3086/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.08.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0029-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3105/J-NR/2005 betreffend Schaffung der
barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln
(Bus und Bahn) sowie der Infrastruktur der ÖBB, die die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am 8. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Allgemeines
Gemäß § 6 Abs. 5 der Regierungsvorlage des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:
(5) Barrierefrei sind
bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
nutzbar sind.
In den Erläuterungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage wird die Anforderung „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ genauer bestimmt:
Wenn es nach dem Stand
der technischen Entwicklung nur unter besonders erschwerten Bedingungen möglich
ist, völlige Barrierefreiheit herzustellen, wird auch die erforderliche
Inanspruchnahme der Hilfeleistung durch Dritte noch keine mittelbare
Diskriminierung begründen. Dies gälte beispielsweise für die Beistellung eines
Hebelifts beim Zustieg in einen Eisenbahnwaggon.
Wie beim angeführten Beispiel des Hebelifts für den Einstieg in den Eisenbahnwaggon gilt daher auch ein Autobus, bei dem der barrierefreie Zugang erst durch erforderliche Tätigkeiten des/der Lenkers/-in hergestellt wird, als barrierefrei. Insbesondere sind das manuelle Aufklappen einer mechanischen Rampe sowie die Bedienung eines Hebeliftes zu nennen.
Bei den schienengebundenen Fahrzeugen kommt es, bedingt durch verschiedene
Bahnsteighöhen, zu unterschiedlichen Einstiegshöhen (EH). Eine optimale Lösung
wäre natürlich eine Standardhöhe aller Bahnsteige von 550 mm ab
Schienenoberkante. Der derzeitige Stand reicht von 100 mm bis 550 mm.
Grundsätzlich sind jene Schienenfahrzeuge, welchen einen Rollstuhlstellplatz bieten, in Kombination mit technischen Hilfsmitteln (Hebelifte, Rampen, etc.) und einer Bahnsteigkante von 550 mm barrierefrei.
Fahrzeugarten, die beim Personennahverkehr im Einsatz stehen:
·
54 DoSto
StW EH 600 mm
·
111 Talent EH 590 mm
·
20 Desiro EH 575 mm
·
148 CRD EH 1150 mm
·
119 4020 EH 1150 mm
· 110 5047 EH 1250 mm
· 10 Amz EH 1250 mm
· 32 BDmsz EH 1250 mm
Fragen 1 und 2:
Welche Anlagen und Fahrzeuge (Bus und Bahn) der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar?
(Detaillierte Aufstellung aller Anlagen und Fahrzeuge)
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung von Barrierefreiheit bei Anlagen und Fahrzeugen (Bus und Bahn) der ÖBB?
(Detaillierte Aufstellung der Kosten)
Antwort:
In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Aufstellung der Schienenfahrzeuge, bei denen eine barrierefreie Benützung bereits möglich ist sowie die für die Herstellung der Barrierefreiheit aufzuwendenden Investitionskosten.
|
Hebelift |
Schiebetritt |
Rampe |
barrierefrei es WC |
Fahrgast-Information |
|
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Talent 111 Garnituren |
fehlt |
fehlt |
vorhanden |
vorhanden |
optisch und akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
13.000.000 |
techn. schwer möglich |
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Desiro 20 Garnituren |
fehlt |
vorhanden |
vorhanden |
vorhanden |
optisch und akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
2.000.000 Aufgrund des eingebauten Schiebetrittes techn. nur schwer realisierbar |
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DOSTO 54 STW |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
3.240.000 |
techn. nicht möglich |
techn. möglich ca. 270.000 |
4.800.000 |
optisch ca. 2.160.000 |
CRD 148 STW |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
techn. schwer möglich |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
13.155.555 |
optisch ca. 5.920.000 |
|
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|
|
|
4020 110 Garnituren |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
techn. schwer möglich |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
10.577.777 |
optisch ca. 4.400.000 |
|
|
|
|
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|
5047 110 Garnituren |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
techn. schwer möglich |
optisch ca. 4.400.000 |
|
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|
|
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82-91/81-91 32 Wagen |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
vorhanden |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
techn. schwer möglich |
techn. schwer möglich |
techn. nicht möglich |
|
optisch ca. 1.280.000 |
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19-91 10 Wagen |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
fehlt |
akustisch vorhanden |
Umbaukosten |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
techn. nicht möglich |
4.000.000 |
optisch ca. 400.000 |
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Investitions-kosten |
18.240.000 |
0 |
270.000 |
32.533.332 |
18.560.000 |
Die 32 barrierefreien Wagen, bei denen mit einem stationären Hebelift eine Ein- bzw. Ausstiegshilfe geleistet wird, kommen derzeit im Fernverkehr zum Einsatz.
