3076/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0164-I/A/4/2005

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3107/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Soweit sich die Frage auf meine Zuständigkeit für Fragen des Konsumentenschutzes beziehen soll, sind keine diesbezüglichen Problemstellungen konkret angesprochen.  Auch wurden besondere Probleme für Konsument/inn/en im Bereich des Taxigewerbes weder von Konsument/inn/en selbst, noch von den für die Vollziehung der einschlägigen konsumentenrechtlichen Landesvorschriften zuständigen Landesbehörden in letzter Zeit an mein Ressort herangetragen.

Frage 2:

Die Frage berührt keine Angelegenheiten aus dem Wirkungsbereich meines Ressorts, so dass mir diesbezüglich auch keinerlei Daten vorliegen.

Frage 3:

Mir stehen keine Statistiken über die Einkommen unselbständiger Taxilenker zur Verfügung.

Fragen 4 und 5:

Die durchschnittliche Höhe der Alterspensionen im Dezember 2004 für alle Personen, die bei der ehemaligen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter versichert waren, betrug € 716.-, für die in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versicherten Personen betrug diese € 1.108.-. Daten bezogen auf Taxilenker/innen bzw. Taxiunternehmer/innen liegen mir nicht vor.

Frage 6:

Zu dieser Frage liegen mir mangels Zuständigkeit keine Daten vor.

Fragen 7 bis 9:

Ich verweise auf den Umstand, dass Angelegenheiten der kollektiven Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie das Arbeitsvertragsrecht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fallen.

Frage 10:

Eine Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern, der Finanzverwaltung bzw. der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB), dem Arbeits-
inspektorat sowie den Sicherheitsdienststellen wird in der Praxis bereits gehandhabt.

Frage 11:

Im Bundesland Wien besteht bereits ein so genannter Taxiausweis mit Foto. Ein bundesweit einheitlicher Ausweis im Sinne einer Identifikationskarte erscheint durchaus überlegenswert.

 

Frage 12:

Aus konsumentenpolitischer Sicht sind grundsätzlich alle Maßnahmen zu begrüßen, die der Preis- und Abrechnungstransparenz gegenüber Kunden dienen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen