3117/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0082-I/4/2005
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Lassen Sie mich einleitend einige allgemeine Ausführungen
machen:
Das Ziel dieser Bundesregierung – und
damit selbstverständlich auch meines – ist es, den wettbewerbsfähigen,
innovativen und wissensbasierten Wirtschaftsstandort Österreich nicht nur zu
erhalten, sondern auch auszubauen und damit Wachstum und Beschäftigung zu
erhalten. Dazu benötigen wir natürlich gut ausgebildete, hoch qualifizierte
Arbeitskräfte. Dazu brauchen wir Experten, Forscher in den Betrieben, an den
Universitäten und in den sonstigen Forschungseinrichtungen.
Konsequent und folgerichtig war es
daher, dass wir mit der Errichtung der Nationalstiftung für Forschung,
Technologie und Entwicklung einen Meilenstein in der österreichischen
Forschungspolitik gesetzt und für die Unternehmen steuerliche Anreize wie die
Forschungsprämie und den Forschungsbeitrag für mehr Investitionen in Forschung
und Entwicklung geschaffen haben.
Dies bedeutet, dass über den
Zeitraum 2004 bis 2006 1,2 Milliarden € über die Dotation des
Ressortkapitels hinaus für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen.
Daten der Statistik Austria belegen,
dass die Gesamtsumme der Forschungsausgaben im Zeitraum 2000 bis 2004
gegenüber dem Vergleichszeitraum 1995 bis 1999 um 47% gestiegen sind.
Allein daraus ist zu entnehmen, wie
wichtig dieser Bundesregierung Investitionen in Forschung und Entwicklung und
damit Investitionen in die Zukunft unserer Kinder sind.
Dieser eingeschlagene Weg wurde im
Bundesvoranschlag für das Jahr 2006 konsequent fortgesetzt. 2006 sind
zusätzlich 30 Millionen € für Forschung vorgesehen. Die
Sonderoffensive wird fortgesetzt und mit 220 Millionen € dotiert.
All diese Maßnahmen führen zu einer
Erhöhung der Forschungsquote seit 1999 von 1,9% auf 2,5% im Jahr 2006.
Mit dem Reformdialog für Wachstum und
Beschäftigung wurde abschließend die indirekte Forschungsförderung durch die
zusätzliche Hereinnahme der Auftragsforschung in die Bemessungsgrundlage für
Freibetrag und Prämie sowie die Bereitstellung einer weiteren Milliarde € bis
2010 für direkte Forschungsförderung beschlossen.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen,
dass die auf europäischer und nationaler Ebene als Zielgröße formulierten 3%
F&E-Quote für sich allein noch zu wenig über Wachstum, Wohlstand und
Produktivität einer Volkswirtschaft aussagt. Nur ein effektiver und
effizienter Einsatz der für F&E von den öffentlichen Haushalten und den
Unternehmen bereitgestellten Mittel wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer
Wirtschaft und die wissenschaftlichen Leistungen unserer wissenschaftlichen
Einrichtung nachhaltig verbessern. Nicht nur die Höhe der ausgegebenen Mittel
ist für den Nutzen entscheidend, sondern vor allem das, was die forschenden
Einrichtungen daraus machen. Insofern möchte ich das Anliegen, dass der
forschungspolitische Fokus auch auf der qualitativen Umsetzung der
F&E-Ausgaben liegen muss, sogar noch verstärken. Die qualitative Umsetzung
ist nicht nur auch im Auge zu behalten, sondern vordringlich und an erster
Stelle. Nicht alleine ein "Mehr" an F&E-Ausgaben bringt uns
voran, sondern gezielte Unterstützung mit klarer Output-Orientierung.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Im Rahmen der Forschungsoffensive II
stellt das Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2005 und 2006
zusätzlich 200 bzw. 220 Mio. € zur Verfügung. Diese werden über die
Fachressorts an Forschungseinrichtungen und Unternehmen ausgeschüttet. Hinzu
kommen noch jeweils 50 bzw. 75 Mio. € aus der Forschungsmilliarde. Die Mittel
aus der F&E-Offensive werden auf der Grundlage von Empfehlungen des Rates
für Forschung und Technologieentwicklung verteilt, die anteiligen Mittel aus
der Forschungsmilliarde im Konsens mit dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie zur Verstärkung wichtiger Förderungslinien für Wissenschaft und
Wirtschaft eingesetzt.
Zu 3.:
Gerade die mehrjährigen Sondermittel
(509 Mio. € in der Periode 2001 bis 2003, 600 Mio. € in der Periode 2004 bis
2006) sind es, die gegenüber dem Regelbudget, das an das Prinzip der
Einjährigkeit gebunden ist, Planungssicherheit geben und Nachhaltigkeit für
die Forschung gewährleisten. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die
Forschungsmilliarde, die bis 2010 zusätzlich ausgeschüttet werden wird.
Die Bundesregierung hat ihre
Versprechen, zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung bereit stellen zu
wollen, bisher mehr als erfüllt. Und aus der erfreulichen Entwicklung der
F&E-Quote in Österreich kann man ablesen, dass sich die
Forschungseinrichtungen und Unternehmen sehr gut auf diese Rahmenbedingungen
eingestellt haben und sich auf die Nachhaltigkeit der österreichischen
Forschungspolitik zu Recht verlassen.
Zu 4.:
Die mittel- und langfristige
Planungssicherheit erleichtern derzeit schon das haushaltsrechtliche Instrument
der Vorbelastung, was die Budgetmittel betrifft, und die Nationalstiftung für
Forschung, Technologie und Entwicklung. Auch die Sondermittel für F&E
sowie die Forschungsmilliarde sind Hebel, die eine im Hinblick auf
vorbereitungsintensive und mehrjährige Programme eine wesentliche Verbesserung
der Planungssicherheit gebracht haben.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass
mit der Haushaltsrechtsreform ein Meilenstein betreffend mittelfristige
Budgetplanung gesetzt werden wird. Wenn die Umsetzung gelingt, wird auch die
zielgerichtete Mittelverwendung zunehmend in den Fokus der öffentlichen
Haushalte gelangen und damit mehr Effizienz beim Mitteleinsatz nach sich
ziehen.
Zu
5.:
Der
FWF fällt in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie, sodass ich auf die diesbezügliche Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3124/J durch den Herrn Vizekanzler verweise.
Zu
6.:
Nicht
die F&E-Ausgaben des Bundes sollen auf die genannten Quoten erhöht werden,
sondern die Gesamtausgaben für F&E in Österreich. Das Erreichen der
Quotenziele ist außerdem nicht nur von der Bereitstellung öffentlicher Mittel
abhängig, sondern auch von anderen Faktoren wie vom Beitrag der heimischen
Unternehmen, von den Zahlungen aus dem Ausland und nicht zuletzt von der
Entwicklung des BIP. Der Beitrag der öffentlichen Hand ist somit nur einer von
mehreren. Er muss jedoch so eingesetzt werden, dass das Gesamtsystem mit der
Generierung zusätzlicher Forschung reagiert. In diesem Sinne werden die ersten
Mittel der Forschungsmilliarde (50 Mio. € 2005 und 75 Mio. € 2006) wie
folgt verwendet:
2005
zusätzlich je 25 Mio. € für Basisprogramme der FFG und die universitätsbezogenen
Programme;
2006:
zusätzlich 30 Mio. € für Basisprogramme der FFG und zusätzlich 45 Mio. €
für universitätsbezogene Programme.
Die
Verteilung für 2007ff steht noch nicht fest. Der Fokus wird aber darauf zu
legen sein, dass die Maßnahmen zusätzliche private Mittel auslösen, die zur
Steigerung der F&E-Quote beitragen.
Zu
7.:
Ich
teile die Einschätzung, dass mit einmaligen Effekten keine nachhaltige Wirkung
auf Wachstum und Beschäftigung erzielt werden kann. Allerdings kann man die
Offensivprogramme nicht als Einmalmaßnahme bezeichnen, sondern als nachhaltige
Steigerung der Forschungsausgaben der öffentlichen Hand, die in der
Bereitstellung einer zusätzlichen Forschungsmilliarde bis 2010 eine
Fortsetzung findet. Zudem hat die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen
für F&E durch die Einführung und laufende Verbesserung zusätzlicher
steuerlicher Förderungsinstrumentarien langfristig und planbar gestaltet.
Zusätzlich machen die KöST-Senkung und Gruppenbesteuerung Österreich zu einem
der attraktivsten Forschungsstandorte in Europa. Der hohe Anteil an
ausländisch finanzierter F&E in Österreich belegt dies sehr deutlich.
Zu
8.:
Die
so genannte "Nationale Forschungsstrategie" ist ein Positionspapier
des Rates für Forschung und Technologieentwicklung zu künftigen Trends im
Politikfeld Forschung und Entwicklung und hat den Charakter einer Empfehlung.
Als solche soll sie diskutiert und von den politisch Verantwortlichen in eine
verbindliche Strategie gegossen und verabschiedet werden. Jedenfalls ist sie
ein wesentlicher Input für den künftigen Einsatz der Forschungsmilliarde.
