3089/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.08.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.500/0003-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3119/J-NR/2005 betreffend Einführung der
Pilotenlizenzen nach JAR-FCL in Österreich, die die Abgeordneten Gerhard Reheis
und GenossInnen am 8. Juni 2005 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann sollen die Lizenzen nach JAR-FCL eingeführt
werden?
Antwort:
Aus derzeitiger Sicht ist - vorbehaltlich der
Behandlung des entsprechenden Entwurfes für eine Novelle des Luftfahrtgesetzes
durch den Gesetzgeber - mit dem Inkrafttreten der erforderlichen rechtlichen
Grundlagen (insbesondere: Luftfahrtgesetz, Zivilluftfahrt-Personalverordnung)
für die Ausstellung von Lizenzen für Piloten von Flächenluftfahrzeugen nach
JAR-FCL gegen Ende der zweiten Jahreshälfte 2005 zu rechnen. Die Einführung der
JAR-FCL Bestimmungen für Piloten von Hubschraubern ist für etwa 6-12 Monate
nach diesem Zeitpunkt geplant.
Frage 2:
Die JAR-FCL Lizenzen, die in Deutschland im Mai
2003 eingeführt wurden, haben laut Medienberichten nicht nur aufgrund des hohen
bürokratischen Aufwandes bei den betroffenen Piloten hohe Hindernisse
verursacht: Sind, um dem in Österreich vorzubeugen, entsprechende Maßnahmen
vorgesehen?
Antwort:
Es ist richtig, dass die Implementierung von
JAR-FCL in Deutschland für alle Beteiligten mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden war (insbesondere im Bereich der Flugmedizin). Dazu ist anzumerken,
dass bei grundlegenden Änderungen eines bestehenden Systems wie im vorliegenden
Fall grundsätzlich mit Umstellungsproblemen zu rechnen ist. Das Ausmaß der in
Deutschland aufgetretenen Schwierigkeiten sollte aber bei der Einführung von
JAR-FCL in Österreich insbesondere unter zwei Gesichtspunkten vermieden werden
können: Zum einen unterscheiden sich die Verhältnisse in Österreich in einigen
Punkten wesentlich von jenen in Deutschland. So sind beispielsweise die
behördlichen Zuständigkeiten in Österreich übersichtlicher geregelt. Für den
Vollzug der JAR-FCL-Regelungen wird in Österreich im Gegensatz zu Deutschland
nämlich nur eine einzige Behörde (die Austro Control GmbH) zuständig sein. Zum
anderen sollen Erfahrungen aus anderen Staaten bei den Vorbereitungsarbeiten
für die Einführung von JAR-FCL in Österreich berücksichtigt und entsprechende
Maßnahmen getroffen werden.
Frage 3:
Wenn ja, welche?
Antwort:
Es sollen bei der Erstellung der erforderlichen rechtlichen
Bestimmungen durch das bmvit wie auch bei der Vollziehung dieser Bestimmungen
durch Austro Control alle jene rechtlich zulässigen Handlungsspielräume
ausgeschöpft werden, die die Bestimmungen der JAR-FCL den nationalen Behörden
einräumen. Als Beispiele genannt seien hier etwa:
Frage 4:
Bis wann kann mit dem ersten Gesetzesentwurf
gerechnet werden?
Antwort:
Der Entwurf des bmvit für eine Novellierung des
Luftfahrtgesetzes zur Schaffung der für die Einführung von JAR-FCL in
Österreich erforderlichen Regelungen auf bundesgesetzlicher Ebene wurde bereits
in die Begutachtung versendet.
Mit freundlichen Grüßen
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