3060/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 28. Juli 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0078-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3175/J betreffend „Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme IV“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Von der Europäischen Kommission wurde im Rahmen des SLIM-Projekts der Bedarf nach einer Vereinfachung des Fertigpackungsrechts festgestellt. In den grundlegenden Richtlinien werden Aspekte verschiedenartiger Materien verknüpft, wie metrologische Anforderungen an die Herstellung, Normung (Wertereihen) und Konsumentenschutz (Kennzeichnung). Diese Materien werden gesondert behandelt.

 

Die per 31. Jänner 2004 abgeschlossenen Konsultationen haben für die Wertereihen zu einem Richtlinienentwurf KOM (2004) 708 endgültig vom 25. Oktober 2004 geführt, der zur Zeit im Europäischen Parlament und in einer Ratsarbeitsgruppe in Beratung steht.

 

Danach sollen nur mehr wenige Produkte verbindlich in den Wertereihen geregelt werden. Diesbezügliche Information hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ende 2004 an die interessierten Kreise ausgesendet.

Im EU-Fertigpackungsrecht enthaltene Belange des Konsumentenschutzes werden weitgehend durch die Richtlinie 2005/29 vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates abgedeckt.

 

Eine Konsultation über die metrologischen Anforderungen an die Herstellung von Fertigpackungen wurde per 15. März 2005 abgeschlossen. Das Ergebnis wird unter www.europa.eu.int/yourvoice publiziert. Es wird bei der Erstellung eines Richtlinienentwurfes einfließen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Solche Beschwerden sind nicht eingegangen. In Einzelfällen erstatteten Mitbewerber sachdienliche Hinweise an die Eichbehörden.

 

 

Antwort zu den Punkten 5.1 und 5.2 der Anfrage:

 

Die Eichbehörden haben alle Hinweise verfolgt und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen gesetzt.

 

Eine detaillierte Auswertung betreffend diese Fragestellung ist nach Auskunft des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) derzeit noch nicht möglich. Es ist aber vorgesehen, diese Fragestellungen ebenfalls einer Erfassung zuzuführen.


Antwort zu den Punkten 5.3 und 5.4 der Anfrage:

 

Entsprechende Hinweise werden von den Eichbehörden weiterverfolgt. Wenn sich die Hinweise bestätigen, werden die gesetzlich nach dem Maß- und Eichgesetz (MEG) vorgesehenen Maßnahmen gesetzt. Diese unmittelbar gesetzten Maßnahmen der Eichbehörden stellen eine Sofortmaßnahme zum Schutz der Verbraucher und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs dar. Die zuständigen Stellen der Hersteller-Mitgliedstaaten werden informiert und können somit tätig werden.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Jahresbericht 2004 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wird einen Bericht über die Fertigpackungskontrollen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen im Jahr 2004 und die daraus resultierenden Ergebnisse und Kontrolldaten enthalten. Dieser Bericht wird derzeit ausgearbeitet und ab September 2005 auch über die Website www.bev.gv.at einsehbar sein.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Bei den letzten Novellen des MEG war die Zweckbindung der Einnahmen aus Strafen Gegenstand von Diskussionen. Über diese Vorschläge konnte jedoch kein Konsens erzielt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

2004 haben die Eichbehörden betreffend Übertretungen der Fertigpackungsbestimmungen in zwei Fällen gegen Straferkenntnisse berufen; eine Berufung war erfolgreich, ein Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Der Informationsaustausch auf informeller Ebene hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Der Austausch erfolgt auch im Rahmen der European Cooperation of Legal Metrology (www.welmec.org). Die WELMEC ist die Zusammenarbeit der für das gesetzliche Messwesen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA sowie Bulgarien, Rumänien und der Türkei. In den verschiedenen Arbeitsgruppen werden auch die nationalen Vorgangsweisen und Erfahrungen sowie die Ergebnisse dazu diskutiert und Informationen mit anderen Behörden ausgetauscht.

 

Hinsichtlich des Informationsaustausches zwischen den Behörden und der Europäischen Kommission werden derzeit in einer Arbeitsgruppe der WELMEC die Grundlagen für einen webbasierenden Austausch von Informationen und diskutiert. Vorschläge daraus sind spätestens 2006 zu erwarten.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Das System RAPEX als solches konnte im Zusammenhang mit Fertigpackungen nicht Verwendung finden, da es sich bei unterfüllten Produkten zwar um unzulässige Packungen handelt, nicht jedoch um „gefährliche Produkte“.

 

Die Vergleichbarkeit von Kontrollergebnissen ist durch den in der Richtlinie festgelegten Referenztest gegeben. Die technische Arbeitsgruppe WG 5 der WELMEC arbeitet gemeinsam mit Vertretern der Europäischen Kommission an einer Verbesserung der Vergleichbarkeit publizierter Aktivitäten der Mitgliedstaaten.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Neun Mitarbeiter.

 

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Insgesamt wurden 1106 Betriebe überprüft, die sich auf nachstehende Eichämter wie folgt verteilen: Krems: 131, Salzburg: 104, Klagenfurt: 117, Eisenstadt: 151, Linz: 108, Innsbruck: 168, Bregenz: 38, Graz: 143, Wien: 146.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Zielvorgaben für die Eichämter umfassen die Überprüfung von 1170 Betrieben.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Die nachstehend angeführten Eichämter haben die folgende Anzahl von Kontrollen in den ausgewiesenen Bereichen vorgenommen:

 

 

flüssige
Lebensmittel

nichtflüssige Lebensmittel

sonstige Fertigpackungen

Gesamt

Bregenz

32

60

45

137

Eisenstadt

63

233

81

377

Graz

67

211

57

335

Innsbruck

97

243

132

472

Klagenfurt

52

140

82

274

Krems

67

103

110

280

Linz

90

156

81

327

Salzburg

18

182

80

280

Wien

14

251

113

378

Summe

500

1.579

781

2.860

 

Bei jeder der angeführten Kontrollen werden durchschnittlich etwa 50 Packungen kontrolliert.

 

Arzneimittel werden von den zuständigen Behörden für Arzneimittelaufsicht überwacht.

 

Erzeugnisse in offenen Packungen sowie fertig abgepackte Produkte unterschiedlicher Inhaltsmengen fallen nicht unter die Bestimmungen der Fertigverpackungsverordnung.

 

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die Zielvorhaben für die Eichämter umfassen die Überprüfung von 2880 Produktionslosen, das entspricht etwa 144.000 Einzelpackungen, davon etwa 20 % Flüssigprodukte.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 20 der Anfrage:

 

Keine, da keine Füllmengenanforderungen festgelegt sind.

 

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

In Summe wurden 44 Anzeigen getätigt, die sich auf die nachstehenden Eichämter wie folgt verteilen: Krems: 3, Salzburg: 3, Klagenfurt: 1, Eisenstadt: 10, Linz: 2, Innsbruck: 3, Bregenz: 1, Wien: 21.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Die Strafen gemäß § 63 Maß- und Eichgesetz werden durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen. Es besteht für diese Behörden keine Informationspflicht gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Daher liegen keine entsprechenden Daten vor.

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Durch die Richtlinie 2005/29 vom 11. Mai 2005 (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) erscheint dieser Bereich abschließend geregelt. Diesbezügliche Diskussionen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

 

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

 

Statistikzahl                        Produkte                        messtechnisch mangelhaft

318                         Torf / Blumenerde / Streu                        36,5 %

214                        tiefgefrorene Erzeugnisse

                        ohne 205,206,222                        12,0 %

305                         Mineralöle, Brennstoffe                        11,4 %

110                         andere flüssige Lebensmittel                        10,7 %

301                         Futtermittel                        10,6 %

306                         Lacke, Farben                         10,2 %

218                         Obst/Kartoffeln /Gemüse/Nüsse                        9,6 %

104                         Spirituosen                        9,5 %

216                        Backwaren                        9,2 %

217                         Süßwaren/Zucker/Schokolade                         9,2 %

207                        Wursterzeugnisse                         8,1 %

303                         Körperpflege, Kosmetika,

                        Luftverbesserung                         5,9 %

 

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Vollziehung und Kontrollen erfolgen ordnungsgemäß.


Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

 

Eine Unterfüllung im Mittel stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Sie werden daher zu Recht auch in Statistiken angeführt. Demgegenüber stehen sehr viele Produktionslose, die im Mittel überfüllt werden. Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, eine hohe Produktqualität (Füllmenge) sicherzustellen und vor allem systematischen Missbrauch auszuschließen. Letzterer kann aus der zitierten Statistik allein nicht erschlossen werden.

Vor dem Beitritt Österreichs zur EU war für bestimmte Bereiche die Mindestfüllmengenregelung vorgesehen. Durch die Übernahme des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU waren diese Regelungen entsprechend anzupassen und wurde auch die Mindestfüllmengenregelung durch die Mittelwertsregelung ersetzt. Derzeit sind auf EU-Ebene keine Diskussionen im Gange, die Mindestfüllmengenregelung auf europäischer Ebene einzuführen.