3131/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.08.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

                                                                                                                                                                    

              

DVR: 0000051

 

GZ: BMI-LR2220/0095-IV/1/2005

           

 

 

Wien, am . August 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 07.07.2005 unter der Nr. 3261/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kooperation zwischen BM.I und privaten Werkstätten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 5:

Die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten werden  für jene Dienstkraftfahrzeuge, die im Nahbereich von BM.I-eigenen Kfz-Werkstätten ihren Standort haben, in diesen durchgeführt.

Dienststellen, bei denen auf Grund ihrer Dislokation die Inanspruchnahme  einer BM.I-eigenen  Kfz-Werkstätte aus wirtschaftlichen sowie dienstbetrieblichen Gründen (z.B große Entfernung)  nicht vertretbar ist, lassen ihre Dienstkraftfahrzeuge in der nächstgelegenen, geeigneten  privaten Fachwerkstätte servicieren. Dabei wird von diesen Fachwerkstätten  auf Ersatzteile ein so genannter Behördenrabatt gewährt.

Diese Vorgangsweise ist  seit  vielen Jahren gelebte Praxis und nicht neu.

 

Zu Frage 2:

Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1 entfällt die Beantwortung dieser Frage.

 

Zu Frage 3:

Für Reparatur und Wartung von Dienstkraftfahrzeugen der Sicherheitsexekutive wurden im Jahr 2004 € 6.395.568,76 und im ersten Halbjahr 2005  € 3.532.761,23  ausgegeben.

 

Zu Frage 4:

Die  Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da in den letzten zwei Gesetzgebungsperioden keine Auslagerung des Werkstättenservices erfolgte.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu 6b)

Die Umsetzung eines effizienten Reparatur-Zeitmanagements in Zusammenarbeit mit privaten Fachwerkstätten liegt im Verantwortungsbereich jener Dienststelle deren Dienstkraftfahrzeug den Service einer privaten Fachwerkstätte in Anspruch nimmt.

In der Regel wird von der zuständigen Dienststelle telefonisch ein Werkstättentermin vereinbart, das Dienstkraftfahrzeug zur Werkstätte gebracht und nach abgeschlossener Reparatur dort wieder abgeholt.