3069/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 4. August 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3095/J-NR/2005 betreffend Geschäftspraktiken von EADS, die die Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde am 7. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Ihren Fragen 1 und 2:

Sind Ihnen, Ihrer internen Revision oder ihren sonstigen Kontrollorganen Vorgänge bekannt geworden, in denen EADS versucht hat, etwa durch Einladungen zu kostenlosen Reisen, Sportveranstaltungen, Messen etc., oder durch Gewährung hoher Rabatte auf Autokäufe, Einfluss auf die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Errichtung eines österreichischen digitalen Behördenfunknetzes zu nehmen?

 

Können Sie ausschließen, dass EADS Personen im politischen oder ministeriellen Bereich, die an der Beschaffungsentscheidung und/oder Ausschreibung für ADONIS beteiligt waren, Vorteile gewährt hat?

 

Antwort:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie war in den Vergabevorgang für das digitale Behördenfunknetz und in die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter nicht eingebunden. Aus diesem Grund kann ich zu diesem Themenbereich keine Auskunft geben.

 

Ich darf auf die Beantwortungen der gleichlautend ergangenen parlamentarischen Anfragen

des Herrn Bundesministers für Finanzen (3092/J), der Frau Bundesministerin für Inneres (3093/J) sowie des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung (304/J) verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen