aus dem Jahr 2000 betrug in den
Kindergartenreihenuntersuchungen der städtischen Kindertagesheime im Jahr
1997/98 der Anteil adipöser Kinder bei den unter-3-jährigen 0,2 % und bei den
über-3-jährigen 2,5 % (von rund 16.000 untersuchten Kindern). Im Vergleich dazu
betrug im Jahr 1992/93 der Anteil adipöser Kinder bei den über-3-jährigen 2,2
%.
In
einer Untersuchung von Zarfl und Elmadfa (referiert im Österr. Ernährungsbericht
2003) waren von 441 untersuchten Vorschulkindern (3 – 6 Jahre) 10 %
übergewichtig und zusätzlich 5 % adipös.
In einer
jüngeren Untersuchung (Erhebungszeitraum 2002) aus Deutschland
(Bauer/Rosemeier: Übergewicht und Adipositas bei Karlsruher Vorschulkindern)
waren 8,7 % der (rund 5500) untersuchten Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren
übergewichtig bzw. adipös (3,2 %).
Frage 12:
Zucker
gehört zur Gruppe der Kohlenhydrate. Kohlehydrate sind essentielle
Nahrungsbestandteile (empfohlener Anteil ca. 50 % an der zugeführten
Nahrungsenergie). Zucker ist in Getränken entweder von Natur aus enthalten
(Fruchtzucker in Fruchtsäften) oder wird bei der Herstellung zugesetzt
(Limonaden, Fruchtnektare).
Wie
allgemein in der Ernährung sind die Auswirkungen der Zufuhr eines Nährstoffes
auf die Gesundheit von der Menge abhängig. Der übermäßige Genuss von
zuckerhältigen Getränken ist zu vermeiden.
Frage 13:
Bewegung
ist eine der fünf Handlungsfelder der iSch Kampagne. Da die Ronald Mc Donald
Bewegungstour mit fundierten Methoden Kinder zu mehr Bewegung animiert und
damit ein Ziel der iSch Kampagne verfolgt, wurde die Erlaubnis erteilt den
„iSch“ als ein Logo zu führen.
Frage 14:
Die Initiative wurde von der Agentur Temmel,
Seywald & Partner unter Beiziehung von Expert/innen des Instituts „Sicher
Leben“ konzipiert und operativ begleitet.
Frage 15:
Zumal von Seiten des BMGF keine Verteilung von
Nahrungsmitteln im KIWI-Kindergarten vorgesehen war, gab es auch keine
diesbezüglichen Gespräche.
Fragen 16 bis 19:
Die
Presseabteilung des BMGF hat im Rahmen der Planung der Pressekonferenz bei der
Leitung des KIWI-Kindergartens angefragt, ob die Pressekonferenz in den
Räumlichkeiten des Kindergartens und unter Teilnahme der Kinder abgehalten
werden kann. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen
der Pressekonferenz entstehenden Ton- und Bilddokumente an die Medien
weitergegeben werden sollen. Die Leitung des KIWI-Kindergartens hat daraufhin
bestätigt, dass die Eltern aller Kinder, die an der Pressekonferenz
teilgenommen haben, ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Eine über die
Berichterstattung von der Pressekonferenz hinausgehende Verwendung der Ton- und
Bilddokumente wurde nie angedacht oder erlaubt.
Frage 20:
s.
Fragebeantwortung der Fragen 5 und 6
Frage 21:
Die Kostenaufteilung zwischen den Unternehmen, die
die Kampagne „Dreh und Trink Spielplatz-Detektive“ finanzieren, ist dem BMGF
nicht bekannt.
Frage 22:
Die
Presseabteilung des BMGF hat darauf hingewiesen, dass es in den an der Aktion
teilnehmenden Kindergärten zu keiner Verteilung von Produkten gekommen ist,
sondern lediglich ohne die Zustimmung des BMGF bei der Pressekonferenz „Dreh
und Trink“ Flaschen verteilt wurden.
Frage 23:
s.
Fragebeantwortung der Fragen 16 bis 19
Frage 24:
Die
Berichterstattung über die Kick Off PK hat auf die Kampagne aufmerksam gemacht
und diese ist ein Beitrag zur Verbesserung der Spielplatzsicherheit.
Frage 25:
Nein.
Derzeit nicht.
Frage 26:
Am
03.06.2005 wurde beim Treffen der Europäischen Gesundheitsminister/innen eine
politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel erzielt.
Zumal es
bei den angesprochenen Aktionen in keiner Weise um nährwert- oder
gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geht besteht kein Zusammenhang zu
dieses Einigung.
Frage 27:
Die Freude
der Klosterquell GmbH erfolgte nicht über die Berichterstattung zu der Kampagne
oder der Kick Off PK sondern über die „unerwartete Aufmerksamkeit“ mehr als 6
Wochen später, zu einem Zeitpunkt als die Aktion bereits erfolgreich, aber ohne
Öffentlichkeitswirkung, die als Werbung empfunden werden könnte, gelaufen ist.
Erst durch die Aussendung von SPÖ Familiensprecherin Andrea Kuntzl am 29.05.05
haben Medien in einer Art über Dreh und Trink berichtet, die offensichtlich vom
Geschäftsführer Ing. Kurt Hofer als „Gratiswerbung“ empfunden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin