3137/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0093-I/A/3/2005

Wien, am      31. Juli  2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3177/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend wird festgehalten, dass sich die Anfrage einerseits auf nach dem Bäderhygienegesetz (Fragen 1, 2 und 8) genehmigte Anlagen („öffentliche Bäder“ in Frage 5) bezieht, andererseits in den Vorbemerkungen zu den Anfragen aber auch Hotelbäder und Badegewässer erwähnt werden.

 

Bei nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen erfolgt die behördliche Kontrolle nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bzw. der Bäderhygieneverordnung.

 

Hotelbäder sind genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne  des § 74 der Gewerbeordnung 1994. Die bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften (III. Abschnitt des Bäderhygienegesetzes sowie die Bäderhygieneverordnung) gelten auch für diese Bäder als Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Kunden im Sinne des § 82 Abs. 1 der GewO 1994 (vgl. § 1 Abs. 3 BHygG).

Die Genehmigung als auch die behördlichen Kontrollen dieser Bäder erfolgen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung.

 

Weiters wird in den Vorbemerkungen die Qualität der Badegewässer erwähnt.

Die Kontrolle der Badegewässer (die in den diesbezüglichen neun Verordnungen der Landeshauptleute als Badegewässer bestimmten Seen und Flüsse) erfolgt in Umsetzung der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bzw. der Bäderhygieneverordnung.

Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen werden jedes Jahr nach Ende der Badesaison der Europäischen Kommission gemeldet und von dieser veröffentlicht.

 

Weiters werden diese Ergebnisse auf der Homepage meines Ressorts sowie auf den jeweiligen Homepages der Ämter der Landesregierungen veröffentlicht.

Auf die Badegewässer wird in der Anfragebeantwortung nicht im Detail eingegangen.

 

Für die Beantwortung wurden die Stellungnahmen der Bundesländer eingeholt; wie daraus zu entnehmen ist, umfassen manche auch gewerbliche Bäder und teilweise auch Badegewässer.

 

Frage 1:

Burgenland:

Bezirk Neusiedl/See                  22

Bezirk Eisenstadt/Umgebung    15

Bezirk Mattersburg                            11

Bezirk Oberpullendorf                 6

Bezirk Oberwart                       12

Bezirk Güssing                           2

Bezirk Jennersdorf                     3

Magistrat Eisenstadt                   4

Magistrat Rust                          13

                                              88

Kärnten:

BH Feldkirchen                4

BH Hermagor                 53

BH Klagenfurt-Land         0

BH St. Veit/Glan              15

BH Villach-Land               4

BH Spittal/Drau               4

BH Völkermarkt              2

BH Wolfsberg                  4

Magistrat Klagenfurt        5

Magistrat Villach              5

                                      96

 

Niederösterreich:

Bezirkshauptmannschaft/Städte mit eigenen Statut

Zahl der Anlagen

Amstetten

4

Baden

10

Bruck/Leitha

-

Gänserndorf

2

Gmünd

2

Hollabrunn

--

Horn

2

Korneuburg

3

Krems

3

Lilienfeld

1

Melk

6

Mistelbach

3

Mödling

25

Neunkirchen

4

Scheibbs

3

St. Pölten

3

Tulln

--

Waidhofen/Thaya

1

Wien-Umgebung

24

Wiener Neustadt

5

Zwettl

13

Magistrat der Stadt Krems

2

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

7

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

4

Magistrat der Wiener Neustadt

9

                                                                                         136

 

Oberösterreich:

BH Linz-Land                     16  

BH Kirchdorf an der Krems 15

BH Vöcklabruck     berichtete nur über Badegewässer

BH Urfahr-Umgebung         14

BH Grieskirchen                 11

BH Schärding                     10

Magistrat der Stadt Steyr              2

BH Braunau                       22

BH Freistadt                     16

BH Perg                            21

BH Steyr-Land                  17

BH Ried im Innkreis

Magistrat Linz        27 Bäder, 26 Saunen, 2 Oberflächengewässer

BH Eferding                        6

BH Gmunden                     15                2 Saunen

BH Rohrbach                     13  

BH Wels-Land                      6    

Magistrat der Stadt Wels   keine Meldung eingelangt


Salzburg:

Stadt Salzburg:          34

Salzburg Umgebung:  52

Hallein:                     23

St. Johann i. Pg.:       244

Tamsweg:                 37

Zell am See:             226

                               616

 

Steiermark:

Bruck a.d. Mur:           7 (davon 4 gewerblich)

Deutschlandsberg:      4

Feldbach:                   10

Fürstenfeld:                6

Graz-Umgebung:        16 (davon 10 gewerblich)

Hartberg:                   13

Judenburg:                 6

Knittelfeld:                  2

Leoben:                     10

Leibnitz:                     9

Liezen:                       21

Murau:                       5

Mürzzuschlag:            3

Radkersburg:              7

Voitsberg:                  6

Weiz:                         15

Magistrat Graz:          20

                               160

 

 

Tirol:

Mit 01.01.2005 gab es in Tirol ca. 100 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen:

Bezirk

I

IL

IM

KB

KU

LA

LZ

RE

SZ

BHyG

0

10

14

29

6

20-30 *)

0

1

15

 

*) Im Bezirk Landeck bestehen ca. 20 -30 Badeanlagen, die entweder nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung oder nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bewilligt wurden. Eine genaue Erhebung der Aktenzahl war aufgrund der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz

BH Bregenz

BH Dornbirn

BH Feldkirch

Vorarlberg

168

72

7

17

264

 

Wien:

Im Bundesland Wien gab es mit Stichtag 1. Jänner 2005 insgesamt 431 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen:

Bezirk

Anlagenzahl

  1./8.

14

  2.

21

  3.

14

  4./5.

11

  6./7.

  1

  9.

12

10.

47

11.

  7

12.

34

13./14.

63

15.

  5

16.

  6

17.

23

18.

14

19.

16

20.

12

21.

43

22.

55

23.

33

            431

 

Frage 2:

Burgenland:

 

2000

2001

2002

2003

2004

Bezirk Neusiedl/See

44

47

55

30

46

Bezirk Eisenstadt/Umgebung

15

15

15

15

15

Bezirk Mattersburg

11

11

11

11

11

Bezirk Oberpullendorf

0

0

9

9

9

Bezirk Oberwart

12

12

12

12

12

Bezirk Güssing

0

0

2

2

0

Bezirk Jennersdorf

0

0

7

1

3

Magistrat Eisenstadt

4

4

4

4

4

Magistrat Rust

12

11

11

14

8

 

Kärnten:

                            2000           2001           2002           2003           2004

BH Feldkirchen      0                 0                 0                 0                 0

BH Hermagor        42               48               50               45               51

BH Klgfurt-Land0   0                 0                 0                 0                 0

BH St. Veit/Glan    12               12               12               12               12

BH Villach-Land      3                 4                 4                 4                 4

BH Spittal/Drau     4                 4                 4                 4                 4

BH Völkermarkt     43               44               49               23               41

BH Wolfsberg        4                 4                 4                 4                 4

Magistrat Klgfurt    41               35               42               39               32

Magistrat Villach    5                 5                 5                 5                 5

                           154              156             170             136            153

 

Niederösterreich:

Pol. Bezirk

2000

2001

2002

2003

2004

Amstetten

15

18

17

19

17

Baden

0

0

3

4

3

Bruck/Leitha

0

0

0

0

0

Gänserndorf

0

0

0

0

0

Gmünd

0

0

0

0

0

Hollabrunn

0

0

0

0

0

Horn

2

2

2

2

2

Korneuburg

0

0

0

5

6

Krems

3

3

3

3

3

Lilienfeld

1

1

1

1

1

Melk

2

2

2

2

2

Mistelbach

2

3

5

4

 

Mödling

0

0

1

25

8

Neunkirchen

2

0

0

1

0

Scheibbs

3

3

3

3

3

St. Pölten

3

3

3

3

3

Tulln

0

0

0

0

0

Waidhofen/Thaya

1

1

1

1

1

Wien-Umgebung

7

12

9

6

7

Wiener Neustadt

0

0

6

6

6

Zwettl

13

13

13

13

13

Magistrat der Stadt Krems

0

0

3

2

0

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

3

o

6

2

3

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

2

2

2

4

5

Magistrat Wiener Neustadt

9

9

9

9

9

 

 

Oberösterreich:

Aufgrund des Umfanges der übermittelten Unterlagen werden diese in der Anlage (Beilage 1) übermittelt.



Salzburg:

Aufgrund des Umfanges der übermittelten Unterlagen werden diese in der Anlage (Beilage 2) übermittelt.

 

Steiermark:

2000 - 151 Kontrollen

2001 - 142 Kontrollen

2002 - 146 Kontrollen

2003 – 149 Kontrollen

2004 – 148 Kontrollen

 

Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach politischen Bezirken wird auf die übermittelten Beilagen verwiesen (Beilage 3).

 

Tirol:

Die Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz werden in der Regel einmal jährlich durchgeführt.

 

Vorarlberg:

Die Zahl der Kontrollen stimmt grundsätzlich mit jener der genehmigten Anlagen überein. Es wird jede Anlage einmal jährlich gemäß § 9 iVm § 14 des Bäderhygienegesetzes überprüft.

