3133/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0094-I/A/3/2005
Wien, am 31. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3176/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie
folgt:
Frage 1:
Nach
den meinem Ressort vorliegenden Informationen hat es bisher keine fundierte
Grundlagenforschungsstudie dazu gegeben, wie viele betroffene Spielsüchtige es
in Österreich gibt; weder für Österreich noch für Deutschland existieren
aussagekräftige epidemiologische Untersuchungen zu dieser Problematik. In der
Fachliteratur wird dort, wo alle Arten des legalen Glücksspiels frei zugänglich
sind, von 0,5 bis 1% pathologischen Spielern/Spielerinnen und 3 bis 4%
problematischen Spieler/innen in der erwachsenen Bevölkerung ausgegangen. In
den angloamerikanischen Ländern, aber auch in Spanien und Schweden, wird von
einer Prävalenzrate zwischen 1 bis 3% ausgegangen.
Schätzungen
anhand der aktuellen Zahlen der in Österreich in Behandlung befindlichen
Spieler/innen gehen davon aus, dass zwischen 1 und 3% der Österreicher/innen als krankhafte
und/oder problematische Spieler/innen betrachtet werden müssen.
Die
österreichischen Zahlen liegen somit innerhalb der Bandbreite einschlägiger
internationaler Vergleichswerte. Expert/inn/en gehen davon aus, dass in
Bundesländern, in denen das sogenannte kleine Glückspiel legalisiert ist, die
Zahl der Spielsüchtigen deutlich höher ist als in den anderen Bundesländern.
Frage
2:
Für Österreich
liegen keine konkrete Zahlen vor. Anhand internationaler Studien zeigt sich,
dass Jugendliche im Verhältnis zu Erwachsenen weitaus mehr Probleme im
Zusammenhang mit Glücksspielbeteiligung entwickeln.
Frage 3:
Die Amerikanische
Psychiatrische Gesellschaft hat das pathologische Glücksspiel bereits im Jahr
1980 in ihren Diagnoseschlüssel „Diagnostisches und Statistisches Manual
Psychischer Störungen (DSM)“ aufgenommen. Im DSM-IV wird das pathologische
Glücksspiel als andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Spielverhalten
definiert. Die Diagnose der Spielsucht ergibt sich, wenn mindestens fünf der
folgenden genannten Symptome erfüllt sind:
-
Der Spieler bzw. die Spielerin ist stark eingenommen vom
Glücksspiel (starke Beschäftigung mit gedanklichem Nacherleben vergangener
Spielerfahrungen, mit Verhindern oder Planen der nächsten Spielunternehmungen,
Nachdenken über Wege, Geld zum Spielen zu beschaffen).
-
Er bzw. sie muss mit immer höheren Einsätzen spielen, um die
gewünschte Erregung zu erreichen.
-
Er bzw. sie hat wiederholt erfolglose Versuche unternommen, das
Spielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
-
Er bzw. sie ist unruhig und gereizt beim Versuch, das Spielen
einzuschränken oder aufzugeben.
-
Er bzw. sie spielt, um Problemen zu entkommen oder um eine
dysphorische Stimmung (z.B. Gefühle der Hilflosigkeit, Schuld, Angst,
Depression) zu erleichtern.
-
Er bzw. sie kehrt, nachdem er bzw. sie beim Glücksspiel Geld
verloren hat, oft am nächsten Tag zurück um den Verlust auszugleichen.
-
Er bzw. sie belügt Familienmitglieder, Therapeut/inn/en oder
andere, um das Ausmaß seiner/ihrer Verstrickung in das Spielen zu vertuschen.
-
Er bzw. sie hat illegale Handlungen wie Fälschung, Betrug,
Diebstahl oder Unterschlagung begangen, um das Spielen zu finanzieren.
Im Jahr 1991 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das pathologische Glücksspiel in die „Internationale Klassifikation Psychischer Störungen ICD-10“ aufgenommen. Nach dieser Klassifikation wird die krankhafte Spielsucht oder „Glücksspielsucht“ unter „Störungen der Impulskontrolle“ eingeordnet.
