3117/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0082-I/4/2005

»

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3130/J vom »9. Juni 2005 der Abgeordneten »Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Forschungsbudget und Verteilung der Mittel aus der "Forschungsmilliarde", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Lassen Sie mich einleitend einige allgemeine Ausführungen machen:

 

Das Ziel dieser Bundesregierung – und damit selbstverständlich auch meines – ist es, den wettbewerbsfähigen, innovativen und wissensbasierten Wirtschaftsstandort Österreich nicht nur zu erhalten, sondern auch aus­zubauen und damit Wachstum und Beschäftigung zu erhalten. Dazu benötigen wir natürlich gut ausgebildete, hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Dazu brauchen wir Experten, Forscher in den Betrieben, an den Universi­täten und in den sonstigen Forschungseinrichtungen.

 

Konsequent und folgerichtig war es daher, dass wir mit der Errichtung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung einen Meilen­stein in der österreichischen Forschungspolitik gesetzt und für die Unter­nehmen steuerliche Anreize wie die Forschungsprämie und den Forschungs­beitrag für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung geschaffen haben.

 

Dies bedeutet, dass über den Zeitraum 2004 bis 2006 1,2 Milliarden € über die Dotation des Ressortkapitels hinaus für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen.

 

Daten der Statistik Austria belegen, dass die Gesamtsumme der Forschungsausgaben im Zeitraum 2000 bis 2004 gegenüber dem Vergleichs­zeitraum 1995 bis 1999 um 47% gestiegen sind.

 

Allein daraus ist zu entnehmen, wie wichtig dieser Bundesregierung Investitionen in Forschung und Entwicklung und damit Investitionen in die Zukunft unserer Kinder sind.

 

Dieser eingeschlagene Weg wurde im Bundesvoranschlag für das Jahr 2006 konsequent fortgesetzt. 2006 sind zusätzlich 30 Millionen € für Forschung vorgesehen. Die Sonderoffensive wird fortgesetzt und mit 220 Millionen € dotiert.

 

All diese Maßnahmen führen zu einer Erhöhung der Forschungsquote seit 1999 von 1,9% auf 2,5% im Jahr 2006.

 

Mit dem Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung wurde abschließend die indirekte Forschungsförderung durch die zusätzliche Hereinnahme der Auftragsforschung in die Bemessungsgrundlage für Freibetrag und Prämie sowie die Bereitstellung einer weiteren Milliarde € bis 2010 für direkte Forschungsförderung beschlossen.

 

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die auf europäischer und nationaler Ebene als Zielgröße formulierten 3% F&E-Quote für sich allein noch zu wenig über Wachstum, Wohlstand und Produktivität einer Volks­wirtschaft aussagt. Nur ein effektiver und effizienter Einsatz der für F&E von den öffentlichen Haushalten und den Unternehmen bereitgestellten Mittel wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die wissenschaftlichen Leistungen unserer wissenschaftlichen Einrichtung nachhaltig verbessern. Nicht nur die Höhe der ausgegebenen Mittel ist für den Nutzen ent­scheidend, sondern vor allem das, was die forschenden Einrichtungen daraus machen. Insofern möchte ich das Anliegen, dass der forschungs­politische Fokus auch auf der qualitativen Umsetzung der F&E-Ausgaben liegen muss, sogar noch verstärken. Die qualitative Umsetzung ist nicht nur auch im Auge zu behalten, sondern vordringlich und an erster Stelle. Nicht alleine ein "Mehr" an F&E-Ausgaben bringt uns voran, sondern gezielte Unterstützung mit klarer Output-Orientierung.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

Zu 1. und 2.:

Im Rahmen der Forschungsoffensive II stellt das Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2005 und 2006 zusätzlich 200 bzw. 220 Mio. € zur Verfügung. Diese werden über die Fachressorts an Forschungseinrichtungen und Unternehmen ausgeschüttet. Hinzu kommen noch jeweils 50 bzw. 75 Mio. € aus der Forschungsmilliarde. Die Mittel aus der F&E-Offensive werden auf der Grundlage von Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologie­entwicklung verteilt, die anteiligen Mittel aus der Forschungsmilliarde im Konsens mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verstärkung wichtiger Förderungslinien für Wissenschaft und Wirtschaft eingesetzt.

