3141/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.08.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 08.08.2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0104-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3310/J betreffend energiepolitische Schwerpunkte unter österreichischer EU-Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Hinsichtlich
folgender Prioritäten wurde mit Finnland, das am 1. Juli 2006 den Vorsitz
von Österreich übernehmen wird, Einigung erzielt:
·
Erhöhung der Energieeffizienz
·
Förderung von erneuerbaren Energien
·
Erhöhung der Funktionstüchtigkeit des Energiebinnenmarktes
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
·
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im
Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 96/391/EG und Nr.
1229/2003/EG -
Rechtsgrundlage: Art 156 EGV (Kodezision):
Eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt liegt bereits
vor. Es gilt als wahrscheinlich, dass eine Einigung mit dem Europäischen
Parlament in zweiter Lesung gelingt; nach bisher vorliegender Information
strebt der aktuelle Vorsitz, Großbritannien, keine prioritäre Behandlung in
Rede stehenden Rechtsaktes an, dessen abschließende Behandlung könnte daher in
die Zeit des österreichischen Vorsitzes fallen.
Österreichische Position:
Österreich stimmt dem Entwurf in der Fassung der politischen Einigung
zu.
Aufgrund der Verwirklichung eines offenen und wettbewerbsintensiven
Energiebinnenmarktes ergibt sich die Notwendigkeit, die erforderliche
Infrastruktur im Bereich der Energienetze EU-weit auszubauen. Das Europäische
Parlament und der Rat haben daher Leitlinien für die Transeuropäischen Netze im
Energiebereich erlassen und Vorhaben für Elektrizitäts- und Erdgasleitungen von
gemeinsamem europäischem Interesse definiert. Auf Grund der Erweiterung ergibt
sich die Notwendigkeit zur Anpassung dieser Leitlinien für die
Transeuropäischen Netze, wobei insbesondere die Lage der neuen Mitgliedstaaten
zu berücksichtigen und die Finanzierung von Vorhaben vorzusehen ist, die für
die Union von gemeinsamem Interesse sind. Im Vorschlag für neue Leitlinien sind
Projekte von europäischem Interesse enthalten, deren Realisierung einen
wesentlichen Beitrag für ein gut funktionierendes und entsprechend
strukturiertes Netzwerk im Energiebereich leisten und sowohl zur
Versorgungssicherheit ganz Europas als auch zur weiteren Entwicklung des
europäischen Binnenmarktes beitragen wird.
·
Bericht der Kommission gem. Art. 8 der Richtlinie 2001/77/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt:
Auf Grundlage einschlägiger Berichte der Mitgliedstaaten legt die
Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31.
Dezember 2005 einen zusammenfassenden Bericht über die Durchführung der
genannten Richtlinie vor. In diesem Bericht werden die Fortschritte bei der
Berücksichtigung externer Kosten von aus nicht erneuerbaren Energiequellen
erzeugtem Strom und die Auswirkungen öffentlicher Unterstützung für die
Stromerzeugung dargelegt sowie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die in der
Richtlinie festgesetzten nationalen Richtziele zu erreichen, das globale
Richtziel und die etwaige Ungleichbehandlung verschiedener Energiequellen
berücksichtigt.
Österreichische Position:
Dieser Bericht wird eine entscheidende Grundlage für die weiteren
Bemühungen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
innerhalb der Gemeinschaft darstellen. Aus österreichischer Sicht soll eine
Fokussierung auf effiziente und kostengünstige Ökostromanlagen angestrebt
werden, um Ökostromanlagen sukzessive an die Marktreife heranzuführen.
·
Bericht der Europäischen Kommission gem. Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie
2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über
gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 96/92/EG; Bericht der Europäischen Kommission gem. Art. 31 Abs. 3
der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur
Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG; Sektorelle Untersuchung des Wettbewerbs am
Strom- und Gasbinnenmarkt:
Die in den erwähnten Richtlinien vorgesehenen Berichte, die eine
detaillierte Darstellung der Fortschritte bei der Schaffung des Elektrizitäts-
und Erdgasbinnenmarktes beinhalten sollen, sind dem Europäischen Parlament und
dem Rat spätestens am 1. Jänner 2006 von der Europäischen Kommission
vorzulegen.
Österreichische Position:
Diese Review-Reports werden zu einer weit reichenden Diskussion über die
Zukunft des Energiebinnenmarktes sowie allfällig notwendiger Maßnahmen führen.
In diesem Zusammenhang wäre die Integration der Großhandelsmärkte innerhalb der
EU zu verbessern. Diesbezüglich ist die weitere Entwicklung hin zu
funktionierenden, größeren regionalen Märkten zu forcieren. Netzengpässe,
unterschiedliche Marktmodelle und unzureichende Transparenz verhindern noch teilweise
einen europaweit optimierten Einsatz der Kraftwerke. Ein notwendiger
Schwerpunkt ist daher eine weitere Koordination über nationale Grenzen hinweg,
um als ersten Schritt regionale Energiemärkte zu errichten. Dabei kommt dem
Thema Transparenz eine besondere Bedeutung zu. Es wäre daher zu begrüßen, wenn
die Kommission Vorschläge zu allgemeinen Transparenzverpflichtungen der
Marktteilnehmer im Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt weiterentwickelte.
·
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, KOM(2003)739 endg. -
Rechtsgrundlage: Art 175 Abs 1 EGV (Kodezision):
Eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt liegt bereits
vor. Eine Einigung mit dem Europäischen Parlament (EP) in zweiter Lesung noch
unter britischem Vorsitz wird angestrebt, bis dato liegen aber die Positionen
von Kommission und EP einerseits und Rat andererseits weit auseinander; die
Behandlung dieses Rechtsaktes könnte daher in die österreichische Vorsitzzeit
fallen.
Österreichische Position:
Österreich begrüßt die politische Einigung, da mit dieser die
gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen durch sinnvolle Maßnahmen im Bereich
Energieeffizienz und Marktentwicklung verbessert werden. Eine rasche
Verabschiedung der Richtlinie wäre anzustreben.
·
Aktionsplan zur Biomasse:
Die Vorlage des Aktionsplans ist für das letzte Quartal 2005
angekündigt.
Der Biomasse-Aktions-Plan (BAP) der Europäischen Kommission soll dazu
beitragen, dass die zur Erreichung des für die EU definierten Globalziels einer
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch von
derzeit rund 6 % auf 12 % bis 2010 benötigten Biomassemengen tatsächlich
mobilisiert werden. Der BAP ist als Kommunikation an das Europäische Parlament
und an den Europäischen Rat vorgesehen und soll Empfehlungen von Maßnahmen zur
Erhöhung der energetischen Biomassenutzung in der Europäischen Union enthalten.
Österreichische Position:
Der Forcierung des Einsatzes von Biomasse wird seitens Österreichs
höchste Bedeutung zugemessen. Dies findet seinen Niederschlag insbesondere auch
darin, dass das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel, bis zum Jahre 2010 den
Biomasseeinsatz um 75 % zu erhöhen, auch im Energiebericht als strategischer
Schwerpunkt explizit verankert ist. Daher wäre der Aktionsplan, sofern dessen
Vorlage zeitgerecht noch im Jahre 2005 erfolgt, unter österreichischem Vorsitz
entschieden voranzutreiben, anderenfalls wäre auf dessen eheste Präsentation zu
drängen.
·
Mitteilung der Kommission betreffend die Systeme zur Förderung
erneuerbarer Energien:
Die Kommission legt im Oktober 2005 gemäß Art. 4 der Richtlinie
2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung
und dem parallelen Bestehen der unterschiedlichen Mechanismen vor.
In dem Bericht wird der Erfolg einschließlich der Kostenwirksamkeit der
Regelungen zur Förderung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren
Energiequellen in Übereinstimmung mit den nationalen Richtzielen bewertet
werden. Gegebenenfalls wird damit auch ein Vorschlag zur Schaffung eines
gemeinschaftlichen Rahmens für Regelungen zur Förderung von Strom aus
erneuerbaren
Energiequellen vorgelegt.
Österreichische Position:
Österreich hat in Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie mit dem
Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 ein erfolgreiches Fördersystem
installiert. Mit der auf dem Ökostromgesetz beruhenden Ökostromverordnung,
BGBl. II Nr. 508/2002 wurden Einspeisetarife für die einzelnen Ökostromanlagen,
welche für einen Zeitraum von 13 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlagen gelten,
festgesetzt. Die dafür erforderlichen Fördermittel werden über zwei Schienen
aufgebracht. Einerseits haben Endverbraucher elektrischer Energie einen
bundeseinheitlichen Förderbeitrag zu leisten, welcher jährlich durch Verordnung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit festgesetzt wird. Andererseits
sind die Stromhändler verpflichtet, den ihnen von den
Ökobilanzgruppenverantwortlichen zugewiesenen Ökostrom zu einem fixen
Verrechnungspreis in Höhe von 4,5 Cent/kWh zu kaufen.
Das österreichische System zur Förderung der erneuerbaren Energien hat
beträchtliche Investitionsanreize ausgelöst:
So stieg die Leistung der Windkraftanlagen seit dem Inkrafttreten des
Ökostromgesetzes am 1.1.2003 und dem ersten Quartal 2005 von 200 MW auf über
800 MW, jene der Biomasseanlagen von 80 MW auf 380 MW und jene der Biogasanlagen
von 15 MW auf 70 MW. Mit den übrigen Ökostromanlagen, das sind Deponie- und
Klärgas-, Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie Anlagen, die mit flüssiger
Biomasse betrieben werden, beträgt die Leistung aller österreichischen
Ökostromanlagen derzeit rund 1.400 MW.
Freilich ist das Fördersystem nach den nunmehrigen Erfahrungswerten den
wirtschaftspolitischen und netztechnischen Erfordernissen gemäß permanent
zu evaluieren und
weiterzuentwickeln. Es ist davon auszugehen, dass im Bericht der EK die
verschiedenen Modelle zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen, nämlich Fördermechanismen auf Basis von Einspeisetarifen oder
ein Zertifikatesystem oder ein Ausschreibungsverfahren - letzteres kann auch in
Kombination mit Einspeisetarifen erfolgen - präsentiert, einander gegenüber
gestellt und bewertet werden. Im Sinne der Zielsetzungen des österreichischen
Ökostrom-Regimes - Erhöhung der Ökostromerzeugung, aber auch effizienter
Einsatz der Fördermittel und Heranführung von Ökostromanlagen an die Marktreife
- wäre daher dieser Bericht einer gründlichen Behandlung zuzuführen, um die
gesamtvolkswirtschaftliche Effizienz eines Fördersystems sicherzustellen.
·
Grünbuch der Europäischen Kommission über Energieeffizienz oder „Weniger
ist mehr“, KOM(2005) 265 endg.:
Das Grünbuch zur Energieeffizienz wurde von der Kommission Ende Juni
2005 vorgelegt.
Für die Erarbeitung einer koordinierten österreichischen Position zu
diesem Grünbuch wurde von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit dieses im Juli mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis Ende August 2005
breit versendet.
Österreichische Position:
Die österreichische Bundesregierung hat mit der am 30. April 2002
beschlossenen "Österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung"
formell dokumentiert und bekräftigt, alle Bereiche des politischen Handelns auf
die "nachhaltige Entwicklung" auszurichten. Diesem Leitgrundsatz im
Energiebereich trägt vor allem die Senkung der Nachfrage nach Energie im Wege
der sinnvollen Nutzung der Energieträger und der Verbesserung der Effizienz
ihres Einsatzes Rechnung. Durch diese schon sehr frühzeitig vorgenommene
Ausrichtung der österreichischen Energiepolitik ist es im Laufe der vergangenen
Jahrzehnte gelungen, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern, sodass
Österreich zu jenen Staaten zählt, die - gemessen an der Wirtschaftsleistung -
Energie besonders sparsam nutzen.
Da die Erhöhung der Energieeffizienz einen für Österreich zentralen
Punkt darstellt, wäre je nach dem unter dem britischen Vorsitz erzielten
Arbeitsfortschritt die Diskussion von Österreich voranzutreiben.
