3062/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 28. Juli 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0110-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3332/J betreffend Kriterien für die Beantragung von Ehrenzeichen, welche die Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Kriterien für die Beantragung von Ehrenzeichen ergeben sich durch sinngemäße Anwendung der auf Grund der Art. 65 u. 67 B-VG sowie BGBl. Nr. 89/1992 und 54/1953 i.d.g.F. vom Ministerrat am 9. Juli 2002 verabschiedeten Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich samt zugehöriger Annexe. Ergänzende Richtlinien für das Verfahren der Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich für den Bundesdienst beruhen auf Ministerratsbeschluss vom 4. Juli 2000.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Ein Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird an Personen verliehen, die für die Republik Österreich hervorragende Leistungen vollbracht und
ebensolche Dienste geleistet haben.

 

Im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 13. Juli 2005 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit insgesamt Ehrenzeichen in den folgenden Abstufungen beim Bundespräsidenten beantragt: eine Silberne Medaille, 12 Goldene Medaillen, 27 Silberne Verdienstzeichen, 86 Goldene Verdienstzeichen, 114 Silberne Ehrenzeichen, 161 Goldene Ehrenzeichen, 107 Große Ehrenzeichen, 60 Große Silberne Ehrenzeichen, 45 Große Goldene Ehrenzeichen, 15 Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern, sechs Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern und zwei Große Silberne Ehrenzeichen am Bande.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Alle beantragten Ehrenzeichen wurden verliehen; ausschließlich an Personen, die sich Verdienste für die Republik Österreich erworben haben.