 

Lediglich im Bezirk Bludenz können diese Überprüfungsintervalle nicht erfüllt werden. In diesem Bezirk wird ca. ein Drittel der Anlagen jährlich gemäß § 9 in Verbindung mit § 14 Bäderhygienegesetz geprüft. Dabei ist zu beachten, dass es im Bezirk Bludenz zahlreiche Hotels mit Hallenbädern gibt, die nur während der Wintersaison betrieben werden. In dieser Zeit ist es unmöglich, sämtliche Anlagen persönlich durch den Amtsarzt zu visitieren.

Die Freibäder werden hingegen im Jahresrhythmus kontrolliert. Ebenso werden gemäß § 14 Bäderhygienegesetz sämtliche Anlagen zudem einmal jährlich vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg untersucht.


Wien:

Im Bundesland Wien werden die Badeanlagen einmal jährlich, die Saunaanlagen alle zwei Jahre kommissionell von den Magistratischen Bezirksämtern überprüft.

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk

14

14

14

14

14

Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk

16

13

17

13

14

Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk

14

14

14

14

14

Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk

  7

  7

  6

  5

  7

Magistratisches Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk 

  1

  1

  1

  1

  1

Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk

  4

  1

  3

  1

  3

Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk

29

27

32

24

37

Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk 

  5

  6

  7

  7

  7

Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk

18

18

17

17

19

Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk

44

42

43

44

43

Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk

  4

  4

  2

  4

  4

Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk

  6

  6

  6

  6

  6

Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk

15

13

18

13

17

Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk

  8

  8

10

  7

12

Magistratisches Bezirksamt für den 19. Bezirk

13

13

13

14

16

Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk

  7

  7

  7

  7

  7

Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk

35

32

29

35

28

Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk

31

31

33

32

32

Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk

24

20

25

22

26

 

Frage 3:

Burgenland:

 

2000

2001

2002

2003

2004

Bezirk Neusiedl/Seeº

3

0

5

3

1

Bezirk Eisenstadt/Umgebung

geringfügige Mängel

Bezirk Mattersburg

keine gravierenden Mängel

Bezirk Oberpullendorf

keine Mängel

Bezirk Oberwart

Auflagen d. Bewilligungsbescheides nicht eingehalten

Bezirk Güssing

Mängel der Ausstattung

Bezirk Jennersdorf

Mängel der Ausstattung

Magistrat Eisenstadt

keine Mängel

Magistrat Rust

 E. coli, Pseudomonas nachgewiesen

º  mehrmals E. coli und Pseudomonas im Freibad sowie 2mal Legionellen im Whirlpool nachgewiesen

 

Kärnten:

Mängel und Beanstandungen:

 

BH Feldkirchen               

keine

 

BH Hermagor                          

Bei Beckenbädern: Vereinzelt Mängel in der technischen Ausstattung der Aufbereitungsanlage (Filtergröße, Förderstromleistung) und vereinzelt auch Mängel in den Durchströmungsverhältnissen, teilweise auch mangelhafte Betriebsführung.

Bei Badeteichen: Vereinzelt mangelhafte Frischwasserzugabe.

 

BH Klagenfurt-Land                 

Leermeldung

 

BH St. Veit/Glan   

In den Jahren 2000 bis 2004 konnten bei den Überprüfungen der Freibeckenbäder nachfolgend aufgezählte Mängel festgestellt werden:

Ø      zu klein dimensionierte Filteranlagen

Ø      Förderstrommessgeräte fehlten

Ø      schlecht gewartete Filteranlagen (Filtersand nicht ausreichend oft erneuert)

Ø      schlecht gewartete Chemikaliendosieranlagen

Ø      sicherheitstechnische Mängel an den Dosieranlagen

Ø      fehlende Auffangwannen für die verwendeten und gelagerten Chemikalien

Ø      fehlende Kennzeichnungen betreffend das Chemikalienlager

Ø      fehlende Entlüftungen im Bereich des Technikraumes und des Chemikalienlagers

Ø      Betriebstagebuch nicht bzw. unvollständig geführt

Ø      mangelnde Sachkenntnis des für die Betreuung des Bades Zuständigen

Ø      mangelhaft gewartete und kalibrierte Messgeräte der Betreiber zur Durchführung von den erforderlichen Vorortmessungen

Ø      Verwendung von abgelaufenen Reagenzien für die Durchführung der Vorortmessungen

Ø      fehlende Desinfektionspläne

Ø      abgelaufene Medikamente und Verbandmaterialien in den Erste-Hilfe-Kästen

 

BH Villach-Land     

Bei dem Bad an Oberflächengewässer gab es in den Jahren 2000 bis 2004 Beanstandungen betreffend:

Ø      nicht ausreichende Kennzeichnung der Toilettenanlagen (Männer/Frauen),

Ø      abgelaufene Medikamente bzw. Verbandsmaterial in den Erste-Hilfe-Kästen,

Ø      einen Nichtschwimmerbereich, welcher nicht komplett abgegrenzt war,

Ø      sicherheitstechnische Mängel an bereitgestellten Sport- und Spielgeräten,

Ø      mangelnde Erreichbarkeit des Badewartes

 

In den Jahren 2000 bis 2004 konnten bei den Überprüfungen der Hallenbäder nachfolgend aufgezählte Mängel festgestellt werden:

Ø      zu klein dimensionierte Filteranlagen

Ø      Förderstrommessgeräte fehlten

Ø      schlecht gewartete Filteranlagen (Filtersand nicht ausreichend oft erneuert)

Ø      schlecht gewartete Chemikaliendosieranlagen

Ø      sicherheitstechnische Mängel an den Dosieranlagen

Ø      fehlende Auffangwannen für die verwendeten und gelagerten Chemikalien

Ø      fehlende Kennzeichnungen betreffend das Chemikalienlager

Ø      fehlende Entlüftungen im Bereich des Technikraumes und des Chemikalienlagers

Ø      Betriebstagebuch nicht bzw. unvollständig geführt

Ø      mangelnde Sachkenntnis des für die Betreuung des Bades Zuständigen

Ø      mangelhaft gewartete und kalibrierte Messgeräte der Betreiber zur Durchführung von den erforderlichen Vorortmessungen

Ø      Verwendung von abgelaufenen Reagenzien für die Durchführung der Vorortmessungen

Ø      fehlende Desinfektionspläne

Ø      Verwendung nicht geeigneter Desinfektionsmittel

Ø      abgelaufene Medikamente und Verbandmaterialien in den Erste-Hilfe-Kästen

 

BH Spittal/Drau              

Hauptsächlich Mängel an Frischwasserzufuhr und unzureichende Desinfektion.

 

BH Völkermarkt             

Im Jahr 2000 war in 29 FBB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig Frischwasser im Badewasser, bei 4 HB und 3 FBB war kein Chlor im Badewasser.

 

Im Jahr 2001 war in 20 FBB und 5 HB zu wenig oder zuviel Chlor und zu wenig Frischwasser im Badewasser, bei 5 FBB war kein Chlor im Badewasser.

 

Im Jahr 2002 war in 23 FBB und 3 HB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig Frischwasser im Badewasser bei 5 FBB und 2 HB war kein Chlor im Badewasser.

 

Im Jahr 2003 war in 2 FBB und 1 HB zu wenig oder zuviel Chlor und teilweise zu wenig Frischwasser im Badewasser.

 

Im Jahr 2004 war in 7 FBB und 2 HB zu wenig oder zu viel Chlor und teilweise zu wenig Frischwasser im Badewasser.

 

BH Wolfsberg                          

Im Jahr 2000 vier Beanstandungen und vom Jahr 2001 bis 2004 jeweils drei Beanstandungen bezüglich der Ausstattung sowie eine Beanstandung bezüglich des Personals.

 

Magistrat Klagenfurt

Keine Beanstandungen.

 

Magistrat Villach             

2000 drei Beanstandungen – geringfügige Schäden an Nebeneinrichtungen sowie 2002 geringe Schäden an Nebeneinrichtungen.

 

Niederösterreich:

Ich verweise auf Beilage 4.

 

Oberösterreich:

Ich verweise auf Beilage 1.

 

Salzburg:

Ich verweise auf Beilage 2.

 

Steiermark:

Ich verweise auf Beilage 3.

 

Tirol:

Es wurden keine oder allenfalls geringfügige Mängel – wie beispielsweise im Zusammenhang mit der hygienischen Ausgestaltung der Umkleidekabinen – festgestellt.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz und Bregenz:

Es wurde darauf hingewiesen, dass es - neben Mängeln der allgemeinen hygienischen Betriebsführung - eine Vielzahl möglicher Mängel der chemischen oder bakteriologischen Badewasserqualität gibt, die nicht alle bedeutsam sind. Eine einigermaßen aussagefähige Beantwortung dieser Frage würde einen Arbeitsaufwand von einem Monat erfordern. Es kann pauschal gesagt werden, dass gravierende Mängel, die ein gesundheitliches Risiko für die Badegäste darstellen und Sofortmaßnahmen bis hin zur Betriebseinstellung erfordern, nur sporadisch bzw. sehr selten auftreten. Ein besonderes Problem sind dabei die Whirlwannen und Whirlpools, welche immer wieder durch Pseudomonaden verkeimt sind. Pro Saison kommt es zu mindestens 1-2 behördlichen Sperren und mehreren innerbetrieblichen Sperren.