 


Zu 3.:

Gerade die mehrjährigen Sondermittel (509 Mio. € in der Periode 2001 bis 2003, 600 Mio. € in der Periode 2004 bis 2006) sind es, die gegenüber dem Regelbudget, das an das Prinzip der Einjährigkeit gebunden ist, Planungs­sicherheit geben und Nachhaltigkeit für die Forschung gewährleisten. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Forschungsmilliarde, die bis 2010 zusätzlich ausgeschüttet werden wird.

 

Die Bundesregierung hat ihre Versprechen, zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung bereit stellen zu wollen, bisher mehr als erfüllt. Und aus der erfreulichen Entwicklung der F&E-Quote in Österreich kann man ablesen, dass sich die Forschungseinrichtungen und Unternehmen sehr gut auf diese Rahmenbedingungen eingestellt haben und sich auf die Nach­haltigkeit der österreichischen Forschungspolitik zu Recht verlassen.

 

Zu 4.:

Die mittel- und langfristige Planungssicherheit erleichtern derzeit schon das haushaltsrechtliche Instrument der Vorbelastung, was die Budgetmittel betrifft, und die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwick­lung. Auch die Sondermittel für F&E sowie die Forschungsmilliarde sind Hebel, die eine im Hinblick auf vorbereitungsintensive und mehrjährige Programme eine wesentliche Verbesserung der Planungssicherheit gebracht haben.

 

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Haushaltsrechtsreform ein Meilenstein betreffend mittelfristige Budgetplanung gesetzt werden wird. Wenn die Umsetzung gelingt, wird auch die zielgerichtete Mittelverwendung zunehmend in den Fokus der öffentlichen Haushalte gelangen und damit mehr Effizienz beim Mitteleinsatz nach sich ziehen.

 


Zu 5.:

Der FWF fällt in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, sodass ich auf die diesbezügliche Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3124/J durch den Herrn Vizekanzler verweise.

 

Zu 6.:

Nicht die F&E-Ausgaben des Bundes sollen auf die genannten Quoten erhöht werden, sondern die Gesamtausgaben für F&E in Österreich. Das Erreichen der Quotenziele ist außerdem nicht nur von der Bereitstellung öffentlicher Mittel abhängig, sondern auch von anderen Faktoren wie vom Beitrag der heimischen Unternehmen, von den Zahlungen aus dem Ausland und nicht zuletzt von der Entwicklung des BIP. Der Beitrag der öffentlichen Hand ist somit nur einer von mehreren. Er muss jedoch so eingesetzt werden, dass das Gesamtsystem mit der Generierung zusätzlicher Forschung reagiert. In diesem Sinne werden die ersten Mittel der Forschungsmilliarde (50 Mio. € 2005 und 75 Mio. € 2006) wie folgt ver­wendet:

2005 zusätzlich je 25 Mio. € für Basisprogramme der FFG und die univer­sitätsbezogenen Programme;

2006: zusätzlich 30 Mio. € für Basisprogramme der FFG und zusätzlich 45 Mio. € für universitätsbezogene Programme.

 

Die Verteilung für 2007ff steht noch nicht fest. Der Fokus wird aber darauf zu legen sein, dass die Maßnahmen zusätzliche private Mittel auslösen, die zur Steigerung der F&E-Quote beitragen.

 

Zu 7.:

Ich teile die Einschätzung, dass mit einmaligen Effekten keine nachhaltige Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung erzielt werden kann. Allerdings kann man die Offensivprogramme nicht als Einmalmaßnahme bezeichnen, sondern als nachhaltige Steigerung der Forschungsausgaben der öffent­lichen Hand, die in der Bereitstellung einer zusätzlichen Forschungs­milliarde bis 2010 eine Fortsetzung findet. Zudem hat die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für F&E durch die Einführung und laufende Verbesserung zusätzlicher steuerlicher Förderungsinstrumentarien lang­fristig und planbar gestaltet. Zusätzlich machen die KöST-Senkung und Gruppenbesteuerung Österreich zu einem der attraktivsten Forschungs­standorte in Europa. Der hohe Anteil an ausländisch finanzierter F&E in Österreich belegt dies sehr deutlich.

 

Zu 8.:

Die so genannte "Nationale Forschungsstrategie" ist ein Positionspapier des Rates für Forschung und Technologieentwicklung zu künftigen Trends im Politikfeld Forschung und Entwicklung und hat den Charakter einer Empfehlung. Als solche soll sie diskutiert und von den politisch Verant­wortlichen in eine verbindliche Strategie gegossen und verabschiedet werden. Jedenfalls ist sie ein wesentlicher Input für den künftigen Einsatz der Forschungsmilliarde.

