3089/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-9.500/0003-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 8. August 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3119/J-NR/2005 betreffend Einführung der Pilotenlizenzen nach JAR-FCL in Österreich, die die Abgeordneten Gerhard Reheis und GenossInnen  am 8. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann sollen die Lizenzen nach JAR-FCL eingeführt werden?

 

Antwort:

Aus derzeitiger Sicht ist - vorbehaltlich der Behandlung des entsprechenden Entwurfes für eine Novelle des Luftfahrtgesetzes durch den Gesetzgeber - mit dem Inkrafttreten der erforderlichen rechtlichen Grundlagen (insbesondere: Luftfahrtgesetz, Zivilluftfahrt-Personalverordnung) für die Ausstellung von Lizenzen für Piloten von Flächenluftfahrzeugen nach JAR-FCL gegen Ende der zweiten Jahreshälfte 2005 zu rechnen. Die Einführung der JAR-FCL Bestimmungen für Piloten von Hubschraubern ist für etwa 6-12 Monate nach diesem Zeitpunkt geplant.

 

Frage 2:

Die JAR-FCL Lizenzen, die in Deutschland im Mai 2003 eingeführt wurden, haben laut Medienberichten nicht nur aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes bei den betroffenen Piloten hohe Hindernisse verursacht: Sind, um dem in Österreich vorzubeugen, entsprechende Maßnahmen vorgesehen?

 

Antwort:

Es ist richtig, dass die Implementierung von JAR-FCL in Deutschland für alle Beteiligten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war (insbesondere im Bereich der Flugmedizin). Dazu ist anzumerken, dass bei grundlegenden Änderungen eines bestehenden Systems wie im vorliegenden Fall grundsätzlich mit Umstellungsproblemen zu rechnen ist. Das Ausmaß der in Deutschland aufgetretenen Schwierigkeiten sollte aber bei der Einführung von JAR-FCL in Österreich insbesondere unter zwei Gesichtspunkten vermieden werden können: Zum einen unterscheiden sich die Verhältnisse in Österreich in einigen Punkten wesentlich von jenen in Deutschland. So sind beispielsweise die behördlichen Zuständigkeiten in Österreich übersichtlicher geregelt. Für den Vollzug der JAR-FCL-Regelungen wird in Österreich im Gegensatz zu Deutschland nämlich nur eine einzige Behörde (die Austro Control GmbH) zuständig sein. Zum anderen sollen Erfahrungen aus anderen Staaten bei den Vorbereitungsarbeiten für die Einführung von JAR-FCL in Österreich berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

 

Frage 3:

Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Es sollen bei der Erstellung der erforderlichen rechtlichen Bestimmungen durch das bmvit wie auch bei der Vollziehung dieser Bestimmungen durch Austro Control alle jene rechtlich zulässigen Handlungsspielräume ausgeschöpft werden, die die Bestimmungen der JAR-FCL den nationalen Behörden einräumen. Als Beispiele genannt seien hier etwa:

 

 

Frage 4:

Bis wann kann mit dem ersten Gesetzesentwurf gerechnet werden?

 

Antwort:

Der Entwurf des bmvit für eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes zur Schaffung der für die Einführung von JAR-FCL in Österreich erforderlichen Regelungen auf bundesgesetzlicher Ebene wurde bereits in die Begutachtung versendet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hubert Gorbach