 

BH Dornbirn:

Vom Amtsarzt als sanitätspolizeilichem Sachverständigen wurden in den Jahren 2000 bis 2004 zahlreiche hygienische Mängel und Abweichungen von der in der Bäderhygieneverordnung festgelegten Badewasserqualität festgestellt. Die Abweichungen/Mängel waren jedoch nie dermaßen ausgeprägt, dass eine Schließung der Badeanlage erforderlich war. Eine detaillierte Auflistung, in welchem Jahr und in welchem Bad welcher Mangel festgestellt wurde, würde einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen erfordern.

 

BH Feldkirch:

Aus der Antwort der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ist zu ersehen, dass ein Großteil der Mängel und Beanstandungen eher geringfügig sind und dass es unverhältnismäßig wäre, von jeder einzelnen Bezirkshauptmannschaft eine vollständige Liste zu verlangen.

 

Wien:

1. Bei den Überprüfungen wurden teilweise Mängel, die sofort behoben wurden bzw. bei der Nachkontrolle beseitigt waren, festgestellt.

2. In den Magistratischen Bezirksämtern werden die Art der Mängel mit keine (k), wenige (w) und viele (v) statistisch erfasst. Die Aufschlüsselung erfolgt nach
Jahren:

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk

k

k

k

k

k

Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk

k

k

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk

w

k

k

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk 

w

w

k

k

k

Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk 

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 19. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk

w

w

w

w

w

Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk

w

w

w

w

w

 

3. Beispiele für die Art der Mängel ( Aufschlüsselung nach Jahren und Art der
Bäder):

 

2004:

a) private Bäder:

Ø      Ein Überlauf an den gesamten Beckenteilen war nach Sanierung der Beckenfolie nicht gegeben.

Ø      Im Freibereich befindliche Abdeckungen der Kanalschächte (Putzdeckel) waren fix zu verschrauben oder verschließbar auszuführen.

Ø      Bei den Durchschreitebecken sowie den Außenbrausen und dem Planschbecken vorgefundene Beschädigungen der Polyesterverkleidung waren zu beheben.

Ø      Technikräume und Chemikalien-Lagerräume waren zu bezeichnen.
Im Chlordosierraum fehlte für die aufgestellte flüssige Chemikalie (PH-Senker) eine geeignete Auffangwanne.

Ø      Das zweijährige Überprüfungsintervall der elektrischen Anlage wurde geringfügig überschritten.

Ø      Bereitgehaltene Erste-Hilfe-Ausrüstungen waren auf deren Ablauffristen der Wundversorgungspakete hin neu zu bestücken.

 

b) öffentliche Bäder:

Ø      Holzpritschen waren teilweise auszutauschen, da das Holz teilweise bereits brüchig bzw. aufgestellt war.

Ø      Im Befund (ausgestellt vom TÜV) über die Betriebssicherheit der Wasserrutsche waren Mängel festgestellt.

Ø      Befunde über die Ausführung der Ansauggitter und die Ansauggeschwindigkeit lagen nicht vor.

Ø      Der Zugang zum Auffangschacht einer Chlorgasanlage wurde nicht freigehalten.

Ø      Ein vorgelegter Befund entsprach der Bescheidauflage nicht, da der Befund-ersteller keine akkreditierte Stelle oder ein Ziviltechniker war.

 

c) Hallenbäder:

Ø      Im Erste-Hilfe-Kasten befand sich abgelaufenes Verbandsmaterial.

 

d) Freibäder:

Ø      Das Prüfungsintervall der Feuerlöscher war laut Plaketten bereits abgelaufen.

Ø      Bei den Holzliegeflächen waren einige Bretter zu sanieren.

Ø      Beim Freibecken waren die Bodenplatten im Nahbereich des Beckens teilweise gebrochen und die Kunststoffabdeckung der Überlaufrinne wies Ausbrechungen auf. Dies traf auch auf die Überlaufrinne der Whirlpools zu.

 

2003:

a) private Bäder:

Ø      Bei der Beckenumgehung eines Freibeckens war eine Abdeckung des Bodensyphons beim Beckenumgang lose.

Ø      Bei der Besichtigung der Lagerräume der Schwimmbadchemikalien wurde festgestellt, dass teilweise Gebinde mit flüssigen Chemikalien (Säuren und Laugen) nicht in entsprechenden Auffangwannen abgestellt vorgefunden wurden.

Ø      Die Abdeckungen für die Rigole (neben Beckenrand) der Niederschlagswässer waren zu sanieren.

Ø      Ein Anschlag betreffend Wohnort des Hygienebeauftragten samt Telefonnummer fehlte.

 

b) öffentliche Bäder:

Ø      Die händische Betätigungseinrichtung für die Wasserberieselung der Chlorgasräume war zu bezeichnen.

 

c) Hallenbäder:

Ø      Ein Elektrobefund sowie ein Befund über die Betriebssicherheit des Hebezuges konnte nicht vorgelegt werden.

Ø      An der Innenseite der Holzverkleidung der Saunakammer ragten mehrere spitze Nägel heraus, die zu Verletzungen der Saunagäste führen könnten.

Ø      Es war eine Fußdesinfektionsanlage vorhanden, die jedoch nicht funktionstüchtig war.

Ø      Im Nahbereich des Schwimmbeckens war ein Duschbereich, bei dem die Installationen frei lagen, wodurch ein Gefährdungstatbestand gegeben war (auch Elektrokabel).

Ø      Korrosionserscheinungen an der Aufhängung der Wasserrutschbahn (Drahtseilaufhängung) im Bereich der Gewindestangen.

Ø      Funktionsstörung der Ampelanlage am Eintrittsbereich der Rutschen.

 

d) Freibäder:

Ø      Es wurden Unterschreitungen der Mindestwerte an freiem Chlor festgestellt.

Ø      Im Bereich der kleinen Wasserrutsche beim Wellenbecken war die elektrische Erdung des Rutschengeländers teilweise so ausgeführt, dass durch scharfe Kanten eine Verletzungsgefahr gegeben war.

 

2002:

a) private Bäder:

Ø      In die Rohrleitung zur Filteranlage war ein Trennstück einzubauen.
Eine Badeordnung fehlte.

 

b) öffentliche Bäder:

Ø      Im Elektrobefund waren Mängel ausgewiesen.

 

2001:

a) öffentliche Bäder:

Ø      Im Keller vor dem Filterraum getätigte leicht brennbare Lagerungen waren zu entfernen.

Ø      Die Brandabschnittstüre zwischen Keller und Erdgeschoß war in Offenstellung fixiert.

Ø      Die Chlorförderpumpe dürfte eine zu hohe Literleistung aufweisen und wäre daher von einer Fachfirma diesbezüglich zu überprüfen.

Ø      Es wäre eine genauere Führung des Betriebstagebuchs erforderlich (kontinuierliche Eintragung von 0,6).

Ø      Die Konzentration an freiem Chlor (Warmsprudelbecken) war zu erhöhen.

Ø      Ein Rohrtrenner bei der Frischwasserzuleitung war nicht vorhanden.

Ø      Bei den Beckenstufen waren die farblichen Kennzeichnungen zu sanieren.

 

 

b) private Bäder:

Ø      Die Beschilderung war zu ergänzen (Badeordnung, Wassertiefe).

Ø      Das Durchflussmengengerät war defekt.

Ø      Der Beckenkopf wurde bei der erfolgten Sanierung schlecht nivelliert.

Ø      Eine Beschilderung bezüglich Beckentiefe fehlte.

Ø      Die Wassertiefe war anzuschreiben.

Ø      Der Aufbewahrungsort der 1. Hilfe war zu kennzeichnen.

Ø      Eine Badeordnung fehlte.

Ø      Es wurde ein Mangel bezüglich der Schachtabdeckungen bei den Einströmdüsen des Beckens (Deckel nicht fix verschraubt) festgestellt.

 

2000:

a) öffentliche Bäder:

Ø      Der Erste-Hilfe-Bereich war entsprechend der Kennzeichnungsverordnung zu beschildern.

Ø      Die Einfassung der Sandkiste war zu erneuern.

Ø      Bei einer Kunststoffrutsche bestand teilweise ein 5 mm breiter Spalt, der nur mit Schaumstoff ausgefüllt war.

 

b) private Bäder:

Ø      Das Betriebstagebuch entsprach nicht zur Gänze der Verordnung.

Ø      Der Erste-Hilfe-Kasten entsprach nicht zur Gänze der ÖNORM.

Ø      Die Abdeckleiste der Beckenüberlaufrinne wies stellenweise Spalten auf.

Ø      Die Badeordnung fehlte.

 

c) Hallenbäder:

Ø      Der Selbstschließer bei der Brandschutztüre fehlte.

Ø      Das Rauchverbot war im Technikerraum nicht eingehalten worden und   brennbare Lagerungen waren dort vorzufinden.

 

Frage 4:

Burgenland:

In allen Bezirken wurde die Wasserqualität aller Bäder mindestens einmal jährlich durch Sachverständige der Biologischen Station Illmitz durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben untersucht. Lediglich 20 Bäder an Oberflächengewässer, die in der Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 29.7.1997, LGBl. Nr. 45/1997 genannt sind, werden gemäß dem Bäderhygienegesetz mindestens 5 Mal pro Badesaison von der AGES Wien bzw. Graz untersucht:


Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2000 (Zusammenfassung):

 

                                                               Freibäder   Hallenbäder      Sauna und           Summe

                                                                                                                 Whirlpool       

 

Anzahl der untersuchten Anlagen                      53             29                     9                   91

den Indikatorwerten entsprechen voll                  4               4                      2                   10

den Indikatorwerten entsprechen nicht voll          49             25                     7                   81

davon sind nicht gesundheitsgefährdend            46             24                     7                   77

davon sind gesundheitsgefährdend                    3               1                      0                     4

 

 

Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2001 (Zusammenfassung):

                                                               Freibäder   Hallenbäder         Sauna und          Summe

                                                                                                                   Whirlpool       

 

Anzahl der untersuchten Anlagen                      54             30                     13                  97

den Indikatorwerten entsprechen voll                  6               2                      0                   8

den Indikatorwerten entsprechen nicht voll          48             28                     13                  89

davon sind nicht gesundheitsgefährdend            47             28                     13                  88

davon sind gesundheitsgefährdend                    1               0                      0                   1

 

 

Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2002 (Zusammenfassung):

                                                               Freibäder   Hallenbäder           Sauna und     Kinderbecken       

                                                                                                                    Whirlpool     Planschbecken

 

Anzahl der untersuchten Anlagen                      54             31                     14                  3

den Indikatorwerten entsprechen voll                  18             2                      1                   0

den Indikatorwerten entsprechen nicht voll          36             29                     13                  3

davon sind nicht gesundheitsgefährdend            32             29                     13                  1

davon sind gesundheitsgefährdend                    4               0                      0                   2

 

 

Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2003 (Zusammenfassung):

                                                               Freibäder   Hallenbäder            Sauna und     Kinderbecken       

                                                                                                                      Whirlpool     Planschbecken

 

Anzahl der untersuchten Anlagen                      55             31                     15                  4

den Indikatorwerten entsprechen voll                  17             7                      1                   0

den Indikatorwerten entsprechen nicht voll          38             24                     14                  4

davon sind nicht gesundheitsgefährdend            36             24                     12                  3

davon sind gesundheitsgefährdend                    2               0                      2                   1

 

 

Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der Biologischen Station Illmitz des Jahres 2004 (Zusammenfassung):

                                                               Freibäder   Hallenbäder                     Sauna und   Kinderbecken       

                                                                                                                           Whirlpool     Spielbach

 

Anzahl der untersuchten Anlagen                      54             31                     13                  3

den Indikatorwerten entsprechen voll                  17             7                      3                   0

den Indikatorwerten entsprechen nicht voll          37             24                     10                  3

davon sind nicht gesundheitsgefährdend            34             23                     10                  2

davon sind gesundheitsgefährdend                    3               1                      0                   1

 

Als Beurteilungsgrundlage diente die Verordnung zum Bäderhygienegesetz. In der Gesamtbeurteilung erfolgte die Einordnung der Schwimmbäder, die mehrere Becken aufweisen, nach dem Zustand des größeren Teiles der Anlage.      

 

Kärnten:

Wasserqualität; Wasserproben

BH Feldkirchen               

Das Wasser wurde an Ort und Stelle untersucht sowie bakteriologisch und chemisch untersucht. Keine Beanstandungen.

 

BH Hermagor                          

Die Wasserqualität von Bädern wurde durch Besichtigung und Messung an Ort und Stelle untersucht und wurde bei jeder behördlichen Kontrolle eine Wasserprobe entnommen, deren Untersuchungsergebnis dann auch für das jährlich zu erbringende wasserhygienische Gutachten herangezogen werden kann. Die Wasserproben waren in bakteriologischer Hinsicht nur ganz vereinzelt zu beanstanden, in chemischer Hinsicht (Abweichungen im Gehalt des frei wirksamen Chlor oder des gebundenen Chlor, PH-Wert-Abweichungen) wurden häufiger Mängel festgestellt. Eine Überprüfung des Warmwassersystems auf Legionellen in den gefährdeten Bereichen (Aerosolbildung) ist nicht erfolgt.

 

BH Klagenfurt-Land                 

Leermeldung

 

BH St. Veit/Glan             

In diesen Jahren wurde die Wasserqualität von Beckenbädern durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle, sowie durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben untersucht. Dabei wurden bis einschließlich 2003 jährlich 23 Proben entnommen und auf die in der Bäderhygieneverordnung geforderten chemischen und bakteriologischen Parameter untersucht. Von den 92 entnommenen Proben waren 45 zu beanstanden. Ab 2004 wurden keine Proben durch das Gesundheitsamt gezogen, die Eignung des Beckenwassers wurde  durch Gutachten vom Betreiber belegt.

 

Das Wasser in Bädern an Oberflächengewässer wurde ebenfalls durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben geprüft. Dazu wurden jährlich 15 Proben gezogen. Es gab bei keiner Badestelle Beanstandungen.

 

BH Villach-Land              

In diesen Jahren wurde die Wasserqualität von Beckenbädern durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben untersucht. Dabei wurden 15 Proben entnommen und auf die in der Bäderhygieneverordnung geforderten chemischen und bakteriologischen Parameter untersucht. Von den 15 entnommenen Proben waren 8 zu beanstanden.

 

Das Wasser in Bädern an Oberflächengewässer wurde ebenfalls durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben geprüft. Dazu wurden 23 Proben gezogen. Es gab keine Beanstandungen.


 

BH Spittal/Drau              

In allen Fällen wurden Messungen an Ort und Stelle vorgenommen sowie Wasserproben bei sämtlichen Becken entnommen und zur Untersuchung an die entsprechende Anstalt gebracht. Insgesamt ca. 20 % Beanstandungen.

 

BH Völkermarkt             

2000  wurden 43 chem u. bakt. Wasserproben entnommen, 7 Proben waren als Badewasser geeignet, 29 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 7 Proben waren vom chemischen und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.

2001  wurden 44 chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 14 Proben waren als Badewasser geeignet, 25 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 5 Proben waren vom chemischen und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.

2002  wurden 49 chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 16 Proben waren als Badewasser geeignet, 26 Proben waren vom chemischen Standpunkt und weitere 7 Proben vom chemischen und bakteriologischen Standpunkt aus als Badewasser nicht geeignet.

2003  wurden 23 chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 20 Proben waren als Badewasser geeignet, weitere drei Proben waren als Badewasser nicht geeignet.

2004  wurden 41 chem. u. bakt. Wasserproben entnommen, 32 Proben waren als Badewasser geeignet, neun Proben waren als Badewasser nicht geeignet.

 

BH Wolfsberg                 

Leermeldung

 

Magistrat Klagenfurt                

2000:         41 Beprobungen Wörtherseebäder

2001:         35 Beprobungen Wörtherseebäder

2002:         42 Beprobungen Wörtherseebäder

2003:         39 Beprobungen Wörtherseebäder

2004: 32 Beprobungen Wörtherseebäder

                                                      

Keine dieser Beprobungen war zu beanstanden.

 

Magistrat Villach             

2000-2004: Wasserproben wurden im Bereich der Badestellen gemäß der Bäderhygiene Verordnung gezogen.

 

 

Wasserproben:                                                                         zu beanstanden:

                                                  Richtwert, aber keine Grenzwertüberschreitung

2000: 15 bakteriologische Wasserproben                                               2000: 2

2001: 15 bakteriologische Wasserproben                                               2001: 1

2002: 20 bakteriologische Wasserproben                                               2002: 2

2003: 25 bakteriologische Wasserproben                                               2003: 3

2004: 25 bakteriologische Wasserproben                                               2004: 1

 

 

 

Niederösterreich:

 

Bezirkshauptmannschaft/Städte mit eigenen Statut

 

Amstetten

nein

Baden

Die Probeentnahmen erfolgen in periodischen Abständen durch anerkannte Untersuchungsanstalten und ergaben keine Beanstandungen

Bruck/Leitha

Die Untersuchungen werden einmal jährlich durch anerkannte Untersuchungsanstalten durchgeführt und ergaben keine Beanstandungen -

Gänserndorf

Es wurden keine Kontrollen durchgeführt, jährlich werden Wasseruntersuchungsbefunde von anerkannte Untersuchungsanstalten vorgelegt

Gmünd

nur durch Untersuchungsanstalten

Hollabrunn

Einmal jährlich erfolgt eine Wasserprobenentnahme durch anerkannte Untersuchungsanstalt

Horn

5-mal jährlich pro Anlage, keine Beanstandungen

Korneuburg

Keine Kontrollen bei Wasserproben, da regelmäßig Wasserbefunde durch anerkannte Untersuchungsanstalt vorgelegt werden

 

 

Krems

Nein/0

Lilienfeld

Nein/0

Melk

Untersuchungen wurden und werden von autorisierten Anstalten vorgenommen. Messungen und Wasserproben seitens des Amtsarztes wurden nicht vorgenommen. Die Bezirkshauptmannschaft verfügt über keine dafür erforderlichen Vorrichtungen

Mistelbach

Es wurden keine Kontrollen durchgeführt, da regelmäßig Wasseruntersuchungsbefunde von der NÖ Umweltschutzanstalt vorgelegt wurden. Beanstandungen der Untersuchungsanstalten werden durch den Badebetreiber sofort behoben und der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach  gemeldet

Mödling

Nein- sämtliche Befunde bei den Akten

Neunkirchen

Vor Ort wurden vom Sachverständigen für Bäderhygiene keine Proben entnommen, da dieser nicht die technischen Mittel für die Beprobung besitzt. Es wurden regelässig im Zuge der Überprüfungen in die Badewasseruntersuchungsbefunde Einsicht genommen. Die Befunde werden einmal jährlich dem Amtsarzt vorgelegt. Bei aufgetretenen Mängeln wird die Behebung vorgeschrieben und ev.ein Kontrollbericht verlangt.

Scheibbs

nein

St. Pölten

nein

Tulln

In allen Bädern werden regelmäßig (zumindest 1x jährlich bis 7x jährlich) Wasserproben entnommen und einer chemisch- bakteriologischen Untersuchung zugeführt. Es gab im gefragten Zeitraum keine Beanstandungen

Waidhofen/Thaya

Nur routinemäßige jährliche Begutachtung durch Untersuchungsanstalt

Wien-Umgebung

Nein(0

Wiener Neustadt

Die Untersuchung der Wasserqualität von Bädern erfolgte durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch Entnahme und Untersuchung von

Wasserproben.

In 6 Fällen wurden bei der Kontrolle Wasserproben entnommen.

In bakteriologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht wurden diese Proben überprüft.

Es waren keine Wasserproben zu beanstanden.

Zwettl

Die Wasserqualität wird durch die bescheidmäßig vorgeschriebene jährliche Vorlage eines Wasseruntersuchungsbefundes kontrolliert.

Magistrat der Stadt Krems

Jährlich durch Untersuchungsanstalt

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

Regelmäßige Beprobung durch autorisierte Stellen/0

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

Nein/0

Magistrat der Wiener Neustadt

Wasserproben werden jährlich entnommen, jedoch an einem seperaten Termin durch die Untersuchungsanstalt

 

Oberösterreich:

Dazu verweise ich auf Beilage 1.

 

Salzburg:

Dazu verweise ich auf Beilage 2.

 

Steiermark:

Dazu verweise ich auf Beilage 3.

 

Tirol:

Bei den Kontrollen wird beispielsweise Einsicht in das Betriebstagebuch genommen, das Vorliegen des wasserhygienischen Gutachtens nach § 14 Abs. 2 BHygG überprüft oder die technischen Anlagen überprüft.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz:

Jede Badeanlage wird jährlich vom chemisch-technischen Organ des Umweltinstituts des Landes Vorarlberg besichtigt, die technische Einrichtung beurteilt und es werden Messungen an Ort und Stelle vorgenommen sowie Wasserproben zur Untersuchung entnommen. Ein Amtsarzt begleitet die Organe des Umweltinstitutes nur zeitweise und beurteilt zusätzlich auch die Nebenanlagen.

Die Badeanlagen im Bezirk Bludenz werden gemäß § 14 Abs 2 Bäderhygienegesetz ausschließlich vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg untersucht. Aufträge an andere Untersuchungsstellen sind uns derzeit nicht bekannt.

Es werden jeweils chemische und bakteriologische Wasserproben entnommen.

Gravierende chemische und/oder bakteriologische Beanstandungen kommen jährlich in schätzungsweise 10 Fällen vor.

 

BH Bregenz:

Jede Badeanlage wird jährlich vom Amtsarzt besichtigt. Gleichzeitig wird vom chemisch-technischen Organ des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg die technische Einrichtung beurteilt, werden Messungen an Ort und Stelle vorgenommen sowie Wasserproben zur Untersuchung entnommen. Die Badeanlagen im Bezirk Bregenz werden gemäß § 14 Abs. 2 BHygG ausschließlich vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg untersucht. Aufträge an andere Untersuchungsstellen sind uns derzeit nicht bekannt.

Es werden jeweils chemische und bakteriologische Wasserproben entnommen. Gravierende chemische und/oder bakteriologische Beanstandungen kommen schätzungsweise jährlich in zwei bis drei Fällen vor.

 

BH Dornbirn:

Die sanitätspolizeilichen Überprüfungen finden meist mit einem Mitarbeiter des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg, Abteilung Trinkwasser und Bäder, statt, welcher Wasserproben entnimmt. Es werden somit pro Jahr in jeder Badeanlage ein Mal Wasserproben entnommen und auf die chemischen und bakteriologischen Parameter gemäß der Bäderhygieneverordnung untersucht.

Schwerwiegende Überschreitungen der Grenzwerte der Bäderhygieneverordnung, die eine Schließung des Bades zur Folge hätten, sind in den letzten fünf Jahren nicht vorgekommen. Bei Beanstandungen der Wasserqualität, besonders in bakteriologischer Hinsicht, wird durch das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg eine zweite Kontrolle mit Wasserprobenentnahme durchgeführt.

 

BH  Feldkirch:

Alle Bäder wurden überprüft und 130 Wasserproben entnommen. Davon waren 54 Proben zu beanstanden (Untersuchungsparameter: pH-Wert, aktives freies Chlor, Gesamtchlor, Redoxpotential, Kaliumpermanganatverbrauch, Chlorid, Nitrat, koloniebildende Einheiten bei 22°,  Escherichia coli).

 

Wien:

Im Rahmen der regelmäßigen kommissionellen Überprüfungen der Bäder- und

Saunaanlagen vor Ort durch die Magistratischen Bezirksämter nimmt der/die medizinische Amtssachverständige Einsicht in die vom Betriebsinhaber vorzulegenden wasserhygienischen Gutachten. Diesen Gutachten, welche den detaillierten Anforderungen der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über Hygiene in Bädern, Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und die an Badestellen zu stellenden Anforderungen (Bäderhygieneverordnung - BhygV), BGBl. II Nr. 420/1998 i.d.g.F., zu entsprechen haben, liegt bereits eine Probeentnahme des jeweiligen Beckenwassers sowie des Wasch- und Brausewassers zu Grunde, weshalb eine zusätzliche Probeentnahme durch die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung nicht vorgesehen ist.

 

Die vorgelegten Badewassergutachten entsprachen bis auf drei Beanstandungen den gesetzlichen Vorgaben. Ein Fall bezog sich auf die Wasserproben einer Saunaanlage und zwei Fälle bezogen sich auf die Wasserproben von Brausen eines öffentlichen Bades.

 

Frage 5:

Es handelt sich um die nachstehend angeführten Erlässe (in der Anlage als Beilage 5 beigeschlossen):

 

- Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom 15. Jänner 1992, GZ 22.191/3-II/A/5/92;

 

- Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 18. Februar 2005, GZ BMGF-93191/0011-I/B/8/2005;

 

Frage 6:

Burgenland:

Bezirk Neusiedl/See: Lokalaugenschein durch Sachverständige der

                               Biologischen Station Illmitz

Bezirk Eisenstadt/Umgebung:behördliche Kontrolle (Beiziehung von

                                           Sachverständigen der Biologischen Station Illmitz)

Bezirk Mattersburg:behördliche Kontrolle (Beiziehung von

                             Sachverständigen)

Bezirk Oberpullendorf:Lokalaugenschein durch Sachverständige der

                                 Biologischen Station Illmitz

Bezirk Oberwart:   behördliche Kontrolle (Beiziehung von Sachverständigen der

                            Biologischen Station Illmitz)

Bezirk Güssing:Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen

                       Station Illmitz

Bezirk Jennersdorf:Lokalaugenschein durch Sachverständige der

                            Biologischen Station Illmitz

Magistrat Eisenstadt: Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen
                               Station Illmitz

Magistrat Rust: Lokalaugenschein durch Sachverständige der Biologischen
                       Station Illmitz

 

Kärnten:

Art der Kontrollen:

 

BH Feldkirchen               

Einsicht in das Betriebstagebuch des Betreibers bei örtlicher Überprüfung

 

BH Hermagor                          

Einschau in das Betriebstagebuch und Ortsaugenschein.

 

BH Klagenfurt-Land                 

Leermeldung

 

BH St. Veit/Glan

Ortsaugenschein und Überprüfung der innerbetrieblichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch).

 

BH Villach-Land              

Ortsaugenschein und Überpfrüfung der innerbetrieblichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch).

 

BH Spittal/Drau              

Ortsaugenschein, Messung vor Ort, Kontrolle der Tagebücher, Kontrolle der technischen Anlage, Bäderhygiene und Beckenhydraulik, Probenentnahme.

 

BH Völkermarkt             

Die Zuge von Frischwasser (Mindestmenge 30 Liter pro Badegast und Tag) wird mittels vorhandener Wasseruhr oder nach Eintragung im Betriebstagebuch überprüft. Die Leitfähigkeit des Badewassers wird gemessen, wobei man den Anteil des Frischwassers im Badewasser ableiten kann.

 

BH Wolfsberg                                             

Betriebstagebuch, teilweise Wasserzähler

 

Magistrat Klagenfurt                

Leermeldung

 

Magistrat Villach             

Kontrolle laut Bäderhygieneverordnung.

 

Niederösterreich:

Pol. Bezirk

Wie wird Einhaltung kontrolliert?

