3072/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0076-I/4/2005

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3099/J vom 7. Juni 2005 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Dalai-Lama-Briefmarken – Nachteile für österreichische Staatsbürger durch Untätigkeit der Regierung hinsichtlich erneuter Einflussnahmen Chinas über "höchste Stellen" auf die Unternehmenspolitik der Österreichischen Post AG, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich zur Rolle des Staates als Eigentümer erneut grund­sätzlich festhalten, dass diese durch die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte obsolet geworden ist. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung hängt nicht mehr an Einzelentscheidungen von Politikern oder dem Einsatz von Steuergeld, sondern wird durch rechtliche Rahmenbedingungen und Spielregeln für die Märkte geregelt. Durch moderne Marktregulierung können Versorgungsziele effizienter erfüllt werden, was den Wohlstand der BürgerInnen nachhaltig verbessert.

 

Dementsprechend wurde bei der Ausgliederung der Österreichischen Post aus dem Bundeshaushalt im Jahr 1996 die Rechtsform der Aktiengesell­schaft gewählt, wobei hinsichtlich der Zuständigkeit und Verantwortung der Organe keine Ausnahmeregelung vom Aktiengesetz normiert wurde. Gemäß den Verantwortungsregeln für die Organe einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand alle Maßnahmen zu setzen, die dem Wohl des Unternehmens dienen. Ein wesentliches Kriterium bei der Beachtung dieser Handlungs­maxime stellt dabei dar, dass die Unternehmensleitung die operative Um­setzung der erfolgreichen Unternehmensstrategie ungestört von politischen Einflüssen weiterverfolgen kann. Konsequenterweise bietet mir daher auch die bestehende Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Ich weise daher darauf hin, dass sich die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden neben den Zuständigkeiten nach § 17 Poststrukturgesetz und § 14 Abs. 8 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen im Wesentlichen Entscheidungen von Organen der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Voll­ziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich ausschließlich zu den das Bundesministerium für Finanzen betreffenden Fragen 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 Stellung nehme. Dabei kann ich mich im Hinblick auf das bereits darge­legte, in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierte Fragerecht größtenteils nur im Einverständnis mit der Österreichischen Post AG beziehungsweise der ÖIAG aufgrund einer von diesen Gesellschaften dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information äußern. Ich gebe dabei die von der Österreichischen Post AG im Wege der ÖIAG zur Verfügung gestellte Stellungnahme weiter. Hinsichtlich der übrigen, nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffenden Fragen 4, 7 und 9 bis 11 verweise ich auf die Beantwortung der diesbe­züglichen Fragen in der parlamentarischen Anfrage Nr. 3100/J vom 7. Juni 2005 durch die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegen­heiten.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Entscheidung über das Briefmarkenausgabeprogramm der Österreichischen Post AG liegt in der aktienrechtlichen Verantwortung des zuständigen Vorstandes. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt auf derlei operative Angelegenheiten des genannten Unternehmens keinerlei Ingerenz zu.

 

Ich habe die gegenständliche Anfrage aber zum Anlass genommen, die Österreichische Post AG im Wege der ÖIAG um eine Stellungnahme zu ersuchen. Daraufhin wurde mir im vorliegenden Zusammenhang versichert, dass auf die betreffenden Unternehmensentscheidungen weder von der Volksrepublik China noch von dritter Seite Einfluss genommen wurde.

 

Wie die Österreichische Post AG weiters mitteilt, räumen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG dem Unternehmen das Recht ein, Bestellungen von personalisierten Marken jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies ist nach Mitteilung des Unter­nehmens bei der Bestellung der personalisierten Marke für den Dalai-Lama – wie auch in rund 200 anderen Fällen pro Jahr – erfolgt.

 

Zu 3.:

Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, bietet mir die bestehende Gesetzes­lage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen. In den operativen Bereich fallende Maßnahmen der Österreichischen Post AG sind daher von den hiefür zuständigen Unter­nehmensorganen zu beurteilen.

 

Zu 5. und 6.:

Auch diese Fragen fallen in den operativen Bereich der Österreichischen Post AG und entziehen sich somit meiner Einflussmöglichkeit. Das Unternehmen übermittelte mir auch dazu im Wege der ÖIAG eine Stellungnahme, die ich wiedergebe:

 

"Briefmarken mit chinesischen Tierkreiszeichen sind bei der Österreichischen Post AG seit längerem geplant. Es gibt in sehr vielen europäischen Ländern Briefmarken mit diesen Inhalten, weil diese chinesischen Symbole längst auch in Europa Bedeutung erlangt haben. In diesem Fall trägt die Österreichische Post AG einem gegebenen Bedarf Rechnung.

 

Eine Gemeinschaftsausgabe von Briefmarken mit der VR China ist für 2006 geplant, nicht jedoch unter Verwendung von Produkten der Firma Swarovski. Gemeinschaftsausgaben sind im philatelistischen Bereich durch­aus üblich und wurden zuletzt mit Deutschland, Ungarn und Israel durch­geführt."

 

Zu 8.:

Unter Hinweis auf meine einleitenden Darlegungen betone ich nochmals, dass meinem Ressort keinerlei Ingerenz auf operative Belange der Österreichischen Post AG zukommt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen