3123/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.08.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am . August 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing Kaipel, Parnigoni und Genossen haben am
8. Juli 2005 unter der Nr. 3323/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung der neuen
Polizeiautos“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1)
Obwohl für mich in den Anfragebeantwortungen 2889/AB
XXII.GP und 2845/AB XXII.GP keine Widersprüche erkennbar sind, möchte ich zu
den Ziffern 1.a – 1.g Folgendes
erläutern:
Zu 1.a)
Wie bereits in der Anfragebeantwortung 2931/J-NR/2005
angeführt, konnte die Einsatzbereitschaft durch entsprechende Maßnahmen, wie
die etwa 4 Monate längere Verwendung der Fahrzeuge im Fuhrpark sichergestellt werden. Dies stellt im Hinblick
auf die durchschnittliche Nutzungsdauer im Fuhrpark eine wirtschaftlich und
einsatztaktisch noch vertretbare Maßnahme dar.
Zu 1.b)
Wie bereits in der Anfragebeantwortung 2931/J-NR/2005
ausgeführt, erfolgte die Auswahl der Fahrzeugmarken/-typen auf Grundlage damals
bestehender Verträge der BBG.
Zu 1.c)
Die Festlegung der Mindest-Bauartgeschwindigkeit von
174 km/h erfolgte auf Grund intensiver Marktforschung von der BBG, unter
Berücksichtigung der Nutzeranforderungen, und dem Ziel, einen möglichst breiten
Wettbewerb zu gewährleisten. Es zählt nicht zu den Aufgaben des BM.I, in der
Vorbereitung einer Ausschreibung Überlegungen zu bestimmten Fahrzeugmarken/-typen anzustellen.
Zu 1.d)
Die ursprüngliche Forderung des BM.I hinsichtlich des
Laderaumvolumens in der Kategorie „Van“ lautete 800 Liter. Diese wurde von der
BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten auf
780 Liter reduziert. In der Ausschreibung fand sich daher die Forderung von 780
Liter, welche auch Renault zu erfüllen imstande war.
Zu 1.e)
Die Festlegung der Kraftstoffart erfolgte von der BBG
unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten.
Zu 1.f)
Die Definition der Fahrzeuglängen erfolgte durch die
BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten.
Zu 1.g)
Vom BM.I wurden – basierend auf den
exekutivdienstspezifischen Einsatzerfordernissen – folgende Fahrzeugkritierien
vorgegeben:
Fahrzeugart, Motorleistung, Anzahl der Türen, Anzahl
der Sitzplätze, Antriebsart, Getriebeart, Laderaumlänge, höchste zulässige
Belastung, Farbe, Antiblockiersystem, elektronisches Fahrdynamikregelungssystem
(z.B ESP), Dachreling, Klimaanlage, Autoradio, Nebelscheinwerfer sowie für die
Fahrzeugkategorie „Geländewagen“ zusätzlich Geländeuntersetzung, Differenzialsperre,
Böschungswinkel, Bodenfreiheit und Wattiefe.
Zu Frage 2)
Die nächste Ausschreibung für Polizeifahrzeuge wird
rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Verträge, voraussichtlich im Jahr
2006, erfolgen. Die Größenordnung wird sich nach dem zu diesem Zeitpunkt
bestehenden tatsächlichen Bedarf richten.
Zu Frage 3)
In der ursprünglichen Form war die Umsetzung eines
Fuhrparkmanagementkonzepts in einem größeren Umfang angedacht. In der
Zwischenzeit gelangte man zur Erkenntnis, dass es vorteilhafter wäre, ein
derartiges Projekt vorerst in kleinerer Form zu starten, um im Parallelbetrieb
beide Systeme (Fuhrparkmanagement
vs. bisherige Vorgangsweise) hinsichtlich wirtschaftlicher und
einsatztaktischer Vor- und Nachteile austesten zu können.
Zu den Fragen 4 und 5)
Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahr 2005
bisher 34 Ausschreibungen mit einem Volumen von € 3.484.515,31 (inkl.
USt) durchgeführt, weitere 15 Ausschreibungen mit einem Volumen von € 11.381.704,12
(inkl. USt) sind gegenwärtig eingeleitet und werden noch dieses Jahr
durchgeführt werden.
