3090/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/86-I/A/3/2005

Wien, am      29. Juli 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3117/J der Abgeordneten Kai Jan Krainer und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

§ 17 TVG ist mir bekannt.

 

Fragen 2 bis 5:

So wie für das BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

das BM für Wirtschaft und Arbeit und das BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergibt sich auch für das BM für Gesundheit und Frauen die Verpflichtung tierversuchsfreie Verfahren zu unterstützen.

 

Da die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Tierschutzgedankens im Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004, Art. 2, darstellt, fand die vom BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur geplante Ausschreibung betreffend „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ volle Zustimmung des ho. Ressorts. Es erfolgte in den vergangenen Jahren eine mehrmalige finanzielle Unterstützung des im Rahmen des jährlichen ZET-Kongresses stattfindenden Behördenseminars zur Förderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen.

 

Frage 6:

Das BM für Gesundheit und Frauen bekennt sich ausdrücklich zu den „3 R“, nämlich „Reduction“ (Verminderung der Zahl der Tierversuche bzw. der Versuchstiere auf das unverzichtbare Minimum), „Refinement“ (Verfeinerung der Methoden zur Minimierung von Angst, Schmerz, Leiden und Schäden der Versuchstiere) und „Replacement“ (Ersetzen von Tierversuchen durch In-Vitro-Versuche).

 

Die Durchführung von Tierversuchen zur Entwicklung und Erprobung kosmetischer Mittel ist in Österreich übrigens mit der Novelle des Tierversuchsgesetzes BGBl. Nr. 169/1999 verboten worden.

 

Frage 7:

Eine unmittelbare Zuständigkeit für die Etablierung von tierversuchsfreien Ver­fahren ist auf Grund des Bundesministeriengesetzes im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht gegeben. Die Tierversuchsstatistik wird durch die Abteilung 1 der Sektion III geführt.

 

Als Tierschutzministerin ist es mir jedoch ein Anliegen, die Entwicklung von
neuen Verfahren in der medizinischen Forschung vermehrt zu etablieren, daher wurde dem BMBWK betreffend der Koordinierung der Forschungsagenden Frau
Dr. Damoser als Ansprechpartnerin genannt.

 

Frage 8:

Im laufenden Budget betragen die vorgesehenen Budgetmittel für die Erforschung und Entwicklung von Ersatzmethoden 50.000 Euro.

Für das Jahr 2006 ist bereits eine finanzielle Förderung der im Rahmen der EU-Präsidentschaft geplanten Veranstaltungen (13. Kongress über Alternativen zu Tierversuchen, 10. Jahrestagung der Mitteleuropäischen Gesellschaft für Alternativ-Methoden zu Tierversuchen, Symposium 3R Alternative Methods Success Stories) geplant.

Der Umfang der geförderten Projekte kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Fragen 9, 10 und 11:

Auch in der Vergangenheit bekannte sich das BM für Gesundheit und Frauen ausdrücklich zu den „3 R“. Eine diesbezügliche finanzielle Förderung ist seitens meines Ressorts nicht erfolgt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin