3142/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0058-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3173/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtliche Strafverfahren und Entscheidungen gegen aggressive Fußballfans und -rowdys“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Über eine diesbezügliche Anzeigestatistik verfügt das Bundesministerium für Inneres. Nach den mir vorliegenden Informationen werden Spiele der T-Mobile Bundesliga, ÖFB-Länderspiele, europäische Klubbewerbe sowie der "Stiegl-Cup"  erfasst.

Zu 3 bis 8:

Vom Bundesministerium für Justiz bzw. von den staatsanwaltschaftlichen Behörden wird keine Statistik über den Zusammenhang von strafbaren Handlungen und Fußballveranstaltungen erstellt.

Die Auffindung solcher Anzeigen würde für die staatsanwaltschaftlichen Behörden einen unvertretbaren Aufwand bedeuten und überdies dem Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit nicht genügen können.

Zu 9:

Die bestehenden Strukturen der justiziellen Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten werden auch der Bekämpfung allf. Rowdytums bei der EM 2008 dienen. Die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie die Beschleunigung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden in den Mitgliedstaaten gehören zu den zentralen Aufgaben des Europäischen Justiziellen Netzes und von EUROJUST.

Die auf europäischer Ebene in diesem Bereich spezifisch geschaffene Zusammenarbeit stellt in erster Linie auf eine verstärkte Kooperation und Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ab (vgl. Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat treffen, ABl 2002 C 22, 1ff, und Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension, ABl 2002 L 121, 1ff).

. August 2005

 

(Maga. Karin Gastinger)