3140/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 08.08.2005

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0102-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3302/J betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Österreich, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Interpellationsrecht gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG umfasst nicht Bewertungen, Schlussfolgerungen und Meinungen über derartige Zahlenwerke.

 

Ich verweise jedoch darauf, dass die „Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels (Klimastrategie 2008/2012)“, in deren Maßnahmenpaket auch der Bereich Energie enthalten ist, unter Federführung des zuständigen BMLFUW unter Heranziehung der Ergebnisse eines breiten öffentlichen Internet-Konsultationsprozesses, der vom 4.5.2005 bis 8.7.2005 stattgefunden und an dem sich auch mein Ressort beteiligt hat, evaluiert und anschließend einer Anpassung unterzogen wird. Deren Ergebnisse sollen bis Ende 2005 vorliegen.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 8 der Anfrage:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen stehen meinem Ressort jene Zahlen und Daten zur Verfügung, zu deren Erhebung und statistischen Auswertung die Energie-Control GmbH gemäß § 52 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998 idgF und der Verordnung über die Anordnung statistischer Erhebungen für den Bereich der Elektrizitätswirtschaft, BGBl. II Nr. 486/2001 befugt ist.

Die Energie-Control hat gemäß § 6 der genannten Verordnung Emissionskennzahlen von Wärmekraftwerken einmal in jedem 5. Jahr, beginnend mit dem Jahr 2003, zu erheben. Emissionskennzahlen vor dem Jahr 2003 stehen der Energie-Control GmbH nicht zur Verfügung.

 

Ich stütze mich daher auf den vom Umweltbundesamt publizierten National Inventory Report, welcher CO2-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2003 enthält:

·        Tabelle "Public Electricity and Heat Production (1)" enthält die Werte all jener Anlagen, die überwiegend in ein öffentliches Netz einspeisen, also Kraftwerke der Elektrizitätsunternehmen sowie Fernheizwerke,

·        Tabelle "Energy Industries (2)" erfasst über den oben genannten Sektor "Public Electricity and Heat Production" hinaus auch den Umwandlungsbereich, also die Förderung und Raffinierung von Erdöl, Erdgas und Kohle, und

·         Tabelle "Energy-Sector/Total (3)" umfasst den gesamten energetischen Einsatz von Brennstoffen, also neben "Energy Industries" auch die Eigenerzeugung in industriellen Anlagen.


Quelle: National Inventory Report 2005, Umweltbundesamt

 

Quelle: National Inventory Report 2005, Umweltbundesamt

 

Quelle: National Inventory Report 2005, Umweltbundesamt


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf Seite 21, rechte Spalte, letzter Absatz, 3. Satz des Energieberichtes 2003 der österreichischen Bundesregierung.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

·        Umweltbundesamt: European Pollutant Emission Register (EPER) – Eine Ab­schätzung möglicher Schwellenwert-Überschreitungen in Österreich (BE-197)

·        Umweltbundesamt: Bestandsaufnahme der Emissionen an Treibhausgasen in Österreich von 1990 bis 2002 - Berichterstattung gemäß Entscheidung des Rates 1999/296/EG (BE-234)

·        Umweltbundesamt: Austria’s National Inventory Report 2004 - Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change (BE­244)

·        Umweltbundesamt: Kyoto-Fortschrittsbericht Österreich 2004 (BE-245)

·        Umweltbundesamt: Emissionsfaktoren als Grundlage für die österreichische Luftschadstoff- Inventur – Stand 2003 (BE-254)

·        Umweltbundesamt: Emissionen Österreichischer Großfeuerungsanlagen 1990 2 2003 (BE-255)

·        Umweltbundesamt: Austria’s National Inventory Report 2005 - Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change (BE­268)

·        Umweltbundesamt: Kyoto-Fortschrittsbericht Österreich 1990 - 2003 (BE-270)

·        Umweltbundesamt: Luftschadstoff-Trends in Österreich 1980-2002 (DP-108)

·        Umweltbundesamt: Emissionstrends 1990 – 2003 (DP-120)

·        Umweltbundesamt: CO2 Emissionen von Anlagen und Branchen als fachliche Grundlage für den Emissionshandel

·        Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft: Nationaler Zuteilungsplan für Österreich gemäß § 11 EZG – Mitteilung von Aktualisierungen (19. August 2004)

·        Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft: Nationaler Zuteilungsplan für Österreich gemäß § 11 EZG – endgültig (31. März 2004)

·        Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Überwachung und Berichterstattung betreffend  Emissionen von Treibhausgasen (BGBl. II Nr. 458/2004)

·        Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundes­ministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Meldung von Schadstoffemissionsfrachten für die Erstellung eines Europäi­schen Schadstoffemissionsregisters (EPER-V), BGBl. II Nr. 300/2002

·        Energie-Control: Die Emissionshandelsrichtlinie

·        Richtlinien für das österreichische JI/CDM-Programm auf Grund §§ 13 und 43 UFG, BGBl. Nr.185/1993 idgF

·        Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels (Klimastrategie 2008/2012)

·        Energiebericht 2003 der österreichischen Bundesregierung

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Eine direkte, physikalische Zuordnung des in österreichischen Kraftwerken durch Kohleverbrennung erzeugten Stromes zu konkreten Käufern ist nicht möglich, weil die in allen Kraftwerkstypen erzeugte Elektrizität in das öffentliche Netz eingespeist und von dort zur Belieferung der Verbraucher wieder entnommen wird.

Aufgrund der von den Unternehmen veröffentlichten  Daten zur Stromkennzeichnung gem. § 45 ElWOG ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der in Kohle­kraftwerken produzierten elektrischen Energie an Vertriebsunternehmen in Öster­reich und in weiterer Folge an den österreichischen Endverbraucher verkauft wird.

