3141/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 08.08.2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0104-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3310/J betreffend energiepolitische Schwerpunkte unter österreichischer EU-Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Hinsichtlich folgender Prioritäten wurde mit Finnland, das am 1. Juli 2006 den Vorsitz von Österreich übernehmen wird, Einigung erzielt:

·        Erhöhung der Energieeffizienz

·        Förderung von erneuerbaren Energien

·        Erhöhung der Funktionstüchtigkeit des Energiebinnenmarktes

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

·        Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 96/391/EG und Nr. 1229/2003/EG -     Rechtsgrundlage: Art 156 EGV (Kodezision):

Eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt liegt bereits vor. Es gilt als wahrscheinlich, dass eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in zweiter Lesung gelingt; nach bisher vorliegender Information strebt der aktuelle Vorsitz, Großbritannien, keine prioritäre Behandlung in Rede stehenden Rechtsaktes an, dessen abschließende Behandlung könnte daher in die Zeit des österreichischen Vorsitzes fallen.

 

Österreichische Position:

Österreich stimmt dem Entwurf in der Fassung der politischen Einigung zu.

Aufgrund der Verwirklichung eines offenen und wettbewerbsintensiven Energiebinnenmarktes ergibt sich die Notwendigkeit, die erforderliche Infrastruktur im Bereich der Energienetze EU-weit auszubauen. Das Europäische Parlament und der Rat haben daher Leitlinien für die Transeuropäischen Netze im Energiebereich erlassen und Vorhaben für Elektrizitäts- und Erdgasleitungen von gemeinsamem europäischem Interesse definiert. Auf Grund der Erweiterung ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung dieser Leitlinien für die Transeuropäischen Netze, wobei insbesondere die Lage der neuen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und die Finanzierung von Vorhaben vorzusehen ist, die für die Union von gemeinsamem Interesse sind. Im Vorschlag für neue Leitlinien sind Projekte von europäischem Interesse enthalten, deren Realisierung einen wesentlichen Beitrag für ein gut funktionierendes und entsprechend strukturiertes Netzwerk im Energiebereich leisten und sowohl zur Versorgungssicherheit ganz Europas als auch zur weiteren Entwicklung des europäischen Binnenmarktes beitragen wird.

 

·        Bericht der Kommission gem. Art. 8 der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt:

Auf Grundlage einschlägiger Berichte der Mitgliedstaaten legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2005 einen zusammenfassenden Bericht über die Durchführung der genannten Richtlinie vor. In diesem Bericht werden die Fortschritte bei der Berücksichtigung externer Kosten von aus nicht erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom und die Auswirkungen öffentlicher Unterstützung für die Stromerzeugung dargelegt sowie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die in der Richtlinie festgesetzten nationalen Richtziele zu erreichen, das globale Richtziel und die etwaige Ungleichbehandlung verschiedener Energiequellen berücksichtigt.

 

Österreichische Position:

Dieser Bericht wird eine entscheidende Grundlage für die weiteren Bemühungen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb der Gemeinschaft darstellen. Aus österreichischer Sicht soll eine Fokussierung auf effiziente und kostengünstige Ökostromanlagen angestrebt werden, um Ökostromanlagen sukzessive an die Marktreife heranzuführen.

 

·        Bericht der Europäischen Kommission gem. Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; Bericht der Europäischen Kommission gem. Art. 31 Abs. 3 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG; Sektorelle Untersuchung des Wettbewerbs am Strom- und Gasbinnenmarkt:

Die in den erwähnten Richtlinien vorgesehenen Berichte, die eine detaillierte Darstellung der Fortschritte bei der Schaffung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes beinhalten sollen, sind dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 1. Jänner 2006 von der Europäischen Kommission vorzulegen.

 

Österreichische Position:

Diese Review-Reports werden zu einer weit reichenden Diskussion über die Zukunft des Energiebinnenmarktes sowie allfällig notwendiger Maßnahmen führen. In diesem Zusammenhang wäre die Integration der Großhandelsmärkte innerhalb der EU zu verbessern. Diesbezüglich ist die weitere Entwicklung hin zu funktionierenden, größeren regionalen Märkten zu forcieren. Netzengpässe, unterschiedliche Marktmodelle und unzureichende Transparenz verhindern noch teilweise einen europaweit optimierten Einsatz der Kraftwerke. Ein notwendiger Schwerpunkt ist daher eine weitere Koordination über nationale Grenzen hinweg, um als ersten Schritt regionale Energiemärkte zu errichten. Dabei kommt dem Thema Transparenz eine besondere Bedeutung zu. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die Kommission Vorschläge zu allgemeinen Transparenzverpflichtungen der Marktteilnehmer im Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt weiterentwickelte.

 

·        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, KOM(2003)739 endg. - Rechtsgrundlage: Art 175 Abs 1 EGV (Kodezision):

Eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt liegt bereits vor. Eine Einigung mit dem Europäischen Parlament (EP) in zweiter Lesung noch unter britischem Vorsitz wird angestrebt, bis dato liegen aber die Positionen von Kommission und EP einerseits und Rat andererseits weit auseinander; die Behandlung dieses Rechtsaktes könnte daher in die österreichische Vorsitzzeit fallen.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die politische Einigung, da mit dieser die gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen durch sinnvolle Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Marktentwicklung verbessert werden. Eine rasche Verabschiedung der Richtlinie wäre anzustreben.

