3106/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Juni 2005 unter der Nr. 3139/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Berufsgesetz für diplomierte SozialarbeiterInnen oder die (n)ever ending
story?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG sind der Nationalrat und der Bundesrat befugt, die Ge-
schäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Ge-
genstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu ver-
langen.

Die Fragen 1 bis 3 betreffen allerdings Bereiche, die nicht in die Vollziehung des
Bundeskanzlers fallen und daher nicht vom Interpellationsrecht des Nationalrates
erfaßt sind.

Zur Frage 4:

Wie zu den Fragen 1 bis 3 festgehalten, betrifft die Vorbereitung und Ausarbeitung
eines Bundesgesetzes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern nicht den Voll-
zugsbereich des Bundeskanzlers. Sollte sich nach Vorliegen eines Entwurfes für ein
derartiges Gesetz die Notwendigkeit einer entsprechenden Kompetenzänderung und
damit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz als notwendig erweisen, werden
selbstverständlich vom Bundeskanzleramt die notwendigen Beiträge geleistet wer-
den.