3113/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0003-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 8. August 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3124/J-NR/2005 betreffend Forschungsbudget und Verteilung der Mittel aus der „Forschungsmilliarde“, die die Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde am 9. Juni 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil

Die Bundesregierung hat Forschung und Entwicklung zu einem nach wie vor unumstrittenen Schwerpunkt erklärt. Außerdem hat sich Österreich verpflichtet, die in Lissabon und Barcelona festgelegten Ziele zu verfolgen. Innerhalb der letzten vier Jahre wurden zusätzliche € 1,1 Mrd. für Forschung und Entwicklung aus den Offensiven I und II zur Verfügung gestellt. Weiters wurde die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, dotiert mit jährlich € 125 Mio, gegründet und der Forschungsfreibetrag auf 25 Prozent und die Forschungsprämie auf 8% angehoben.

Um das Regierungsziel von 2,5% im Jahr 2006 und 3% im Jahr 2010 erreichen zu können, sind jedoch noch zusätzliche Ausgaben erforderlich. Aus diesem Grund wurden für die Jahre 2005 und 2006 50 bzw. 75 Mio € frisches Geld aus der Forschungsmilliarde zur Verfügung gestellt, die rasch für Forschungs- und Entwicklungsprojekte verwendet werden können.

 

Frage 1:

Welche Mittel stehen der österreichischen Forschungsszene im Verantwortungsbereich Ihres Ressorts für die Jahre 2005 und 2006 tatsächlich zur Verfügung?

 

Antwort:

Im Verantwortungsbereich des bmvit stehen für diese Zwecke gemäß BFG 2005 rund 225,6 Mio. € und gemäß BFG 2006 rund 229,9 Mio. € zur Verfügung. Zusätzlich hat mein Ressort aus den Offensivmitteln II (Tranche 2005) 88 Mio. € und 2006 96,8 Mio. € erhalten.

 

Frage 2:

Wie und nach welchen Kriterien werden diese Mittel eingesetzt?

 

Antwort:

Die gegenständlichen Mittel werden auf Basis der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (FFGG, FTFG) vergeben. Der Einsatz jener Mittel, die nicht für die autonome Antragsförderung von FWF und FFG Verwendung finden, richtet sich dabei nach der mit dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung erarbeiteten Schwerpunktsetzung und den dabei festgelegten Kriterien.

 

Fragen 3 und 4:

Wird es statt Sondermitteln und Offensivprogrammen in absehbarer Zeit einmal stabile Regelbudgets mit mehr Nachhaltigkeit für die Forschung geben und gibt es in Ihrem Ressort diesbezüglich konkrete Pläne?

 

Wie können Sie eine von allen Beteiligten seit langem geforderte mittel- bis langfristige Planungssicherheit für die Forschungsförderung garantieren?

 

Antwort:

Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ist das bmvit an budgetärer Planbarkeit und Nachhaltigkeit interessiert. Ein diesbezüglicher Teilerfolg konnte mit der Einrichtung der Nationalstiftung erreicht werden, die budgetunabhängige Finanzierungssicherheit gewährleistet.

 

Die jeweils über drei Jahre laufenden Offensivmittelphasen und die Einrichtung der Nationalstiftung haben gerade im Hinblick auf vorbereitungsintensive und mehrjährige Programme bereits eine wesentliche Verbesserung bei der Planungssicherheit gebracht.

 

Frage 5:

Haben Sie konkrete Schritte geplant, um wenigstens dem FWF als einem der wichtigsten Förderinstrumente für die Grundlagenforschung in Österreich in absehbarer Zeit ein mittelfristig planbares Budget zur Verfügung zu stellen?

 

Antwort:

Der FWF kann auf eine kontinuierliche Steigerung seines Budgets im autonomen Bereich in den vergangenen Jahren verweisen. Hinzu kommen auch Steigerungen bei den beauftragten Programmen. Da der bei weitem größte Teil des FWF-Budgets für den autonomen Bereich sondermittelunabhängig aus dem Ordinarium und durch die Nationalstiftung finanziert wird, genießt der FWF bereits jetzt eine im Vergleich zu anderen Institutionen höhere Planungssicherheit.

 

Das Budget des FWF wurde in den vergangenen Jahren von rd. 86 Mio € im Jahr 2001 auf 101 Mio € im Jahr 2004 kontinuierlich angehoben. Durch die aus der Forschungsmilliarde zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel kann das Budget des FWF auf 115 Mio € im Jahr 2005  gesteigert werden.

 

Frage 6:

Wie sollen die Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ verteilt werden, so dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Ziele, die F&E-Ausgaben des Bundes bis 2006 auf 2,5 Prozent am BIP und bis 2010 auf 3 Prozent am BIP zu erhöhen, erreicht werden?

 

Antwort:

In der laufenden Legislaturperiode werden die Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ einerseits nachfrageorientiert der FWF- und FFG-Antragsförderung zur Verfügung gestellt, andererseits für solche Programme verwendet, die hohe Additionalität und Nachhaltigkeit versprechen wie das „Bridge“- und „Headquarters“-Programm.

 

Für Grundlagenforschung stehen dem FWF für das Translational Research-Programm (Grundlagenteil des Bridgeprogramms mit der FFG) in beiden Jahren je 5 Mio € zusätzlich zur Verfügung, die Einzelprojekte werden um 10 bzw. 13 Mio € aufgestockt. Für wirtschaftsnahe Forschung stehen für Basisprogramme und Headquarter jeweils 10 Mio € im Jahr 2005 und 12,5 Mio € im Jahr 2006 zur Verfügung, das Brückenschlagprogramm der FFG als Teil des gemeinsamen Bridgeprogramms wird ebenfalls um je 5 Mio € aufgestockt.