Zu
9.:
Grundlage
für die Aufteilung waren die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2003 betreffend
die Verwendung der Offensivemittel 2004 bis 2006 nach horizontalen
Stärkefeldern sowie die Empfehlung vom 16. November 2004. Diese fußen auf dem
derzeitigen Nationalen Forschungs- und Innovationsplan (NAFIP) des Rates. Die
Fertigstellung des neuen strategischen Papiers des Rates abzuwarten war aus
zwei Gründen nicht zweckmäßig: erstens ist keine grundsätzliche Revision des
Planes zu erwarten, die rückblickend eine Fehlallokation der Mittel erwarten
ließe, da er mittel- und langfristige Aussagen enthält. Zweitens sollten die
Mittel rasch ausgeschüttet werden können, um den Beteiligten die schon mehrfach
auch in dieser Anfrage geforderte Planungssicherheit zu gewährleisten.
Zu
10.:
Mit
der Verteilung der ersten Tranche der Forschungsmilliarde sind im Konsens mit
den betroffenen Fachressorts nur bestehende Ratsempfehlungen umgesetzt worden.
Zum Beispiel hat der FTE-Rat im November 2004 empfohlen, dass die Budgets des
FFG - bottom -up Bereiches und des FWF steigen sollen, ohne die für diese
Steigerung notwendigen Mittel mit zu empfehlen. Dies wurde nunmehr von den
politisch Verantwortlichen durch Zuteilungen aus der Forschungsmilliarde
bereinigt. Eine ähnliche Situation war bei den Mitteln für die
Universitätsinfrastruktur gegeben. Eine formale Einbindung des Rates schien mir
daher nicht notwendig. Hier sehe ich außerdem auch noch einen gewissen
Handlungsbedarf beim Rat für FTE, der seine Empfehlungspraxis verstärkt an
einem objektivierbaren Verfahren und nachvollziehbaren Spielregeln ausrichten
muss.
Zu
11.:
Das
Bundesministerium für Finanzen vergibt direkt keine Mittel, sondern stellt sie
den verantwortlichen Ressorts zur Verfügung, die sie unter Würdigung der
gemeinsamen forschungspolitischen Ziele für ihre jeweiligen Programme
einsetzen. Zur Zeit stecken der NAFIP und die bisherigen strategischen
Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung den Rahmen ab,
innerhalb dessen bisher die politisch Verantwortlichen ihre Entscheidungen
getroffen haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass das neue Positionspapier
des Rates als Rahmen für eine nationale Forschungsstrategie eine Trendwende für
den Mitteleinsatz nach sich ziehen wird.
Zu
12.:
Wenn
damit das Positionspapier des Rates gemeint ist, gehe ich davon aus, dass der
Rat es noch vor Ende seiner Funktionsperiode verabschieden wird. Eine
Diskussion darüber fand jedenfalls bei der Ratssitzung am 8. Juli 2005
statt.
Zu
13.:
Aus
meiner Sicht ist eine möglichst breite Diskussion des Positionspapiers
jedenfalls zu begrüßen. Damit wird auch die Akzeptanz für eine politisch zu
verantwortende und von allen Beteiligten im Innovationsprozess gemeinsam
umzusetzende nationale Strategie erhöht.
Zu
14.:
Die
Ausstattung der Anleihe orientiert sich an der Finanzmarktsituation zum
Zeitpunkt der Mittelbereitstellung und ist jeweils unter dem Gesichtspunkt der
bestmöglichen Finanzierungsform innerhalb einer Jahresgesamtfinanzierung zu
sehen.
Zu
15.:
Forschung
und Entwicklung ist einer der wesentlichen Schwerpunkte dieser
Legislaturperiode. Es ist daher weder daran gedacht, die Rückzahlung der
Forschungsanleihe zu Lasten des Forschungsbudgets vorzunehmen noch an
irgendeine andere die Forschung und Entwicklung einschränkende Vorgehensweise.
Gerade diese Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen bewiesen,
dass ihr der Zukunftsbereich F&E ein besonderes Anliegen ist und
richtungweisende und nachhaltige Weichenstellungen vorgenommen. Sie können
daher davon ausgehen, dass es zu keinem Abgehen von der bisherigen
erfolgreichen Linie der Bundesregierung kommen wird.
Zu
16.:
Zu
dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen
Nr. 3125/J durch die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Kunst und Nr. 3124/J durch den Herrn Vizekanzler und halte neuerlich fest,
dass es Aufgabe meines Ressorts ist, die erforderlichen Mittel für die
betroffenen Ressorts bereitzustellen und nicht diese direkt auszuschütten.
Mit freundlichen
Grüßen