3137/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.08.2005
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möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0093-I/A/3/2005
Wien, am 31. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3177/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Einleitend
wird festgehalten, dass sich die Anfrage einerseits auf nach dem
Bäderhygienegesetz (Fragen 1, 2 und 8) genehmigte Anlagen („öffentliche Bäder“
in Frage 5) bezieht, andererseits in den Vorbemerkungen zu den Anfragen aber
auch Hotelbäder und Badegewässer erwähnt werden.
Bei nach dem
Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen erfolgt die behördliche Kontrolle nach
den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bzw. der Bäderhygieneverordnung.
Hotelbäder
sind genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der Gewerbeordnung 1994. Die
bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften (III. Abschnitt des
Bäderhygienegesetzes sowie die Bäderhygieneverordnung) gelten auch für diese
Bäder als Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Kunden im Sinne des § 82
Abs. 1 der GewO 1994 (vgl. § 1 Abs. 3 BHygG).
Die Genehmigung als auch die behördlichen
Kontrollen dieser Bäder erfolgen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung.
Weiters wird in den Vorbemerkungen die Qualität der
Badegewässer erwähnt.
Die Kontrolle der Badegewässer (die in den diesbezüglichen
neun Verordnungen der Landeshauptleute als Badegewässer bestimmten Seen und
Flüsse) erfolgt in Umsetzung der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der
Badegewässer nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bzw. der
Bäderhygieneverordnung.
Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen
werden jedes Jahr nach Ende der Badesaison der Europäischen Kommission gemeldet
und von dieser veröffentlicht.
Weiters werden diese Ergebnisse auf der Homepage
meines Ressorts sowie auf den jeweiligen Homepages der Ämter der
Landesregierungen veröffentlicht.
Auf die Badegewässer wird in der
Anfragebeantwortung nicht im Detail eingegangen.
Für die Beantwortung wurden die Stellungnahmen der
Bundesländer eingeholt; wie daraus zu entnehmen ist, umfassen manche auch
gewerbliche Bäder und teilweise auch Badegewässer.
Frage 1:
Burgenland:
Bezirk Neusiedl/See 22
Bezirk Eisenstadt/Umgebung 15
Bezirk Mattersburg 11
Bezirk Oberpullendorf 6
Bezirk Oberwart 12
Bezirk Güssing 2
Bezirk Jennersdorf 3
Magistrat Eisenstadt 4
Magistrat Rust 13
88
Kärnten:
BH Feldkirchen 4
BH Hermagor 53
BH
Klagenfurt-Land 0
BH St.
Veit/Glan 15
BH Villach-Land 4
BH Spittal/Drau 4
BH Völkermarkt 2
BH Wolfsberg 4
Magistrat
Klagenfurt 5
Magistrat
Villach 5
96
Niederösterreich:
Bezirkshauptmannschaft/Städte
mit eigenen Statut |
Zahl der Anlagen |
Amstetten |
4 |
Baden |
10 |
Bruck/Leitha |
- |
Gänserndorf |
2 |
Gmünd |
2 |
Hollabrunn |
-- |
Horn |
2 |
Korneuburg |
3 |
Krems |
3 |
Lilienfeld |
1 |
Melk |
6 |
Mistelbach |
3 |
Mödling |
25 |
Neunkirchen |
4 |
Scheibbs |
3 |
St. Pölten |
3 |
Tulln |
-- |
Waidhofen/Thaya |
1 |
Wien-Umgebung |
24 |
Wiener Neustadt |
5 |
Zwettl |
13 |
Magistrat der Stadt
Krems |
2 |
Magistrat der
Landeshauptstadt St. Pölten |
7 |
Magistrat der Stadt
Waidhofen/Ybbs |
4 |
Magistrat der Wiener
Neustadt |
9 |
136
Oberösterreich:
BH Linz-Land
16
BH Kirchdorf an
der Krems 15
BH Vöcklabruck berichtete nur über
Badegewässer
BH
Urfahr-Umgebung 14
BH Grieskirchen 11
BH Schärding 10
Magistrat der
Stadt Steyr 2
BH Braunau 22
BH Freistadt 16
BH Perg 21
BH Steyr-Land 17
BH Ried im
Innkreis
Magistrat Linz 27 Bäder,
26 Saunen, 2 Oberflächengewässer
BH Eferding
6
BH Gmunden
15
2 Saunen
BH Rohrbach
13
BH Wels-Land
6
Magistrat der
Stadt Wels keine Meldung
eingelangt
Salzburg:
Stadt Salzburg: 34
Salzburg
Umgebung: 52
Hallein:
23
St.
Johann i. Pg.: 244
Tamsweg:
37
Zell am
See:
226
616
Steiermark:
Bruck a.d. Mur:
7
(davon 4 gewerblich)
Deutschlandsberg: 4
Feldbach: 10
Fürstenfeld: 6
Graz-Umgebung: 16
(davon 10 gewerblich)
Hartberg: 13
Judenburg: 6
Knittelfeld: 2
Leoben: 10
Leibnitz: 9
Liezen: 21
Murau: 5
Mürzzuschlag: 3
Radkersburg: 7
Voitsberg: 6
Weiz: 15
Magistrat Graz: 20
160
Tirol:
Mit 01.01.2005 gab es in Tirol ca. 100 nach dem
Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen:
Bezirk |
I |
IL |
IM |
KB |
KU |
LA |
LZ |
RE |
SZ |
BHyG |
0 |
10 |
14 |
29 |
6 |
20-30 *) |
0 |
1 |
15 |
*) Im Bezirk Landeck bestehen ca. 20 -30 Badeanlagen, die
entweder nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung oder nach den Bestimmungen
des Bäderhygienegesetzes bewilligt wurden. Eine genaue Erhebung der Aktenzahl
war aufgrund der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Vorarlberg:
BH Bludenz |
BH Bregenz |
BH Dornbirn |
BH Feldkirch |
Vorarlberg |
168 |
72 |
7 |
17 |
264 |
Wien:
Im
Bundesland Wien gab es mit Stichtag 1. Jänner 2005 insgesamt 431 nach dem Bäderhygienegesetz
genehmigte Anlagen:
Bezirk |
Anlagenzahl |
1./8. |
14 |
2. |
21 |
3. |
14 |
4./5. |
11 |
6./7. |
1 |
9. |
12 |
10. |
47 |
11. |
7 |
12. |
34 |
13./14. |
63 |
15. |
5 |
16. |
6 |
17. |
23 |
18. |
14 |
19. |
16 |
20. |
12 |
21. |
43 |
22. |
55 |
23. |
33 |
431
Frage 2:
Burgenland:
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Bezirk Neusiedl/See |
44 |
47 |
55 |
30 |
46 |
Bezirk
Eisenstadt/Umgebung |
15 |
15 |
15 |
15 |
15 |
Bezirk Mattersburg |
11 |
11 |
11 |
11 |
11 |
Bezirk Oberpullendorf |
0 |
0 |
9 |
9 |
9 |
Bezirk Oberwart |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
Bezirk Güssing |
0 |
0 |
2 |
2 |
0 |
Bezirk Jennersdorf |
0 |
0 |
7 |
1 |
3 |
Magistrat Eisenstadt |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
Magistrat Rust |
12 |
11 |
11 |
14 |
8 |
Kärnten:
2000 2001 2002 2003 2004
BH Feldkirchen 0 0 0 0 0
BH Hermagor 42 48 50 45 51
BH
Klgfurt-Land0 0 0 0 0 0
BH St.
Veit/Glan 12 12 12 12 12
BH Villach-Land 3 4 4 4 4
BH Spittal/Drau 4 4 4 4 4
BH Völkermarkt 43 44 49 23 41
BH Wolfsberg 4 4 4 4 4
Magistrat
Klgfurt 41 35 42 39 32
Magistrat
Villach 5 5 5 5 5
154
156
170
136 153
Niederösterreich:
Pol. Bezirk |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Amstetten |
15 |
18 |
17 |
19 |
17 |
Baden |
0 |
0 |
3 |
4 |
3 |
Bruck/Leitha |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gänserndorf |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gmünd |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Hollabrunn |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Horn |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Korneuburg |
0 |
0 |
0 |
5 |
6 |
Krems |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Lilienfeld |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Melk |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Mistelbach |
2 |
3 |
5 |
4 |
|
Mödling |
0 |
0 |
1 |
25 |
8 |
Neunkirchen |
2 |
0 |
0 |
1 |
0 |
Scheibbs |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
St. Pölten |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Tulln |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Waidhofen/Thaya |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Wien-Umgebung |
7 |
12 |
9 |
6 |
7 |
Wiener Neustadt |
0 |
0 |
6 |
6 |
6 |
Zwettl |
13 |
13 |
13 |
13 |
13 |
Magistrat der Stadt
Krems |
0 |
0 |
3 |
2 |
0 |
Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten |
3 |
o |
6 |
2 |
3 |
Magistrat der Stadt
Waidhofen/Ybbs |
2 |
2 |
2 |
4 |
5 |
Magistrat Wiener
Neustadt |
9 |
9 |
9 |
9 |
9 |
Oberösterreich:
Aufgrund des
Umfanges der übermittelten Unterlagen werden diese in der Anlage (Beilage 1)
übermittelt.
Salzburg:
Aufgrund des
Umfanges der übermittelten Unterlagen werden diese in der Anlage (Beilage 2)
übermittelt.
Steiermark:
2000 - 151
Kontrollen
2001 - 142
Kontrollen
2002 - 146
Kontrollen
2003 – 149
Kontrollen
2004 – 148
Kontrollen
Hinsichtlich
der Aufschlüsselung nach politischen Bezirken wird auf die übermittelten
Beilagen verwiesen (Beilage 3).
Tirol:
Die Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz werden
in der Regel einmal jährlich durchgeführt.
Vorarlberg:
Die
Zahl der Kontrollen stimmt grundsätzlich mit jener der genehmigten Anlagen
überein. Es wird jede Anlage einmal jährlich gemäß § 9 iVm § 14 des
Bäderhygienegesetzes überprüft.
Lediglich
im Bezirk Bludenz können diese Überprüfungsintervalle nicht erfüllt werden. In
diesem Bezirk wird ca. ein Drittel der Anlagen jährlich gemäß § 9 in Verbindung
mit § 14 Bäderhygienegesetz geprüft. Dabei ist zu beachten, dass es im Bezirk
Bludenz zahlreiche Hotels mit Hallenbädern gibt, die nur während der
Wintersaison betrieben werden. In dieser Zeit ist es unmöglich, sämtliche
Anlagen persönlich durch den Amtsarzt zu visitieren.
Die
Freibäder werden hingegen im Jahresrhythmus kontrolliert. Ebenso werden gemäß §
14 Bäderhygienegesetz sämtliche Anlagen zudem einmal jährlich vom
Umweltinstitut des Landes Vorarlberg untersucht.
Wien:
Im Bundesland
Wien werden die Badeanlagen einmal jährlich, die Saunaanlagen alle zwei Jahre
kommissionell von den Magistratischen Bezirksämtern überprüft.
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk |
14 |
14 |
14 |
14 |
14 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 2. Bezirk |
16 |
13 |
17 |
13 |
14 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 3. Bezirk |
14 |
14 |
14 |
14 |
14 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk |
7 |
7 |
6 |
5 |
7 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk
|
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 9. Bezirk |
4 |
1 |
3 |
1 |
3 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 10. Bezirk |
29 |
27 |
32 |
24 |
37 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 11. Bezirk |
5 |
6 |
7 |
7 |
7 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 12. Bezirk |
18 |
18 |
17 |
17 |
19 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk |
44 |
42 |
43 |
44 |
43 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 15. Bezirk |
4 |
4 |
2 |
4 |
4 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 16. Bezirk |
6 |
6 |
6 |
6 |
6 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 17. Bezirk |
15 |
13 |
18 |
13 |
17 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 18. Bezirk |
8 |
8 |
10 |
7 |
12 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 19. Bezirk |
13 |
13 |
13 |
14 |
16 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 20. Bezirk |
7 |
7 |
7 |
7 |
7 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 21. Bezirk |
35 |
32 |
29 |
35 |
28 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 22. Bezirk |
31 |
31 |
33 |
32 |
32 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 23. Bezirk |
24 |
20 |
25 |
22 |
26 |
Frage 3:
Burgenland:
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Bezirk Neusiedl/Seeº |
3 |
0 |
5 |
3 |
1 |
Bezirk
Eisenstadt/Umgebung |
geringfügige
Mängel |
||||
Bezirk Mattersburg |
keine
gravierenden Mängel |
||||
Bezirk Oberpullendorf |
keine Mängel |
||||
Bezirk Oberwart |
Auflagen d.
Bewilligungsbescheides nicht eingehalten |
||||
Bezirk Güssing |
Mängel der
Ausstattung |
||||
Bezirk Jennersdorf |
Mängel der
Ausstattung |
||||
Magistrat Eisenstadt |
keine Mängel |
||||
Magistrat Rust |
E. coli, Pseudomonas nachgewiesen |
º mehrmals E. coli und Pseudomonas im
Freibad sowie 2mal Legionellen im Whirlpool nachgewiesen
Kärnten:
Mängel und
Beanstandungen:
BH Feldkirchen
keine
BH Hermagor
Bei
Beckenbädern: Vereinzelt
Mängel in der technischen Ausstattung der Aufbereitungsanlage (Filtergröße,
Förderstromleistung) und vereinzelt auch Mängel in den
Durchströmungsverhältnissen, teilweise auch mangelhafte Betriebsführung.
Bei
Badeteichen: Vereinzelt
mangelhafte Frischwasserzugabe.
BH
Klagenfurt-Land
Leermeldung
BH St.
Veit/Glan
In den Jahren
2000 bis 2004 konnten bei den Überprüfungen der Freibeckenbäder nachfolgend
aufgezählte Mängel festgestellt werden:
Ø
zu klein
dimensionierte Filteranlagen
Ø
Förderstrommessgeräte
fehlten
Ø
schlecht
gewartete Filteranlagen (Filtersand nicht ausreichend oft erneuert)
Ø
schlecht
gewartete Chemikaliendosieranlagen
Ø
sicherheitstechnische
Mängel an den Dosieranlagen
Ø
fehlende
Auffangwannen für die verwendeten und gelagerten Chemikalien
Ø
fehlende
Kennzeichnungen betreffend das Chemikalienlager
Ø
fehlende
Entlüftungen im Bereich des Technikraumes und des Chemikalienlagers
Ø
Betriebstagebuch
nicht bzw. unvollständig geführt
Ø
mangelnde
Sachkenntnis des für die Betreuung des Bades Zuständigen
Ø
mangelhaft
gewartete und kalibrierte Messgeräte der Betreiber zur Durchführung von den
erforderlichen Vorortmessungen
Ø
Verwendung
von abgelaufenen Reagenzien für die Durchführung der Vorortmessungen
Ø
fehlende
Desinfektionspläne
Ø
abgelaufene
Medikamente und Verbandmaterialien in den Erste-Hilfe-Kästen
BH Villach-Land
Bei dem Bad an
Oberflächengewässer gab es in den Jahren 2000 bis 2004 Beanstandungen
betreffend:
Ø
nicht
ausreichende Kennzeichnung der Toilettenanlagen (Männer/Frauen),
Ø
abgelaufene
Medikamente bzw. Verbandsmaterial in den Erste-Hilfe-Kästen,
Ø
einen
Nichtschwimmerbereich, welcher nicht komplett abgegrenzt war,
Ø
sicherheitstechnische
Mängel an bereitgestellten Sport- und Spielgeräten,
Ø
mangelnde
Erreichbarkeit des Badewartes
In den Jahren
2000 bis 2004 konnten bei den Überprüfungen der Hallenbäder nachfolgend
aufgezählte Mängel festgestellt werden:
Ø
zu klein
dimensionierte Filteranlagen
Ø
Förderstrommessgeräte
fehlten
Ø
schlecht
gewartete Filteranlagen (Filtersand nicht ausreichend oft erneuert)
Ø
schlecht
gewartete Chemikaliendosieranlagen
Ø
sicherheitstechnische
Mängel an den Dosieranlagen
Ø
fehlende
Auffangwannen für die verwendeten und gelagerten Chemikalien
Ø
fehlende
Kennzeichnungen betreffend das Chemikalienlager
Ø
fehlende
Entlüftungen im Bereich des Technikraumes und des Chemikalienlagers
Ø
Betriebstagebuch
nicht bzw. unvollständig geführt
Ø
mangelnde
Sachkenntnis des für die Betreuung des Bades Zuständigen
Ø
mangelhaft
gewartete und kalibrierte Messgeräte der Betreiber zur Durchführung von den
erforderlichen Vorortmessungen
Ø
Verwendung
von abgelaufenen Reagenzien für die Durchführung der Vorortmessungen
Ø
fehlende
Desinfektionspläne
Ø
Verwendung
nicht geeigneter Desinfektionsmittel
Ø
abgelaufene
Medikamente und Verbandmaterialien in den Erste-Hilfe-Kästen
BH Spittal/Drau
Hauptsächlich
Mängel an Frischwasserzufuhr und unzureichende Desinfektion.
BH Völkermarkt
Im Jahr 2000
war in 29 FBB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig Frischwasser im
Badewasser, bei 4 HB und 3 FBB war kein Chlor im Badewasser.
Im Jahr 2001
war in 20 FBB und 5 HB zu wenig oder zuviel Chlor und zu wenig Frischwasser im
Badewasser, bei 5 FBB war kein Chlor im Badewasser.
Im Jahr 2002
war in 23 FBB und 3 HB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig
Frischwasser im Badewasser bei 5 FBB und 2 HB war kein Chlor im Badewasser.
Im Jahr 2003
war in 2 FBB und 1 HB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig
Frischwasser im Badewasser.
Im Jahr 2004
war in 7 FBB und 2 HB zu wenig oder zu viel Chlor und teilweise zu wenig
Frischwasser im Badewasser.
BH Wolfsberg
Im Jahr 2000
vier Beanstandungen und vom Jahr 2001 bis 2004 jeweils drei Beanstandungen
bezüglich der Ausstattung sowie eine Beanstandung bezüglich des Personals.
Magistrat
Klagenfurt
Keine
Beanstandungen.
Magistrat
Villach
2000 drei
Beanstandungen – geringfügige Schäden an Nebeneinrichtungen sowie 2002 geringe
Schäden an Nebeneinrichtungen.
Niederösterreich:
Ich verweise auf
Beilage 4.
Oberösterreich:
Ich verweise
auf Beilage 1.
Salzburg:
Ich verweise
auf Beilage 2.
Steiermark:
Ich verweise
auf Beilage 3.
Tirol:
Es wurden keine oder allenfalls geringfügige Mängel
– wie beispielsweise im Zusammenhang mit der hygienischen Ausgestaltung der
Umkleidekabinen – festgestellt.
