3086/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0029-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 8. August 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3105/J-NR/2005 betreffend Schaffung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) sowie der Infrastruktur der ÖBB, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 8. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Allgemeines

Gemäß § 6 Abs. 5 der Regierungsvorlage des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

 

(5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

In den Erläuterungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage wird die Anforderung „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ genauer bestimmt:

 

Wenn es nach dem Stand der technischen Entwicklung nur unter besonders erschwerten Bedingungen möglich ist, völlige Barrierefreiheit herzustellen, wird auch die erforderliche Inanspruchnahme der Hilfeleistung durch Dritte noch keine mittelbare Diskriminierung begründen. Dies gälte beispielsweise für die Beistellung eines Hebelifts beim Zustieg in einen Eisenbahnwaggon.

 

Wie beim angeführten Beispiel des Hebelifts für den Einstieg in den Eisenbahnwaggon gilt daher auch ein Autobus, bei dem der barrierefreie Zugang erst durch erforderliche Tätigkeiten des/der Lenkers/-in hergestellt wird, als barrierefrei. Insbesondere sind das manuelle Aufklappen einer mechanischen Rampe sowie die Bedienung eines Hebeliftes zu nennen.


Bei den schienengebundenen Fahrzeugen kommt es, bedingt durch verschiedene Bahnsteighöhen, zu unterschiedlichen Einstiegshöhen (EH). Eine optimale Lösung wäre natürlich eine Standardhöhe aller Bahnsteige von 550 mm ab Schienenoberkante. Der derzeitige Stand reicht von 100 mm bis 550 mm.

Grundsätzlich sind jene Schienenfahrzeuge, welchen einen Rollstuhlstellplatz bieten, in Kombination mit technischen Hilfsmitteln (Hebelifte, Rampen, etc.) und einer Bahnsteigkante von 550 mm barrierefrei.


Fahrzeugarten, die beim Personennahverkehr im Einsatz stehen:

 

·         54                          DoSto StW              EH 600 mm

·         111               Talent              EH 590 mm

·         20                      Desiro                   EH 575 mm

·         148           CRD              EH 1150 mm

·         119           4020              EH 1150 mm

·         110           5047              EH 1250 mm

·         10                      Amz              EH 1250 mm

·         32                      BDmsz              EH 1250 mm


Fragen 1 und 2:

Welche Anlagen und Fahrzeuge (Bus und Bahn) der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar?

(Detaillierte Aufstellung aller Anlagen und Fahrzeuge)

 

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung von Barrierefreiheit bei Anlagen und Fahrzeugen (Bus und Bahn) der ÖBB?

(Detaillierte Aufstellung der Kosten)

 

Antwort:

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Aufstellung der Schienenfahrzeuge, bei denen eine barrierefreie Benützung bereits möglich ist sowie die für die Herstellung der Barrierefreiheit aufzuwendenden Investitionskosten.

 

 

Hebelift

Schiebetritt

Rampe

barrierefrei es WC

Fahrgast-Information

 

 

 

 

 

 

Talent

111 Garnituren

fehlt

fehlt

vorhanden

vorhanden

optisch und akustisch vorhanden

Umbaukosten

13.000.000

 

techn. schwer möglich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Desiro

20 Garnituren

fehlt

vorhanden

vorhanden

vorhanden

optisch und akustisch vorhanden

Umbaukosten

2.000.000

Aufgrund des eingebauten Schiebetrittes techn. nur schwer realisierbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DOSTO

54 STW

fehlt

fehlt

fehlt

fehlt

akustisch vorhanden

Umbaukosten

3.240.000

techn. nicht möglich

techn. möglich

ca. 270.000

4.800.000

optisch

ca. 2.160.000

 

 

CRD

148 STW

fehlt

fehlt

fehlt

fehlt

akustisch vorhanden

Umbaukosten

techn. schwer möglich

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

13.155.555

optisch

ca. 5.920.000

 

 

 

 

 

 

4020

110 Garnituren

fehlt

fehlt

fehlt

fehlt

akustisch vorhanden

Umbaukosten

techn. schwer möglich

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

10.577.777

optisch ca. 4.400.000

 

 

 

 

 

 

5047

110 Garnituren

fehlt

fehlt

fehlt

fehlt

akustisch vorhanden

Umbaukosten

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

techn. schwer möglich

optisch

ca. 4.400.000

 

 

 

 

 

 

82-91/81-91

32 Wagen

fehlt

fehlt

fehlt

vorhanden

akustisch vorhanden

Umbaukosten

techn. schwer möglich

techn. schwer möglich

techn. nicht möglich

 

optisch

ca. 1.280.000

 

 

 

 

 

 

19-91

10 Wagen

fehlt

fehlt

fehlt

fehlt

akustisch vorhanden

Umbaukosten

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

techn. nicht möglich

4.000.000

optisch

ca. 400.000

 

 

 

 

 

 

Investitions-kosten

18.240.000

0

270.000

32.533.332

18.560.000

 

 

Die 32 barrierefreien Wagen, bei denen mit einem stationären Hebelift eine Ein- bzw. Ausstiegshilfe geleistet wird, kommen derzeit im Fernverkehr zum Einsatz.

