3059/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/90-I/A/3/2005

Wien, am 29. Juli 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3147/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Im konkreten Fall wurde ein Bericht über die Angelegenheit eingeholt.

 

Gemäß Art. 11 Z 8 Bundesverfassungsgesetz ist lediglich die Gesetzgebung im Bereich des Tierschutzes Bundessache, der Vollzug jedoch Landessache. Es liegt daher allein beim Land Salzburg (zuständig für den Vollzug ist/sind die Landes­regierung bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden) weitere konkrete, Maßnahmen zu treffen.

 

Hinsichtlich des Vorgehens im gegenständlichen Fall kann Folgendes mitgeteilt werden:

Der gegenständliche Betrieb hat Zuchtschweine in Brustanbindung gehalten, was über die Artikel 15 B-VG – Vereinbarung hinausgehend nach dem Salzburger Nutztierschutzgesetz verboten war und auch bestraft wurde. Diese teilweise noch geübte Haltungsform ist aber nach dem Bundestierschutzgesetz bis Ende dieses Jahres - analog den Bestimmungen der Europäischen Union - noch erlaubt.

Der Landwirt hat in der Zwischenzeit einen Teil des Schweinestalles, in dem sich die Anbindestände für die Zuchtsauen befunden haben, umgebaut, sodass die Zuchtsauen nunmehr in Boxen in Gruppenhaltung gehalten werden.

Bis auf weiteres sind wöchentliche amtstierärztliche Kontrollen in diesem Betrieb angeordnet.

 

Frage 2:

Der gegenständliche Betrieb wurde schon vor in Kraft treten des Bundestier­schutzgesetzes in den vergangenen Jahren wiederholt einer Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen unterzogen.

Derzeit werden wöchentliche Kontrollen durchgeführt.

 

Frage 3:

Burgenland:

Die Berichtspflicht für die BVB für das 1. Halbjahr ist mit 10. Juli festgesetzt, daher liegen noch keine aktuellen Zahlen auf.

 

Kärnten:

Keine Angaben.

Die Anzahl der Kontrollen sowie die Ergebnisse dieser werden erst mittels Jahresbericht 2005 dem Ressort gemeldet werden.

 

Niederösterreich:

Seit Jahresbeginn wurden 166 Kontrollen durchgeführt und über 30 Strafver­fahren nach dem Tierschutzgesetz durchgeführt.

 

Oberösterreich:

Insgesamt wurden in OÖ in diesem Jahre bis jetzt 717 Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz in Betrieben mit Nutztierhaltung durchgeführt. 109 Betriebe wurden beanstandet, 27 angezeigt.

 

Salzburg:

Es wurden im Bundesland Salzburg seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutz­gesetzes in insgesamt 32 landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen Kontrollen durchgeführt. Spezielle Tierquälerei - Tatbestände wurden dabei nicht fest­gestellt.

 

Steiermark:

Seit dem 1.1.2005 haben im Bundesland Steiermark 326 stichprobenartige Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen im Hinblick auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen stattgefunden. Während es in 241 dieser Betriebe keinerlei Beanstandungen gab, wurden in 85 Betrieben Mängel fest­gestellt. Im Sinne von § 35 Abs. 6 TSchG wurden den betroffenen Tierhaltern Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist aufgetragen. In 15 Fällen kam es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafver­fahrens.

 

Tirol:

Im Bundesland Tirol wurden im Zeitraum vom 1.1. bis zum 15.6.2005 insgesamt 169 amtstierärztliche Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch­geführt. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren zu gering dimensionierte Standlängen und –breiten im Rinderbereich sowie die Anbindehaltung von Kälbern.

 

Vorarlberg:

Wie schon in den vergangenen Jahren wurde in Vorarlberg eine flächendeckende Kontrolle bei allen Rinder haltenden Betrieben gemacht. Mittels einer Checkliste (Kurzprotokoll) wird dabei vom Tierhalter eine Selbstevaluierung durchgeführt. Bei der nachfolgenden Kontrolle durch den beauftragten praktischen Tierarzt überprüft dieser die Angaben, macht Ergänzungen und unterschreibt das Protokoll ebenso wie der Landwirt. Die Kopie des Protokolls bleibt beim land-wirtschaftlichen Betrieb, das Original wird vom beauftragten Tierarzt an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Schwerpunkte der heurigen Kontrolle waren die Einhaltung des Auslaufes bzw. des Weideganges, die Anbindehaltung der Kälber, die Enthornung und der Einsatz von tiermehlfreiem Kraftfutter.

Aufgrund der großen Menge der erhobenen Daten liegt ein aktuelles Ergebnis noch nicht vor.

 

Wien:

Im Bundesland Wien erfolgten bis 22.6.2005 neun Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen. Die Kontrollen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.

 

Frage 4:

Im gesamten Bundesgebiet werden pro Jahr mindestens 2 % der landwirt­schaftlichen Betriebe aller geforderten Betriebskategorien entsprechend der Tierschutzkontrollverordnung BGBl. II Nr. 492/2004 geprüft.

 

Die Auswahlkriterien erfolgen aufgrund eines risikobasierten Stichprobenplanes.

 

Die zentrale Vorgabe der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt über einen risiko­basierten Ansatz, indem je Betriebskategorie drei Risikoklassen in Abhängigkeit von der Bestandsgröße definiert wurden. Die Aufteilung des Gesamtstichproben­umfanges erfolgt unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen regionalen Reprä­sentanz zu 60 % auf Betriebe aus der Klasse „mit hohem Risiko“, zu 30 % auf Betriebe aus der Klasse „mit mittlerem Risiko“ und zu 10 % auf Betriebe aus der Klasse „mit geringem Risiko“. Die effektive Auswahl der Betriebe je Risikoklasse basiert auf einer einfachen Zufallsauswahl.

Die Risikoanalyse soll aufgrund der Ergebnisse der Kontrollen des Jahres 2005 und der verfügbaren Daten über die Teilnahme an Eigenkontrollsystemen ver­feinert werden.

 

Frage 5:

Die Ausübung der in Art. 11 Abs. 9 Bundesverfassungsgesetz genannten Be­fugnissen wird anlassbezogen erfolgen. Wenn zum Beispiel Fälle wie der gegen­ständliche dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekannt werden, oder generelle Vollzugsprobleme auftreten, werden entsprechende Auskünfte und Berichte und gegebenenfalls Akteneinsicht oder die Aktenvorlage verlangt wer­den.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin