3111/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juni 2005 unter der Nr. 3157/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend
Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 26:
Die in § 5 Verwertungsgesellschaftengesetz normierte
Staatsaufsicht über die Ver-
wertungsgesellschaften ist eine klassische Mißbrauchsaufsicht, welche etwa
statis-
tische
Erhebungen nicht mit einschließt. Die Wahrnehmung der Rechte von Urhe-
bern
durch private Gesellschaften ist nicht vom Interpellationsrecht gem. Art 52 B-VG
umfaßt. Des weiteren
fallen Angelegenheiten des Urheberrechts und auch die legis-
tische Betreuung des Verwertungsgesellschaftenrechts in den
Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für Justiz.
Die gestellten Fragen fallen daher
nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzler-
amtes.