Weiters werden in 20 DOSTO barrierefreie WC eingebaut. Ein Modell wurde bereits den Behindertenverbänden präsentiert und es wurde für sehr gut befunden.
Ebenfalls wird mit dem Ankauf der 20 neuen Fernverkehrsgarnituren, welche barrierefrei ausgestattet werden, ein weiterer Schritt für eine barrierefreie Bahn gesetzt werden.
Die Instandhaltung der Hebelifte benötigt eine vierteljährliche TÜV-Überprüfung in der Höhe von € 250,--. Dies ergibt eine jährliche Instandhaltung von € 1.500,-- (inkl. div. Materialaufwendungen im Zuge der Überprüfungen). Bei noch nicht abschätzbaren Großreparaturen kann bis zu einem Viertel der Anschaffungskosten (d.s. ca. € 40.000,--/Hebelift) je nach Umfang der Reparatur (bei 2 Hebeliften/Triebwagen) rd. € 20.000,-- betragen.
Die Rampen benötigen keine technische Instandhaltung und sind daher wesentlich kostengünstiger (allf. Kosten für die jährliche TÜV-Überprüfung in der Höhe von ca.
€ 200,--/Rampe).
Die Instandhaltung der optischen und akustischen Fahrgastinformationen aufgrund der laufenden Daten und Hardwarewartung beträgt ca. € 2.400,-- pro Fahrzeug und Jahr.
Die Gesamtkosten für die Instandhaltung bzw. Wartung der fahrzeuggebundenen Hebelifte für die spezielle Drehrampe und das Fahrgastinformation betragen jährlich ca. € 1.742.500,-. Da es derzeit noch keine vergleichbaren Anlagen gibt, sind die genannten Preise Schätzwerte.
Für den Busbereich darf folgende Unterscheidung getroffen werden:
·
Zugänglichkeit der Fahrzeuge für
mobilitätseingeschränkte Personen
Fahrzeugbestand Stand Juni 2005
|
City-Kleinbus |
Gelenksbus |
Überland-bus |
Nieder-flurbus |
Reise-bus |
Stadt-bus |
Gesamt |
nicht barrierefrei
zugänglich |
4 |
37 |
1.591 |
0 |
59 |
16 |
1.707 |
bedingt
barrierefrei zugänglich |
1 |
1 |
- |
88 |
- |
- |
90 |
barrierefrei
zugänglich |
25 |
5 |
- |
257 |
- |
39 |
326 |
Anzahl der
Fahrzeuge |
30 |
43 |
1.591 |
345 |
59 |
55 |
2.123 |
Nicht barrierefrei zugänglich sind 1707 Fahrzeuge, zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Überlandbusse. Derzeit sind diese Fahrzeuge nicht mit einer Einstiegshilfe (Hebelift) ausgestattet. Etwa ein Drittel der Überlandbusse verfügt über ein Podest gegenüber der hinteren Tür zum Abstellen von Kinderwägen, Gepäck bzw. für stehende Fahrgäste.
Als bedingt barrierefrei zugänglich werden ältere Niederflurfahrzeuge ohne Rampe eingestuft. Bei diesen Fahrzeugen liegt die Einstiegshöhe nach Absenken des Fahrzeugs um ca. 60 mm bei ca. 280 - 290 mm. Von einer Bordsteinkante mit 200 mm muss daher noch eine Distanz von 80 bis 90 mm überwunden werden. Für BenützerInnen von Handrollstühlen ist diese Stufe zumindest mit Unterstützung des Lenkers/der Lenkerin zu überwinden, für BenützerInnen von Elektrorollstühlen ist ein Einstieg unter Umständen nicht möglich.
Als barrierefrei zugänglich gelten Niederflurfahrzeuge mit Absenkvorrichtung (Kneeling) und Rampe. Wegen der geringeren Anschaffungs- und Wartungskosten und der hohen Zuverlässigkeit werden ausschließlich mechanische Rampen eingesetzt. Gut bewährt haben sich Klapprampen, mit Schieberampen sind nur mehr vereinzelte Fahrzeuge ausgestattet.
Seit Ende 1999 wurden alle neu beschafften Niederflurfahrzeuge mit mechanischer Klapprampe erworben (gilt sowohl für Fahrzeuge des ehemaligen Bahnbusses als auch der Österreichischen Postbus AG).
