3103/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0089-III/4a/2005
Wien, 8. August 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3171/J-NR/2005 betreffend Rätsel um die Sphinx 2, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 16. Juni 2005 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme des Kunsthistorischen Museums wie folgt beantwortet:
Ad
1. bis 3.:
Das Objekt wurde in den
50er-Jahren des 20. Jahrhunderts nach Deutschland verkauft. Der Verkäufer, der
Antiquitätenhändler José Malleu, hat über allfällige weitere Vorbesitzer in
Deutschland keine Angaben gemacht.
Im Kaufvertrag garantiert
der Verkäufer, „dass er für das Objekt das Verkaufsrecht besitzt und das Objekt
frei von jeglicher Belastung ist sowie Rechte anderer Personen ausgeschlossen
sind und das Objekt frei exportierbar ist“.
Nach österreichischer
Rechtsordnung wird der redliche entgeltliche Erwerb vom befugten Gewerbsmann
besonders geschützt, wobei der Käufer nicht verpflichtet ist, das Eigentum der
Vorbesitzer zu prüfen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.