Amstetten

Jährliche Badewasserüberprüfungsprotokolle

Baden

Durch Einsichtnahme in das Betriebstagebuch

Bruck/Leitha

---

Gänserndorf

----

Gmünd

Durch Kontrolle der Betriebstagebücher

Hollabrunn

Durch Einsicht in das Betriebstagebuch

Horn

Besichtigung durch Amtsarzt/-ärztin

Korneuburg

Jährliche Überprüfung sowie regelmäßige Befundvorlage

Krems

Ortsaugenschein, Wasseruntersuchungsbefunde

Lilienfeld

Durch Kontrollen vor Ort

Melk

Zur Durchführung von Kontrollen wird der/die bädertechnische Amtssachverständige beauftragt bzw. werden die Kontrollen vom Amtsarzt durchgeführt

Mistelbach

1-mal jährliche Kontrollen, regelmäßige Befundvorlage

Mödling

Anlässlich der Einschauen bzw. Überprüfung der Wasserbefunde

Neunkirchen

Dies wird durch die Befragung der vor Ort Verantwortlichen überprüft, durch Sichtkontrolle der Geräte bzw. durch Einsichtnahme in die Aufzeichnungen

Scheibbs

Einsichtnahme in die Betriebstagebücher vor Ort und Lokalaugenschein, weiters werden die Wasseruntersuchungsbefunde regelmässig verlangt.

St. Pölten

Durch Vorortkontrollen

Tulln

wird kontrolliert

Waidhofen/Thaya

Durch Einsicht in das Betriebstagebuch

Wien-Umgebung

Routinemäßige Kontrolle der Wasserqualität durch Labor, Kontrolle durch Messbücher, Atteste von Fachfirmen und durch Amtssachverständige für Bädertechnik

Wiener Neustadt

Aus der Vorlage der Gutachten wird Rückschluss auf die Einhaltungen der Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes gezogen.

Zwettl

Bei künstlichen Freibädern bzw. Hallenbädern wird bei der Visitation Einsicht in das Betriebstagebuch genommen

Magistrat der Stadt Krems

Durch Einsicht in das Betriebstagebuch, Jährlich durch Wasseruntersuchung,periodisch durch Behörde mit ASV Bädertechnik

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

Vorlage der Untersuchungsbefunde ,Vorlage der Betriebsbücher, etc. bei Lokalaugenschein

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

Mittels Betriebstagebuch

Magistrat der Wiener Neustadt

Lokalaugenschein,Einsicht in Betriebstagebücher und Befunde der Wasseruntersuchung

 

 

Oberösterreich:

Dazu verweise ich auf Beilage 1 (unter Punkt 5 angeführt).

 

Salzburg:

Dazu verweise ich auf Beilage 2 (unter Punkt 5 angeführt).

 

Steiermark:

Dazu verweise ich auf Beilage 3 (unter Punkt 5 angeführt).

 

Tirol:

Beispielsweise durch Einsicht in das Betriebstagebuch, Überprüfung des Vorliegens des wasserhygienischen Gutachtens nach § 14 Abs. 2 BHygG, Überprüfung der technischen Anlagen.

 

Vorarlberg:

Die Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung durch die erwähnte jährliche Überprüfung vor Ort (Ortsaugenschein des Amtsarztes/der Amtsärztin) in Zusammenarbeit mit dem chemisch-technischen Organ des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg (Vor-Ort-Bestimmung verschiedener Badewasserparameter, wie pH-Wert, Wassertemperatur, freies Chlor, Leitfähigkeit, Gesamtchlor). Jede Anlage wird einmal jährlich geprüft. Bei Mängeln erfolgt eine Nachuntersuchung.

 

Wien:

Wie bereits zu Frage 4 ausgeführt, erfolgt die Kontrolle der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung durch die Magistratischen Bezirksämter im Rahmen der jährlichen kommissionellen Überprüfungen. Die Saunaanlagen werden in zweijährigen Abständen kontrolliert. Im Beisein von medizinischen und technischen Amtssachverständigen sowie einem/einer Vertreter/in des Arbeitsinspektorates wird die Badeanlage vor Ort besichtigt und in sämtliche Gutachten und Befunde Einsicht genommen. Festgestellte Mängel werden durch das jeweilige Magistratische Bezirksamt zur Behebung vorgeschrieben und deren Behebung im Zuge einer Nachkontrolle überprüft.

 

Frage 7:

Diesbezüglich liegen kaum konkrete Daten vor, da die häufigsten Infektionen, wie Pilzerkrankungen oder Trichomonaden, wie auch weitere mit Bädern/Badewasser assoziierte Erkrankungen, wie zB Harnwegsinfektionen, Hauterkrankungen/Hautpilze, Außenohr- oder Mittelohrentzündungen, Augeninfektionen, Erkrankungen des Verdauungstraktes oder Warzen nicht meldepflichtig sind.

 

In Badegewässern traten bisweilen Zerkarien auf, welche eine Zerkariendermatitis verursachen.

 

Burgenland:

In den letzten 15 Jahren gab es einzelne Meldungen von Zerkariendermatitis bei unterschiedlichen Badeseen des Burgenlandes. Eine Meldung von Hautkrankheiten gab es in Verbindung mit Eichenprozessionsspinnenraupen.

Eine Meldepflicht besteht dafür nicht.

 

Kärnten:

Erkrankungen von Bäderbesuchern:

BH Feldkirchen                Leermeldung

                   BH Hermagor                 Leermeldung

                   BH Klagenfurt-Land         Leermeldung

                   BH St. Veit/Glan              Leermeldung

                   BH Villach-Land               Leermeldung

                   BH Spittal/Drau               Leermeldung

                   BH Völkermarkt              Leermeldung

                   BH Wolfsberg                  Leermeldung

                   Magistrat Klagenfurt        Leermeldung

                   Magistrat Villach              Zerkariendermatitis; Ursache: Larven von Saugwürmern, die sich im Darm von Wasservögeln (Enten) befinden und in die Haut des Menschen eindringen.

 

Niederösterreich:

Pol. Bezirk

------

Amstetten

-------

Baden

-------

Bruck/Leitha

----------

Gänserndorf

-----------

Gmünd

-------

Hollabrunn

-------

Horn

-------

Korneuburg

-------

Krems

-------

Lilienfeld

-------

Melk

-------

Mistelbach

-------

Mödling

-------

Neunkirchen

1 Ekzem, 1 Hautausschlag im Gesicht

Scheibbs

-------.

St. Pölten

-------

Tulln

-------

Waidhofen/Thaya

-------

Wien-Umgebung

-------

Wiener Neustadt

-------.

Zwettl

-------

Magistrat der Stadt Krems

-------

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

-------

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

-------

Magistrat der Wiener Neustadt

-------

 

Oberösterreich:

Keine Meldungen.

 

Salzburg:

Im Badesee Gastein trat im Jahr 2001 eine Häufung von Fällen mit Zerkariendermatitis auf.

 

Steiermark:

Im Badesee Weihermühle traten im Sommer 2002 Fälle mit Zerkariendermatitis auf.

 

Tirol:

In keinem Tiroler Bezirk sind Meldungen über Erkrankungen von BäderbesucherInnen bekannt geworden.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz:

Es wurden bisher keine mit dem Besuch von Bädern assoziierte Erkrankungsfälle gemeldet.

 

BH Bregenz:

Es sind keine mit dem Besuch von Bädern verbundenen Erkrankungsfälle gemeldet worden.

 

BH Dornbirn:

Von 2001 bis 2004 sind der Behörde keine mit einem Badbesuch assoziierten Erkrankungen bekannt geworden.

 

BH Feldkirch:

Es sind nur Verletzungen durch waghalsige Benutzung von Rutschen bekannt geworden.

 

Wien:

Der Bezirksverwaltungsbehörde sind keine Erkrankungen gemeldet worden, da die häufigsten Infektionen, wie Pilzerkrankungen oder Trichomaden nicht meldepflichtig sind.

 

Frage 8:

Burgenland:

Keine, mit Ausnahme des Bezirkes Oberwart, wo es 2 Anzeigen wegen Nicht-Erfüllung von Auflagen gab.

 

Kärnten:

Anzahl der Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz:

BH Feldkirchen                Leermeldung

BH Hermagor                 Leermeldung

BH Klagenfurt-Land         Leermeldung

BH St. Veit/Glan              Leermeldung

BH Villach-Land               Leemeldung

BH Spittal/Drau               Leermeldung

BH Völkermarkt              Leermeldung

BH Wolfsberg                  Leermeldung

Magistrat Klagenfurt        Leermeldung

Magistrat Villach              Leermeldung

 

Niederösterreich:

Keine

 

Oberösterreich:

Keine (in der Beilage unter Punkt 7 angeführt).

 

Salzburg:

In der BH Tamsweg 1 Strafverfahren wegen fehlender Genehmigung.

Weiters wird auf die Beilagen verwiesen (in der Beilage unter Punkt 7 angeführt).

 

Steiermark:

Keine (in der Beilage unter Punkt 7 angeführt).

 

Tirol:

Keine.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz:

Im Jahr 2004 kam es an der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu einer Strafanzeige wegen Übertretung des § 14 Abs 2 nach dem Bäderhygienegesetz. Nach § 14 Abs. 2 BHygG hat der Inhaber eines Bades einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des Beckenwassers einzuholen.

