3071/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0078-I/4/2005

»

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3092/J vom »7. Juni 2005 der Abgeordneten »Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Geschäftspraktiken von EADS, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Auftraggeber für die Ausschreibung des digitalen Behördenfunknetzes ADONIS war die Republik Österreich, vertreten durch das Bundes­ministerium für Inneres. Die Ausschreibung erfolgte unter Mitbefassung des Rechnungshofes und die einzelnen Prozessschritte sind im Tätigkeits- und Wahrnehmungsbericht 2004/5 des Rechnungshofes http://www.rechnungshof.at/Berichte/Bund/Bund_2004_05/Bund_2004_05.pdf dokumentiert.

 

Die Zollwache war zum Zeitpunkt der Ausschreibung für eine Teilnahme am digitalen Behördenfunknetz ADONIS zwar vorgesehen (mit etwa 900 End­nutzern hätte das einen Anteil von nicht einmal 1,5 % am Gesamtvolumen bedeutet), eine bindende Zusage des Bundesministeriums für Finanzen gab es jedoch nicht.

 

Wie dem Bericht des Rechnungshofes zu entnehmen ist, war das Bundes­ministerium für Finanzen im Ausschreibungsverfahren nicht eingebunden.

 

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen war nicht in das Ausschreibungsverfahren eingebunden.

 

Weder mir, noch der Internen Revision, dem Büro für Interne Angelegenheiten des Bundesministeriums für Finanzen noch sonstigen Kontrollorganen meines Ressorts sind derartige Vorgänge bekannt geworden. Eine Vorteilsgewährung kann daher ausgeschlossen werden.

 

Weiters erlaube ich mir zu informieren, dass sich laut Auskunft des Bundesministeriums für Inneres die Firma EADS bei der Ausschreibung zum Behördenfunknetz "Adonis" gar nicht beworben hat. Das Bundesministerium für Inneres teilt weiters mit, dass für das neue Projekt "Digitalfunk BOS Austria" derartige Einflussnahmen ebenfalls nicht bekannt sind.

 

»Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.