Abgeschlossene Verfahren
2005:
|
GEGENSTAND |
AUFTRAGSWERT |
1 |
Digitalkameras |
€ 60.084,- |
2 |
Blitzgeräte |
€ 39.111,6 |
3 |
Observationsfahrzeug |
€ 39.030,- |
4 |
Radarfilme |
€ 41.844,28 |
5 |
Radarfilme |
€ 71.659.92 |
6 |
Fachliteratur |
€ 38.826,23 |
7 |
Mundstücke für Alkomaten |
€ 33.525,6 |
8 |
Motorradhelme für die Exekutive |
€ 287.427,24 |
9 |
Brandschutzratgeber |
€ 96.984,- |
10 |
Um- und Ausbauten von Schengen-Bussen |
€ 794.016,- |
11 |
Schallpegelmessgeräte |
€ 110.140,8 |
12 |
Einsatzüberhosen für die Exekutive |
€ 31.057,8 |
13 |
Organmandatsblöcke |
€ 19.728,- |
14 |
Wartung von Funkantennenanlagen |
€ 87.108 |
15 |
Wärmebildeinheiten |
€ 269.496,- |
16 |
Tonanlage |
€ 45.000,- |
17 |
Dienststellenbezeichnungstafeln |
€ 49.774,01 |
18 |
Spiegelreflexkameras |
€ 53.526,- |
19 |
2 Radargeräte |
€ 161.971,2 |
20 |
Pyrolysezusatz |
€ 26.712,- |
21 |
Filmeinlesebühnen |
€ 38.498,4 |
22 |
Transportleistungen |
€ 51.696,- |
23 |
8 Stk. Alkoholmessgeräte |
€ 39.945,6 |
24 |
7 Stk. Radarschutzkabinen |
€ 78.876,- |
25 |
Upgrade
der bestehenden Systeme zur Auswertung von Diagrammscheiben auf
Fahrtschreibern |
€ 144.576,- |
26 |
PC´s und Server für die Landesleitzentrale
Oberösterreich |
€ 38.218,8 |
27 |
Transportleistungen |
€ 48.000,- |
28 |
Atemschutzmasken |
€ 115.290,- |
29 |
Schrankwände |
€ 25.750,8 |
30 |
Präsentationssysteme |
€ 36.661,8 |
31 |
Auswertesystem Mobiltelefone |
€ 41.742,- |
32 |
Radarfilme |
€ 94.389,24 |
33 |
Nachtsichtgeräte |
€ 54.720,- |
34 |
Analysetool |
€ 30.600,- |
34 |
GESAMT |
€ 3.484.515,31 (inkl. USt.) |
Eingeleitete Verfahren 2005:
|
GEGENSTAND |
GESCHÄTZTER AUFTRAGSWERT |
1 |
Fachzeitschrift
des Österreichischen Zivilschutzverbandes |
€ 727.680,- |
2 |
Mobile Kennzeichenerkennungssysteme |
€ 180.000,- |
3 |
Akkus für Handfunkgeräte |
€ 174.000,- |
4 |
Videoüberwachungsanlagen |
€ 220.176,- |
5 |
Videoaufzeichnungssysteme |
€ 240.000,- |
6 |
Unterziehschutzwesten für die Exekutive |
€ 350.400,- |
7 |
Munition für die Exekutive |
€ 8.424.000,- |
8 |
Tretgitter |
€ 46.200,- |
9 |
SW-Endlospapierdrucker (Rechenzentrumsdrucker) |
€ 240.000,- |
10 |
Hochkleiderschränke |
€ 62.400,- |
11 |
Radarfilme |
€ 30.000,- |
12 |
Einbaumöbel |
€ 38.400,- |
13 |
Vortestgeräte
zur Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft |
€ 180.000,- |
14 |
Dienstausweis für die Exekutive |
€ 396.000,- |
15 |
Radarauswertesystem |
€ 73.553,11 |
15 |
GESAMT |
€ 11.381.704,12 (inkl. USt) |
Grundsätzlich werden Güter und Dienstleistungen, die
in den Zuständigkeitsbereich der BBG gemäß § 3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz (BGBl. I Nr. 39/2001 idF BGBl. I
Nr. 99/2002) i. V. mit § 1 der
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und
Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffung GmbH zu beschaffen sind (BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II
Nr. 312/2002), fallen, von der BBG ausgeschrieben. Mein Ressort schreibt jene
Güter und Dienstleistungen selbst aus, die, so wie die oben genannten
Leistungen, nicht in den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß §
3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz festgelegt sind. Dies gilt auch für den zukünftig
entstehenden Bedarf.