 

·        Aktionsplan zur Biomasse:

Die Vorlage des Aktionsplans ist für das letzte Quartal 2005 angekündigt.

Der Biomasse-Aktions-Plan (BAP) der Europäischen Kommission soll dazu beitragen, dass die zur Erreichung des für die EU definierten Globalziels einer Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch von derzeit rund 6 % auf 12 % bis 2010 benötigten Biomassemengen tatsächlich mobilisiert werden. Der BAP ist als Kommunikation an das Europäische Parlament und an den Europäischen Rat vorgesehen und soll Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der energetischen Biomassenutzung in der Europäischen Union enthalten.

 

 

Österreichische Position:

Der Forcierung des Einsatzes von Biomasse wird seitens Österreichs höchste Bedeutung zugemessen. Dies findet seinen Niederschlag insbesondere auch darin, dass das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel, bis zum Jahre 2010 den Biomasseeinsatz um 75 % zu erhöhen, auch im Energiebericht als strategischer Schwerpunkt explizit verankert ist. Daher wäre der Aktionsplan, sofern dessen Vorlage zeitgerecht noch im Jahre 2005 erfolgt, unter österreichischem Vorsitz entschieden voranzutreiben, anderenfalls wäre auf dessen eheste Präsentation zu drängen.

 

·        Mitteilung der Kommission betreffend die Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien:

Die Kommission legt im Oktober 2005 gemäß Art. 4 der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung und dem parallelen Bestehen der unterschiedlichen Mechanismen vor.

In dem Bericht wird der Erfolg einschließlich der Kostenwirksamkeit der Regelungen zur Förderung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Übereinstimmung mit den nationalen Richtzielen bewertet werden. Gegebenenfalls wird damit auch ein Vorschlag zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Rahmens für Regelungen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren
Energiequellen vorgelegt.

 

Österreichische Position:

Österreich hat in Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie mit dem Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 ein erfolgreiches Fördersystem installiert. Mit der auf dem Ökostromgesetz beruhenden Ökostromverordnung, BGBl. II Nr. 508/2002 wurden Einspeisetarife für die einzelnen Ökostromanlagen, welche für einen Zeitraum von 13 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlagen gelten, festgesetzt. Die dafür erforderlichen Fördermittel werden über zwei Schienen aufgebracht. Einerseits haben Endverbraucher elektrischer Energie einen bundeseinheitlichen Förderbeitrag zu leisten, welcher jährlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit festgesetzt wird. Andererseits sind die Stromhändler verpflichtet, den ihnen von den Ökobilanzgruppenverantwortlichen zugewiesenen Ökostrom zu einem fixen Verrechnungspreis in Höhe von 4,5 Cent/kWh zu kaufen.

Das österreichische System zur Förderung der erneuerbaren Energien hat beträchtliche Investitionsanreize ausgelöst:

So stieg die Leistung der Windkraftanlagen seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes am 1.1.2003 und dem ersten Quartal 2005 von 200 MW auf über 800 MW, jene der Biomasseanlagen von 80 MW auf 380 MW und jene der Biogasanlagen von 15 MW auf 70 MW. Mit den übrigen Ökostromanlagen, das sind Deponie- und Klärgas-, Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie Anlagen, die mit flüssiger Biomasse betrieben werden, beträgt die Leistung aller österreichischen Ökostromanlagen derzeit rund 1.400 MW.

Freilich ist das Fördersystem nach den nunmehrigen Erfahrungswerten den wirtschaftspolitischen und netztechnischen Erfordernissen gemäß permanent zu    evaluieren und weiterzuentwickeln. Es ist davon auszugehen, dass im Bericht der EK die verschiedenen Modelle zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, nämlich Fördermechanismen auf Basis von Einspeisetarifen oder ein Zertifikatesystem oder ein Ausschreibungsverfahren - letzteres kann auch in Kombination mit Einspeisetarifen erfolgen - präsentiert, einander gegenüber gestellt und bewertet werden. Im Sinne der Zielsetzungen des österreichischen Ökostrom-Regimes - Erhöhung der Ökostromerzeugung, aber auch effizienter Einsatz der Fördermittel und Heranführung von Ökostromanlagen an die Marktreife - wäre daher dieser Bericht einer gründlichen Behandlung zuzuführen, um die gesamtvolkswirtschaftliche Effizienz eines Fördersystems sicherzustellen.

 

·        Grünbuch der Europäischen Kommission über Energieeffizienz oder „Weniger ist mehr“, KOM(2005) 265 endg.:

Das Grünbuch zur Energieeffizienz wurde von der Kommission Ende Juni 2005 vorgelegt.

Für die Erarbeitung einer koordinierten österreichischen Position zu diesem Grünbuch wurde von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dieses im Juli mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis Ende August 2005 breit versendet.

 

Österreichische Position:

Die österreichische Bundesregierung hat mit der am 30. April 2002 beschlossenen "Österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung" formell dokumentiert und bekräftigt, alle Bereiche des politischen Handelns auf die "nachhaltige Entwicklung" auszurichten. Diesem Leitgrundsatz im Energiebereich trägt vor allem die Senkung der Nachfrage nach Energie im Wege der sinnvollen Nutzung der Energieträger und der Verbesserung der Effizienz ihres Einsatzes Rechnung. Durch diese schon sehr frühzeitig vorgenommene Ausrichtung der österreichischen Energiepolitik ist es im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gelungen, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern, sodass Österreich zu jenen Staaten zählt, die - gemessen an der Wirtschaftsleistung - Energie besonders sparsam nutzen.

Da die Erhöhung der Energieeffizienz einen für Österreich zentralen Punkt darstellt, wäre je nach dem unter dem britischen Vorsitz erzielten Arbeitsfortschritt die Diskussion von Österreich voranzutreiben.

 

·        Grünbuch der Europäischen Kommission zur Versorgungssicherheit:

Im Zusammenhang auch mit den Energiebeziehungen der EU zu Drittstaaten steht ein von der EK noch 2005 zur Vorlage beabsichtigtes Grünbuch zur Versorgungssicherheit, das thematisch offensichtlich an das Grünbuch des Jahres 2000 anschließen könnte. Noch mehr als bisher ist zu erwarten, dass die EK dabei den versorgungspolitischen Aspekten im Energiesektor im gesamteuropäischen Kontext Augenmerk widmen wird; hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit den schon bisher wichtigsten Lieferländern, wie etwa Russland und Naher Osten.

 

Österreichische Position:

Die Vorgangsweise des britischen Vorsitzes ist noch nicht klar. Die Versorgungssicherheit im Energiebereich bildet zweifellos ein zentrales Thema im EU-Kontext, naturgemäß auch für Österreich. Je nach Stand der Angelegenheit bei Übernahme des EU-Vorsitzes durch Österreich wäre daher der Bereich mit großer Sorgfalt aufzugreifen und weiterzuführen.

 

·        Energiegemeinschaft Südosteuropa:

Die thematische Schwerpunktsetzung im Bereiche der auswärtigen Energiebeziehungen ist abhängig von dem unter britischem Vorsitz erzielten Fortschritt und lässt sich im Augenblick noch nicht konkretisieren. Besonders hinzuweisen ist aber auf den Umstand, dass Österreich anlässlich der Ministerkonferenz der
Energiegemeinschaft Südosteuropa vom 13.12.2004, die unter meiner Leitung stand, sowohl den interimistischen als auch den permanenten Sitz des Sekretariates dieser Gemeinschaft zugesprochen bekommen hat. Das interimistische Sekretariat hat bereits seine Tätigkeit aufgenommen, seine Überführung in ein endgültiges Regime erfordert einen völkerrechtlichen Vertrag, der bereits ausverhandelt ist und im Jahre 2006 in Kraft treten soll. Damit ist in Wien nach der OPEC, der Internationalen Atomenergiebehörde und der Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership (REEEP) eine vierte wichtige internationale Energieinstitution angesiedelt. Das erwähnte internationale Abkommen soll noch unter britischem Vorsitz unterzeichnet werden.

 

Österreichische Position:

Die Angelegenheit wäre vom österreichischen Vorsitz in den Umständen entsprechenden Weise voranzutreiben.

 

·        Nationaler Zuteilungsplan für den Emissionshandel (NAP 2):

Im ersten Halbjahr 2006 soll der NAP 2 vor allem für die Periode 2008 bis 2012 die Emissionsbegrenzungen für Industrie und Energiewirtschaft festlegen.

 

Österreichische Position:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird analog zu den Verhandlungen hinsichtlich des NAP 1 darauf achten, dass die Festsetzung der Emissionsmengen unter Berücksichtigung der wettbewerbs- und standortpolitischen Erfordernisse erfolgt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Solche werden in Österreich nicht stattfinden.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Bei der Konferenz "Energy Paths - Horizon 2050", die unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie voraussichtlich am 16. März 2006 im Palais Auersperg in Wien stattfinden wird, sollen Optionen aufgezeigt und diskutiert werden, die für eine nachhaltige Energieversorgung im genannten Zeithorizont zur Verfügung stehen, wobei der Fokus auf den notwendigen technologischen Weichenstellungen liegt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Vorauszuschicken ist, dass mein Ressort für die EU-Präsidentschaft keine zusätzlichen Mittel zugewiesen bekommen hat und daher verhalten ist, allfällige zusätzliche Kosten selbst durch entsprechende Einsparungen zu bedecken. 

Im Zusammenhang mit der Vorsitztätigkeit ist mit einem verstärkten Dienstreiseaufkommen zu rechnen. Darüber hinaus fallen für die Vorbereitung und Durchführung der in der Antwort zu Punkt 4 genannten Konferenz durch eine beauftragte externe Stelle für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Kosten in der Höhe von € 50.000,- an, wobei seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ein gleich hoher Betrag geleistet werden wird.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Keine.