Pathologisches
Glückspielen ist somit ein andauerndes, wiederkehrendes und oft noch
gesteigertes Glücksspielverhalten trotz negativer persönlicher und sozialer
Konsequenzen wie Verschuldung, Zerrüttung der familiären Beziehungen und
Beeinträchtigung der beruflichen Entwicklung. Nach den Kriterien des ICD-10
müssen zwei oder mehr Episoden des Glücksspielens über einen Zeitraum von
mindestens einem Jahr vorliegen.
Frage
4:
Meinem
Ressort sind keine diesbezüglichen Studien bekannt.
Dem
Jahresbericht 2002 der „Beratungsstelle-Therapiezentrum ‚AS’ für
Glücksspielabhängige und Angehörige, Österreichischer Arbeitskreis
Pathologisches Glücksspiel“ (Träger: Verein „Anonyme Spieler“, Wien) zufolge
wiesen von den innerhalb eines 5-jährigen Zeitraums betreuten Spielern und
Spielerinnen 86% Spielschulden mit einer durchschnittliche Schuldenhöhe von
rund 40.000,-- € (bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von rund
1300,--€) auf.
Frage
5:
Einschlägige
Studien sind nicht bekannt, auf Basis von Expert/inn/en-einschätzungen ergibt
sich kein einheitliches Bild. Bei der Mehrzahl der Spielsüchtigen dürfte es
sich um Automatenspieler/innen handeln, aber auch „Fun-Games“ (Automaten ohne
Gewinnmöglichkeit) treten immer stärker in den Vordergrund. Auch sind das
klassische Glücksspiel (Roulette, Black Jack), Pferdewetten sowie Lotterien und
Online-Spiele als für die Wett- und Spielsucht besonders kausal zu nennen.
Darüber hinaus wurden Fälle bekannt, bei denen eine massive Suchtentwicklung im
Bereich Brief- und Rubbellose, Sportwetten, Lotto und Toto zu verzeichnen war.
Fragen
6 bis 9:
Aufgrund
der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur
Verfügung gestellten Informationen ist festzuhalten, dass für die Beantwortung
der Frage zwischen der Störung, die der Spielsucht zugrunde liegt, und den sich
daraus ergebenden Auswirkungen zu unterscheiden ist.
Grundlage
der Spielsucht ist eine neurotische Zwangshaltung, die als
Persönlichkeitsstörung und somit als seelische Erkrankung zu werten ist. Diese
Persönlichkeitsstörung stellt einen regelwidrigen Geisteszustand dar, es ist
jedoch zu fragen, ob dieser die Krankenbehandlung notwendig macht.
In
diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass durch die Krankenbehandlung gemäß
§ 133 Abs. 2 ASVG die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit,
für die lebenswichtigen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit
wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen.
Die der
Spielsucht zugrundeliegende Persönlichkeitsstörung kann so gestaltet sein, dass
sie im Einzelfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und der
Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, führt,
und damit die Krankenbehandlung notwendig macht.
Wird
in solchen Fällen die seelische Krankheit, die Grundlage für die Spielsucht
ist, durch gezielte therapeutische Maßnahmen wie etwa eine Psychotherapie
behandelt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich.
Die
Auswirkungen der Spielsucht gefährden aber nicht zwingend auch die Gesundheit
oder die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen, sondern vielmehr seine materiellen
Existenzgrundlagen. Die Beseitigung solcher Gefährdungen, die auch durch andere
Faktoren eintreten können, ist keine Aufgabe der Krankenversicherung.
Diese
Auswirkungen der Spielsucht können im Rahmen einer sozialtherapeutischen
Begleitung bzw. Betreuung bekämpft werden, die aber nach dem oben Gesagten
nicht in den Aufgabenbereich der Krankenversicherung fällt.
Frage 10:
1991
wurde das pathologische Glücksspiel von der WHO in das maßgebliche
diagnostische Verzeichnis ICD-10 unter „Störungen der Impulskontrolle“
aufgenommen.
Innerhalb
des ICD-10 wird Pathologisches Spielverhalten (F63.0) somit im Rahmen der
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F6) als eine Form der abnormen
Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle (F63) eingeordnet. Zur
Klassifikation des pathologischen Spielverhaltens selbst wird angegeben, dass
das Glückspiel die Lebensführung der betroffenen Personen beherrscht und zum
Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und
Verpflichtungen führt. ICD-10 schließt differentialdiagnostisch die Diagnose
für pathologisches Spielverhalten dann aus, wenn eine - auch exzessiv spielende
- Person ihr Verhalten selbsttätig einschränkt, sobald es zu negativen
Auswirkungen führt.
Weiterhin
darf pathologisches Spielverhalten nicht klassifiziert werden bei exzessivem
Spielen manischer Patient/innen und bei Patientenschaft mit soziopathischer
Persönlichkeit, da es in diesen Fällen lediglich ein Symptom einer anderen
Störung darstellt.
Zur Frage nach der Haltung der
EU-Kommission ist anzumerken, dass meinem Ressort keine Informationen
vorliegen, dass sich die Kommission mit dieser Problematik beschäftigt hat.
Fragen 11 und 13:
Beispielhaft können einige entsprechende Abteilungen und Ambulanzen
angeführt werden:
Kärnten:
Evangelische
Stiftung De La Tour, 9500 Villach
LKH
Villach, Neurologie
LKH
Klagenfurt, Zentrum für seelische Gesundheit
Wien:
Anton-Proksch-Institut,
Mackgasse 7-11, Kalksburg (bei Kombination mit Alkoholabhängigkeit)
Ansprechpartner
finden sich weiters im:
AKH
Wien, Suchtambulanz
Uni-Klinik
für Psychiatrie, Innsbruck, Suchtambulanz
Pro
Mente Oberösterreich, Institut für Suchtprävention, Linz
Dazu
ist festzuhalten, dass es derzeit keine eigenen stationären Einrichtungen zur
Behandlung von Personen mit „pathologischer Spielsucht“ gibt. Diese
Patient/inn/engruppe wird entweder im Rahmen der vorhandenen Abteilungen für
Psychiatrie oder in Einrichtungen/Abteilungen zur Behandlung von
„Abhängigkeitserkrankungen“ versorgt.
Im elektronischen „Österreichischen Suchthilfekompass“, der vom ÖBIG im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und in Kooperation mit dem Anton Proksch Institut (API) erstellt wurde, sind Einrichtungen zur stationären und ambulanten Therapie von Abhängigkeitserkrankungen erfasst (vgl. http://suchthilfekompass.oebig.at). Die Behandlung von Personen mit „pathologischer Spielsucht“ wurde dabei nicht explizit erfasst. Beilage 1 enthält eine Auflistung jener stationären Einrichtungen, die auch „Zielgruppen ohne Substanzproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente)“ behandeln. Darunter fallen beispielsweise Personen mit Essstörungen, aber auch Personen mit anderen, nicht-substanzgebundenen Suchterkrankungen (z.B. Spielsucht).
Frage 12:
Auch diesbezüglich liegen keine repräsentativen Zahlen vor.
Der bereits in der Beantwortung zu Frage 4 erwähnte Jahresbericht der „Beratungsstelle–Therapiezentrum ‚AS’ für Glücksspielabhängige und Angehörige, Österreichischer Arbeitskreis Pathologisches Glücksspiel“ weist von den innerhalb eines 5-jährigen Zeitraums betreuten Spieler/innen 49% als spielabstinent, 39% als gebessert und 11 % als unverändert aus.
Frage 14:
Meinem
Ressort sind folgende Therapieangebote bekannt:
Wien:
–
Beratungsstelle/Therapiezentrum für Glücksspielabhängige und Angehörige
„AS“
–
Anton Proksch Institut
–
ZÜF Zentrum für Überfakultäre Forschung, Zentrum für
Glücksspielforschung
Niederösterreich:
–
Suchtberatung Baden des Anton Proksch Instituts
–
SIN-ALKO
SHG für Sucht und psychosomatische Erkrankungen
Oberösterreich:
–
Verein für prophylaktische Sozialarbeit, Schuldner- und
Familienberatung
–
Sozialberatung Wels
–
Schuldnerberatung OÖ, Zweigstelle Wels
Steiermark:
–
Suchtberatungsstelle BAS, steirischer Verein für Suchtkrankenhilfe
–
Österreichischer
Bundesverband der Elternkreise - Steiermark
Salzburg:
–
ASS-Selbsthilfegruppe für SpielerInnen
–
Angehörige
anonymer Spieler, Salzburg
Tirol:
–
Verein BIN
–
Therapie- und Gesundheitszentrum Mutters
–
BIT – Begleitung, Integration, Toleranz, soziale Beratung bei
Suchtproblemen
–
Psychiatrische Ambulanz der Univ. Innsbruck, „Contra-Gambling“
Vorarlberg:
–
Stiftung Maria Ebene
–
Sozialmedizinischer Dienst der Caritas, Dornbirn
–
Beratungsstelle „Clean“, Feldkirch und Bregenz“
–
Elternkreis Drogengefährdeter und Drogenabhängiger Vorarlberg
Kärnten:
–
Kreis
von Eltern Drogengefährdeter und Drogenabhängiger
Bundesweit:
–
Österreichischer
Bundesverband der Elternkreise, Verein zur Förderung von Suchtvorbeugung und
Selbsthilfe
1220 Wien,
Späthgasse 6/2
Da
das Konzept der Selbsthilfe innerhalb der Gesundheitsförderung eine zentrale
Stelle einnimmt, wurde 1993 im Fonds Gesundes Österreich das österreichweite
Selbsthilfeunterstützungsprojekt SIGIS eingerichtet. SIGIS unterstützt u.a. die
Vernetzung und Professionalisierung der regionalen
Selbsthilfeunterstützungsstellen, führt in Kooperation mit den regionalen
Selbsthilfeunterstützungsstellen eine österreichweite Datenbank der
Selbsthilfegruppen und unterstützt die Selbsthilfe-Idee durch entsprechende
Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Fortbildungsseminare für
Selbsthilfegruppen-Mitglieder.
Im ambulanten Bereich (Ambulanzen, Suchtberatungsstellen) findet sich im Suchthilfekompass eine spezielle Einrichtung in Kärnten (Spielsuchtberatung Klagenfurt). Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zielgruppe in den meisten ambulanten Suchteinrichtungen mitbehandelt wird.
In Beilage 2 wird ein Auszug aus dem „Österreichischen Suchthilfekompass“ mit jenen ambulanten Einrichtungen, die explizit die Behandlung von „Zielgruppen ohne Substanzproblematik“ angegeben haben, beigeschlossen.
Fragen
15 bis 17:
Derzeit
werden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen keine
derartigen Einrichtungen unterstützt.
Fragen 18 und 20:
Zu einem umfassenden therapeutischen Angebot, das spezifisch auf
die Problematik von „Spielabhängigkeit“ ausgerichtet ist, gehören neben
klinisch-psychologischer bzw. psychotherapeutischer Therapie (Einzel-, Paar-
und Gruppentherapie) auch eine eigens konzipierte Schuldner- und Sozialberatung
sowie psychiatrische Konsultation/Behandlung, Einzelbetreuung bzw. -beratung
für Angehörige und therapeutisch geleitete Gruppen für Angehörige. Nach Behandlungsbeginn
erfolgt die Therapie von Spielsucht meist in drei Phasen: auf die Kontakt- und
Motivationsphase folgt die Entwöhnungsphase und letztlich die Nachsorgephase,
die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte im Betreuungsangebot brauchen.
Die Behandlung pathologischer Spieler/innen in Österreich wird
meist in ambulanten Einrichtungen für unterschiedliche Suchterkrankungen, ohne
spezifisches Angebot für Spieler/innen, behandelt. Eine kleinere Gruppe wird
stationär, hauptsächlich im Sonderkrankenhaus de la Tour, Treffen, das auf die
Behandlung von Suchterkrankungen spezialisiert ist, aufgenommen.
Hinweise über den Charakter eines Erstkontaktes von Spielsüchtigen
zu Beratungs‑/-Betreuungseinrichtungen bekommt man über den Bericht der
diversen Suchtberatungsstellen hinsichtlich der Zuweisung von anderen Stellen.
Hier findet man als erste Kontakteinrichtungen zB Niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte, klinische Psychologinnen und Psychologen und
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie als Institutionen vor allem
etwa das Psychiatrische Krankenhaus (Donauklinikum) Gugging, das Otto Wagner
Spital, die Psychotherapie-Ambulanz der Wiener Gebietskrankenkasse etc.