Weiters werden in 20 DOSTO barrierefreie WC eingebaut. Ein Modell wurde bereits den Behindertenverbänden präsentiert und es wurde für sehr gut befunden.

Ebenfalls wird mit dem Ankauf der 20 neuen Fernverkehrsgarnituren, welche barrierefrei ausgestattet werden, ein weiterer Schritt für eine barrierefreie Bahn gesetzt werden.

 

Die Instandhaltung der Hebelifte benötigt eine vierteljährliche TÜV-Überprüfung in der Höhe von € 250,--. Dies ergibt eine jährliche Instandhaltung von € 1.500,-- (inkl. div. Materialaufwendungen im Zuge der Überprüfungen). Bei noch nicht abschätzbaren Großreparaturen kann bis zu einem Viertel der Anschaffungskosten (d.s. ca. € 40.000,--/Hebelift) je nach Umfang der Reparatur (bei 2 Hebeliften/Triebwagen) rd. € 20.000,-- betragen.

 

Die Rampen benötigen keine technische Instandhaltung und sind daher wesentlich kostengünstiger (allf. Kosten für die jährliche TÜV-Überprüfung in der Höhe von ca.

€ 200,--/Rampe).

 

Die Instandhaltung der optischen und akustischen Fahrgastinformationen aufgrund der laufenden Daten und Hardwarewartung beträgt ca. € 2.400,-- pro Fahrzeug und Jahr.

 

Die Gesamtkosten für die Instandhaltung bzw. Wartung der fahrzeuggebundenen Hebelifte für die spezielle Drehrampe und das Fahrgastinformation betragen jährlich ca. € 1.742.500,-. Da es derzeit noch keine vergleichbaren Anlagen gibt, sind die genannten Preise Schätzwerte.

 

Für den Busbereich darf folgende Unterscheidung getroffen werden:

 

·         Zugänglichkeit der Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Personen

 

Fahrzeugbestand Stand Juni 2005

 

 

City-Kleinbus

Gelenksbus

Überland-bus

Nieder-flurbus

Reise-bus

Stadt-bus

Gesamt

nicht barrierefrei zugänglich
(Hochflur ohne Hebelift)

4

37

1.591

0

59

16

1.707

bedingt barrierefrei zugänglich
(Niederflur ohne Rampe)

1

1

-

88

-

-

90

barrierefrei zugänglich
(Niederflur mit Rampe)

25

5

-

257

-

39

326

Anzahl der Fahrzeuge

30

43

1.591

345

59

55

2.123

 

Nicht barrierefrei zugänglich sind 1707 Fahrzeuge, zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Überlandbusse. Derzeit sind diese Fahrzeuge nicht mit einer Einstiegshilfe (Hebelift) ausgestattet. Etwa ein Drittel der Überlandbusse verfügt über ein Podest gegenüber der hinteren Tür zum Abstellen von Kinderwägen, Gepäck bzw. für stehende Fahrgäste.

 

Als bedingt barrierefrei zugänglich werden ältere Niederflurfahrzeuge ohne Rampe eingestuft. Bei diesen Fahrzeugen liegt die Einstiegshöhe nach Absenken des Fahrzeugs um ca. 60 mm bei ca. 280 - 290 mm. Von einer Bordsteinkante mit 200 mm muss daher noch eine Distanz von 80 bis 90 mm überwunden werden. Für BenützerInnen von Handrollstühlen ist diese Stufe zumindest mit Unterstützung des Lenkers/der Lenkerin zu überwinden, für BenützerInnen von Elektrorollstühlen ist ein Einstieg unter Umständen nicht möglich.

 

Als barrierefrei zugänglich gelten Niederflurfahrzeuge mit Absenkvorrichtung (Kneeling) und Rampe. Wegen der geringeren Anschaffungs- und Wartungskosten und der hohen Zuverlässigkeit werden ausschließlich mechanische Rampen eingesetzt. Gut bewährt haben sich Klapprampen, mit Schieberampen sind nur mehr vereinzelte Fahrzeuge ausgestattet.

 

Seit Ende 1999 wurden alle neu beschafften Niederflurfahrzeuge mit mechanischer Klapprampe erworben (gilt sowohl für Fahrzeuge des ehemaligen Bahnbusses als auch der Österreichischen Postbus AG).

Voraussetzung für die barrierefreie Zugänglichkeit von Niederflurbussen mit Absenkvorrichtung und Rampe ist das Vorhandensein eines entsprechenden Bordsteins bei der Haltestelle.

 

Zur Abschätzung der Kosten für die Schaffung von barrierefrei zugänglichen Fahrzeugen werden 2 Varianten berechnet:

 

Variante A) Kurzfristige Schaffung von Barrierefreiheit durch Umrüstung des bestehenden Fuhrparks

 

Beim nachträglichen Umbau von bereits im Betrieb befindlichen Überlandbussen würden alle als nicht barrierefrei eingestuften Fahrzeuge (siehe oben) mit einem fremdkraftbetätigten Hebelift ausgestattet werden.

 

Da etwa zwei Drittel der nicht barrierefrei zugänglichen Busse ohne Abstellfläche (Podest) gegenüber der hinteren Tür ausgeführt sind, würden bei diesen Fahrzeugen zusätzlich umfangreiche Umbauten im Wageninneren und Verstärkungen im Gerippe des Busses notwendig werden. Die Kosten für den Einbau eines Hebeliftes und aller erforderlichen Umbauten zur Schaffung eines Rollstuhlstellplatzes werden pro Fahrzeug mit € 24.000,-- beziffert.

 

Etwa ein Drittel der nicht barrierefrei zugänglichen Busse ist bereits mit einem Podest ausgestattet. Der nachträgliche Einbau eines Hebeliftes wird mit € 15.000,-- beziffert, Adaptionen im Wageninneren (Rückhaltevorrichtung, Griffe, etc.) werden mit € 2.000,-- angegeben.

 

Die 90 bedingt barrierefrei zugänglichen Busse wären mit Klapprampen nachzurüsten. Die Kosten dafür werden samt kleinerer Adaptionen beim Rollstuhlstellplatz mit € 4.000,-- beziffert.

 

Maßnahme

Geschätzte Kosten

Anzahl der Fahrzeuge

Gesamtkosten

Einbau von Hebelift und Umbauten im Wageninneren für Rollstuhlstellplatz

24.000 €

1.138

27.312.000 €

Einbau von Hebelift und Adaptionen im Wageninneren

17.000 €

569

9.673.000 €

Einbau von Klapprampe und Adaptionen beim Rollstuhlstellplatz

4.000 €

90

360.000 €

Administrationsaufwand zur Projektabwicklung

10% der Gesamtkosten für alle Maßnahmen

 

    3.734.500 €

Gesamtkosten Investition

 

 

41.079.500 €

 

Die jährlichen Wartungs- und Reparaturkosten werden pro elektrischen Hebelift mit etwa 800 Euro beziffert. An zusätzlichem jährlichem Aufwand würden somit € 1.365.600,-- anfallen.

 

Variante B) Schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit durch Neubeschaffung von barrierefreien Fahrzeugen

 

Durch die laufende Neubeschaffung von Fahrzeugen könnte innerhalb einer Zeitspanne von etwa 15 Jahren ein weitgehend barrierefreier Fuhrpark geschaffen werden. Der größte Teil der dafür erforderlichen Kosten entfällt auf die zusätzliche Ausstattung der neu erworbenen Überland- und Reisebusse mit fremdkraftbetriebenen Hebeliften. Je nach Ausführungsart bewegen sich die Kosten dafür zwischen € 8.000,-- und € 11.000,--. Samt den Einrichtungen am Rollstuhlstellplatz kann der finanzielle Aufwand mit durchschnittlich € 12.000,-- beziffert werden.

 

Geht man davon aus, dass alle 1.707 derzeit nicht barrierefrei zugänglichen Busse wieder durch Überlandbusse ersetzt werden, kann mit einem zusätzlichen Anschaffungsaufwand von 20 bis 25 Mio. Euro im Zeitraum von etwa 15 Jahren gerechnet werden (Preissteigerung nicht berücksichtigt).

 

 

Maßnahme

Geschätzte Kosten

Anzahl der Fahrzeuge

Gesamtkosten

Hebelift und Rollstuhlstellplatz bei Neubeschaffung

12.000 €

1.707

20.484.000 €

Administrationsaufwand zur Projektabwicklung

10% der Gesamtkosten

 

2.048.400 €

Gesamtkosten Investition

 

 

             22.532.400 €

 

Die jährlichen Wartungs- und Reparaturkosten werden pro elektrischem Hebelift mit etwa € 800,-- beziffert. Nach dem Austausch aller derzeit nicht barrierefreien Busse wäre der zusätzliche jährliche Aufwand mit € 1.365.600,-- zu veranschlagen.