·
Grünbuch der Europäischen Kommission zur Versorgungssicherheit:
Im Zusammenhang auch mit den Energiebeziehungen der EU zu Drittstaaten
steht ein von der EK noch 2005 zur Vorlage beabsichtigtes Grünbuch zur
Versorgungssicherheit, das thematisch offensichtlich an das Grünbuch des Jahres
2000 anschließen könnte. Noch mehr als bisher ist zu erwarten, dass die EK
dabei den versorgungspolitischen Aspekten im Energiesektor im gesamteuropäischen
Kontext Augenmerk widmen wird; hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit den
schon bisher wichtigsten Lieferländern, wie etwa Russland und Naher Osten.
Österreichische Position:
Die Vorgangsweise des britischen Vorsitzes ist noch nicht klar. Die
Versorgungssicherheit im Energiebereich bildet zweifellos ein zentrales Thema
im EU-Kontext, naturgemäß auch für Österreich. Je nach Stand der Angelegenheit
bei Übernahme des EU-Vorsitzes durch Österreich wäre daher der Bereich mit
großer Sorgfalt aufzugreifen und weiterzuführen.
·
Energiegemeinschaft Südosteuropa:
Die thematische Schwerpunktsetzung im Bereiche der auswärtigen
Energiebeziehungen ist abhängig von dem unter britischem Vorsitz erzielten
Fortschritt und lässt sich im Augenblick noch nicht konkretisieren. Besonders
hinzuweisen ist aber auf den Umstand, dass Österreich anlässlich der
Ministerkonferenz der
Energiegemeinschaft Südosteuropa vom 13.12.2004, die unter meiner Leitung
stand, sowohl den interimistischen als auch den permanenten Sitz des
Sekretariates dieser Gemeinschaft zugesprochen bekommen hat. Das
interimistische Sekretariat hat bereits seine Tätigkeit aufgenommen, seine
Überführung in ein endgültiges Regime erfordert einen völkerrechtlichen
Vertrag, der bereits ausverhandelt ist und im Jahre 2006 in Kraft treten soll.
Damit ist in Wien nach der OPEC, der Internationalen Atomenergiebehörde und der
Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership (REEEP) eine vierte wichtige
internationale Energieinstitution angesiedelt. Das erwähnte internationale
Abkommen soll noch unter britischem Vorsitz unterzeichnet werden.
Österreichische Position:
Die Angelegenheit wäre vom österreichischen Vorsitz in den Umständen
entsprechenden Weise voranzutreiben.
·
Nationaler Zuteilungsplan für den Emissionshandel (NAP 2):
Im ersten Halbjahr 2006 soll der NAP 2 vor allem für die Periode 2008
bis 2012 die Emissionsbegrenzungen für Industrie und Energiewirtschaft
festlegen.
Österreichische Position:
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit wird analog zu den Verhandlungen hinsichtlich des NAP 1 darauf
achten, dass die Festsetzung der Emissionsmengen unter Berücksichtigung der
wettbewerbs- und standortpolitischen Erfordernisse erfolgt.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Solche werden in Österreich nicht stattfinden.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Bei der Konferenz "Energy Paths - Horizon 2050", die unter
Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
voraussichtlich am 16. März 2006 im Palais Auersperg in Wien stattfinden wird,
sollen Optionen aufgezeigt und diskutiert werden, die für eine nachhaltige
Energieversorgung im genannten Zeithorizont zur Verfügung stehen, wobei der
Fokus auf den notwendigen technologischen Weichenstellungen liegt.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Vorauszuschicken ist, dass mein Ressort für die EU-Präsidentschaft keine zusätzlichen Mittel zugewiesen bekommen hat und daher verhalten ist, allfällige zusätzliche Kosten selbst durch entsprechende Einsparungen zu bedecken.
Im Zusammenhang mit der Vorsitztätigkeit ist mit einem verstärkten
Dienstreiseaufkommen zu rechnen. Darüber hinaus fallen für die Vorbereitung und
Durchführung der in der Antwort zu Punkt 4 genannten Konferenz durch eine
beauftragte externe Stelle für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Kosten in der Höhe von € 50.000,- an, wobei seitens des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie ein gleich hoher Betrag geleistet
werden wird.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Keine.