3106/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Juni 2005 unter der Nr. 3139/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „Berufsgesetz für diplomierte SozialarbeiterInnen oder die (n)ever
ending
story?" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG sind der
Nationalrat und der Bundesrat befugt, die Ge-
schäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle
Ge-
genstände
der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu ver-
langen.
Die Fragen 1 bis 3 betreffen
allerdings Bereiche, die nicht in die Vollziehung des
Bundeskanzlers fallen und daher nicht vom Interpellationsrecht des
Nationalrates
erfaßt
sind.
Zur Frage 4:
Wie zu den Fragen 1 bis 3
festgehalten, betrifft die Vorbereitung und Ausarbeitung
eines Bundesgesetzes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern nicht den
Voll-
zugsbereich des
Bundeskanzlers. Sollte sich nach Vorliegen eines Entwurfes für ein
derartiges Gesetz die Notwendigkeit einer entsprechenden Kompetenzänderung und
damit einer Novelle zum
Bundes-Verfassungsgesetz als notwendig erweisen, werden
selbstverständlich vom
Bundeskanzleramt die notwendigen Beiträge geleistet wer-
den.