Bei Krankheitseinsicht besteht für die Betroffenen
selbstverständlich die Möglichkeit, klinische Psychologinnen bzw. Psychologen
bzw. Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten in freier Praxis aufzusuchen,
die als Angehörige der Gesundheitsberufe auch für die als krankheitswertig
definierte Spielsucht zur Verfügung stehen.
Derzeit gibt es in Österreich 5890 Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten
und 4420 klinische Psychologinnen bzw. Psychologen, die in der vom
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführten Liste eingetragen sind.
Entsprechend den vom Österreichischen Bundesverband für
Psychotherapie geführten, davon unabhängigen Aufzeichnungen sind 350
Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten auf die Behandlung von Suchtkranken
spezialisiert.
Frage 19:
Angelegenheiten
der Abhängigkeitserkrankungen fallen primär in die Zuständigkeit der Abt.
III/B/9 meines Ressorts, wobei allerdings der Schwerpunkt bei der Abhängigkeit
und dem Missbrauch von psychoaktiven Substanzen liegt und mein Ressort mit
Angelegenheiten der substanzungebundenen Süchte bislang kaum befasst war. Im
Hinblick auf die medizinischen Aspekte liegt die Zuständigkeit bei der Abt.
III/A/3 meines Ressorts, im Hinblick auf Aspekte der psychosozialen Versorgung
auch bei der Abt. I/B/7.
Frage 21:
Der
Großteil der an Spielen Teilnehmenden verbindet mit Glücksspiel einen
Unterhaltungswert und kann das Spiel problemlos in die Lebensgestaltung
integrieren. Ein kleiner - wenn auch keineswegs unbedeutender - Teil entwickelt
jedoch glücksspielbezogene Probleme. Neben der Weiterverfolgung
suchtpräventiver Maßnahmen – wie zu Frage 23 ausgeführt - erschiene die
Initiierung einschlägiger Forschung sowie die Förderung von Maßnahmen zur
Früherkennung und Frühintervention zweckmäßig. Ebenso die Diskussion der
Einschränkung des sogenannten „kleinen Glücksspiels“, das allerdings in den
Regelungsbereich der Länder fällt. Auch wäre die Entwicklung des
Glücksspielsektors und der Prävalenz des problematischen und pathologischen
Spielverhaltens verstärkt zu beobachten, zumal Expert/inn/en eine Zunahme des
Glückspielangebots orten und daher mit einer Zunahme des problematischen
Spielens gerechnet werden muss. Aus fachlicher Sicht wäre auf Basis künftiger
Forschungsergebnisse das professionelle Netz an speziellen Beratungs- und
Therapiemöglichkeiten dem Bedarf entsprechend zu adaptieren bzw. auszubauen.
Frage 22:
Aus
fachlicher Sicht sollen unerwünschte psychosoziale Konsequenzen der Spielsucht
nach Möglichkeit hintangehalten werden, was im derzeit gegebenen rechtlichen
Rahmen bisher weitgehend gelungen ist. Allerdings erscheint es sinnvoll, die
weitere Entwicklung des Glücksspielsektors auch aus gesundheitsspezifischem
Blickwinkel zu beobachten und die Epidemiologie der Spielsucht zu beforschen,
um den Bedarf nach allfällig geboten erscheinenden legislativen Maßnahmen
darauf aufbauend zu beurteilen.
Frage 23:
Der
Suchtprävention wird in Österreich ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Dabei
wird der Primärprävention besondere Bedeutung zugemessen. Diese ist nicht
substanzspezifisch, sondern sie zielt generell darauf, ganz allgemein die Persönlichkeit
von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit weniger anfällig gegen
problematische Konsum- bzw. Suchtentwicklung zu machen und der Entstehung von
problematischen Konsum- und Verhaltensmustern sowie Abhängigkeitserkrankungen
entgegenzuwirken. Suchtprävention bezieht sich somit schon jetzt nicht nur auf
substanzbezogene Süchte, sondern ebenso auf die nicht stoffgebundenen
Suchtformen, wie z.B. Spielsucht.
