3091/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0086-III/4a/2005
Wien, 8. August 2005
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3160/J-NR/2005 betreffend
widerrechtliche Praxis bei Kirchenaustritten, die die Abgeordneten Bettina
Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen am
9. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad
1. bis 6.:
Die angesprochene Frage bzw. das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs sind der obersten Kultusbehörde bekannt. Seitens des Kultusamtes wurde im April 2005 ein Schreiben zur Klarstellung an die Ämter der Landesregierungen gerichtet, in dem die wesentlichen damit verbundenen rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragen angesprochen werden. Dieses Rundschreiben ist zur Information angeschlossen (siehe Beilage).
Nähere Ausführungen und die Gründe, warum für einen Austritt der Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich ist, sind der Beilage zu entnehmen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.
Beilage
Anmerkung
der Parlementsdirektion:
Die vom
Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.