3059/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/90-I/A/3/2005
Wien, am 29. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3147/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Im konkreten Fall wurde
ein Bericht über die Angelegenheit eingeholt.
Gemäß
Art. 11 Z 8 Bundesverfassungsgesetz ist lediglich die Gesetzgebung im
Bereich des Tierschutzes Bundessache, der Vollzug jedoch Landessache. Es liegt
daher allein beim Land Salzburg (zuständig für den Vollzug ist/sind die Landesregierung
bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden) weitere konkrete, Maßnahmen zu treffen.
Hinsichtlich
des Vorgehens im gegenständlichen Fall kann Folgendes mitgeteilt werden:
Der
gegenständliche Betrieb hat Zuchtschweine in Brustanbindung gehalten, was über
die Artikel 15 B-VG – Vereinbarung hinausgehend nach dem Salzburger
Nutztierschutzgesetz verboten war und auch bestraft wurde. Diese teilweise noch
geübte Haltungsform ist aber nach dem Bundestierschutzgesetz bis Ende dieses
Jahres - analog den Bestimmungen der Europäischen Union - noch erlaubt.
Der
Landwirt hat in der Zwischenzeit einen Teil des Schweinestalles, in dem sich
die Anbindestände für die Zuchtsauen befunden haben, umgebaut, sodass die
Zuchtsauen nunmehr in Boxen in Gruppenhaltung gehalten werden.
Bis
auf weiteres sind wöchentliche amtstierärztliche Kontrollen in diesem Betrieb
angeordnet.
Frage 2:
Der
gegenständliche Betrieb wurde schon vor in Kraft treten des Bundestierschutzgesetzes
in den vergangenen Jahren wiederholt einer Kontrolle im Hinblick auf die
Einhaltung der Tierschutzbestimmungen unterzogen.
Derzeit
werden wöchentliche Kontrollen durchgeführt.
Frage 3:
Burgenland:
Die Berichtspflicht für die BVB für das 1. Halbjahr ist mit 10. Juli festgesetzt, daher liegen noch keine aktuellen Zahlen auf.
Kärnten:
Keine
Angaben.
Die Anzahl der Kontrollen sowie die Ergebnisse dieser werden erst mittels Jahresbericht 2005 dem Ressort gemeldet werden.
Niederösterreich:
Seit
Jahresbeginn wurden 166 Kontrollen durchgeführt und über 30 Strafverfahren
nach dem Tierschutzgesetz durchgeführt.
Oberösterreich:
Insgesamt wurden in OÖ in diesem Jahre bis jetzt 717 Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz in Betrieben mit Nutztierhaltung durchgeführt. 109 Betriebe wurden beanstandet, 27 angezeigt.
Salzburg:
Es wurden im Bundesland Salzburg seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes in insgesamt 32 landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen Kontrollen durchgeführt. Spezielle Tierquälerei - Tatbestände wurden dabei nicht festgestellt.
Steiermark:
Seit
dem 1.1.2005 haben im Bundesland Steiermark 326 stichprobenartige Kontrollen
landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen im Hinblick auf die Einhaltung
tierschutzrechtlicher Bestimmungen stattgefunden. Während es in 241 dieser
Betriebe keinerlei Beanstandungen gab, wurden in 85 Betrieben Mängel festgestellt.
Im Sinne von § 35 Abs. 6 TSchG wurden den betroffenen Tierhaltern
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist
aufgetragen. In 15 Fällen kam es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens.
Tirol:
Im
Bundesland Tirol wurden im Zeitraum vom 1.1. bis zum 15.6.2005 insgesamt 169
amtstierärztliche Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durchgeführt.
Die häufigsten Beanstandungsgründe waren zu gering dimensionierte Standlängen
und –breiten im Rinderbereich sowie die Anbindehaltung von Kälbern.
Vorarlberg:
Wie
schon in den vergangenen Jahren wurde in Vorarlberg eine flächendeckende
Kontrolle bei allen Rinder haltenden Betrieben gemacht. Mittels einer
Checkliste (Kurzprotokoll) wird dabei vom Tierhalter eine Selbstevaluierung
durchgeführt. Bei der nachfolgenden Kontrolle durch den beauftragten
praktischen Tierarzt überprüft dieser die Angaben, macht Ergänzungen und
unterschreibt das Protokoll ebenso wie der Landwirt. Die Kopie des Protokolls
bleibt beim land-wirtschaftlichen Betrieb, das Original wird vom beauftragten
Tierarzt an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Schwerpunkte der
heurigen Kontrolle waren die Einhaltung des Auslaufes bzw. des Weideganges, die
Anbindehaltung der Kälber, die Enthornung und der Einsatz von tiermehlfreiem
Kraftfutter.
Aufgrund
der großen Menge der erhobenen Daten liegt ein aktuelles Ergebnis noch nicht
vor.
Wien:
Im Bundesland Wien erfolgten bis 22.6.2005 neun Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen. Die Kontrollen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.
Frage 4:
Im gesamten Bundesgebiet werden pro Jahr mindestens 2 % der landwirtschaftlichen Betriebe aller geforderten Betriebskategorien entsprechend der Tierschutzkontrollverordnung BGBl. II Nr. 492/2004 geprüft.
Die Auswahlkriterien erfolgen aufgrund eines risikobasierten Stichprobenplanes.
Die zentrale Vorgabe der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt über einen risikobasierten Ansatz, indem je Betriebskategorie drei Risikoklassen in Abhängigkeit von der Bestandsgröße definiert wurden. Die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfanges erfolgt unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen regionalen Repräsentanz zu 60 % auf Betriebe aus der Klasse „mit hohem Risiko“, zu 30 % auf Betriebe aus der Klasse „mit mittlerem Risiko“ und zu 10 % auf Betriebe aus der Klasse „mit geringem Risiko“. Die effektive Auswahl der Betriebe je Risikoklasse basiert auf einer einfachen Zufallsauswahl.
Die Risikoanalyse soll aufgrund der Ergebnisse der Kontrollen des Jahres 2005 und der verfügbaren Daten über die Teilnahme an Eigenkontrollsystemen verfeinert werden.
Frage 5:
Die Ausübung der in Art. 11 Abs. 9 Bundesverfassungsgesetz genannten Befugnissen wird anlassbezogen erfolgen. Wenn zum Beispiel Fälle wie der gegenständliche dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekannt werden, oder generelle Vollzugsprobleme auftreten, werden entsprechende Auskünfte und Berichte und gegebenenfalls Akteneinsicht oder die Aktenvorlage verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin