3111/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juni 2005 unter der Nr. 3157/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 26:

Die in § 5 Verwertungsgesellschaftengesetz normierte Staatsaufsicht über die Ver-
wertungsgesellschaften ist eine klassische Mißbrauchsaufsicht, welche etwa statis-
tische Erhebungen nicht mit einschließt. Die Wahrnehmung der Rechte von Urhe-
bern durch private Gesellschaften ist nicht vom Interpellationsrecht gem. Art 52 B-VG
umfaßt. Des weiteren fallen Angelegenheiten des Urheberrechts und auch die legis-
tische Betreuung des Verwertungsgesellschaftenrechts in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für Justiz.

Die gestellten Fragen fallen daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzler-
amtes.