3136/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2005
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen, haben
am 11. Juli 2005 unter der Zl. 3361/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Konzeption und Umsetzung von „Wirtschaft und Entwicklung“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei
der Budgetlinie "Wirtschaft und Entwicklung" gibt es keine
Unterteilung gemäß den
beiden Instrumenten
"Entwicklungspartnerschaften" und „Unternehmenspartnerschaften".
Zu Frage 2:
Vom Gesamtbudget in Höhe von € 3,0
Millionen für 2005 sind € 1,5 Mio. (50%) für
Südosteuropa (OEZA/Ost), und € 1,5 Mio. (50%) für Länder im Süden (OEZA/Süd)
vorgesehen.
Zu Frage 3:
Die
Auswahl der Unternehmen erfolgt sowohl nach dem Antragsprinzip (Initiative
eines
Unternehmens) als auch durch Calls for
Proposals (Initiative der OEZA). In beiden Fällen
wird geprüft, ob die eingereichten Projektvorschläge den geltenden
Richtlinien für
Entwicklungs- bzw. Unternehmenspartnerschaften entsprechen.
Zu Frage 4:
Die Beantragung und Auswahl von Projekten erfolgt in
einem 2-stufigen Verfahren: im ersten
Schritt werden
Projektideen in Form von Kurzkonzepten eingereicht. Im Fall einer positiven
Beurteilung werden die Antragsteller eingeladen, in einem zweiten Schritt
detaillierte
Projektkonzepte zu erstellen.
Von 20 bisher vorgelegten Kurzkonzepten wurden 12
genehmigt, wovon 3 als ausgearbeitete
Projektkonzepte
wiederum eingereicht, aber noch nicht genehmigt wurden. Von den 12
genehmigten Kurzkonzepten entfallen 5 auf
Südosteuropa (OEZA/Ost) und 7 auf
Partnerländer im Süden (OEZA/Süd).
Die Vorschläge umfassen folgende Sektoren:
OEZA/Ost: Erneuerbare Energie (Windkraft), Aus- und Weiterbildung (E-Learning), landw.
Ausbildung, Energieeffizienz, Möbeldesign
OEZA/Süd: Lehrmaterialien (Verkehrssicherheit), Recycling, Textil, Biodiesel, Gesundheit,
Wasserressourcenmanagement
Zeitraum und Höhe der Förderung der einzelnen Projekte
sind noch Gegenstand der weiteren
Projektentwicklung
bzw. von Verhandlungen. Gemäß den Richtlinien beträgt die Laufzeit
maximal drei Jahre, die Förderung ist mit € 200.000,- pro Vorhaben nach oben
begrenzt.
Zu Frage 5:
Von einem Ungleichgewicht kann nicht gesprochen werden:
50% der Mittel sind für Länder
im Süden (OEZA/Süd)
und 50% für Länder im südosteuropäischen Raum (OEZA/Ost)
reserviert. Ich darf dazu auch auf meine Antwort zu Frage 4 verweisen.
Zu Frage 6:
"Wirtschaft
und Entwicklung" ist kein spezifisches Frauenförderungsprogramm, doch wird
der Gender - Aspekt im Zuge der
Projektprüfung ebenso berücksichtigt wie dies bei anderen
Programmen (z.B. NRO - Kofinanzierung) der Fall ist.
Zu Frage 7:
Sowohl Entwicklungs- wie auch
Unternehmenspartnerschaften setzen das Interesse und die
Bereitschaft der
Partnerunternehmen voraus, signifikante Eigenbeiträge zu erbringen.
Sektorschwerpunkte sind daher nur bedingt planbar. Dennoch zeigt sich, dass die
österreichische Wirtschaft im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz
offensichtlich über komparative Vorteile
verfügt, die sich in den vorgeschlagenen Projekten
niederschlagen. Im Einzelnen darf ich dazu auch auf meine Antwort zu
Frage 4 verweisen.