3123/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

                       

 

 

 

Wien, am . August  2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing  Kaipel, Parnigoni und Genossen haben am

8. Juli 2005 unter der Nr. 3323/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung der neuen Polizeiautos“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1)

Obwohl für mich in den Anfragebeantwortungen 2889/AB XXII.GP und 2845/AB XXII.GP keine Widersprüche erkennbar sind, möchte ich zu den  Ziffern 1.a – 1.g Folgendes erläutern:

 

Zu 1.a)

Wie bereits in der Anfragebeantwortung 2931/J-NR/2005 angeführt, konnte die Einsatzbereitschaft durch entsprechende Maßnahmen, wie die etwa 4 Monate längere Verwendung der Fahrzeuge  im Fuhrpark sichergestellt werden. Dies stellt im Hinblick auf die durchschnittliche Nutzungsdauer im Fuhrpark eine wirtschaftlich und einsatztaktisch noch vertretbare Maßnahme dar.

 

Zu 1.b)

Wie bereits in der Anfragebeantwortung 2931/J-NR/2005 ausgeführt, erfolgte die Auswahl der Fahrzeugmarken/-typen auf Grundlage damals bestehender Verträge der BBG.

 

 

Zu 1.c)

Die Festlegung der Mindest-Bauartgeschwindigkeit von 174 km/h erfolgte auf Grund intensiver Marktforschung von der BBG, unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen, und dem Ziel, einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Es zählt nicht zu den Aufgaben des BM.I, in der Vorbereitung einer Ausschreibung Überlegungen zu bestimmten  Fahrzeugmarken/-typen anzustellen.

 

Zu  1.d)

Die ursprüngliche Forderung des BM.I hinsichtlich des Laderaumvolumens in der Kategorie „Van“ lautete 800 Liter. Diese wurde von der BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten auf 780 Liter reduziert. In der Ausschreibung fand sich daher die Forderung von 780 Liter, welche auch Renault zu erfüllen imstande war.

 

Zu 1.e)

Die Festlegung der Kraftstoffart erfolgte von der BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten.

 

Zu 1.f)

Die Definition der Fahrzeuglängen erfolgte durch die BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen und Marktgegebenheiten.

 

 

Zu 1.g)

Vom BM.I wurden – basierend auf den exekutivdienstspezifischen Einsatzerfordernissen – folgende Fahrzeugkritierien vorgegeben:

Fahrzeugart, Motorleistung, Anzahl der Türen, Anzahl der Sitzplätze, Antriebsart, Getriebeart, Laderaumlänge, höchste zulässige Belastung, Farbe, Antiblockiersystem, elektronisches Fahrdynamikregelungssystem (z.B ESP), Dachreling, Klimaanlage, Autoradio, Nebelscheinwerfer sowie für die Fahrzeugkategorie „Geländewagen“ zusätzlich Geländeuntersetzung, Differenzialsperre, Böschungswinkel, Bodenfreiheit und Wattiefe.

 

Zu Frage 2)

Die nächste Ausschreibung für Polizeifahrzeuge wird rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Verträge, voraussichtlich im Jahr 2006, erfolgen. Die Größenordnung wird sich nach dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden tatsächlichen Bedarf richten.

 

Zu Frage 3)

In der ursprünglichen Form war die Umsetzung eines Fuhrparkmanagementkonzepts in einem größeren Umfang angedacht. In der Zwischenzeit gelangte man zur Erkenntnis, dass es vorteilhafter wäre, ein derartiges Projekt vorerst in kleinerer Form zu starten, um im Parallelbetrieb beide  Systeme (Fuhrparkmanagement vs. bisherige Vorgangsweise) hinsichtlich wirtschaftlicher und einsatztaktischer Vor- und Nachteile austesten zu können.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5)

 

Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahr 2005 bisher 34 Ausschreibungen mit einem Volumen von € 3.484.515,31 (inkl. USt) durchgeführt, weitere 15 Ausschreibungen mit einem Volumen von € 11.381.704,12 (inkl. USt) sind gegenwärtig eingeleitet und werden noch dieses Jahr durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

Abgeschlossene Verfahren 2005:

 

GEGENSTAND

AUFTRAGSWERT

1

Digitalkameras

€ 60.084,-

2

Blitzgeräte

€ 39.111,6

3

Observationsfahrzeug

€ 39.030,-

4

Radarfilme

€ 41.844,28

5

Radarfilme

€ 71.659.92

6

Fachliteratur

€ 38.826,23

7

Mundstücke für Alkomaten

€ 33.525,6

8

Motorradhelme für die Exekutive

€ 287.427,24

9

Brandschutzratgeber

€ 96.984,-

10

Um- und Ausbauten von Schengen-Bussen

€ 794.016,-

11

Schallpegelmessgeräte

€ 110.140,8

12

Einsatzüberhosen für die Exekutive

€ 31.057,8

13

Organmandatsblöcke

€ 19.728,-

14

Wartung von Funkantennenanlagen

€ 87.108

15

Wärmebildeinheiten

€ 269.496,-

16

Tonanlage

€ 45.000,-

17

Dienststellenbezeichnungstafeln

€ 49.774,01

18

Spiegelreflexkameras

€ 53.526,-

19

2 Radargeräte

€ 161.971,2

20

Pyrolysezusatz

€ 26.712,-

21

Filmeinlesebühnen

€ 38.498,4

22

Transportleistungen

€ 51.696,-

23

8 Stk. Alkoholmessgeräte

€ 39.945,6

24

7 Stk. Radarschutzkabinen

€ 78.876,-

25

Upgrade der bestehenden Systeme zur Auswertung von Diagrammscheiben auf Fahrtschreibern

€ 144.576,-

26

PC´s und Server für die Landesleitzentrale Oberösterreich

€ 38.218,8

27

Transportleistungen

€ 48.000,-

28

Atemschutzmasken

€ 115.290,-

29

Schrankwände

€ 25.750,8

30

Präsentationssysteme

€ 36.661,8

31

Auswertesystem Mobiltelefone

€ 41.742,-

32

Radarfilme

€ 94.389,24

33

Nachtsichtgeräte

€ 54.720,-

34

Analysetool

€ 30.600,-

34

GESAMT

€ 3.484.515,31

(inkl. USt.)

 

 

 

 

Eingeleitete Verfahren 2005:

 

GEGENSTAND

GESCHÄTZTER AUFTRAGSWERT

1

Fachzeitschrift des Österreichischen Zivilschutzverbandes

€ 727.680,-

2

Mobile Kennzeichenerkennungssysteme

€ 180.000,-

3

Akkus für Handfunkgeräte

€ 174.000,-

4

Videoüberwachungsanlagen

€ 220.176,-

5

Videoaufzeichnungssysteme

€ 240.000,-

6

Unterziehschutzwesten für die Exekutive

€ 350.400,-

7

Munition für die Exekutive

€ 8.424.000,-

8

Tretgitter

€ 46.200,-

9

SW-Endlospapierdrucker (Rechenzentrumsdrucker)

€ 240.000,-

10

Hochkleiderschränke

€ 62.400,-

11

Radarfilme

€ 30.000,-

12

Einbaumöbel

€ 38.400,-

13

Vortestgeräte zur Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft

€ 180.000,-

14

Dienstausweis für die Exekutive

€ 396.000,-

15

Radarauswertesystem

€ 73.553,11

15

GESAMT

€ 11.381.704,12

(inkl. USt)

 

 

 

Grundsätzlich werden Güter und Dienstleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich der BBG gemäß  § 3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz (BGBl. I Nr. 39/2001 idF BGBl. I Nr. 99/2002) i. V. mit  § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung GmbH zu beschaffen sind (BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II Nr. 312/2002), fallen, von der BBG ausgeschrieben. Mein Ressort schreibt jene Güter und Dienstleistungen selbst aus, die, so wie die oben genannten Leistungen, nicht in den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz festgelegt sind. Dies gilt auch für den zukünftig entstehenden Bedarf.