 

Frage 7:

Wie kommentieren Sie die Einschätzungen Ihres Forschungs- und Technologieberichts, dass es zur Erreichung dieser Ziele eine nachhaltige Steigerung der Mittel geben muss, die nicht lediglich auf einmaligen Offensivprogrammen basieren darf?

 

Antwort:

In der gegenwärtigen sowie der vorausgehenden Legislaturperiode sind die Offensivprogramme über einen Zeitraum von 6 Jahren zu einem vergleichsweise stabilen Element der österreichischen Forschungsfinanzierung geworden, welches mit „einmalig“ nur unzureichend charakterisiert wäre. Darüber hinaus werden die Bemühungen fortgesetzt, langfristige Verpflichtungen aus dem ordentlichen Budget zu bedecken.

 

Fragen 8 bis 11:

Welche Rolle spielt bei der Verteilung der Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ die noch in Entstehung befindliche nationale Forschungsstrategie?

 

Aus welchem Grund wurden bereits vor der Fertigstellung der nationalen Forschungsstrategie die Tranchen für 2005 und 2006 verplant?

 

Weshalb wurden die Mittel für 2005 und 2006 ohne die Einbeziehung des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung bereits verteilt?

 

Wozu bedarf es Ihrer Ansicht nach überhaupt einer nationalen Forschungsstrategie, wenn die Forschungsmittel von Ihrem Ressort ohnedies nach eigenem Ermessen vergeben werden?

 

Antwort:

Die Weiterentwicklung des Nationalen Forschungs- und Innovationsplanes von 2002 („Forschungsstrategie“) wird vom RFT gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet. Die dabei einfließenden Erkenntnisse spielen daher noch während des laufenden Prozesses in der Strategieentwicklung des bmvit eine bedeutende Rolle. Da aus diesem Grund die Bundesregierung über die Richtung der Vorschläge des RFT informiert ist, schien es geboten, auf den unmittelbarsten und drängendsten Bedarf der österreichischen Forschung schon jetzt einzugehen. Dabei orientieren sich die verantwortlichen Ministerien nach den Vorschlägen des RFT, der weiterhin eine unverzichtbare Plattform für eine einheitliche österreichische Forschungsstrategie darstellt.

 

Ziel der ersten Tranchen der Forschungsmilliarde war eine rasche Wirksamkeit der Budgets für Forschungsprojekte und kurze Entscheidungsabläufe bei der Vergabe der Mittel.

 

Frage 12:

Wann wird die nationale Forschungsstrategie Ihrer Einschätzung nach fertiggestellt werden?

 

Antwort:

Der RFT beabsichtigt, die Forschungsstrategie bei den Alpbacher Technologiegesprächen zu präsentieren.

 

Frage 13:

Wie stehen Sie zu der Grünen Forderung, die nationale Forschungsstrategie in der Öffentlichkeit sowie im Parlament zu diskutieren?

 

Antwort:

Das bmvit unterstützt den RFT bei seinen Bemühungen, die Forschungsstrategie zu einem öffentlichen Anliegen zu machen. Da die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister für die Umsetzung der Vorschläge des RFT vor dem Parlament politisch verantwortlich sind, ist die Forschungsstrategie mit diesem selbstverständlich zu diskutieren.

 

Frage 14:

Wie soll die angekündigte Forschungsanleihe tatsächlich aussehen und welche detaillierteren Pläne zu deren Realisierung gibt es in Ihrem Ressort?

 

Antwort:

Die Ausgestaltung der Forschungsanleihe obliegt dem BMF. Die mittelfristige Planung ist derzeit Gegenstand eines Strategieprozesses im bmvit in Abstimmung mit den Vorschlägen des RFT.

 

Frage 15:

Können Sie garantieren, dass die Rückzahlung der Anleihe nicht auf Kosten des ohnehin knappen Forschungsbudgets geht?

 

Antwort:

Um dies sicherzustellen müssen weitere Gespräche betreffend eines Offensivprogramms III für die Jahre ab 2007 geführt werden.

 

Frage 16:

Wohin flossen die bereits vergebenen Mittel aus den bisherigen Offensivprogrammen in ihrem Ressortbereich?

 

Antwort:

Das bmvit verfolgt für die Verwendung Budget-, Offensiv- und Stiftungsmittel ein Gesamtkonzept, das einerseits Kontinuität – wo notwendig – sicherstellt, andererseits auch neue Impulse in strategischen Zukunftsfeldern ermöglicht.

 

Dies bedeutet im Einzelnen: 

 

So wurden aus F&E-Offensivmitteln folgende Programme finanziert:

 

Thematische Programme

- Informations- und Kommunikationstechnologien - „FIT-IT“

- Verkehrstechnologien „Intelligente Verkehrssysteme“,

- Luftfahrt- und Weltraumtechnologien „ASAP“, „TAKE OFF“,

- Nanowissenschaften

- Nachhaltigkeit

 

Strukturprogramme

-         „Kplus“, „AplusB“, „FHplus“, „REGplus“

-         „Seedfinancing“

 

Bottom-up-Programme des FWF und der FFG

 

Horizontalprogramme

-     Humanressourcen („brainpower“, „ForscherInnen für die Wirtschaft“,

femtech-fforte)

-     „Headquarter Strategy“

-     PUST- Public Understanding for Science and Technology

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach