3102/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0090-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 8. August 2005                        

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3187/J-NR/2005 betreffend schwere Finanz-probleme an der Akademie der bildenden Künste in Wien, die die Abgeordneten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen am 22. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Budgetentwicklung der Akademie seit 2001:

 

in Mio. €                                              2001        2002        2003       2004         2005(vorläufig)

Zuweisung BMBWK                          12,925     13,824     13,528     19,414      18,723

Einnahmen Studienbeiträge geschätzt                                                0,514        0,532

Verfügbares Budget                           12,925     13,824     13,528      19,928     19,255

 

Ad 3., 4., 6., 8., 11., 17. bis 23., 25. bis 29., 31. und 32.:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und sind daher nicht im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu beantworten. Dies wird wie folgt begründet:

 

Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurden die Universitäten zu rechtlich selbstständigen Einrichtungen. Die Autonomie bezieht sich auf die Ausübung jener Tätigkeiten, die als Aufgaben im § 3 des Universitätsgesetzes 2002 aufgezählt sind. Die Organe der Universität (also der Universitätsrat, das Rektorat, die Rektorin oder der Rektor und der Senat) sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben autonom, sie dürfen allerdings keine Handlungen setzen, die der bestehenden Rechtsordnung (Gesetze und Verordnungen) widersprechen.

 

Das Universitätsgesetz 2002 erlegt den Universitäten Berichtspflichten auf. Es sind der Bundesministerin oder dem Bundesminister ein jährlicher Leistungsbericht sowie eine Wissensbilanz über das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen. Darüber hinaus sind die Universitäten verpflichtet, einen Rechnungsabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu legen. Alle Berichte sind vom Rektorat zu erstellen und bedürfen der Genehmigung durch den Universitätsrat. Sie sind im Mitteilungsblatt der Universität zu veröffentlichen.

Alle drei Jahre werden die von der Universität zu erbringenden Leistungen in Form einer Leistungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt; der erste Entwurf einer Leistungsvereinbarung wird im April 2006 vorliegen. Zu welchen Themenbereichen der Vorschlag für eine Vereinbarung Aussagen zu treffen hat, ist im § 13 des Universitätsgesetzes 2002 geregelt. In diesem Zusammenhang ist auch die Finanzierung der Universitäten des Bundes zu sehen. Die Universitäten erhalten jeweils ein Globalbudget, das für die dreijährige Leistungsvereinbarungsperiode im Voraus festgelegt wird. Es setzt sich aus dem jeweiligen Grundbudget und dem jeweiligen Formelbudget zusammen. Die Universitäten können im Rahmen ihrer Aufgaben und der Leistungsvereinbarung frei über den Einsatz des Globalbudgets verfügen. In der Zeit bis zur ersten (dreijährigen) Leistungsvereinbarungsperiode erhalten die Universitäten die Budgetzuweisung noch jährlich auf Basis eines mit ihnen für die gesamten drei Jahre festgelegten Verfahrens.

 

Für die Kommunikation zwischen Universität und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedeutet das, dass – dem Autonomiestatus der Universitäten entsprechend – die Universitäten nicht generell dazu verpflichtet sind, der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Auskünfte zu erteilen. Abgesehen von den bestehenden (gesetzlich festgelegten) Berichtspflichten kann die Bundesministerin nur in jenen Fällen die Erteilung von Auskünften und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, in denen dies im Rahmen der Rechtsaufsicht geschieht. Die Rechtsaufsicht kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn Organe der Universität gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

 

Ein Großteil der gegenständlichen Anfrage bezieht sich jedoch auf Angelegenheiten, die nicht der Rechtsaufsicht unterliegen, da keine Verstöße von Organen der Akademie der bildenden Künste Wien gegen Gesetze und Verordnungen vorliegen

 

Welche Budgetmittel in welcher Höhe für welche Zwecke verwendet werden, obliegt dem Rektorat. Die Bundesministerin kann dazu nur insoweit Auskunft erteilen, als die Informationen im Rechnungsabschluss enthalten sind.

 

Ad 5.:

Der Universitätsrat hat vor allem Kontroll- und Steuerungsaufgaben und darüber hinaus Aufsichtsfunktionen. Der Universitätsrat ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Universität zu informieren. Die Universitätsorgane sind verpflichtet, dem Universitätsrat alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen, Geschäftsstücke und Unterlagen über die vom Universitätsrat bezeichneten Gegenstände vorzulegen, von ihm angeordnete Erhebungen anzustellen und Überprüfungen an Ort und Stelle vornehmen zu lassen.