 

BH Bregenz:

Im gefragten Zeitraum 2000 bis 2004 scheinen in der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz keine Strafanzeigen nach dem Bäderhygienegesetz auf. 

 

BH Dornbirn:

Von 2001 bis 2004 wurden keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.

 

BH Feldkirch:

Keine Anzeigen

 

Wien:

Im Bundesland Wien wurden insgesamt drei Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des Bäderhygienegesetzes durchgeführt.

 

Die Übertretungen betrafen die Nichteinhaltung von Bescheidauflagen (fehlender Elektrobefund und fehlender TÜV- Befund).

 

 

Frage 9:

Hinsichtlich der Zahl der Fälle und der regionalen Verteilung wird auf die nachstehende Tabelle und die in der Beantwortung zu Frage 11 angeführte Tabelle, die von der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen zur Verfügung gestellt wurden, verwiesen. Dazu wurde in Bezug auf die regionale Verteilung von der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen festgehalten, dass der Wohnort der Patient/inn/en und nicht der vermutliche Infektionsort registriert wurde. Dies ist insofern von Bedeutung, als ca. 30% der Infektionen reiseassoziiert waren.

 

Bundesland

gesamt

Inzidenz

pro 100.000

pro Jahr

Wien

129

0,81

Niederösterreich

31

0,20

Oberösterreich

46

0,33

Salzburg

20

0,38

Tirol

67

0,98

Vorarlberg

10

0,28

Kärnten

16

0,29

Steiermark

40

0,34

Burgenland

4

0,15

gesamt

363

0,45

 

Tabelle: Regionale Verteilung der 1995– 2004 in Österreich gemeldeten Legionella-Infektionen

Burgenland:

Die Biologische Station Illmitz hat in Schwimmbädern folgende Untersuchungen auf Legionellen durchgeführt:

         2001 – 20 Proben, davon 3 positive Befunde

         2002 – 16 Proben, davon 2 positive Befunde

         2003 – 21 Proben, davon 6 positive Befunde

         2004 – 14 Proben, alle negativ

 

Im Bezirk Neusiedl wurden 2003 in 2 Whirlpools Legionellen nachgewiesen.

 

Im Bezirk Eisenstadt/Umgebung erfolgten im Jahr 2004 zwei Umgebungsuntersuchungen im Rahmen von unterschiedlichen Fallmeldungen:

Anfang Juni 2004 – Frühstückspension – mit massiver Legionellenverkeimung

Mitte Juni 2004 – Campingplatz mit negativem Befund.

 

Im Bezirk Oberpullendorf gab es im Jahr 2004 2 Legionellenverdachtsfälle, die wegen nicht gesicherter Diagnose gestrichen wurden.

 

Im Bezirk Oberwart gab es im Jahr 2002 einen gesicherten Legionellenfall (Wohnadresse: Kärnten, Bad Kleinkirchheim) mit Aufenthalt im Bezirk während der Inkubationszeit. Bei Umgebungsuntersuchungen wurden im Warmwasser des Hotels Legionellen nachgewiesen, allerdings mit unterschiedlichen SG-Typen als beim Erkrankten gefunden worden war.

 

Im Jahr 2004 wurde eine Umgebungsuntersuchung wegen eines nicht bestätigten Verdachtsfalles (Patient aus Oberpullendorf) in einem anderen Hotel im Bezirk durchgeführt. Es wurden im Warmwasser Legionellen nachgewiesen.

 

Kärnten:

 

Anzahl der Legionellenfälle:

 

BH Feldkirchen                Leermeldung

BH Hermagor                 Leermeldung

BH Klagenfurt-Land         Leermeldung

BH St. Veit/Glan              Leermeldung

BH Villach-Land               Im Jahr 2003 zwei Erkrankungen

BH Spittal/Drau              Leermeldung

BH Völkermarkt              Leermeldung

BH Wolfsberg                  Leermeldung

Magistrat Klagenfurt        Laut Infektionsprotokoll 2000 keine Infektionen

                                     gemeldet

                 2001 eine Infektionsmeldung (Februar 2001 privater Ausgangspunkt)

                 2002 keine Infektionen gemeldet

                 2003 keine Infektionen gemeldet

                 2004 drei Infektionen gemeldet (Jänner 2004 privater

                          Ausgangspunkt, April 2004 privater Ausgangspunkt, Juni 2004

                          Campingplatz Stadtwerke Wörthersee)

                  2005 keine Infektionen gemeldet

Magistrat Villach              Leermeldung

 

Niederösterreich:

Jahr

Zahl der Legionellen-Fälle

2000

 

2001

 

2002

1 (BH Korneuburg)

2003

1 (BH Tulln)-

2004

7

3(BH  Mödling) 2(BH Neunkirchen 1(BH Korneuburg) 1 (BH Tulln)

 

Oberösterreich:

BH Grieskirchen: ein Legionellenfall im August 2004, welcher eindeutig auf einen Campingurlaub in Kroatien zurück zu führen war (Dusche am Campingplatz).

 

BH Braunau am Inn: es gab keine Legionellen-Fälle in Zusammenhang mit Badeanlagen.

 

Magistrat der Stadt Linz:

Es wurde keine Legionellenerkrankungen nach Besuch eines Bades in Linz gemeldet. Ab 2004 wurde verstärkt auf die Legionellenproblematik hingewiesen, im Jahr 2005 wurde die Überprüfung des Wassers auf Legionellen auf Grund eines Erlasses des Landes OÖ vorgeschrieben.

 

2004 wurde auf Grund der bekannt gewordenen Legionellenproblematik den Betreibern von Bädern und Saunaanlagen von der Bezirksverwaltungsbehörde als Ergänzung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung bzw. der Genehmigung nach dem Bäderhygienegesetz bescheidmäßig folgende zusätzliche Auflage zum Schutz der Badegäste vorgeschrieben:

Mindestens 1x jährlich sind von peripher gelegenen Duschausläufen Wasserproben zu entnehmen, von einer autorisierten Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen zu lassen und der Untersuchungsbefund umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

 

BH Perg:

Im Bezirk Perg gab es im Jahr 2004 einen Legionellen-Fall.

Die Bäder wurden erstmals im Zuge der jährlichen Kontrolle im Jahr 2003 auf mögliche Gefahrenquellen hinsichtlich Legionellen im Warmwassersystem geprüft.

 

BH Freistadt:

Im Jahr 2004 wurden in einem Fall Legionella species positiv nachgewiesen.

Das Wasser wurde aus einer Warmwasserdusche entnommen.

 

BH Gmunden:

Es gab in den letzten fünf Jahren einen Legionellen-Fall (im Jahre 2000).

 

BH Linz-Land:

2002: 1 Erkrankte, im Bezirk wohnhaft

2004: 2 Erkrankte, im Bezirk wohnhaft

 

Salzburg:

Jahr 2000: 0

Jahr 2001: 1 Erkrankungsfall + 1 Todesfall

Jahr 2002: 3 Erkrankungsfälle

Jahr 2003: 4 Erkrankungsfälle

Jahr 2004: 1 Erkrankungsfall

 

Steiermark:

Legionellen sind erst seit 2001 meldepflichtig, daher gibt es für das Jahr 2000 keine Zahlen.

2001 und 2002 waren es je ein Fall, 2003 waren es 2 Fälle und 2004 waren es 5 Fälle.

 

(BH Graz-Umgebung: Im Dezember 2002 ein Legionellenfall im Altenheim Schloss Weiher (keine Badeanlage).

 

Magistrat der Stadt Graz:

Jahr 2001: 1 Fall

Jahr 2003: 2 Fälle

Jahr 2004: 2 Fälle)

 

Tirol:

Die nachstehende Aufstellung der Legionellen-Fälle in Tirol bezieht sich auf die nach dem Epidemiegesetz von der Landessanitätsdirektion gemeldete Fälle. Eine Meldepflicht besteht erst seit 2001 und bezieht sich auf Personen, die sich zum Zeitpunkt der Erkrankung und Erstbehandlung in Tirol aufgehalten haben, die Infektionsquelle kann nicht immer eindeutig zugeordnet werden. Im Zusammenhang mit nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen trat in keinem Tiroler Bezirk ein Legionellenfall auf.

 

Bezirk

I

IL

IM

KB

KU

LA

LZ

RE

SZ

2001

0

0

1

0

0

0

0

0

0

2002

4

1

0

0

0

0

0

0

2

2003

3

3

1

0

0

0

0

0

2

2004

5

3

0

0

1

1

0

0

2

Summe

12

7

2

0

1

1

0

0

6

 

Ergänzend wird angemerkt, dass die Landessanitätsdirektion allen Tiroler Gemeinden sowie allen Bezirksverwaltungsbehörden umfangreiche Informationen betreffend die Legionellenproblematik übermittelt hat.

 

Vorarlberg:

 

Jahr

BH Bludenz

BH Bregenz

BH Dornbirn

BH Feldkirch

Vorarlberg

2000

0

0

0

0

0

2001

0

0

0

0

0

2002

0

0

1

2

3

2003

1

0

0

1

2

2004

2

0

0

0

2

Gesamt

3

0

1

3

7

 

Wien:

2000:         Legionellenerkrankungen waren noch nicht meldepflichtig

2001:           3 Erkrankungen

2002:         17 Erkrankungen

2003:         12 Erkrankungen

2004:         14 Erkrankungen

 

Frage 10:

Seitens der Nationalen Referenzzetrale für Legionella-Infektionen wurde dazu mitgeteilt, dass Infektionsquellen größtenteils Warmwasserversorgungsanlagen, vor allem von Hotels und Krankenhäusern, waren.

Ausgestellte Whirl-Pools bei der Energiesparmesse in Wels 2004 verursachten 5 Fälle.

Offene (nasse) Kühltürme könnten auch in Österreich als Infektionsquelle eine Rolle spielen, aber diese Fälle „verstecken“ sich in der Gruppe „unbekannt“.

 

 

Infektionsquellen

 

 

gesamt

 

Krankenhaus

  davon Transplant.Pat.

                       61

10

17 %

 

 

 

Reiseassoz.

110

30 %

  davon im Ausland

95

 

  davon in Österreich

15

 

 

 

 

Andere

24

7 %

  davon Haushalt

1

 

  davon Pensionistenheim

2

 

  davon Arbeitsplatz

5

 

  davon Öffentliches Bad

8

 

  davon Gefängnis

3

 

  davon ausgestelle Whirlpools

5

 

 

 

 

Unbekannt

168

46%

 

 

 

gesamt

363

 

 

Tabelle: Infektionsquellen im Zusammenhang mit den 1995 – 2004 in Österreich gemeldeten Legionella - Infektionen

 

Burgenland:

In Frühstückspension im Bezirk Eisenstadt/Umgebung 2004.

Im Hotel Bezirk Oberwart (2002) und ein anderes Hotel im Bezirk Oberwart (2004).

Ein Identitätsnachweis erfolgte allerdings nirgends.

 

Kärnten:

BH Feldkirchen                Leermeldung

                   BH Hermagor                 Leermeldung

                   BH Klagenfurt-Land         Leermeldung

                   BH St. Veit/Glan              Leermeldung

                   BH Villach-Land               Nicht eruierbar

                   BH Spittal/Drau               Leermeldung

                   BH Völkermarkt              Leermeldung

                   BH Wolfsberg                  Leermeldung

                   Magistrat Klagenfurt        Zu geringe Temperatur bei

                                                       Duschanlagen im Campingplatzbereich

                   Magistrat Villach              Leermeldung

 

 

Niederösterreich:

 

Gründe

Wo? - Anlagenbeschreibung

BH Tulln Kein Zusammenhang mit öffentlichen Badern

Kein Zusammenhang mit öffentlichen Bädern- eindeutige Ursache konnte nicht eruiert werden

BH Mödling

Zwei Infektionen im Ausland

Eine Infektion in Privathaushalt(Therme Wasserleitung)

BH Korneuburg

2002 .nach Besuch einer Whirlpoolausstellung -Ausstellung war bereits geschlossen, daher keine Überprüfung mehr möglich

2004:nicht ausreichende Erwärmung im eigenen Warmwasserspeicher(fraglich)

BH Neunkirchen

1.Patient erkrankte beim Duschen am Campingplatz im Strandbad Klagenfurt

2. Patient erkrankte vermutlich beim Duschen in einer Hoteldusche während eines Toskanaurlaubs

 

Oberösterreich (unter Punkt 9 in der Beilage):

BH Perg:

Die Legionellen wurden in den Duschanlagen einer Sauna im Hallenbad nachgewiesen. Allerdings war die Kontamination so gering, dass laut Gutachten der Amtssachverständigen für Hygiene keine Gesundheitsgefährdung für die Saunagäste gegeben war.

 

Eine mögliche Ursache für das Auftreten der Legionellen könnte die Zirkulation des Wassers im abgekühlten Zustand durch sehr lange Rohrleitungen gewesen sein. Es besteht hier eine zentral angeordnete Boileranlage, in welcher das Wasser beständig in einem Temperaturbereich zwischen 65° und 70° C gehalten wird. In weiterer Folge gelangt das Wasser zu einem zentralen Mischventil, in welchem es auf ca. 45° C abgekühlt wird (Verbrühschutz). Von dort wird das Warmwasser über lange Zirkulationsleitungen den einzelnen Verbraucherstellen zugeführt, sodass eine monatliche thermische Desinfektion des Warmwassersystems (70°C) durchgeführt werden kann.

 

Salzburg (in der Beilage unter Punkt 9 angeführt):

Zu geringe Temperatur in Warmwassersystemen –Trinkwasser, zB Zweitwohnsitz; lange Leitungsstrecken;

Behandlungsstuhl Zahnambulatorium;

Bei Beckenwasser: unzureichende Wartung.

 

Steiermark (in der Beilage unter Punkt 9 angeführt):

Gründe und Ort des Auftretens:

Von den 5 Fällen im Vorjahr gab es in 3 Fällen eine Assoziation zu Hotels bzw. Thermen im Ausland, ein Fall war nosokomial.

 

Die (scheinbare) Zunahme im letzten Jahr hat wahrscheinlich mit der vermehrten Aufmerksamkeit und der Verwendung eines Schnelltests in den Spitälern sowie der Labormeldepflicht zu tun.

 

Von der nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen wurde übrigens kürzlich zusammen mit dem BMGF eine Leitlinie für Beherbergungsbetriebe zur Minimierung des Legionella-Infektionsrisikos herausgegeben.

 

Tirol:

Im Zusammenhang mit nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen traten in keinem Tiroler Bezirk Legionellen auf.

 

Vorarlberg:

BH Bludenz:

Im Jahr 2003 erfolgte eine Meldung der Legionellenreferenzzentrale über die Erkrankung eines Urlaubsgastes während des Aufenthaltes im Bezirk Bludenz. Die Überprüfung des in Frage kommenden Hotels ergab einen Legionellenbefall des Warmwassersystems. Es erfolgte eine Sanierung durch Hochfahren der Betriebstemperatur.

 

Im Jahre 2004 kam es zu zwei Meldungen von Legionellen:

Ø      Erkrankung eines Bewohners des Bezirkes Bludenz während des Urlaubes in Lanzarote, Meldung durch das LKH Bludenz (schlussendlich als nicht gesicherter Fall)

Ø      Meldung der Legionellenreferenzzentrale über die Erkrankung eines Urlaubsgastes im Bezirk Bludenz. Bei der in Frage kommenden Pension wurde ein Legionellenbefall des Warmwassersystems erhoben und saniert  (Erhöhung der Betriebstemperatur).

 

BH Bregenz:

Es gab im Bezirk Bregenz in den 90er Jahren einen einzigen Legionellen-Erkrankungsfall, der dann zur technischen Sanierung eines Hallenbades geführt hat. Im gefragten Zeitraum 2000-2004 wurden der Bezirkshauptmannschaft Bregenz keine Legionellenfälle gemeldet.

 

BH Dornbirn:

Die Infektionsquelle konnte nicht eruiert werden. Eine Untersuchung des Warmwassers im Privathaus des Erkrankten konnte keine Legionellenbelastung nachweisen.

 

BH Feldkirch:

Es waren zweimal Duschanlagen in Hotels betroffen. In einem Fall konnte die Infektionsquelle nicht festgestellt werden.

 

Wien:

Die Gründe für das Auftreten von Legionellen-Fällen im Bundesland Wien waren Infektionen mit Legionellen, vor allem bei älteren Personen oder Menschen mit spezieller Anfälligkeit auf Grund anderer schwerer Krankheiten.

Ein Kausalzusammenhang hinsichtlich des vermuteten Ansteckungsortes konnte nicht nachgewiesen werden.

 

Frage 11:

Zu den nachfolgenden Daten ist anzumerken, dass die Informationen von der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen zur Verfügung gestellt wurden.

 

Alle Patient/inn/en hatten zum Teil schwere Pneumonien und waren hospitalisiert.

 

Zahlen der 1995-2004 gemeldeten Legionella-Infektionen in Österreich mit Anzahl der Todesfälle:

 

 

Jahr

Erkrankungsfälle

Inzidenz/
100.000/Jahr

männl.

weibl.

Todesfälle

1995

17

0,21

10

7

4

1996

20

0,25

11

9

6

1997

20

0,25

9

11

6

1998

28

0,35

19

9

6

1999

41

0,51

25

16

3

2000

37

0,46

25

12

10

2001

39

0,49

30

9

2

2002

51

0,63

37

14

6

2003

51

0,63

37

14

8

2004

59

0,72

44

15

8

total

363

 

247

116

59

 

Median 39

(min17; max 59)

10-Jahres Inzidenz: 0,45/

100.000

Geschlechts-

verteilung: 2,1:1

Letalität:

16,3 %

 

Tabelle: Zahlen der 1995-2004 gemeldeten Legionella-Infektionen in Österreich

 

Frage 12:

Abgesehen vom möglichen Auftreten von Legionellen in Duschanlagen ist die Wartung einer Badewasseraufbereitungsanlage von zentraler Bedeutung.

Werden Anlagen nicht vorschriftsmäßig gewartet (zB Filterspülungen nicht entsprechend durchgeführt) ist der Warmwasserbereich (erhöhte Chlorzehrung) besonders anfällig für vermehrtes Keimwachstum.

 

Ein Problem sind Whirlwannen und Whirlpools, welche immer wieder durch Pseudomonaden verkeimt sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.