3097/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0083-III/4a/2005
Wien, 8. August 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3138/J-NR/2005 betreffend Gehälter der Universitätsleitung und Vergütung für Universitätsräte, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Rektorate gibt es für das Jahr 2003 in den Rechnungsabschlüssen keine Daten. Für das Jahr 2004 sind die Beträge in der angeschlossenen Tabelle pro Universität dargestellt. Ein Einzelausweis nach Rektoren und Vizerektoren jeder einzelnen Universität ist allerdings nicht möglich.
Ad 2.:
Ebenfalls dargestellt sind die Aufwendungen für die Rektorate im Jahr 2002. Da das Universitätsgesetz 2002 im Vergleich zu den vorangegangenen gesetzlichen Bestimmungen (UOG 93 bzw. KUOG) für die Leitungsorgane der Universitäten neue Aufgaben und Kompetenzen vorsieht, erscheint ein Vergleich mit den Bezügen aus Vorperioden nicht aussagekräftig.
Ad 3.:
Über die Aufwandsentschädigungen der Universitätsräte gibt es für das Jahr 2003 keine Daten in den Rechnungsabschlüssen. Für das Jahr 2004 sind die Beträge in der angeschlossenen Tabelle pro Universität dargestellt. Ein Einzelausweis nach Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und einfachen Mitgliedern ist allerdings nicht möglich.
Ad 4.:
Der Prozentanteil für die Aufwendungen pro Rektorat und Universitätsrat wird im Verhältnis zur Summe sämtlicher Erlöse laut Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Universität dargestellt.
Ad 5.:
Da mit Vorlage des jährlichen Rechnungsabschlusses bereits Angaben zur Gesamtsumme der Bezüge von Rektoraten und Aufwandsentschädigungen der Universitätsräte erfolgen (gemäß §11 Z 7 UnivRechnungsabschlussVO), erscheint es im Sinne der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausreichend, wenn die Bezüge in den Einkommensberichten des Rechnungshofes erfasst werden und kein zusätzlicher Einkommensbericht durch das Ministerium erstellt wird.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.
Beilage
Anmerkung
der Parlamentsdirektion:
Die vom
Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.