3083/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0080-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3109/J vom »8. Juni 2005 der Abgeordneten »Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend »Taxiunter­nehmen in Österreich – Wirtschaftliche Situation, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich grundsätzlich festhalten, dass allen Teilnehmern am Wirtschaftsleben gleiche und faire Bedingungen gewährleistet werden sollen. Aus diesem Grund ist die Einhaltung des steuerlichen Grundsatzes der "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" für das Bundesministerium für Finanzen von wesentlicher Bedeutung. Mein Ressort räumt daher der Betrugs­bekämpfung einen hohen Stellenwert ein. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielsweise darauf hinweisen, dass bei den Betriebsprüfern zwischen dem 1. Jänner 2004 und dem 1. Jänner 2005 ein realer Zuwachs um 108 Mitarbeiter erfolgt ist. Auch die seit 1. Juli 2002 zu meinem Ressort gehörende KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) hat bezüg­lich der Betrugsbekämpfung große Erfolge aufzuweisen, wobei z.B. im Jahr 2004 rund 23.000 Kontrollen durchgeführt und dabei 6.169 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. Weiters möchte ich auf die Schnelle Eingreifgruppe Bau (SEG-Bau) verweisen, die auch in anderen Branchen tätig ist und im Jahr 2004 1.299 Erhebungen durchgeführt hat. Bezüglich des hohen Stellen­wertes den die Betrugsbekämpfung in meinem Ressort hat, ist auch auf die Betrugsbekämpfungsberichte der österreichischen Finanzverwaltung und der österreichischen Zollverwaltung zu verweisen, die auch dem Parlament übermittelt werden.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1., 4., 10., 13. und 14.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte.

 

Zu 2. und 3.:

Bezüglich der Umsätze und Erträge von Taxiunternehmen sowie der Durch­schnittseinkommen von TaxilenkerInnen liegen keine Statistiken vor. Da diese Werte auf elektronischem Weg auch nicht aus den vorhandenen steuerlichen Daten zu ermitteln sind und die händische Auswertung von Einzelakten (unabhängig vom Risiko der Unvollständigkeit) einen enormen, der Effizienz der Verwaltung widersprechenden Arbeitsaufwand bedeutet, ist es mir leider nicht möglich, diese Fragen zu beantworten.

 

Zu 5.:

Wie in jeder anderen Branche liegen auch in der Taxibranche teilweise Probleme mit der Einhaltung abgabenrechtlicher Vorschriften vor. Dies betrifft vor allem den Bereich der Grundaufzeichnungen, deren Qualität, Vollständigkeit und abgabenrechtliche Auswertbarkeit von der Genauigkeit des Taxilenkers und des Unternehmers abhängig ist.

 

 

Zu 6.:

Die von der Finanzverwaltung vorgenommenen Kalkulationen basieren auf den konkret gefahrenen Kilometern und den von der Taxiinnung  ver­wendeten Durchschnittswerten wie z.B. der  kilometermäßigen Länge einer Taxifahrt, dem prozentmäßigen Anteil an Leerfahrten, Art der Bestellung (z.B. Funk, Standplatz, Laufkundschaft) etc., wobei starke regionale Unter­schiede vorliegen.

 

Zu 7.:

Eine generelle Pauschalierung (etwa nach der Anzahl der Taxis) wird vom Bundesministerium für Finanzen als ungerecht und damit dem steuerlichen Grundsatz der "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" widersprechend ange­sehen, da die Einnahmen von zu vielen regional verschiedenen Parametern wie beispielsweise Tag-Nachtfahrten, Stadt-Land, Anteil der Leerfahrten abhängig sind.

 

Zu 8., 9. und 12.:

Die Ergebnisse der von der Finanzverwaltung vorgenommenen Prüfungs­handlungen werden nicht nach diesen Kriterien ausgewertet. Aus den bereits bei der Beantwortung der Punkte 2 und 3 angeführten Gründen ist es mir daher auch diesbezüglich nicht möglich, die Fragen zu beantworten.

 

Zu 11. und 18.:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen wird jede Maßnahme, die eine Überprüfung erleichtert, begrüßt.

 

Zu 15. und 16.:

Diesbezügliche, lediglich das Taxigewerbe umfassende Aufzeichnungen sind, wie auch bei den Punkten 2, 3, 8, 9 und 12, nicht vorhanden. Es liegt ledig­lich eine Statistik vor, die das gesamte Transportgewerbe umfasst. Sie wird im Folgenden dargestellt, um zumindest einen ungefähren Überblick zu vermitteln. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Taxigewerbe darin nur eine untergeordnete Rolle spielt.

 

In den Jahren 2002 bis 2005 wurde bei Kontrollen im Transportgewerbe die in der Übersicht angeführte Anzahl an Anzeigen erstattet, die angegebene Anzahl illegal Beschäftigter festgestellt und Anzeige nach dem Ausländer­beschäftigungsgesetz erstattet. Daten über die Abnahme von Kennzeichen liegen nicht vor, da diesbezügliche Amtshandlungen nicht durch die Organe der Finanzverwaltung erfolgen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass mein Ressort erst seit 1. Juli 2002 für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung zuständig ist. Über die Zeiträume davor liegen dem Bundesministerium für Finanzen daher keine Daten vor.

 

Bundesland

2. Halbjahr 2002

Kalenderjahr 2003

Kalenderjahr 2004

Wien

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

18

91

16

 

illegal Beschäftigte

70

98

20

Niederösterreich

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

3

15

2

 

illegal Beschäftigte

3

14

2

Burgeland

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

4

7

2

 

illegal Beschäftigte

4

9

3

Steiermark

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

 

illegal Beschäftigte

0

16

4

0

18

4


 

Kärnten

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

4

11

3

 

illegal Beschäftigte

5

13

3

Oberösterreich

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

5

11

4

 

illegal Beschäftigte

5

11

4

Salzburg

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

5

18

3

 

illegal Beschäftigte

6

18

3

Tirol

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

1

11

4

 

illegal Beschäftigte

1

11

5

Vorarlberg

 

 

 

 

 

Anzeigen gegen Betriebe

2

3

8

 

illegal Beschäftigte

2

3

8

 

Zu 17.:

Die Kontrollorgane der Finanzverwaltung sowie der KIAB kooperieren seit Jahren bei Routine-Überprüfungen sowie Schwerpunktaktionen regelmäßig mit Organen der Sicherheitsdienststellen, der Sozialversicherungsträger sowie des Arbeitsinspektorates. Die Zusammenarbeit funktioniert ausgezeichnet. Die Ergebnisse der gemeinsamen Überprüfungen werden von den jeweiligen Behörden in deren Wirkungsbereich ausgewertet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.