Voraussetzung für die barrierefreie Zugänglichkeit von Niederflurbussen mit Absenkvorrichtung und Rampe ist das Vorhandensein eines entsprechenden Bordsteins bei der Haltestelle.
Zur Abschätzung der Kosten für die Schaffung von barrierefrei zugänglichen Fahrzeugen werden 2 Varianten berechnet:
Variante A) Kurzfristige Schaffung von Barrierefreiheit durch Umrüstung
des bestehenden Fuhrparks
Beim nachträglichen Umbau von bereits im Betrieb befindlichen Überlandbussen würden alle als nicht barrierefrei eingestuften Fahrzeuge (siehe oben) mit einem fremdkraftbetätigten Hebelift ausgestattet werden.
Da etwa zwei Drittel der nicht barrierefrei zugänglichen Busse ohne Abstellfläche (Podest) gegenüber der hinteren Tür ausgeführt sind, würden bei diesen Fahrzeugen zusätzlich umfangreiche Umbauten im Wageninneren und Verstärkungen im Gerippe des Busses notwendig werden. Die Kosten für den Einbau eines Hebeliftes und aller erforderlichen Umbauten zur Schaffung eines Rollstuhlstellplatzes werden pro Fahrzeug mit € 24.000,-- beziffert.
Etwa ein Drittel der nicht barrierefrei zugänglichen Busse ist bereits mit einem Podest ausgestattet. Der nachträgliche Einbau eines Hebeliftes wird mit € 15.000,-- beziffert, Adaptionen im Wageninneren (Rückhaltevorrichtung, Griffe, etc.) werden mit € 2.000,-- angegeben.
Die 90 bedingt barrierefrei zugänglichen Busse wären mit Klapprampen nachzurüsten. Die Kosten dafür werden samt kleinerer Adaptionen beim Rollstuhlstellplatz mit € 4.000,-- beziffert.
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
Anzahl der Fahrzeuge |
Gesamtkosten |
Einbau von Hebelift und Umbauten im Wageninneren für
Rollstuhlstellplatz |
24.000 € |
1.138 |
27.312.000 € |
Einbau von Hebelift und Adaptionen im Wageninneren |
17.000 € |
569 |
9.673.000 € |
Einbau von Klapprampe und Adaptionen beim Rollstuhlstellplatz |
4.000 € |
90 |
360.000 € |
Administrationsaufwand zur Projektabwicklung |
10% der Gesamtkosten für alle Maßnahmen |
|
3.734.500 € |
Gesamtkosten Investition |
|
|
41.079.500 € |
Die jährlichen Wartungs- und Reparaturkosten werden pro elektrischen Hebelift mit etwa 800 Euro beziffert. An zusätzlichem jährlichem Aufwand würden somit € 1.365.600,-- anfallen.
Variante B) Schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit durch
Neubeschaffung von barrierefreien Fahrzeugen
Durch die laufende Neubeschaffung von Fahrzeugen könnte innerhalb einer Zeitspanne von etwa 15 Jahren ein weitgehend barrierefreier Fuhrpark geschaffen werden. Der größte Teil der dafür erforderlichen Kosten entfällt auf die zusätzliche Ausstattung der neu erworbenen Überland- und Reisebusse mit fremdkraftbetriebenen Hebeliften. Je nach Ausführungsart bewegen sich die Kosten dafür zwischen € 8.000,-- und € 11.000,--. Samt den Einrichtungen am Rollstuhlstellplatz kann der finanzielle Aufwand mit durchschnittlich € 12.000,-- beziffert werden.
Geht man davon aus, dass alle 1.707 derzeit nicht barrierefrei zugänglichen Busse wieder durch Überlandbusse ersetzt werden, kann mit einem zusätzlichen Anschaffungsaufwand von 20 bis 25 Mio. Euro im Zeitraum von etwa 15 Jahren gerechnet werden (Preissteigerung nicht berücksichtigt).
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
Anzahl der Fahrzeuge |
Gesamtkosten |
Hebelift und Rollstuhlstellplatz bei Neubeschaffung |
12.000 € |
1.707 |
20.484.000 € |
Administrationsaufwand zur Projektabwicklung |
10% der Gesamtkosten |
|
2.048.400 € |
Gesamtkosten Investition |
|
|
22.532.400 € |
Die jährlichen Wartungs- und Reparaturkosten werden pro elektrischem Hebelift mit etwa € 800,-- beziffert. Nach dem Austausch aller derzeit nicht barrierefreien Busse wäre der zusätzliche jährliche Aufwand mit € 1.365.600,-- zu veranschlagen.