 

·         Nutzung der Fahrzeuge für Personen mit Sinnesbehinderung (blind, sehbehindert, gehörlos)

 


Der überwiegende Teil der Fahrzeuge ist mit Lautsprechern und Mikrofon ausgestattet, die

die Ansage der nächsten Haltestelle durch den Lenker/die Lenkerin ermöglichen. Mit Ausnahme weniger Fahrzeuge ist der Fuhrpark jedoch nicht mit automatisch fortschaltenden Einrichtungen zur akustischen und visuellen Fahrgastinformation ausgestattet.

 

Die Kosten für die Ausstattung mit akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus wurden ebenfalls in 2 Varianten berechnet.

 

Variante A) Kurzfristige Schaffung von Barrierefreiheit durch Umrüstung des bestehenden Fuhrparks

 

Maßnahme

Geschätzte Kosten

Anzahl der Fahrzeuge

Gesamtkosten

Nachrüstung mit akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus

5.000 €

2.123

10.615.000 €

Administrationsaufwand zur Projektabwicklung

10% der Gesamtkosten

 

1.061.500 €

 

Gesamtkosten Investition

 

 

11.676.500 €

 

Variante B) Schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit durch Neubeschaffung von barrierefreien Fahrzeugen

 

Maßnahme

Geschätzte Kosten

Anzahl der Fahrzeuge

Gesamtkosten

Ausstattung akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus bei Neubeschaffung

4.500 €

2.123

9.553.500 €

Administrationsaufwand zur Projektabwicklung

10% der Gesamtkosten

 

955.350 €

 

Gesamtkosten Investition

 

 

10.508.850 €

 

Für die laufende Daten- und Hardwarewartung sind € 1.680,-- pro Fahrzeug und Jahr zu veranschlagen. Bei Ausstattung des gesamten Fuhrparks mit akustischer und visueller Fahrgastinformation würden € 3.566.640,-- an jährlichen Wartungskosten anfallen.

 

Fragen 3 und 4:

Welche Teile der Infrastruktur der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar? (Detaillierte Aufstellung)

 

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung von Barrierefreiheit im Bereich der Infrastruktur der ÖBB?

(Detaillierte Aufstellung der Kosten)

 

Antwort:

Derzeit findet eine detaillierte Erfassung der ca. 1200 Verkehrsstationen hinsichtlich Barrierefreiheit statt. Im Zuge dieses Projektes, welches im Juni 2005 gestartet wurde, erfolgt  eine Abstimmung zwischen der ÖBB-Infrastruktur und dem BMVIT. Auf Grund der Ergebnisse dieser Projektgruppe können einerseits die erforderlichen Maßnahmen an den jeweiligen Standorten und andererseits die davon abgeleiteten Kosten ermittelt werden.

 

Für den Busbereich kann zu baulichen Maßnahmen an Haltestellen und Busbahnhöfen keine Aussage gemacht werden. Eine Einteilung, welche der 22.000 bedienten Haltestellen mit welchem Aufwand barrierefrei zu gestalten sind, und eine entsprechende Kostenschätzung kann nur gemeinsam mit den zuständigen Gebietskörperschaften (Gemeinden bzw. Länder) bewerkstelligt werden.

 

Österreichweit sind etwa 90 Busbahnhöfe und Haltestellen als Hauptknotenpunkte einzustufen. Um eine barrierefreie Nutzbarkeit zu gewährleisten, ist die Ausstattung mit gut lesbaren elektronischen Anzeigetafeln mit Informationen zu Abfahrtszeiten, Zielen und Bussteigen erforderlich. Für blinde und sehbehinderte Fahrgäste müssen diese Informationen entweder akustisch umgesetzt werden oder mit mobilen Endgeräten abrufbar sein.

 

 

Maßnahme

Geschätzte Kosten

Anzahl der Hauptknotenpunkte

Gesamtkosten

Ausstattung mit elektronischen Anzeigetafeln pro Hauptknotenpunkt

12.500 €

88

1.100.000 €

Geschätzter Gesamtaufwand für blindengerechte Realisierung

 

 

200.000 €

Administrationsaufwand zur Projektabwicklung

10% der Gesamtkosten

 

130.000 €

Gesamtkosten Investition

 

 

1.430.000 €

 

Für die laufende Daten- und Hardwarewartung sind € 1.100,-- pro Hauptknotenpunkt und Jahr zu veranschlagen. Bei Ausstattung aller Hauptknotenpunkte mit elektronischen Anzeigetafeln würden also € 96.800,-- an jährlichen Wartungskosten anfallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Hubert Gorbach