Vorarlberg:
BH
Bludenz und Bregenz:
Es
wurde darauf hingewiesen, dass es - neben Mängeln der allgemeinen hygienischen
Betriebsführung - eine Vielzahl möglicher Mängel der chemischen oder
bakteriologischen Badewasserqualität gibt, die nicht alle bedeutsam sind. Eine
einigermaßen aussagefähige Beantwortung dieser Frage würde einen Arbeitsaufwand
von einem Monat erfordern. Es kann pauschal gesagt werden, dass gravierende
Mängel, die ein gesundheitliches Risiko für die Badegäste darstellen und
Sofortmaßnahmen bis hin zur Betriebseinstellung erfordern, nur sporadisch bzw.
sehr selten auftreten. Ein besonderes Problem sind dabei die Whirlwannen und
Whirlpools, welche immer wieder durch Pseudomonaden verkeimt sind. Pro Saison
kommt es zu mindestens 1-2 behördlichen Sperren und mehreren innerbetrieblichen
Sperren.
BH Dornbirn:
Vom Amtsarzt als sanitätspolizeilichem
Sachverständigen wurden in den Jahren 2000 bis 2004 zahlreiche hygienische
Mängel und Abweichungen von der in der Bäderhygieneverordnung festgelegten
Badewasserqualität festgestellt. Die Abweichungen/Mängel waren jedoch nie
dermaßen ausgeprägt, dass eine Schließung der Badeanlage erforderlich war. Eine
detaillierte Auflistung, in welchem Jahr und in welchem Bad welcher Mangel
festgestellt wurde, würde einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen erfordern.
BH
Feldkirch:
Aus
der Antwort der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ist zu ersehen, dass ein
Großteil der Mängel und Beanstandungen eher geringfügig sind und dass es
unverhältnismäßig wäre, von jeder einzelnen Bezirkshauptmannschaft eine
vollständige Liste zu verlangen.
Wien:
1. Bei den
Überprüfungen wurden teilweise Mängel, die sofort behoben wurden bzw. bei der
Nachkontrolle beseitigt waren, festgestellt.
2. In den
Magistratischen Bezirksämtern werden die Art der Mängel mit keine (k), wenige
(w) und viele (v) statistisch erfasst. Die Aufschlüsselung erfolgt nach
Jahren:
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Magistratisches
Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk |
k |
k |
k |
k |
k |
Magistratisches
Bezirksamt für den 2. Bezirk |
k |
k |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 3. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk |
w |
k |
k |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk
|
w |
w |
k |
k |
k |
Magistratisches
Bezirksamt für den 9. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 10. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 11. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 12. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 15. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 16. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 17. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 18. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 19. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 20. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 21. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 22. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
Magistratisches
Bezirksamt für den 23. Bezirk |
w |
w |
w |
w |
w |
3. Beispiele
für die Art der Mängel ( Aufschlüsselung nach Jahren und Art der
Bäder):
2004:
a)
private Bäder:
Ø
Ein Überlauf
an den gesamten Beckenteilen war nach Sanierung der Beckenfolie nicht gegeben.
Ø
Im
Freibereich befindliche Abdeckungen der Kanalschächte (Putzdeckel) waren fix zu
verschrauben oder verschließbar auszuführen.
Ø
Bei den
Durchschreitebecken sowie den Außenbrausen und dem Planschbecken vorgefundene
Beschädigungen der Polyesterverkleidung waren zu beheben.
Ø
Technikräume
und Chemikalien-Lagerräume waren zu bezeichnen.
Im Chlordosierraum fehlte für die aufgestellte flüssige Chemikalie (PH-Senker)
eine geeignete Auffangwanne.
Ø
Das
zweijährige Überprüfungsintervall der elektrischen Anlage wurde geringfügig
überschritten.
Ø
Bereitgehaltene
Erste-Hilfe-Ausrüstungen waren auf deren Ablauffristen der Wundversorgungspakete
hin neu zu bestücken.
b) öffentliche
Bäder:
Ø
Holzpritschen
waren teilweise auszutauschen, da das Holz teilweise bereits brüchig bzw.
aufgestellt war.
Ø
Im Befund
(ausgestellt vom TÜV) über die Betriebssicherheit der Wasserrutsche waren
Mängel festgestellt.
Ø
Befunde über
die Ausführung der Ansauggitter und die Ansauggeschwindigkeit lagen nicht vor.
Ø
Der Zugang
zum Auffangschacht einer Chlorgasanlage wurde nicht freigehalten.
Ø Ein vorgelegter Befund entsprach der
Bescheidauflage nicht, da der Befund-ersteller keine akkreditierte Stelle oder
ein Ziviltechniker war.
c) Hallenbäder:
Ø
Im
Erste-Hilfe-Kasten befand sich abgelaufenes Verbandsmaterial.
d) Freibäder:
Ø
Das
Prüfungsintervall der Feuerlöscher war laut Plaketten bereits abgelaufen.
Ø
Bei den Holzliegeflächen
waren einige Bretter zu sanieren.
Ø
Beim
Freibecken waren die Bodenplatten im Nahbereich des Beckens teilweise gebrochen
und die Kunststoffabdeckung der Überlaufrinne wies Ausbrechungen auf. Dies traf
auch auf die Überlaufrinne der Whirlpools zu.
2003:
a)
private Bäder:
Ø
Bei der
Beckenumgehung eines Freibeckens war eine Abdeckung des Bodensyphons beim
Beckenumgang lose.
Ø
Bei der
Besichtigung der Lagerräume der Schwimmbadchemikalien wurde festgestellt, dass
teilweise Gebinde mit flüssigen Chemikalien (Säuren und Laugen) nicht in
entsprechenden Auffangwannen abgestellt vorgefunden wurden.
Ø
Die
Abdeckungen für die Rigole (neben Beckenrand) der Niederschlagswässer waren zu
sanieren.
Ø
Ein Anschlag
betreffend Wohnort des Hygienebeauftragten samt Telefonnummer fehlte.
b) öffentliche
Bäder:
Ø
Die
händische Betätigungseinrichtung für die Wasserberieselung der Chlorgasräume
war zu bezeichnen.
c) Hallenbäder:
Ø
Ein
Elektrobefund sowie ein Befund über die Betriebssicherheit des Hebezuges konnte
nicht vorgelegt werden.
Ø
An der
Innenseite der Holzverkleidung der Saunakammer ragten mehrere spitze Nägel
heraus, die zu Verletzungen der Saunagäste führen könnten.
Ø
Es war eine
Fußdesinfektionsanlage vorhanden, die jedoch nicht funktionstüchtig war.
Ø
Im
Nahbereich des Schwimmbeckens war ein Duschbereich, bei dem die Installationen
frei lagen, wodurch ein Gefährdungstatbestand gegeben war (auch Elektrokabel).
Ø
Korrosionserscheinungen
an der Aufhängung der Wasserrutschbahn (Drahtseilaufhängung) im Bereich der
Gewindestangen.
Ø
Funktionsstörung
der Ampelanlage am Eintrittsbereich der Rutschen.
d) Freibäder:
Ø
Es wurden
Unterschreitungen der Mindestwerte an freiem Chlor festgestellt.
Ø
Im Bereich
der kleinen Wasserrutsche beim Wellenbecken war die elektrische Erdung des
Rutschengeländers teilweise so ausgeführt, dass durch scharfe Kanten eine
Verletzungsgefahr gegeben war.
2002:
a)
private Bäder:
Ø
In die
Rohrleitung zur Filteranlage war ein Trennstück einzubauen.
Eine Badeordnung fehlte.
b) öffentliche
Bäder:
Ø
Im
Elektrobefund waren Mängel ausgewiesen.
2001:
a) öffentliche
Bäder:
Ø
Im Keller
vor dem Filterraum getätigte leicht brennbare Lagerungen waren zu entfernen.
Ø
Die
Brandabschnittstüre zwischen Keller und Erdgeschoß war in Offenstellung
fixiert.
Ø
Die
Chlorförderpumpe dürfte eine zu hohe Literleistung aufweisen und wäre daher von
einer Fachfirma diesbezüglich zu überprüfen.
Ø
Es wäre eine
genauere Führung des Betriebstagebuchs erforderlich (kontinuierliche Eintragung
von 0,6).
Ø
Die
Konzentration an freiem Chlor (Warmsprudelbecken) war zu erhöhen.
Ø
Ein
Rohrtrenner bei der Frischwasserzuleitung war nicht vorhanden.
Ø
Bei den
Beckenstufen waren die farblichen Kennzeichnungen zu sanieren.
b) private
Bäder:
Ø
Die
Beschilderung war zu ergänzen (Badeordnung, Wassertiefe).
Ø
Das
Durchflussmengengerät war defekt.
Ø
Der
Beckenkopf wurde bei der erfolgten Sanierung schlecht nivelliert.
Ø
Eine
Beschilderung bezüglich Beckentiefe fehlte.
Ø
Die
Wassertiefe war anzuschreiben.
Ø
Der
Aufbewahrungsort der 1. Hilfe war zu kennzeichnen.
Ø
Eine
Badeordnung fehlte.
Ø
Es wurde ein
Mangel bezüglich der Schachtabdeckungen bei den Einströmdüsen des Beckens
(Deckel nicht fix verschraubt) festgestellt.
2000:
a) öffentliche
Bäder:
Ø
Der
Erste-Hilfe-Bereich war entsprechend der Kennzeichnungsverordnung zu
beschildern.
Ø
Die
Einfassung der Sandkiste war zu erneuern.
Ø
Bei einer
Kunststoffrutsche bestand teilweise ein 5 mm breiter Spalt, der nur mit
Schaumstoff ausgefüllt war.
b) private
Bäder:
Ø
Das
Betriebstagebuch entsprach nicht zur Gänze der Verordnung.
Ø
Der
Erste-Hilfe-Kasten entsprach nicht zur Gänze der ÖNORM.
Ø
Die
Abdeckleiste der Beckenüberlaufrinne wies stellenweise Spalten auf.
Ø
Die
Badeordnung fehlte.
c) Hallenbäder:
Ø
Der
Selbstschließer bei der Brandschutztüre fehlte.
Ø
Das
Rauchverbot war im Technikerraum nicht eingehalten worden und brennbare Lagerungen waren dort
vorzufinden.
Frage 4:
Burgenland:
In allen
Bezirken wurde die Wasserqualität aller Bäder mindestens einmal jährlich durch
Sachverständige der Biologischen Station Illmitz durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben untersucht. Lediglich 20 Bäder an Oberflächengewässer, die in der
Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 29.7.1997, LGBl. Nr.
45/1997 genannt sind, werden gemäß dem Bäderhygienegesetz mindestens 5 Mal
pro Badesaison von der AGES Wien bzw. Graz untersucht:
Ergebnisse des
Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2000
(Zusammenfassung):
Freibäder Hallenbäder Sauna und Summe
Anzahl der untersuchten Anlagen 53 29 9 91
den Indikatorwerten entsprechen voll 4 4 2 10
den Indikatorwerten entsprechen nicht voll 49 25 7 81
davon sind nicht gesundheitsgefährdend 46 24 7 77
davon sind gesundheitsgefährdend 3 1
0 4
Ergebnisse des
Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2001
(Zusammenfassung):
Freibäder Hallenbäder
Sauna und Summe
Whirlpool
Anzahl der untersuchten Anlagen 54 30 13 97
den Indikatorwerten entsprechen voll 6 2 0
8
den Indikatorwerten entsprechen nicht voll 48 28 13 89
davon sind nicht gesundheitsgefährdend 47 28 13 88
davon sind gesundheitsgefährdend 1 0
0 1
Ergebnisse des
Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2002
(Zusammenfassung):
Freibäder Hallenbäder
Sauna und
Kinderbecken
Whirlpool
Planschbecken
Anzahl der untersuchten Anlagen 54 31 14 3
den Indikatorwerten entsprechen voll 18 2 1 0
den Indikatorwerten entsprechen nicht voll 36 29 13 3
davon sind nicht gesundheitsgefährdend 32 29 13 1
davon sind gesundheitsgefährdend 4 0
0 2
Ergebnisse des
Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2003
(Zusammenfassung):
Freibäder Hallenbäder Sauna und Kinderbecken
Whirlpool
Planschbecken
Anzahl der untersuchten Anlagen 55 31 15 4
den Indikatorwerten entsprechen voll 17 7 1 0
den Indikatorwerten entsprechen nicht voll 38 24 14 4
davon sind nicht gesundheitsgefährdend 36 24 12 3
davon sind gesundheitsgefährdend 2 0
2 1
Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes
der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2004 (Zusammenfassung):
Freibäder Hallenbäder
Sauna
und Kinderbecken
Whirlpool Spielbach
Anzahl der untersuchten Anlagen 54 31 13 3
den Indikatorwerten entsprechen voll 17 7 3 0
den Indikatorwerten entsprechen nicht voll 37 24 10 3
davon sind nicht gesundheitsgefährdend 34 23 10 2
davon sind gesundheitsgefährdend 3 1
0 1
Als
Beurteilungsgrundlage diente die Verordnung zum Bäderhygienegesetz. In der
Gesamtbeurteilung erfolgte die Einordnung der Schwimmbäder, die mehrere Becken
aufweisen, nach dem Zustand des größeren Teiles der Anlage.
Kärnten:
Wasserqualität; Wasserproben
BH Feldkirchen
Das Wasser
wurde an Ort und Stelle untersucht sowie bakteriologisch und chemisch
untersucht. Keine Beanstandungen.
BH Hermagor
Die
Wasserqualität von Bädern wurde durch Besichtigung und Messung an Ort und
Stelle untersucht und wurde bei jeder behördlichen Kontrolle eine Wasserprobe
entnommen, deren Untersuchungsergebnis dann auch für das jährlich zu
erbringende wasserhygienische Gutachten herangezogen werden kann. Die
Wasserproben waren in bakteriologischer Hinsicht nur ganz vereinzelt zu
beanstanden, in chemischer Hinsicht (Abweichungen im Gehalt des frei wirksamen
Chlor oder des gebundenen Chlor, PH-Wert-Abweichungen) wurden häufiger Mängel
festgestellt. Eine Überprüfung des Warmwassersystems auf Legionellen in den
gefährdeten Bereichen (Aerosolbildung) ist nicht erfolgt.
BH
Klagenfurt-Land
Leermeldung
BH St.
Veit/Glan
In diesen
Jahren wurde die Wasserqualität von Beckenbädern durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle, sowie durch Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben untersucht. Dabei wurden bis einschließlich 2003 jährlich 23
Proben entnommen und auf die in der Bäderhygieneverordnung geforderten
chemischen und bakteriologischen Parameter untersucht. Von den 92 entnommenen
Proben waren 45 zu beanstanden. Ab 2004 wurden keine Proben durch das
Gesundheitsamt gezogen, die Eignung des Beckenwassers wurde durch Gutachten vom Betreiber belegt.
Das Wasser in
Bädern an Oberflächengewässer wurde ebenfalls durch Entnahme und Untersuchung
von Wasserproben geprüft. Dazu wurden jährlich 15 Proben gezogen. Es gab bei
keiner Badestelle Beanstandungen.
BH Villach-Land
In diesen
Jahren wurde die Wasserqualität von Beckenbädern durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben untersucht. Dabei wurden 15 Proben entnommen und auf die in der
Bäderhygieneverordnung geforderten chemischen und bakteriologischen Parameter untersucht.
Von den 15 entnommenen Proben waren 8 zu beanstanden.
Das Wasser in
Bädern an Oberflächengewässer wurde ebenfalls durch Entnahme und Untersuchung
von Wasserproben geprüft. Dazu wurden 23 Proben gezogen. Es gab keine
Beanstandungen.
BH Spittal/Drau
In allen Fällen
wurden Messungen an Ort und Stelle vorgenommen sowie Wasserproben bei
sämtlichen Becken entnommen und zur Untersuchung an die entsprechende Anstalt
gebracht. Insgesamt ca. 20 % Beanstandungen.
BH Völkermarkt
2000
wurden 43
chem u. bakt. Wasserproben entnommen, 7 Proben waren als Badewasser geeignet,
29 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 7 Proben waren vom
chemischen und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.
2001
wurden 44
chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 14 Proben waren als Badewasser geeignet,
25 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 5 Proben waren vom
chemischen und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.
2002
wurden 49
chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 16 Proben waren als Badewasser geeignet,
26 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 7 Proben vom chemischen
und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.
2003
wurden 23
chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 20 Proben waren als Badewasser geeignet,
weitere drei Proben waren als Badewasser nicht geeignet.
2004
wurden 41
chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 32 Proben waren als Badewasser geeignet,
neun Proben waren als Badewasser nicht geeignet.
BH Wolfsberg
Leermeldung
Magistrat
Klagenfurt
2000: 41
Beprobungen Wörtherseebäder
2001: 35
Beprobungen Wörtherseebäder
2002: 42
Beprobungen Wörtherseebäder
2003: 39
Beprobungen Wörtherseebäder
2004: 32
Beprobungen Wörtherseebäder
Keine dieser Beprobungen war zu beanstanden.
Magistrat
Villach
2000-2004:
Wasserproben wurden im Bereich der Badestellen gemäß der Bäderhygiene
Verordnung gezogen.
Wasserproben: zu
beanstanden:
Richtwert,
aber keine Grenzwertüberschreitung
2000: 15 bakteriologische Wasserproben 2000:
2
2001: 15 bakteriologische Wasserproben 2001:
1
2002: 20 bakteriologische Wasserproben 2002:
2
2003: 25 bakteriologische Wasserproben 2003:
3
2004: 25 bakteriologische Wasserproben 2004:
1
Niederösterreich:
Bezirkshauptmannschaft/Städte
mit eigenen Statut |
|
Amstetten |
nein |
Baden |
Die Probeentnahmen erfolgen in
periodischen Abständen durch anerkannte Untersuchungsanstalten und ergaben
keine Beanstandungen |
Bruck/Leitha |
Die Untersuchungen werden einmal
jährlich durch anerkannte Untersuchungsanstalten durchgeführt und ergaben
keine Beanstandungen - |
Gänserndorf |
Es wurden keine Kontrollen
durchgeführt, jährlich werden Wasseruntersuchungsbefunde von anerkannte
Untersuchungsanstalten vorgelegt |
Gmünd |
nur durch Untersuchungsanstalten |
Hollabrunn |
Einmal
jährlich erfolgt eine Wasserprobenentnahme durch anerkannte
Untersuchungsanstalt |
Horn |
5-mal jährlich pro Anlage, keine
Beanstandungen |
Korneuburg |
Keine Kontrollen bei
Wasserproben, da regelmäßig Wasserbefunde durch anerkannte
Untersuchungsanstalt vorgelegt werden |
Krems |
Nein/0 |
Lilienfeld |
Nein/0 |
Melk |
Untersuchungen wurden und werden
von autorisierten Anstalten vorgenommen. Messungen und Wasserproben seitens
des Amtsarztes wurden nicht vorgenommen. Die Bezirkshauptmannschaft verfügt
über keine dafür erforderlichen Vorrichtungen |
Mistelbach |
Es wurden keine Kontrollen
durchgeführt, da regelmäßig Wasseruntersuchungsbefunde von der NÖ
Umweltschutzanstalt vorgelegt wurden. Beanstandungen der
Untersuchungsanstalten werden durch den Badebetreiber sofort behoben und der
Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
gemeldet |
Mödling |
Nein- sämtliche Befunde bei den
Akten |
Neunkirchen |
Vor Ort wurden vom
Sachverständigen für Bäderhygiene keine Proben entnommen, da dieser nicht die
technischen Mittel für die Beprobung besitzt. Es wurden regelässig im Zuge
der Überprüfungen in die Badewasseruntersuchungsbefunde Einsicht genommen.
Die Befunde werden einmal jährlich dem Amtsarzt vorgelegt. Bei aufgetretenen
Mängeln wird die Behebung vorgeschrieben und ev.ein Kontrollbericht verlangt. |
Scheibbs |
nein |
St. Pölten |
nein |
Tulln |
In
allen Bädern werden regelmäßig (zumindest 1x jährlich bis 7x jährlich)
Wasserproben entnommen und einer chemisch- bakteriologischen Untersuchung
zugeführt. Es gab im gefragten Zeitraum keine Beanstandungen |
Waidhofen/Thaya |
Nur routinemäßige jährliche
Begutachtung durch Untersuchungsanstalt |
Wien-Umgebung |
Nein(0 |
Wiener Neustadt |
Die
Untersuchung der Wasserqualität von Bädern erfolgte durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
In
6 Fällen wurden bei der Kontrolle Wasserproben entnommen. In
bakteriologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht wurden diese Proben
überprüft. Es
waren keine Wasserproben zu beanstanden. |
Zwettl |
Die
Wasserqualität wird durch die bescheidmäßig vorgeschriebene jährliche Vorlage
eines Wasseruntersuchungsbefundes kontrolliert. |
Magistrat der Stadt Krems |
Jährlich
durch Untersuchungsanstalt |
Magistrat der Landeshauptstadt
St. Pölten |
Regelmäßige
Beprobung durch autorisierte Stellen/0 |
Magistrat der Stadt
Waidhofen/Ybbs |
Nein/0 |
Magistrat der Wiener Neustadt |
Wasserproben werden jährlich
entnommen, jedoch an einem seperaten Termin durch die Untersuchungsanstalt |
Oberösterreich:
Dazu verweise
ich auf Beilage 1.
Salzburg:
Dazu verweise ich auf Beilage 2.
Steiermark:
Dazu verweise ich auf Beilage 3.
Tirol:
Bei den Kontrollen wird beispielsweise Einsicht in
das Betriebstagebuch genommen, das Vorliegen des wasserhygienischen Gutachtens
nach § 14 Abs. 2 BHygG überprüft oder die technischen Anlagen überprüft.
Vorarlberg:
BH Bludenz:
Jede
Badeanlage wird jährlich vom chemisch-technischen Organ des Umweltinstituts des
Landes Vorarlberg besichtigt, die technische Einrichtung beurteilt und es
werden Messungen an Ort und Stelle vorgenommen sowie Wasserproben zur
Untersuchung entnommen. Ein Amtsarzt begleitet die Organe des Umweltinstitutes
nur zeitweise und beurteilt zusätzlich auch die Nebenanlagen.
Die
Badeanlagen im Bezirk Bludenz werden gemäß § 14 Abs 2 Bäderhygienegesetz
ausschließlich vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg untersucht. Aufträge an
andere Untersuchungsstellen sind uns derzeit nicht bekannt.
Es
werden jeweils chemische und bakteriologische Wasserproben entnommen.
Gravierende
chemische und/oder bakteriologische Beanstandungen kommen jährlich in
schätzungsweise 10 Fällen vor.
BH
Bregenz:
Jede
Badeanlage wird jährlich vom Amtsarzt besichtigt. Gleichzeitig wird vom
chemisch-technischen Organ des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg die
technische Einrichtung beurteilt, werden Messungen an Ort und Stelle
vorgenommen sowie Wasserproben zur Untersuchung entnommen. Die Badeanlagen im
Bezirk Bregenz werden gemäß § 14 Abs. 2 BHygG ausschließlich vom Umweltinstitut
des Landes Vorarlberg untersucht. Aufträge an andere Untersuchungsstellen sind
uns derzeit nicht bekannt.
Es werden
jeweils chemische und bakteriologische Wasserproben entnommen. Gravierende
chemische und/oder bakteriologische Beanstandungen kommen schätzungsweise
jährlich in zwei bis drei Fällen vor.
BH
Dornbirn:
Die
sanitätspolizeilichen Überprüfungen finden meist mit einem Mitarbeiter des
Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg, Abteilung Trinkwasser und Bäder, statt,
welcher Wasserproben entnimmt. Es werden somit pro Jahr in jeder Badeanlage ein
Mal Wasserproben entnommen und auf die chemischen und bakteriologischen
Parameter gemäß der Bäderhygieneverordnung untersucht.
Schwerwiegende
Überschreitungen der Grenzwerte der Bäderhygieneverordnung, die eine Schließung
des Bades zur Folge hätten, sind in den letzten fünf Jahren nicht vorgekommen.
Bei Beanstandungen der Wasserqualität, besonders in bakteriologischer Hinsicht,
wird durch das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg eine zweite Kontrolle mit
Wasserprobenentnahme durchgeführt.
BH Feldkirch:
Alle Bäder
wurden überprüft und 130 Wasserproben entnommen. Davon waren 54 Proben zu
beanstanden (Untersuchungsparameter: pH-Wert, aktives freies Chlor,
Gesamtchlor, Redoxpotential, Kaliumpermanganatverbrauch, Chlorid, Nitrat,
koloniebildende Einheiten bei 22°,
Escherichia coli).
Wien:
Im
Rahmen der regelmäßigen kommissionellen Überprüfungen der Bäder- und
Saunaanlagen
vor Ort durch die Magistratischen Bezirksämter nimmt der/die medizinische
Amtssachverständige Einsicht in die vom Betriebsinhaber vorzulegenden
wasserhygienischen Gutachten. Diesen Gutachten, welche den detaillierten
Anforderungen der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales über Hygiene in Bädern, Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie
Kleinbadeteichen und die an Badestellen zu stellenden Anforderungen
(Bäderhygieneverordnung - BhygV), BGBl. II Nr. 420/1998 i.d.g.F., zu
entsprechen haben, liegt bereits eine Probeentnahme des jeweiligen
Beckenwassers sowie des Wasch- und Brausewassers zu Grunde, weshalb eine zusätzliche
Probeentnahme durch die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung nicht
vorgesehen ist.
Die
vorgelegten Badewassergutachten entsprachen bis auf drei Beanstandungen den
gesetzlichen Vorgaben. Ein Fall bezog sich auf die Wasserproben einer
Saunaanlage und zwei Fälle bezogen sich auf die Wasserproben von Brausen eines
öffentlichen Bades.
Frage
5:
Es handelt
sich um die nachstehend angeführten Erlässe (in der Anlage als Beilage 5
beigeschlossen):
-
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom
15. Jänner 1992, GZ 22.191/3-II/A/5/92;
-
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 18. Februar 2005,
GZ BMGF-93191/0011-I/B/8/2005;
Frage
6:
Burgenland:
Bezirk
Neusiedl/See: Lokalaugenschein durch Sachverständige der
Biologischen Station Illmitz
Bezirk
Eisenstadt/Umgebung:behördliche Kontrolle (Beiziehung von
Sachverständigen der Biologischen Station Illmitz)
Bezirk
Mattersburg:behördliche Kontrolle (Beiziehung von
Sachverständigen)
Bezirk
Oberpullendorf:Lokalaugenschein durch Sachverständige der
Biologischen Station Illmitz
Bezirk
Oberwart: behördliche
Kontrolle (Beiziehung von Sachverständigen der
Biologischen Station Illmitz)
Bezirk
Güssing:Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen
Station Illmitz
Bezirk
Jennersdorf:Lokalaugenschein durch Sachverständige der
Biologischen Station Illmitz
Magistrat
Eisenstadt: Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen
Station Illmitz
Magistrat Rust:
Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen
Station Illmitz
Kärnten:
Art der
Kontrollen:
BH Feldkirchen
Einsicht in das
Betriebstagebuch des Betreibers bei örtlicher Überprüfung
BH Hermagor
Einschau in das
Betriebstagebuch und Ortsaugenschein.
BH
Klagenfurt-Land
Leermeldung
BH St.
Veit/Glan
Ortsaugenschein
und Überprüfung der innerbetrieblichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch).
BH Villach-Land
Ortsaugenschein
und Überpfrüfung der innerbetrieblichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch).
BH Spittal/Drau
Ortsaugenschein,
Messung vor Ort, Kontrolle der Tagebücher, Kontrolle der technischen Anlage,
Bäderhygiene und Beckenhydraulik, Probenentnahme.
BH Völkermarkt
Die Zuge von
Frischwasser (Mindestmenge 30 Liter pro Badegast und Tag) wird mittels
vorhandener Wasseruhr oder nach Eintragung im Betriebstagebuch überprüft. Die
Leitfähigkeit des Badewassers wird gemessen, wobei man den Anteil des
Frischwassers im Badewasser ableiten kann.
BH Wolfsberg
Betriebstagebuch,
teilweise Wasserzähler
Magistrat
Klagenfurt
Leermeldung
Magistrat
Villach
Kontrolle laut
Bäderhygieneverordnung.
Niederösterreich:
Pol. Bezirk |
Wie wird Einhaltung kontrolliert? |
Amstetten |
Jährliche Badewasserüberprüfungsprotokolle |
Baden |
Durch Einsichtnahme in das Betriebstagebuch |
Bruck/Leitha |
--- |
Gänserndorf |
---- |
Gmünd |
Durch Kontrolle der
Betriebstagebücher |
Hollabrunn |
Durch Einsicht in das
Betriebstagebuch |
Horn |
Besichtigung durch
Amtsarzt/-ärztin |
Korneuburg |
Jährliche Überprüfung
sowie regelmäßige Befundvorlage |
Krems |
Ortsaugenschein,
Wasseruntersuchungsbefunde |
Lilienfeld |
Durch Kontrollen vor Ort |
Melk |
Zur Durchführung von
Kontrollen wird der/die bädertechnische Amtssachverständige beauftragt bzw.
werden die Kontrollen vom Amtsarzt durchgeführt |
Mistelbach |
1-mal jährliche
Kontrollen, regelmäßige Befundvorlage |
Mödling |
Anlässlich der
Einschauen bzw. Überprüfung der Wasserbefunde |
Neunkirchen |
Dies wird durch die
Befragung der vor Ort Verantwortlichen überprüft, durch Sichtkontrolle der
Geräte bzw. durch Einsichtnahme in die Aufzeichnungen |
Scheibbs |
Einsichtnahme in die
Betriebstagebücher vor Ort und Lokalaugenschein, weiters werden die
Wasseruntersuchungsbefunde regelmässig verlangt. |
St. Pölten |
Durch Vorortkontrollen |
Tulln |
wird kontrolliert |
Waidhofen/Thaya |
Durch Einsicht in das
Betriebstagebuch |
Wien-Umgebung |
Routinemäßige Kontrolle
der Wasserqualität durch Labor, Kontrolle durch Messbücher, Atteste von
Fachfirmen und durch Amtssachverständige für Bädertechnik |
Wiener Neustadt |
Aus der Vorlage der
Gutachten wird Rückschluss auf die Einhaltungen der Bestimmungen des
Bäderhygienegesetzes gezogen. |
Zwettl |
Bei künstlichen
Freibädern bzw. Hallenbädern wird bei der Visitation Einsicht in das
Betriebstagebuch genommen |
Magistrat der Stadt
Krems |
Durch Einsicht in das
Betriebstagebuch, Jährlich durch Wasseruntersuchung,periodisch durch Behörde
mit ASV Bädertechnik |
Magistrat der
Landeshauptstadt St. Pölten |
Vorlage der
Untersuchungsbefunde ,Vorlage der Betriebsbücher, etc. bei Lokalaugenschein |
Magistrat der Stadt
Waidhofen/Ybbs |
Mittels Betriebstagebuch |
Magistrat der Wiener
Neustadt |
Lokalaugenschein,Einsicht
in Betriebstagebücher und Befunde der Wasseruntersuchung |
Oberösterreich:
Dazu verweise ich auf Beilage 1 (unter Punkt 5
angeführt).
Salzburg:
Dazu verweise ich auf Beilage 2 (unter Punkt 5
angeführt).
Steiermark:
Dazu verweise ich auf Beilage 3 (unter Punkt 5
angeführt).
Tirol:
Beispielsweise durch Einsicht in das
Betriebstagebuch, Überprüfung des Vorliegens des wasserhygienischen Gutachtens
nach § 14 Abs. 2 BHygG, Überprüfung der technischen Anlagen.
Vorarlberg:
Die
Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen der
Bäderhygieneverordnung durch die erwähnte jährliche Überprüfung vor Ort
(Ortsaugenschein des Amtsarztes/der Amtsärztin) in Zusammenarbeit mit dem
chemisch-technischen Organ des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg (Vor-Ort-Bestimmung
verschiedener Badewasserparameter, wie pH-Wert, Wassertemperatur, freies Chlor,
Leitfähigkeit, Gesamtchlor). Jede Anlage wird einmal jährlich geprüft. Bei
Mängeln erfolgt eine Nachuntersuchung.
Wien:
Wie bereits zu
Frage 4 ausgeführt, erfolgt die Kontrolle der Bestimmungen der
Bäderhygieneverordnung durch die Magistratischen Bezirksämter im Rahmen der
jährlichen kommissionellen Überprüfungen. Die Saunaanlagen werden in
zweijährigen Abständen kontrolliert. Im Beisein von medizinischen und technischen
Amtssachverständigen sowie einem/einer Vertreter/in des Arbeitsinspektorates
wird die Badeanlage vor Ort besichtigt und in sämtliche Gutachten und Befunde
Einsicht genommen. Festgestellte Mängel werden durch das jeweilige
Magistratische Bezirksamt zur Behebung vorgeschrieben und deren Behebung im
Zuge einer Nachkontrolle überprüft.
Frage 7:
Diesbezüglich
liegen kaum konkrete Daten vor, da die häufigsten Infektionen, wie
Pilzerkrankungen oder Trichomonaden, wie auch weitere mit Bädern/Badewasser
assoziierte Erkrankungen, wie zB Harnwegsinfektionen,
Hauterkrankungen/Hautpilze, Außenohr- oder Mittelohrentzündungen,
Augeninfektionen, Erkrankungen des Verdauungstraktes oder Warzen nicht
meldepflichtig sind.
In
Badegewässern traten bisweilen Zerkarien auf, welche eine Zerkariendermatitis
verursachen.
Burgenland:
In
den letzten 15 Jahren gab es einzelne Meldungen von Zerkariendermatitis bei
unterschiedlichen Badeseen des Burgenlandes. Eine Meldung von Hautkrankheiten
gab es in Verbindung mit Eichenprozessionsspinnenraupen.
Eine
Meldepflicht besteht dafür nicht.
Kärnten:
Erkrankungen
von Bäderbesuchern:
BH Feldkirchen Leermeldung
BH
Hermagor Leermeldung
BH
Klagenfurt-Land Leermeldung
BH
St. Veit/Glan Leermeldung
BH
Villach-Land Leermeldung
BH
Spittal/Drau Leermeldung
BH
Völkermarkt Leermeldung
BH
Wolfsberg Leermeldung
Magistrat
Klagenfurt Leermeldung
Magistrat
Villach Zerkariendermatitis;
Ursache: Larven von Saugwürmern, die sich im Darm von Wasservögeln (Enten)
befinden und in die Haut des Menschen eindringen.
Niederösterreich:
Pol. Bezirk |
------ |
Amstetten |
------- |
Baden |
------- |
Bruck/Leitha |
---------- |
Gänserndorf |
----------- |
Gmünd |
------- |
Hollabrunn |
------- |
Horn |
------- |
Korneuburg |
------- |
Krems |
------- |
Lilienfeld |
------- |
Melk |
------- |
Mistelbach |
------- |
Mödling |
------- |
Neunkirchen |
1 Ekzem, 1 Hautausschlag
im Gesicht |
Scheibbs |
-------. |
St. Pölten |
------- |
Tulln |
------- |
Waidhofen/Thaya |
------- |
Wien-Umgebung |
------- |
Wiener Neustadt |
-------. |
Zwettl |
------- |
Magistrat der Stadt
Krems |
------- |
Magistrat der
Landeshauptstadt St. Pölten |
------- |
Magistrat der Stadt
Waidhofen/Ybbs |
------- |
Magistrat der Wiener
Neustadt |
------- |
Oberösterreich:
Keine
Meldungen.
Salzburg:
Im Badesee Gastein trat im Jahr 2001 eine Häufung
von Fällen mit Zerkariendermatitis auf.
Steiermark:
Im Badesee Weihermühle traten im Sommer 2002 Fälle
mit Zerkariendermatitis auf.
Tirol:
In keinem
Tiroler Bezirk sind Meldungen über Erkrankungen von BäderbesucherInnen bekannt
geworden.
Vorarlberg:
BH Bludenz:
Es wurden bisher keine mit dem Besuch von Bädern
assoziierte Erkrankungsfälle gemeldet.
BH Bregenz:
Es sind keine mit dem Besuch von Bädern verbundenen Erkrankungsfälle gemeldet worden.
BH Dornbirn:
Von 2001 bis 2004 sind der Behörde keine mit einem Badbesuch
assoziierten Erkrankungen bekannt geworden.
Wien:
Der
Bezirksverwaltungsbehörde sind keine Erkrankungen gemeldet worden, da die
häufigsten Infektionen, wie Pilzerkrankungen oder Trichomaden nicht
meldepflichtig sind.
Frage 8:
Burgenland:
Keine, mit
Ausnahme des Bezirkes Oberwart, wo es 2 Anzeigen wegen Nicht-Erfüllung von
Auflagen gab.
Kärnten:
Anzahl der Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz:
BH Feldkirchen Leermeldung
BH Hermagor Leermeldung
BH
Klagenfurt-Land Leermeldung
BH St.
Veit/Glan Leermeldung
BH Villach-Land Leemeldung
BH Spittal/Drau Leermeldung
BH Völkermarkt Leermeldung
BH Wolfsberg Leermeldung
Magistrat
Klagenfurt Leermeldung
Magistrat
Villach Leermeldung
Niederösterreich:
Keine
Oberösterreich:
Keine (in der Beilage unter Punkt 7 angeführt).
Salzburg:
In der BH Tamsweg 1 Strafverfahren wegen fehlender
Genehmigung.
Weiters wird auf die Beilagen verwiesen (in der
Beilage unter Punkt 7 angeführt).
Steiermark:
Keine (in der Beilage unter Punkt 7 angeführt).
Tirol:
Keine.
Vorarlberg:
BH
Bludenz:
Im
Jahr 2004 kam es an der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu
einer Strafanzeige wegen Übertretung des § 14 Abs 2 nach dem
Bäderhygienegesetz. Nach § 14 Abs. 2 BHygG hat der Inhaber eines Bades einmal
jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des
Beckenwassers einzuholen.
BH
Bregenz:
Im gefragten
Zeitraum 2000 bis 2004 scheinen in der Strafabteilung der
Bezirkshauptmannschaft Bregenz keine Strafanzeigen nach dem Bäderhygienegesetz
auf.
BH
Dornbirn:
Von
2001 bis 2004 wurden keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.
BH Feldkirch:
Wien:
Im Bundesland
Wien wurden insgesamt drei Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des
Bäderhygienegesetzes durchgeführt.
Die
Übertretungen betrafen die Nichteinhaltung von Bescheidauflagen (fehlender
Elektrobefund und fehlender TÜV- Befund).
Frage 9:
Hinsichtlich
der Zahl der Fälle und der regionalen Verteilung wird auf die nachstehende
Tabelle und die in der Beantwortung zu Frage 11 angeführte Tabelle, die von der
Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen zur Verfügung gestellt
wurden, verwiesen. Dazu wurde in Bezug auf die regionale Verteilung von der
Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen festgehalten, dass der
Wohnort der Patient/inn/en und nicht der vermutliche Infektionsort registriert
wurde. Dies ist insofern von Bedeutung, als ca. 30% der Infektionen
reiseassoziiert waren.
Bundesland
|
gesamt |
Inzidenz pro 100.000 pro Jahr |
Wien |
129 |
0,81 |
Niederösterreich |
31 |
0,20 |
Oberösterreich |
46 |
0,33 |
Salzburg |
20 |
0,38 |
Tirol |
67 |
0,98 |
Vorarlberg |
10 |
0,28 |
Kärnten |
16 |
0,29 |
Steiermark |
40 |
0,34 |
Burgenland |
4 |
0,15 |
gesamt |
363 |
0,45 |
Tabelle:
Regionale Verteilung der 1995– 2004 in Österreich gemeldeten
Legionella-Infektionen
Burgenland:
Die Biologische
Station Illmitz hat in Schwimmbädern folgende Untersuchungen auf Legionellen
durchgeführt:
2001
– 20 Proben, davon 3 positive Befunde
2002
– 16 Proben, davon 2 positive Befunde
2003
– 21 Proben, davon 6 positive Befunde
2004
– 14 Proben, alle negativ
Im Bezirk
Neusiedl wurden 2003 in 2 Whirlpools Legionellen nachgewiesen.
Im Bezirk
Eisenstadt/Umgebung erfolgten im Jahr 2004 zwei Umgebungsuntersuchungen im
Rahmen von unterschiedlichen Fallmeldungen:
Anfang Juni
2004 – Frühstückspension – mit massiver Legionellenverkeimung
Mitte Juni 2004
– Campingplatz mit negativem Befund.
Im Bezirk
Oberpullendorf gab es im Jahr 2004 2 Legionellenverdachtsfälle, die wegen nicht
gesicherter Diagnose gestrichen wurden.
Im Bezirk
Oberwart gab es im Jahr 2002 einen gesicherten Legionellenfall (Wohnadresse:
Kärnten, Bad Kleinkirchheim) mit Aufenthalt im Bezirk während der
Inkubationszeit. Bei Umgebungsuntersuchungen wurden im Warmwasser des Hotels
Legionellen nachgewiesen, allerdings mit unterschiedlichen SG-Typen als beim
Erkrankten gefunden worden war.
Im Jahr 2004
wurde eine Umgebungsuntersuchung wegen eines nicht bestätigten Verdachtsfalles
(Patient aus Oberpullendorf) in einem anderen Hotel im Bezirk durchgeführt. Es
wurden im Warmwasser Legionellen nachgewiesen.
Kärnten:
Anzahl der
Legionellenfälle:
BH Feldkirchen Leermeldung
BH Hermagor Leermeldung
BH
Klagenfurt-Land Leermeldung
BH St.
Veit/Glan Leermeldung
BH Villach-Land Im
Jahr 2003 zwei Erkrankungen
BH Spittal/Drau Leermeldung
BH Völkermarkt Leermeldung
BH Wolfsberg Leermeldung
Magistrat
Klagenfurt Laut
Infektionsprotokoll 2000 keine Infektionen
gemeldet
2001 eine Infektionsmeldung (Februar 2001 privater Ausgangspunkt)
2002 keine Infektionen gemeldet
2003 keine Infektionen gemeldet
2004 drei Infektionen gemeldet (Jänner 2004 privater
Ausgangspunkt, April 2004 privater Ausgangspunkt, Juni 2004
Campingplatz Stadtwerke Wörthersee)
2005 keine Infektionen gemeldet
Magistrat
Villach Leermeldung
Niederösterreich:
Jahr |
Zahl der Legionellen-Fälle |
2000 |
|
2001 |
|
2002 |
1 (BH Korneuburg) |
2003 |
1 (BH Tulln)- |
2004 |
7 3(BH
Mödling) 2(BH Neunkirchen 1(BH Korneuburg) 1 (BH Tulln) |
Oberösterreich:
BH
Grieskirchen: ein Legionellenfall im August 2004, welcher eindeutig auf einen
Campingurlaub in Kroatien zurück zu führen war (Dusche am Campingplatz).
BH Braunau am Inn: es gab keine Legionellen-Fälle
in Zusammenhang mit Badeanlagen.
Magistrat der Stadt Linz:
Es wurde keine Legionellenerkrankungen nach Besuch
eines Bades in Linz gemeldet. Ab 2004 wurde verstärkt auf die
Legionellenproblematik hingewiesen, im Jahr 2005 wurde die Überprüfung des
Wassers auf Legionellen auf Grund eines Erlasses des Landes OÖ vorgeschrieben.
2004 wurde auf Grund der bekannt gewordenen
Legionellenproblematik den Betreibern von Bädern und Saunaanlagen von der
Bezirksverwaltungsbehörde als Ergänzung der gewerbebehördlichen
Betriebsanlagengenehmigung bzw. der Genehmigung nach dem Bäderhygienegesetz
bescheidmäßig folgende zusätzliche Auflage zum Schutz der Badegäste
vorgeschrieben:
Mindestens 1x
jährlich sind von peripher gelegenen Duschausläufen Wasserproben zu entnehmen,
von einer autorisierten Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen zu
lassen und der Untersuchungsbefund umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde
vorzulegen.
BH Perg:
Im Bezirk Perg gab es im Jahr 2004 einen
Legionellen-Fall.
Die Bäder wurden erstmals im Zuge der jährlichen
Kontrolle im Jahr 2003 auf mögliche Gefahrenquellen hinsichtlich Legionellen im
Warmwassersystem geprüft.
BH Freistadt:
Im Jahr 2004 wurden in einem Fall Legionella
species positiv nachgewiesen.
Das Wasser wurde aus einer Warmwasserdusche
entnommen.
BH Gmunden:
Es gab in den letzten fünf Jahren einen
Legionellen-Fall (im Jahre 2000).
BH Linz-Land:
2002: 1 Erkrankte, im Bezirk wohnhaft
2004: 2 Erkrankte, im Bezirk wohnhaft
Salzburg:
Jahr 2000: 0
Jahr 2001: 1 Erkrankungsfall + 1 Todesfall
Jahr 2002: 3 Erkrankungsfälle
Jahr 2003: 4 Erkrankungsfälle
Jahr 2004: 1 Erkrankungsfall
Steiermark:
Legionellen
sind erst seit 2001 meldepflichtig, daher gibt es für das Jahr 2000 keine
Zahlen.
2001 und 2002
waren es je ein Fall, 2003 waren es 2 Fälle und 2004 waren es 5 Fälle.
(BH Graz-Umgebung: Im Dezember 2002 ein
Legionellenfall im Altenheim Schloss Weiher (keine Badeanlage).
Magistrat der Stadt Graz:
Jahr 2001: 1 Fall
Jahr 2003: 2 Fälle
Jahr 2004: 2 Fälle)
Tirol:
Die
nachstehende Aufstellung der Legionellen-Fälle in Tirol bezieht sich auf die
nach dem Epidemiegesetz von der Landessanitätsdirektion gemeldete Fälle. Eine
Meldepflicht besteht erst seit 2001 und bezieht sich auf Personen, die sich zum
Zeitpunkt der Erkrankung und Erstbehandlung in Tirol aufgehalten haben, die
Infektionsquelle kann nicht immer eindeutig zugeordnet werden. Im Zusammenhang
mit nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen trat in keinem Tiroler
Bezirk ein Legionellenfall auf.
Bezirk |
I |
IL |
IM |
KB |
KU |
LA |
LZ |
RE |
SZ |
2001 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2002 |
4 |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 |
2003 |
3 |
3 |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 |
2004 |
5 |
3 |
0 |
0 |
1 |
1 |
0 |
0 |
2 |
Summe |
12 |
7 |
2 |
0 |
1 |
1 |
0 |
0 |
6 |
Ergänzend
wird angemerkt, dass die Landessanitätsdirektion allen Tiroler Gemeinden sowie
allen Bezirksverwaltungsbehörden umfangreiche Informationen betreffend die
Legionellenproblematik übermittelt hat.
Vorarlberg:
Jahr |
BH Bludenz |
BH Bregenz |
BH Dornbirn |
BH Feldkirch |
Vorarlberg |
2000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2001 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2002 |
0 |
0 |
1 |
2 |
3 |
2003 |
1 |
0 |
0 |
1 |
2 |
2004 |
2 |
0 |
0 |
0 |
2 |
Gesamt |
3 |
0 |
1 |
3 |
7 |
Wien:
2000: Legionellenerkrankungen
waren noch nicht meldepflichtig
2001: 3 Erkrankungen
2002: 17
Erkrankungen
2003: 12
Erkrankungen
2004: 14
Erkrankungen
Frage 10:
Seitens der Nationalen Referenzzetrale für
Legionella-Infektionen wurde dazu mitgeteilt, dass Infektionsquellen
größtenteils Warmwasserversorgungsanlagen, vor allem von Hotels und
Krankenhäusern, waren.
Ausgestellte Whirl-Pools bei der Energiesparmesse
in Wels 2004 verursachten 5 Fälle.
Offene (nasse) Kühltürme könnten auch in Österreich
als Infektionsquelle eine Rolle spielen, aber diese Fälle „verstecken“ sich in
der Gruppe „unbekannt“.
Infektionsquellen |
gesamt |
|
Krankenhaus davon Transplant.Pat. |
61 10 |
17 % |
|
|
|
Reiseassoz.
|
110 |
30 % |
davon im Ausland |
95 |
|
davon in Österreich |
15 |
|
|
|
|
Andere |
24 |
7 % |
davon Haushalt |
1 |
|
davon Pensionistenheim |
2 |
|
davon Arbeitsplatz |
5 |
|
davon Öffentliches Bad |
8 |
|
davon Gefängnis |
3 |
|
davon ausgestelle Whirlpools |
5 |
|
|
|
|
Unbekannt |
168 |
46% |
|
|
|
gesamt |
363 |
|
Tabelle: Infektionsquellen im Zusammenhang mit den
1995 – 2004 in Österreich gemeldeten Legionella - Infektionen
Burgenland:
In Frühstückspension
im Bezirk Eisenstadt/Umgebung 2004.
Im Hotel Bezirk
Oberwart (2002) und ein anderes Hotel im Bezirk Oberwart (2004).
Ein
Identitätsnachweis erfolgte allerdings nirgends.
Kärnten:
BH Feldkirchen Leermeldung
BH
Hermagor Leermeldung
BH
Klagenfurt-Land Leermeldung
BH
St. Veit/Glan Leermeldung
BH
Villach-Land Nicht
eruierbar
BH
Spittal/Drau Leermeldung
BH
Völkermarkt Leermeldung
BH
Wolfsberg Leermeldung
Magistrat
Klagenfurt Zu
geringe Temperatur bei
Duschanlagen
im Campingplatzbereich
Magistrat
Villach Leermeldung
Niederösterreich:
Gründe |
Wo?
- Anlagenbeschreibung |
BH
Tulln Kein Zusammenhang mit öffentlichen Badern |
|
BH Mödling |
Zwei
Infektionen im Ausland Eine
Infektion in Privathaushalt(Therme Wasserleitung) |
BH
Korneuburg |
2002
.nach Besuch einer Whirlpoolausstellung -Ausstellung war bereits geschlossen,
daher keine Überprüfung mehr möglich 2004:nicht
ausreichende Erwärmung im eigenen Warmwasserspeicher(fraglich) |
BH
Neunkirchen |
1.Patient
erkrankte beim Duschen am Campingplatz im Strandbad Klagenfurt 2.
Patient erkrankte vermutlich beim Duschen in einer Hoteldusche während eines
Toskanaurlaubs |
Oberösterreich (unter Punkt 9 in der Beilage):
BH Perg:
Die Legionellen
wurden in den Duschanlagen einer Sauna im Hallenbad nachgewiesen. Allerdings
war die Kontamination so gering, dass laut Gutachten der Amtssachverständigen
für Hygiene keine Gesundheitsgefährdung für die Saunagäste gegeben war.
Eine mögliche
Ursache für das Auftreten der Legionellen könnte die Zirkulation des Wassers im
abgekühlten Zustand durch sehr lange Rohrleitungen gewesen sein. Es besteht
hier eine zentral angeordnete Boileranlage, in welcher das Wasser beständig in
einem Temperaturbereich zwischen 65° und 70° C gehalten wird. In weiterer Folge
gelangt das Wasser zu einem zentralen Mischventil, in welchem es auf ca. 45° C
abgekühlt wird (Verbrühschutz). Von dort wird das Warmwasser über lange
Zirkulationsleitungen den einzelnen Verbraucherstellen zugeführt, sodass eine
monatliche thermische Desinfektion des Warmwassersystems (70°C) durchgeführt
werden kann.
Salzburg (in der Beilage unter Punkt 9 angeführt):
Zu geringe Temperatur in Warmwassersystemen
–Trinkwasser, zB Zweitwohnsitz; lange Leitungsstrecken;
Behandlungsstuhl Zahnambulatorium;
Bei Beckenwasser: unzureichende Wartung.
Steiermark (in der Beilage unter Punkt 9
angeführt):
Gründe und Ort
des Auftretens:
Von den 5
Fällen im Vorjahr gab es in 3 Fällen eine Assoziation zu Hotels bzw. Thermen im
Ausland, ein Fall war nosokomial.
Die
(scheinbare) Zunahme im letzten Jahr hat wahrscheinlich mit der vermehrten
Aufmerksamkeit und der Verwendung eines Schnelltests in den Spitälern sowie der
Labormeldepflicht zu tun.
Von der
nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen wurde übrigens kürzlich
zusammen mit dem BMGF eine Leitlinie für Beherbergungsbetriebe zur Minimierung
des Legionella-Infektionsrisikos herausgegeben.
Tirol:
Im Zusammenhang
mit nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen traten in keinem Tiroler
Bezirk Legionellen auf.
Vorarlberg:
BH Bludenz:
Im Jahr 2003 erfolgte eine Meldung der
Legionellenreferenzzentrale über die Erkrankung eines Urlaubsgastes während des
Aufenthaltes im Bezirk Bludenz. Die Überprüfung des in Frage kommenden Hotels
ergab einen Legionellenbefall des Warmwassersystems. Es erfolgte eine Sanierung
durch Hochfahren der Betriebstemperatur.
Im Jahre 2004 kam es zu zwei Meldungen von
Legionellen:
Ø
Erkrankung
eines Bewohners des Bezirkes Bludenz während des Urlaubes in Lanzarote, Meldung
durch das LKH Bludenz (schlussendlich als nicht gesicherter Fall)
Ø
Meldung
der Legionellenreferenzzentrale über die Erkrankung eines Urlaubsgastes im
Bezirk Bludenz. Bei der in Frage kommenden Pension wurde ein Legionellenbefall
des Warmwassersystems erhoben und saniert
(Erhöhung der Betriebstemperatur).
BH Bregenz:
Es gab im
Bezirk Bregenz in den 90er Jahren einen einzigen Legionellen-Erkrankungsfall,
der dann zur technischen Sanierung eines Hallenbades geführt hat. Im gefragten
Zeitraum 2000-2004 wurden der Bezirkshauptmannschaft Bregenz keine
Legionellenfälle gemeldet.
BH Dornbirn:
Die
Infektionsquelle konnte nicht eruiert werden. Eine Untersuchung des Warmwassers
im Privathaus des Erkrankten konnte keine Legionellenbelastung nachweisen.
BH
Feldkirch:
Es
waren zweimal Duschanlagen in Hotels betroffen. In einem Fall konnte die
Infektionsquelle nicht festgestellt werden.
Wien:
Die Gründe für
das Auftreten von Legionellen-Fällen im Bundesland Wien waren Infektionen mit
Legionellen, vor allem bei älteren Personen oder Menschen mit spezieller
Anfälligkeit auf Grund anderer schwerer Krankheiten.
Ein
Kausalzusammenhang hinsichtlich des vermuteten Ansteckungsortes konnte nicht
nachgewiesen werden.
Frage 11:
Zu den
nachfolgenden Daten ist anzumerken, dass die Informationen von der Nationalen
Referenzzentrale für Legionella-Infektionen zur Verfügung gestellt wurden.
Zahlen der
1995-2004 gemeldeten Legionella-Infektionen in Österreich mit Anzahl der
Todesfälle:
Jahr |
Erkrankungsfälle |
Inzidenz/ |
männl. |
weibl. |
Todesfälle |
1995 |
17 |
0,21 |
10 |
7 |
4 |
1996 |
20 |
0,25 |
11 |
9 |
6 |
1997 |
20 |
0,25 |
9 |
11 |
6 |
1998 |
28 |
0,35 |
19 |
9 |
6 |
1999 |
41 |
0,51 |
25 |
16 |
3 |
2000 |
37 |
0,46 |
25 |
12 |
10 |
2001 |
39 |
0,49 |
30 |
9 |
2 |
2002 |
51 |
0,63 |
37 |
14 |
6 |
2003 |
51 |
0,63 |
37 |
14 |
8 |
2004 |
59 |
0,72 |
44 |
15 |
8 |
total |
363 |
|
247 |
116 |
59 |
|
Median 39 (min17; max 59) |
10-Jahres Inzidenz: 0,45/ 100.000 |
Geschlechts- verteilung: 2,1:1 |
Letalität: 16,3 % |
Tabelle: Zahlen der 1995-2004 gemeldeten Legionella-Infektionen in Österreich
Frage 12:
Abgesehen vom
möglichen Auftreten von Legionellen in Duschanlagen ist die Wartung einer
Badewasseraufbereitungsanlage von zentraler Bedeutung.
Werden Anlagen
nicht vorschriftsmäßig gewartet (zB Filterspülungen nicht entsprechend
durchgeführt) ist der Warmwasserbereich (erhöhte Chlorzehrung) besonders
anfällig für vermehrtes Keimwachstum.
Ein Problem sind Whirlwannen und Whirlpools, welche
immer wieder durch Pseudomonaden verkeimt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.