Ausgehend
vom Konzept der Gesundheitsförderung liegt die Priorität bei Maßnahmen auf lokaler
und regionaler Ebene. Zur Professionalisierung und Qualitätssicherung wurden in
den letzten Jahren in den österreichischen Bundesländern Kompetenzzentren für
Suchtprävention (Fachstellen für Suchtprävention) geschaffen, die in ihren
Strategien stark am Gesundheitsförderungskonzept der WHO im Sinne der Ottawa
Charter (WHO 1986) orientiert sind und bei der Umsetzung von
Präventionsaktivitäten mit lokalen Partnern bzw. mit den in den verschiedenen
Settings tätigen Berufsgruppen kooperieren. In diesem Rahmen erfolgt bereits
auch Informationstätigkeit über Spielsucht. Ich sehe meine Verantwortung in der
Förderung der für die Suchtprävention wesentlichen Zusammenarbeit, Vernetzung
und Weiterentwicklung. Mein Ressort trägt dem insbesondere im Wege der jährlichen
Finanzierung einer Fachtagung der Fachstellen für Suchtprävention Rechnung.
Darüber hinaus stellt es Aufklärungs- und Informationsmaterial zur Verfügung.
Suchtpräventionsmaterialien für die Zielgruppe der Jugendlichen, die u.a. auch
auf die gegenständliche Problematik Bezug nehmen sollen, sind in Vorbereitung.
Die
GIVE Servicestelle für Gesundheitsbildung, eine Initiative meines Ressorts, des
BMBWK und des ÖJRK, unterstützt seit 1998 als „Info-Doko-Drehscheibe“ durch ihr
Serviceangebot die Umsetzung und Realisierung von Gesundheitsförderung und
Gesundheitsbildung in Schulen.
GIVE
bietet u.a. Infopakete zu den Themen „Informationen rund um die Sucht“ und
„Suchtprävention durch Selbstwertstärkung“ als Unterstützung der pädagogischen
Arbeit der Lehrer/innen in diesen Bereichen an.
In
der Begleitbroschüre „Feel Good“ zum Gesundheitspass für Jugendliche, der heuer
erstmals an alle Schüler/innen der 8. Schulstufe verteilt wurde, wird ebenfalls
bereits über stoffungebundene Suchtformen, wie Spielsucht, Internetsucht und
Arbeitssucht, informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
19 stationäre Einrichtungen, die
(auch) Zielgruppen ohne Substanzproblematik (Essstörungen, Spielsucht etc.)
betreuen
Bundesland |
Einrichtung |
PLZ |
Ort |
Kärnten |
Krankenhaus de La
Tour Behandlungszentrum Abhängigkeitserkrankungen |
9521 |
Treffen |
Kärnten |
Zentrum für seelische
Gesundheit an der psychiatrischen Abteilung des LKH Klagenfurt |
9026 |
Klagenfurt |
NÖ |
Emmausgemeinschaft
St. Pölten - Wohnheim Herzogenburgerstraße |
3100 |
St. Pölten |
NÖ |
Emmausgemeinschaft
St. Pölten |
3100 |
St. Pölten |
NÖ |
Emmausgemeinschaft
St. Pölten - Auffangnetz - Notschlafstelle für Männer |
3100 |
St. Pölten |
NÖ |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Villa |
2851 |
Krumbach |
NÖ |
Grüner Kreis,
Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung Binder |
2872 |
Mönichkirchen |
NÖ |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Ettlhof |
2812 |
Lichtenegg |
NÖ |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Königsberghof |
2842 |
Thomasberg |
NÖ |
Grüner Kreis,
Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung, Sonderkrankenhaus,
Eltern-Kind-Haus Marienhof |
2870 |
Aspang |
NÖ |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Meierhof |
2870 |
Aspang |
NÖ |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Treinthof |
2851 |
Krumbach |
NÖ |
Grüner Kreis,
Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtung Waldheimat |
2872 |
Mönichkirchen |
NÖ |
Verein Wohnen und
Arbeit |
3390 |
Melk |
Steiermark |
Caritas Aloisianum |
8020 |
Graz |
Steiermark |
Grüner Kreis,
Sozialhilfeeinrichtung Johnsdorf |
8350 |
Fehring |
Steiermark |
Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder, neurologisch-psychiatrische Abteilung, stationär |
8020 |
Graz |
Vorarlberg |
Krankenhaus Maria
Ebene, Stiftung Maria Ebene, stationär |
6820 |
Frastanz |
Vorarlberg |
Therapiestation
Carina, Stiftung Maria Ebene |
6800 |
Feldkirch |
Bundesland |
Einrichtung |
PLZ |
Ort |
Kärnten |
Magistrat Klagenfurt,
Spielsuchtberatung |
9020 |
Klagenfurt |
Kärnten |
Magistrat Klagenfurt,
Streetwork Klagenfurt |
9020 |
Klagenfurt |
Kärnten |
Pro Mente Kärnten -
Psychotherapeutische Ambulanz |
9020 |
Klagenfurt |
Kärnten |
Grüner Kreis,
Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Klagenfurt |
9020 |
Klagenfurt |
Kärnten |
Psychosoziales
Beratungszentrum der AVS |
9020 |
Klagenfurt |
Kärnten |
Psychosozialer Dienst
der AVS |
9800 |
Spittal/Drau |
Kärnten |
Psychosozialer Dienst
der AVS |
9300 |
St. Veit/Glan |
Kärnten |
Psychosozialer Dienst
der AVS |
9500 |
Villach |
NÖ |
AUFTRIEB - Jugend-
und Suchtberatung |
2700 |
Wiener Neustadt |
NÖ |
Streetwork RUMTRIEB |
2700 |
Wiener Neustadt |
NÖ |
Jugendberatung WAGGON |
2340 |
Mödling |
OÖ |
EGO - Beratungsstelle
für Jugend-, Drogen- und Alkoholprobleme |
5280 |
Braunau am Inn |
OÖ |
IKARUS -
Beratungsstelle für Suchtfragen |
4840 |
Vöcklabruck |
OÖ |
IKARUS -
Beratungsstelle für Suchtfragen, Außenstelle Bad Ischl |
4820 |
Bad Ischl |
OÖ |
IKARUS -
Beratungsstelle für Suchtfragen, Außenstelle Gmunden |
4810 |
Gmunden |
OÖ |
POINT -
Beratungsstelle für Suchtfragen |
4020 |
Linz |
OÖ |
Beratungsstelle
X-Dream |
4400 |
Steyr |
Salzburg |
Sozialmedizinischer
Dienst |
5020 |
Salzburg |
Steiermark |
Drogenberatung des
Landes Steiermark |
8010 |
Graz |
Steiermark |
SMZ Liebenau |
8041 |
Graz |
Steiermark |
b.a.s. - Zentrale
Graz |
8020 |
Graz |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Feldbach |
8330 |
Feldbach |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Hartberg |
8230 |
Hartberg |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Liezen |
8940 |
Liezen |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Schladming |
8970 |
Schladming |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Voitsberg |
8570 |
Voitsberg |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Deutschlandsberg |
8530 |
Deutschlandsberg |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Kapfenberg |
8605 |
Kapfenberg |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle für Abhängigkeit und Sucht |
8430 |
Leibnitz |
Steiermark |
b.a.s. -
Beratungsstelle Mürzzuschlag, Dr. Karoline Zwetti |
8680 |
Mürzzuschlag |
Steiermark |
Streetwork
Fürstenfeld |
8280 |
Fürstenfeld |
Steiermark |
BIZ - Obersteiermark |
8700 |
Leoben |
Steiermark |
Grüner Kreis,
ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum |
8020 |
Graz |
Steiermark |
Beratungszentrum
LIBIT |
8700 |
Leoben |
Steiermark |
Streetwork Liezen mit
Notschlafstelle |
8940 |
Liezen |
Steiermark |
Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder, neurologisch-psychiatrische Abteilung, ambulant |
8021 |
Graz |
Tirol |
Ambulante
Suchtprävention (ASP) der
Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH |
6020 |
Innsbruck |
Tirol |
MDA basecamp - mobile
Drogenarbeit des Z6 |
6020 |
Innsbruck |
Vorarlberg |
Clean Bregenz - Beratungsstelle,
Stiftung Maria Ebene |
6900 |
Bregenz |
Wien |
Anton
Proksch-Institut - Ambulanz Männerabteilung |
1230 |
Wien |
Wien |
Grüner Kreis,
ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum |
1070 |
Wien |
Wien |
Verein P.A.S.S. -
Hilfe bei Suchtproblemen |
1030 |
Wien |
42 ambulante Einrichtungen, die
auch Zielgruppen ohne Substanzproblematik (Essstörungen, Spielsucht etc.)
betreuen