3077/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2005
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

S91143/93-PMVD/2005                                                                                                  4. August 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 7. Juni 2005 unter der Nr. 3096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Business-Shooting" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist klar zu stellen, dass es sich beim so genannten „Business-Shooting“ um eine Partnerschaftsveranstaltung des Jägerregimentes Wien handelt, die dazu diente, dessen Bindungen zum Partner Wirtschaftskammer Wien zu vertiefen und zu stärken. Darüber hinaus wurde die Veranstaltung für eine Präsentation des Bundes-Blindenerziehungs­institutes genutzt, für welches das Jägerregiment Wien eine Patenschaft ausübt. Die im Rahmen dieser Veranstaltung erzielten Spenden und Unkostenbeiträge kamen dem Bundes- Blindenerziehungsinstitut zu Gute.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Rechtsgrundlagen der Veranstaltung sind der „Partner- und Patenschaftserlass“ (GZ 3000/19-03/94) und der Erlass „Waffen- und Munitionsbeistellung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ (Zl. 43.655/0001-4.5/02).

Zu 2 und 3:

Da das Waffengesetz 1996 nach § 47 Abs.  1 Z 1 nicht auf das Bundesheer anzuwenden ist, waren Ausnahmebewilligung nicht zu erteilen, zumal bei derartigen Veranstaltungen die vollständige Verfügungsmacht über die Waffen beim jeweiligen Ausbilder und Sicherheitsgehilfen des Bundesheeres am Schießstand bleibt und nicht auf den Schützen übergeht.

Zu 4 und 5:

Sicherheitspolitisches Interesse und Nutzen für die Landesverteidigung ergeben sich aus dem vertieften Verständnis der Teilnehmer an dieser Veranstaltung für Anliegen der militärischen Landesverteidigung.

Zu 6 und 7

Partnerschaftsveranstaltungen des Bundesheeres im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können nicht von Dritten „bestellt“ werden.

Zu 8:

Nein.

Zu 9:

Keine.