3094/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0080-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 8. August 2005                        

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3134/J-NR/2005 betreffend Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse beim Besuch von Fachhochschul-Studiengängen, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die dargestellte Thematik ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt. Wie in der Anfrage richtig angemerkt ist, strebt der Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplan III (2005/06 bis 2009/10) zur Erhöhung der Durchlässigkeit eine Verbesserung der Anerkennung der facheinschlägigen Qualifikationen der Absolventinnen und Absolventen der berufsbildenden höheren Schulen an. Über die praktische Umsetzung der Anerkennung werden die Erhalter dem Fachhochschulrat berichten. Dabei ist auf die Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Ausbildung, das dezentrale Prinzip der Anrechnung und Anerkennung und die nachvollziehbare Darlegung der Anerkennungsmodalitäten zu achten.

 

Ad 2.:

Im Studienjahr 2003/04 war in 23 Fachhochschul-Studiengängen, im Studienjahr 2004/05 in 28 Fachhochschul-Studiengängen ein Einstieg in das 2. Studienjahr für BHS-Absolvent/innen möglich. Im Studienjahr 2003/04 waren insgesamt 115 Eintritte in das 2. Studienjahr zu verzeichnen, im Studienjahr 2004/05 insgesamt  297. Beispielhaft sind dies etwa die Studiengänge Elektronik, Präzisions-, System -und Informationstechnik, Bauingenieurwesen-Baumanagement, Industrielle Elektronik/Electronic Engineering, Informatik/Computer Science an unterschiedlichen Standorten. Für die Studiengänge Elektronik und Wirtschaft/Electronic & Business und Internationales Wirtschaftsingenieurwesen/International Business Engineering der Fachhochschule Technikum Wien gibt es fixe Aufnahmeplätze für das 3. Semester.

 

Ad 3.:

Die Information, ob und in welchem Ausmaß bei einzelnen Fachhochschul-Studiengängen BHS-Abschlüsse anerkannt werden, ist sowohl den jeweiligen Zulassungs- bzw. Aufnahmebedingungen der einzelnen Fachhochschul-Studiengänge (websites, Broschüren) zu entnehmen als auch den Fachhochschulführern. Die Auflage einer speziellen Broschüre über Anerkennungsmöglichkeiten von Vorkenntnissen ausschließlich für BHS-Absolventinnen und BHS-Absolventen erscheint nicht sinnvoll.

 

Ad 4. und 5.:

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur spielt dies keine Rolle. Werden Studierende durch Anerkennung von nachgewiesenen Vorkenntnissen ins 3. Semester aufgenommen, steht dennoch für den ersten Jahrgang die volle Ausschöpfung der zugewiesenen Studienplätze zur Verfügung. Reserviert ein Studiengang fixe Plätze für den Einstieg ins 3. Semester, erfolgt dies im Rahmen der Gesamtplanung eines Studienganges. So kann etwa die vermehrte Berücksichtigung des Einstiegs ins 3. Semester und somit eine reale Studienzeitverkürzung ein besonders positives Merkmal einer Fachhochschule sein und die Attraktivität für eine bestimmte Zielgruppe steigern. Eine andere Form der Finanzierung ist daher nicht erforderlich.

 

Ad 6.:

Da der bestehende gesetzliche Rahmen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens der Studiengänge mehrere unterschiedliche Arten der Anerkennung ermöglicht und dieser Rahmen auch genutzt wird, besteht derzeit keine Notwendigkeit zu einer Änderung des FHStG in der Anerkennungsfrage.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.