3076/AB XXII. GP
Eingelangt am
05.08.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
(5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0164-I/A/4/2005
Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3107/J der Abgeordneten
Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Soweit sich die Frage auf meine Zuständigkeit für
Fragen des Konsumentenschutzes beziehen soll, sind keine diesbezüglichen
Problemstellungen konkret angesprochen.
Auch wurden besondere Probleme für Konsument/inn/en im Bereich des
Taxigewerbes weder von Konsument/inn/en selbst, noch von den für die
Vollziehung der einschlägigen konsumentenrechtlichen Landesvorschriften
zuständigen Landesbehörden in letzter Zeit an mein Ressort herangetragen.
Frage 2:
Die Frage berührt keine Angelegenheiten aus dem
Wirkungsbereich meines Ressorts, so dass mir diesbezüglich auch keinerlei Daten
vorliegen.
Frage 3:
Mir stehen keine Statistiken über die Einkommen
unselbständiger Taxilenker zur Verfügung.
Fragen 4
und 5:
Die durchschnittliche Höhe
der Alterspensionen im Dezember 2004 für alle Personen, die bei der ehemaligen
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter versichert waren, betrug € 716.-, für
die in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versicherten
Personen betrug diese € 1.108.-. Daten bezogen auf Taxilenker/innen bzw.
Taxiunternehmer/innen liegen mir nicht vor.
Frage 6:
Zu dieser Frage liegen mir mangels Zuständigkeit
keine Daten vor.
Fragen 7 bis 9:
Ich verweise auf den Umstand, dass Angelegenheiten
der kollektiven Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie das
Arbeitsvertragsrecht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit fallen.
Frage 10:
Eine Zusammenarbeit zwischen den
Sozialversicherungsträgern, der Finanzverwaltung bzw. der Kontrolle illegaler
Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB), dem Arbeits-
inspektorat sowie den Sicherheitsdienststellen wird in der Praxis bereits
gehandhabt.
Frage 11:
Im Bundesland Wien besteht bereits ein so genannter
Taxiausweis mit Foto. Ein bundesweit einheitlicher Ausweis im Sinne einer
Identifikationskarte erscheint durchaus überlegenswert.
Frage 12:
Aus konsumentenpolitischer Sicht sind grundsätzlich
alle Maßnahmen zu begrüßen, die der Preis- und Abrechnungstransparenz gegenüber
Kunden dienen.
Mit
freundlichen Grüßen