 

Zu 9.:

Grundlage für die Aufteilung waren die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2003 betreffend die Verwendung der Offensivemittel 2004 bis 2006 nach horizon­talen Stärkefeldern sowie die Empfehlung vom 16. November 2004. Diese fußen auf dem derzeitigen Nationalen Forschungs- und Innovationsplan (NAFIP) des Rates. Die Fertigstellung des neuen strategischen Papiers des Rates abzuwarten war aus zwei Gründen nicht zweckmäßig: erstens ist keine grundsätzliche Revision des Planes zu erwarten, die rückblickend eine Fehlallokation der Mittel erwarten ließe, da er mittel- und langfristige Aus­sagen enthält. Zweitens sollten die Mittel rasch ausgeschüttet werden können, um den Beteiligten die schon mehrfach auch in dieser Anfrage geforderte Planungssicherheit zu gewährleisten.

 

Zu 10.:

Mit der Verteilung der ersten Tranche der Forschungsmilliarde sind im Konsens mit den betroffenen Fachressorts nur bestehende Ratsempfeh­lungen umgesetzt worden. Zum Beispiel hat der FTE-Rat im November 2004 empfohlen, dass die Budgets des FFG - bottom -up Bereiches und des FWF steigen sollen, ohne die für diese Steigerung notwendigen Mittel mit zu empfehlen. Dies wurde nunmehr von den politisch Verantwortlichen durch Zuteilungen aus der Forschungsmilliarde bereinigt. Eine ähnliche Situation war bei den Mitteln für die Universitätsinfrastruktur gegeben. Eine formale Einbindung des Rates schien mir daher nicht notwendig. Hier sehe ich außerdem auch noch einen gewissen Handlungsbedarf beim Rat für FTE, der seine Empfehlungspraxis verstärkt an einem objektivierbaren Verfahren und nachvollziehbaren Spielregeln ausrichten muss.

 

Zu 11.:

Das Bundesministerium für Finanzen vergibt direkt keine Mittel, sondern stellt sie den verantwortlichen Ressorts zur Verfügung, die sie unter Würdigung der gemeinsamen forschungspolitischen Ziele für ihre jeweiligen Programme einsetzen. Zur Zeit stecken der NAFIP und die bisherigen strate­gischen Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieent­wicklung den Rahmen ab, innerhalb dessen bisher die politisch Verant­wortlichen ihre Entscheidungen getroffen haben. Es ist nicht davon auszu­gehen, dass das neue Positionspapier des Rates als Rahmen für eine nationale Forschungsstrategie eine Trendwende für den Mitteleinsatz nach sich ziehen wird.

 

Zu 12.:

Wenn damit das Positionspapier des Rates gemeint ist, gehe ich davon aus, dass der Rat es noch vor Ende seiner Funktionsperiode verabschieden wird. Eine Diskussion darüber fand jedenfalls bei der Ratssitzung am 8. Juli 2005 statt.

 

Zu 13.:

Aus meiner Sicht ist eine möglichst breite Diskussion des Positionspapiers jedenfalls zu begrüßen. Damit wird auch die Akzeptanz für eine politisch zu verantwortende und von allen Beteiligten im Innovationsprozess gemeinsam umzusetzende nationale Strategie erhöht.

 

Zu 14.:

Die Ausstattung der Anleihe orientiert sich an der Finanzmarktsituation zum Zeitpunkt der Mittelbereitstellung und ist jeweils unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Finanzierungsform innerhalb einer Jahresgesamt­finanzierung zu sehen.

 

Zu 15.:

Forschung und Entwicklung ist einer der wesentlichen Schwerpunkte dieser Legislaturperiode. Es ist daher weder daran gedacht, die Rückzahlung der Forschungsanleihe zu Lasten des Forschungsbudgets vorzunehmen noch an irgendeine andere die Forschung und Entwicklung einschränkende Vor­gehensweise. Gerade diese Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maß­nahmen bewiesen, dass ihr der Zukunftsbereich F&E ein besonderes Anliegen ist und richtungweisende und nachhaltige Weichenstellungen vor­genommen. Sie können daher davon ausgehen, dass es zu keinem Abgehen von der bisherigen erfolgreichen Linie der Bundesregierung kommen wird.

 

Zu 16.:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen Nr. 3125/J durch die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kunst und Nr. 3124/J durch den Herrn Vizekanzler und halte neuerlich fest, dass es Aufgabe meines Ressorts ist, die erforderlichen Mittel für die betroffenen Ressorts bereitzustellen und nicht diese direkt auszuschütten.

 

»Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.