3069/AB XXII. GP
Eingelangt am
05.08.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0004-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3095/J-NR/2005 betreffend Geschäftspraktiken von
EADS, die die Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde am 7. Juni 2005 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Ihren Fragen 1 und 2:
Sind Ihnen, Ihrer internen Revision oder ihren
sonstigen Kontrollorganen Vorgänge bekannt geworden, in denen EADS versucht
hat, etwa durch Einladungen zu kostenlosen Reisen, Sportveranstaltungen, Messen
etc., oder durch Gewährung hoher Rabatte auf Autokäufe, Einfluss auf die
Entscheidungsprozesse im Rahmen der Errichtung eines österreichischen digitalen
Behördenfunknetzes zu nehmen?
Können Sie ausschließen, dass EADS Personen im
politischen oder ministeriellen Bereich, die an der Beschaffungsentscheidung
und/oder Ausschreibung für ADONIS beteiligt waren, Vorteile gewährt hat?
Antwort:
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie war in den Vergabevorgang für das digitale Behördenfunknetz und in
die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter nicht eingebunden. Aus diesem
Grund kann ich zu diesem Themenbereich keine Auskunft geben.
Ich darf auf die Beantwortungen der gleichlautend
ergangenen parlamentarischen Anfragen
des Herrn Bundesministers für Finanzen (3092/J),
der Frau Bundesministerin für Inneres (3093/J) sowie des Herrn Bundesministers
für Landesverteidigung (304/J) verweisen.
Mit
freundlichen Grüßen