3083/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.08.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0080-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend
möchte ich grundsätzlich festhalten, dass allen Teilnehmern am Wirtschaftsleben
gleiche und faire Bedingungen gewährleistet werden sollen. Aus diesem Grund ist
die Einhaltung des steuerlichen Grundsatzes der "Gleichmäßigkeit der
Besteuerung" für das Bundesministerium für Finanzen von wesentlicher
Bedeutung. Mein Ressort räumt daher der Betrugsbekämpfung einen hohen Stellenwert
ein. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielsweise darauf hinweisen, dass
bei den Betriebsprüfern zwischen dem 1. Jänner 2004 und dem 1. Jänner
2005 ein realer Zuwachs um 108 Mitarbeiter erfolgt ist. Auch die seit
1. Juli 2002 zu meinem Ressort gehörende KIAB (Kontrolle illegaler
Arbeitnehmerbeschäftigung) hat bezüglich der Betrugsbekämpfung große Erfolge
aufzuweisen, wobei z.B. im Jahr 2004 rund 23.000 Kontrollen durchgeführt und
dabei 6.169 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. Weiters möchte ich auf
die Schnelle Eingreifgruppe Bau (SEG-Bau) verweisen, die auch in anderen
Branchen tätig ist und im Jahr 2004 1.299 Erhebungen durchgeführt hat.
Bezüglich des hohen Stellenwertes den die Betrugsbekämpfung in meinem Ressort
hat, ist auch auf die Betrugsbekämpfungsberichte der österreichischen
Finanzverwaltung und der österreichischen Zollverwaltung zu verweisen, die auch
dem Parlament übermittelt werden.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1., 4., 10., 13. und 14.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen
angesprochenen Angelegenheiten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich
diese Fragen nicht beantworte.
Zu 2. und 3.:
Bezüglich der Umsätze und Erträge von
Taxiunternehmen sowie der Durchschnittseinkommen von TaxilenkerInnen liegen
keine Statistiken vor. Da diese Werte auf elektronischem Weg auch nicht aus den
vorhandenen steuerlichen Daten zu ermitteln sind und die händische Auswertung
von Einzelakten (unabhängig vom Risiko der Unvollständigkeit) einen enormen,
der Effizienz der Verwaltung widersprechenden Arbeitsaufwand bedeutet, ist es
mir leider nicht möglich, diese Fragen zu beantworten.
Zu 5.:
Wie
in jeder anderen Branche liegen auch in der Taxibranche teilweise Probleme mit
der Einhaltung abgabenrechtlicher Vorschriften vor. Dies betrifft vor allem den
Bereich der Grundaufzeichnungen, deren Qualität, Vollständigkeit und
abgabenrechtliche Auswertbarkeit von der Genauigkeit des Taxilenkers und des
Unternehmers abhängig ist.
Zu 6.:
Die von der Finanzverwaltung
vorgenommenen Kalkulationen basieren auf den konkret gefahrenen Kilometern und
den von der Taxiinnung verwendeten
Durchschnittswerten wie z.B. der
kilometermäßigen Länge einer Taxifahrt, dem prozentmäßigen Anteil an
Leerfahrten, Art der Bestellung (z.B. Funk, Standplatz, Laufkundschaft) etc.,
wobei starke regionale Unterschiede vorliegen.
Zu 7.:
Eine generelle Pauschalierung (etwa
nach der Anzahl der Taxis) wird vom Bundesministerium für Finanzen als ungerecht
und damit dem steuerlichen Grundsatz der "Gleichmäßigkeit der
Besteuerung" widersprechend angesehen, da die Einnahmen von zu vielen
regional verschiedenen Parametern wie beispielsweise Tag-Nachtfahrten,
Stadt-Land, Anteil der Leerfahrten abhängig sind.
Zu 8., 9. und 12.:
Die Ergebnisse der von der
Finanzverwaltung vorgenommenen Prüfungshandlungen werden nicht nach diesen
Kriterien ausgewertet. Aus den bereits bei der Beantwortung der Punkte 2 und 3
angeführten Gründen ist es mir daher auch diesbezüglich nicht möglich, die
Fragen zu beantworten.
Zu 11. und 18.:
Aus der Sicht des Bundesministeriums
für Finanzen wird jede Maßnahme, die eine Überprüfung erleichtert, begrüßt.
Zu 15. und 16.:
Diesbezügliche, lediglich das
Taxigewerbe umfassende Aufzeichnungen sind, wie auch bei den Punkten 2, 3, 8, 9
und 12, nicht vorhanden. Es liegt lediglich eine Statistik vor, die das
gesamte Transportgewerbe umfasst. Sie wird im Folgenden dargestellt, um
zumindest einen ungefähren Überblick zu vermitteln. Dabei ist allerdings zu
beachten, dass das Taxigewerbe darin nur eine untergeordnete Rolle spielt.
In den Jahren 2002 bis 2005 wurde bei
Kontrollen im Transportgewerbe die in der Übersicht angeführte Anzahl an Anzeigen
erstattet, die angegebene Anzahl illegal Beschäftigter festgestellt und Anzeige
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erstattet. Daten über die Abnahme von
Kennzeichen liegen nicht vor, da diesbezügliche Amtshandlungen nicht durch die
Organe der Finanzverwaltung erfolgen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass
mein Ressort erst seit 1. Juli 2002 für die Kontrolle der illegalen
Beschäftigung zuständig ist. Über die Zeiträume davor liegen dem
Bundesministerium für Finanzen daher keine Daten vor.
Bundesland |
2. Halbjahr
2002 |
Kalenderjahr
2003 |
Kalenderjahr
2004 |
|
Wien |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
18 |
91 |
16 |
|
illegal
Beschäftigte |
70 |
98 |
20 |
|
Niederösterreich |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
3 |
15 |
2 |
|
illegal
Beschäftigte |
3 |
14 |
2 |
|
Burgeland |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
4 |
7 |
2 |
|
illegal
Beschäftigte |
4 |
9 |
3 |
|
Steiermark |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe illegal Beschäftigte |
0 |
16 |
4 |
|
0 |
18 |
4 |
Kärnten |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
4 |
11 |
3 |
|
illegal
Beschäftigte |
5 |
13 |
3 |
|
Oberösterreich |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
5 |
11 |
4 |
|
illegal
Beschäftigte |
5 |
11 |
4 |
|
Salzburg |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
5 |
18 |
3 |
|
illegal
Beschäftigte |
6 |
18 |
3 |
|
Tirol |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
1 |
11 |
4 |
|
illegal
Beschäftigte |
1 |
11 |
5 |
|
Vorarlberg |
|
|
|
|
Anzeigen
gegen Betriebe |
2 |
3 |
8 |
|
illegal
Beschäftigte |
2 |
3 |
8 |
Zu 17.:
Die Kontrollorgane der Finanzverwaltung
sowie der KIAB kooperieren seit Jahren bei Routine-Überprüfungen sowie
Schwerpunktaktionen regelmäßig mit Organen der Sicherheitsdienststellen, der
Sozialversicherungsträger sowie des Arbeitsinspektorates. Die Zusammenarbeit
funktioniert ausgezeichnet. Die Ergebnisse der gemeinsamen Überprüfungen werden
von den jeweiligen Behörden in deren Wirkungsbereich ausgewertet.