·
Nutzung der Fahrzeuge für Personen mit
Sinnesbehinderung (blind, sehbehindert, gehörlos)
Der überwiegende Teil der Fahrzeuge ist mit Lautsprechern und Mikrofon ausgestattet, die
die Ansage der nächsten Haltestelle durch den Lenker/die Lenkerin ermöglichen. Mit Ausnahme weniger Fahrzeuge ist der Fuhrpark jedoch nicht mit automatisch fortschaltenden Einrichtungen zur akustischen und visuellen Fahrgastinformation ausgestattet.
Die Kosten für die Ausstattung mit akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus wurden ebenfalls in 2 Varianten berechnet.
Variante A) Kurzfristige Schaffung von Barrierefreiheit durch Umrüstung
des bestehenden Fuhrparks
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
Anzahl der Fahrzeuge |
Gesamtkosten |
Nachrüstung mit akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus |
5.000 € |
2.123 |
10.615.000 € |
Administrationsaufwand zur Projektabwicklung |
10% der Gesamtkosten |
|
1.061.500 € |
Gesamtkosten Investition |
|
|
11.676.500 € |
Variante B)
Schrittweise Schaffung von Barrierefreiheit durch Neubeschaffung von
barrierefreien Fahrzeugen
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
Anzahl der Fahrzeuge |
Gesamtkosten |
Ausstattung akustischer und visueller Fahrgastinformation im Bus bei
Neubeschaffung |
4.500 € |
2.123 |
9.553.500 € |
Administrationsaufwand zur Projektabwicklung |
10% der Gesamtkosten |
|
955.350 € |
Gesamtkosten Investition |
|
|
10.508.850 € |
Für die laufende Daten- und Hardwarewartung sind € 1.680,-- pro Fahrzeug und Jahr zu veranschlagen. Bei Ausstattung des gesamten Fuhrparks mit akustischer und visueller Fahrgastinformation würden € 3.566.640,-- an jährlichen Wartungskosten anfallen.
Fragen 3 und 4:
Welche Teile der Infrastruktur der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar? (Detaillierte Aufstellung)
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung von Barrierefreiheit im Bereich der Infrastruktur der ÖBB?
(Detaillierte Aufstellung der Kosten)
Antwort:
Derzeit findet eine detaillierte Erfassung der ca. 1200 Verkehrsstationen hinsichtlich Barrierefreiheit statt. Im Zuge dieses Projektes, welches im Juni 2005 gestartet wurde, erfolgt eine Abstimmung zwischen der ÖBB-Infrastruktur und dem BMVIT. Auf Grund der Ergebnisse dieser Projektgruppe können einerseits die erforderlichen Maßnahmen an den jeweiligen Standorten und andererseits die davon abgeleiteten Kosten ermittelt werden.
Für den Busbereich kann zu baulichen Maßnahmen an Haltestellen und Busbahnhöfen keine Aussage gemacht werden. Eine Einteilung, welche der 22.000 bedienten Haltestellen mit welchem Aufwand barrierefrei zu gestalten sind, und eine entsprechende Kostenschätzung kann nur gemeinsam mit den zuständigen Gebietskörperschaften (Gemeinden bzw. Länder) bewerkstelligt werden.
Österreichweit sind etwa 90 Busbahnhöfe und Haltestellen als Hauptknotenpunkte einzustufen. Um eine barrierefreie Nutzbarkeit zu gewährleisten, ist die Ausstattung mit gut lesbaren elektronischen Anzeigetafeln mit Informationen zu Abfahrtszeiten, Zielen und Bussteigen erforderlich. Für blinde und sehbehinderte Fahrgäste müssen diese Informationen entweder akustisch umgesetzt werden oder mit mobilen Endgeräten abrufbar sein.
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
Anzahl der Hauptknotenpunkte |
Gesamtkosten |
Ausstattung mit elektronischen Anzeigetafeln pro Hauptknotenpunkt |
12.500 € |
88 |
1.100.000 € |
Geschätzter Gesamtaufwand für blindengerechte Realisierung |
|
|
200.000 € |
Administrationsaufwand zur Projektabwicklung |
10% der Gesamtkosten |
|
130.000 € |
Gesamtkosten Investition |
|
|
1.430.000 € |
Für die laufende Daten- und Hardwarewartung sind € 1.100,-- pro Hauptknotenpunkt und Jahr zu veranschlagen. Bei Ausstattung aller Hauptknotenpunkte mit elektronischen Anzeigetafeln würden also € 96.800,-- an jährlichen Wartungskosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
|