Im Rahmen der Stromkennzeichnung gem. § 45 ElWOG werden dem Kunden diese Informationen über den Händlermix zur Verfügung gestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Voranzustellen ist, dass vom österreichischen Umweltbundesamt keine anlagenspezifischen CO2-Daten für die Zeit vor dem Jahr 2003 publiziert wurden. Die österreichischen Industriebetriebe waren im Jahr 2003 aufgrund der Verordnung über die Meldung von Schadstoffemissionsfrachten für die Erstellung eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER-V), BGBl. II Nr. 300/2002, verpflichtet, ihre Schadstoffemissionen zu melden. Die gemeldeten und von den Behörden geprüften Daten werden vom Umweltbundesamt in der EPER-Datenbank gesammelt.

Auf Basis der EPER-Datenbank können neben der Angabe der Engpassleistung in unten stehender Tabelle folgende CO2-Emissionen für das Jahr 2003 angegeben werden:

 

(*) gesamter Standort EPL = Engpassleistung (Quelle: EPER-Datenbank, Umweltbundesamt)

 

Im Folgenden sind die Inbetriebnahmen dieser Kraftwerke angeführt. Die Schlie­ßungspläne unterliegen der wirtschaftlichen Gestion der einzelnen Unternehmen.

·        St. Andrä (Inbetriebnahmejahr 1959, ab 2005 Stillstandskonservierung)

·        Dürnrohr ATP (Inbetriebnahmejahr 1986)

·        Dürnrohr EVN (Inbetriebnahmejahr 1987)

·        Mellach (Inbetriebnahmejahr 1986)

·        Riedersbach (Inbetriebnahmejahr 1969)

·        VÖEST Linz (Inbetriebnahmejahr 1940; Schließung 2002)

·        Voitsberg (Inbetriebnahmejahr 1983)

 

In nachfolgender Tabelle findet sich die insgesamt in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge in zusammengefasster Form:

Quelle: E-Control

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Laut Auskunft des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen werden derzeit keine Pla­nungsvorhaben hinsichtlich der Errichtung bzw. Schaffung neuer Kapazitäten zur Kohleverstromung in Österreich verfolgt.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 405/2003 des Rates vom 27. Februar 2003 über eine gemeinschaftliche Überwachung der Einfuhren von Steinkohle mit Ursprung in Dritt­ländern wurde ein gemeinschaftliches Verfahren zur Überwachung der Richtpreise für Importkohle zur Verstromung und für die Stahlindustrie geschaffen. Bei diesem Verfahren sind die Mitgliedstaaten gegenüber der Europäi­schen Union verpflichtet, regelmäßig Informationen über die Kosten und Qualität der importierten Kohle aus Drittländern zur Verfügung zu stellen. Meinem Ressort wer­den deshalb nur die eingeführten Tonnen, der untere Heizwert und der durchschnitt­liche Importpreis gemeldet.

Andere Daten und detaillierte Angaben zu den langfristigen Lieferverträgen für Koh­leimporte nach Österreich liegen, auf Grund des privatrechtlichen Charakters solcher Vertragswerke, mir nicht vor.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Abgesehen von abstrakten mathematischen Kalkulationen ist festzuhalten, dass die in der Frage angenommene vollständige Substitution laut Expertenmeinun­gen zu einer Verdoppelung des derzeitigen Erdgaseinsatzes zur Stromerzeu­gung führen würde. Ein Transport dieser zusätzlichen Mengen ist im bestehenden österreichischen Erdgasnetz aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Unberührt davon bleibt auch die Frage der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit der Umrüstung bestehender Verstromungsanlagen.

 

 

Antwort zu den Punkten 16 bis 20 der Anfrage:

 

Wie bereits in der Beantwortung von Frage 1. ausgeführt, wird die „Strategie Öster­reichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels (Klimastrategie 2008/2012)“, in deren Maß­nahmenpaket auch der Bereich Energie enthalten ist, unter Federführung des zu­ständigen BMLFUW unter Heranziehung der Ergebnisse eines breiten öffentlichen Internet-Konsultationsprozesses, der vom 4. 5. 2005 bis 8.7.2005 - auch unter Betei­ligung meines Ressorts - stattgefunden hat, evaluiert und anschließend einer An­passung unterzogen. Im Rahmen des Anpassungsprozesses wird auch die Thematik der Kohleverstromung behandelt werden.


Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Soweit mit dieser Frage energiepolitische Maßnahmen angesprochen werden, geht aus dem Energiebericht 2003 hervor, dass mit dem Ökostromge­setz ab 1.1.2003 eine effiziente Fördergrundlage zur Unterstützung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern im Bereich der Stromerzeugung sowie des Einsatzes der Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen wurde. In Sonderfällen kann auch aus der Umweltförderung im Inland eine Unterstützung für Ökostromanlagen mit technolo­gisch innovativen Lösungen gewährt werden, sofern keine Förderung über das Öko­stromgesetz erfolgt.

Weiters wurde mit Anfang 2004 die Besteuerung von fossilen Energieträgern angehoben bzw. die Besteuerung der Kohle eingeführt und damit eine relative Besserstellung für erneuerbare Energieträger geschaffen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch an den Nationalen Zuteilungsplan für Österreich gemäß § 11 des Emissionszertifikategesetzes zu erinnern, in dem über den „Poten­zialfaktor“ (siehe Seite 40 ff, Kapitel 8.5 der Nationalen Zuteilungsplanes) eine nach steigender CO2-Intensität der ein­gesetzten Energieträger abgestufte Benachteiligung der Anlagen bei der Zertifikats­zuteilung erfolgt.

 

 

Antwort zu den Punkten 22 und 25 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesminis­ters für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

 

Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Fi­nanzen.