3072/AB XXII. GP
Eingelangt am
05.08.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0076-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3099/J vom 7. Juni 2005 der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Dalai-Lama-Briefmarken –
Nachteile für österreichische Staatsbürger durch Untätigkeit der Regierung
hinsichtlich erneuter Einflussnahmen Chinas über "höchste Stellen"
auf die Unternehmenspolitik der Österreichischen Post AG, beehre ich mich,
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich zur Rolle des
Staates als Eigentümer erneut grundsätzlich festhalten, dass diese durch die
Liberalisierung und Globalisierung der Märkte obsolet geworden ist. Die
Versorgungssicherheit der Bevölkerung hängt nicht mehr an Einzelentscheidungen
von Politikern oder dem Einsatz von Steuergeld, sondern wird durch rechtliche
Rahmenbedingungen und Spielregeln für die Märkte geregelt. Durch moderne Marktregulierung
können Versorgungsziele effizienter erfüllt werden, was den Wohlstand der
BürgerInnen nachhaltig verbessert.
Dementsprechend wurde bei der
Ausgliederung der Österreichischen Post aus dem Bundeshaushalt im Jahr 1996 die
Rechtsform der Aktiengesellschaft gewählt, wobei hinsichtlich der
Zuständigkeit und Verantwortung der Organe keine Ausnahmeregelung vom
Aktiengesetz normiert wurde. Gemäß den Verantwortungsregeln für die Organe
einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand alle Maßnahmen zu setzen, die dem
Wohl des Unternehmens dienen. Ein wesentliches Kriterium bei der Beachtung
dieser Handlungsmaxime stellt dabei dar, dass die Unternehmensleitung die
operative Umsetzung der erfolgreichen Unternehmensstrategie ungestört von
politischen Einflüssen weiterverfolgen kann. Konsequenterweise bietet mir daher
auch die bestehende Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen
der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehenden
Gesellschaft zu beeinflussen.
Ich weise daher darauf hin, dass sich
die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht
Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von
meinem Ressort werden neben den Zuständigkeiten nach § 17 Poststrukturgesetz und
§ 14 Abs. 8 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ausschließlich die Rechte der
Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen
Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich
nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen
der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im
Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen im
Wesentlichen Entscheidungen von Organen der Österreichischen Post AG und somit
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden
Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass
ich ausschließlich zu den das Bundesministerium für Finanzen betreffenden
Fragen 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 Stellung nehme. Dabei kann ich mich im Hinblick
auf das bereits dargelegte, in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierte
Fragerecht größtenteils nur im Einverständnis mit der Österreichischen Post AG
beziehungsweise der ÖIAG aufgrund einer von diesen Gesellschaften dem Bundesministerium
für Finanzen erteilten Information äußern. Ich gebe dabei die von der
Österreichischen Post AG im Wege der ÖIAG zur Verfügung gestellte Stellungnahme
weiter. Hinsichtlich der übrigen, nicht in den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Finanzen betreffenden Fragen 4, 7 und 9 bis 11 verweise
ich auf die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen in der parlamentarischen
Anfrage Nr. 3100/J vom 7. Juni 2005 durch die Frau
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Die Entscheidung über das
Briefmarkenausgabeprogramm der Österreichischen Post AG liegt in der
aktienrechtlichen Verantwortung des zuständigen Vorstandes. Dem
Bundesministerium für Finanzen kommt auf derlei operative Angelegenheiten des
genannten Unternehmens keinerlei Ingerenz zu.
Ich habe die gegenständliche Anfrage
aber zum Anlass genommen, die Österreichische Post AG im Wege der ÖIAG um eine
Stellungnahme zu ersuchen. Daraufhin wurde mir im vorliegenden Zusammenhang
versichert, dass auf die betreffenden Unternehmensentscheidungen weder von der
Volksrepublik China noch von dritter Seite Einfluss genommen wurde.
Wie die Österreichische Post AG weiters
mitteilt, räumen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post
AG dem Unternehmen das Recht ein, Bestellungen von personalisierten Marken
jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies ist nach Mitteilung des
Unternehmens bei der Bestellung der personalisierten Marke für den Dalai-Lama
– wie auch in rund 200 anderen Fällen pro Jahr – erfolgt.
Zu 3.:
Wie bereits in der Einleitung
ausgeführt, bietet mir die bestehende Gesetzeslage keine Möglichkeit,
Entscheidungen von Organen der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im
Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen. In den operativen
Bereich fallende Maßnahmen der Österreichischen Post AG sind daher von den
hiefür zuständigen Unternehmensorganen zu beurteilen.
Zu 5. und 6.:
Auch diese Fragen fallen in den
operativen Bereich der Österreichischen Post AG und entziehen sich somit meiner
Einflussmöglichkeit. Das Unternehmen übermittelte mir auch dazu im Wege der
ÖIAG eine Stellungnahme, die ich wiedergebe:
"Briefmarken mit chinesischen
Tierkreiszeichen sind bei der Österreichischen Post AG seit längerem geplant.
Es gibt in sehr vielen europäischen Ländern Briefmarken mit diesen Inhalten,
weil diese chinesischen Symbole längst auch in Europa Bedeutung erlangt haben.
In diesem Fall trägt die Österreichische Post AG einem gegebenen Bedarf
Rechnung.
Eine Gemeinschaftsausgabe von
Briefmarken mit der VR China ist für 2006 geplant, nicht jedoch unter
Verwendung von Produkten der Firma Swarovski. Gemeinschaftsausgaben sind im
philatelistischen Bereich durchaus üblich und wurden zuletzt mit Deutschland,
Ungarn und Israel durchgeführt."
Zu 8.:
Unter Hinweis auf meine einleitenden
Darlegungen betone ich nochmals, dass meinem Ressort keinerlei Ingerenz auf
operative Belange der Österreichischen Post AG zukommt.
Mit freundlichen Grüßen