 

Ad 7. und 9.:

Die Akademie hat ein Globalbudget für die Jahre 2004 bis 2006 zur Verfügung. Über deren Verwendung entscheidet die Universität autonom. Steuernde Eingriffe oder nachträgliche Änderungen des Globalbudgets durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind nicht vorgesehen. Das Ressort stellt der Akademie wie allen anderen Universitäten aber zusätzlich die Bezugserhöhungen für die öffentlichen Bediensteten sowie finanzielle Mittel zur Förderung der Forschung bzw. der Entwicklung und Erschließung der Künste (Programm UniInfrastruktur III) zur Verfügung. Wie bereits in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 ausgeführt, hat die Akademie in den letzten Jahren Budgetzuwächse zu verzeichnen, von plötzlichen schweren Finanzproblemen kann daher nicht die Rede sein. Über die Verwendung der Budgetmittel gibt der Rechnungsabschluss gemäß § 16 Abs. 2 des Universitätsgesetzes 2002 Auskunft. Der Rechnungsabschluss wird im Mitteilungsblatt der Universität verlautbart.

 

Ad 10.:

Die Frage des Auslaufens eines Teils eines Studiums (Unterrichtsfach Textiles Gestalten) war bereits Gegenstand einer Aufsichtsbeschwerde der Hochschülerschaft. Im Rahmen der Behandlung dieser Aufsichtsbeschwerde wurde die Auflassung des Unterrichtsfaches Textiles Gestalten eingehend geprüft und festgestellt, dass die Beschlüsse der zuständigen Gremien rechtmäßig zustande gekommen sind. Insbesondere hat die Akademie ihren Wirkungsbereich im Sinne des § 7 des Universitätsgesetzes 2002 nicht verändert, da nicht das gesamte Lehramtsstudium, sondern ein Unterrichtsfach aufgelassen wird. Nur im Falle einer Rechtswidrigkeit könnte im Aufsichtsverfahren seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingeschritten werden.

 

Ad 12.:

Jede Universität erhält einen Globalbetrag, der im Falle der Akademie der bildenden Künste Geldmittel zur Entwicklung und Erschließung der Künste sowie für die Forschung enthält. Die Universitäten können im Rahmen ihrer Aufgaben und der Leistungsvereinbarung frei über den Einsatz des Globalbudgets verfügen. Die Entscheidung, ob die Geldmittel für Entwicklung und Erschließung der Künste und Forschung erhöht werden, obliegt dem Rektorat.

 

Ad 13.:

Die Akademie der bildenden Künste erhielt im Rahmen des Programms UniInfrastruktur II insgesamt € 591.000,--,die zur Anschaffung von Geräten zur Erschließung des Mediums „Fernsehen“ für die bildende Kunst verwendet wurden. Dieses Projekt wurde von der Akademie an erste Stelle gereiht. Laut Angaben zum Rechnungsabschluss der Akademie wurde mit den Mitteln ein digitales Medienlabor eingerichtet.

 

Ad 14. und 15.:

Sowohl die Akademie der bildenden Künste als Mieterin als auch die Bundesimmobiliengesellschaft als Eigentümerin der Gebäude haben laufend Instandhaltungs- bzw. Verbesserungsarbeiten im gesetzlichen Rahmen durchzuführen. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Mittel außerhalb des Globalbudgets und der Programme zur Förderung der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste zur Verfügung gestellt.

 

Ad 16.:

Vom Rektorat ist ein Entwicklungsplan zu erstellen, dessen Ausgestaltung, abgesehen davon, dass die fachliche Widmung von unbefristeten oder länger als drei Jahre befristeten Stellen von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren festzulegen ist, gesetzlich nicht näher bestimmt ist. Der Senat hat zu diesem Plan Stellung zu nehmen, der Universitätsrat genehmigt den Entwicklungsplan oder gibt eine negative Stellungnahme dazu ab. An der Akademie der bildenden Künste Wien liegt ein durch den Universitätsrat genehmigter Entwicklungsplan vor, der auch veröffentlicht wurde.

 

Ad 24.:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind keine Anstellungen bekannt, die den Ausschreibungen nicht entsprechen.

 

Ad 30.:

Das Team der ausländischen Evaluatorinnen und Evaluatoren schätzt alle drei Universitäten, die in Wien Architektur anbieten, als sehr gut ein. Insbesondere wurden die unterschiedlichen Schwerpunkte der drei Häuser positiv bewertet. Im Rahmen dieser Studie wurde von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen, die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den drei betroffenen Universitäten zu verbessern. Dem Entwicklungsplan der Akademie ist zu entnehmen, dass die Kooperation mit der TU Wien verbessert werden soll. Die Umstrukturierung von Studienangeboten fällt in den autonomen Wirkungsbereich der Universitäten. Die seitens der Universitäten geplanten Schritte wären im Wege der ersten Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu verhandeln. Daher haben die Universitäten die aus den Empfehlungen abzuleitenden Schritte zunächst zu beraten und danach im Rahmen der Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen mit dem Ressort abzustimmen.

 

Ad 33.:

Die Akademie der bildenden Künste Wien ist weiterhin gesetzlich zur Einrichtung der Gemäldegalerie verpflichtet. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde keine Initiative zur Absiedelung der Gemäldegalerie gesetzt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.