3144/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0060-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3183/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „geplanter bundesweiter Abbau des nichtrichterlichen Personals für 2005 und 2006“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die Entwicklung der Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete im Bereich der Justizbehörden in den Ländern zeigt folgendes Bild (ohne Planstellen für ältere Arbeitslose und Behinderte sowie ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten):

 

Stellenplan

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

2001

-72

2002

-59

2003

-139

2004

-81

2005

-151

2006

-246

 

 

Die in Umsetzung der Sparziele der Bundesregierung vorgesehenen Planstellenkürzungen erfolg(t)en schwerpunktmäßig im Bereich der Hilfsdienste (wie insbesondere im Reinigungsdienst) sowie in den Kanzlei- und Schreibdiensten. Keine Kürzungen erfolgten im Fachdienst (z. B. Kanzleileiter und Kanzleileiterinnen) und im gehobenen Dienst (insbesondere Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen). Die Zahl der Planstellen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen konnte im Jahr 2005 sogar um 27 aufgestockt werden. Von den im Allgemeinen Teil des Stellenplans vorgesehenen Aufnahmemöglichkeiten für Lehrlinge soll verstärkt Gebrauch gemacht werden.

Zu 5:

Bei der Umsetzung der Kürzungen wird auf die jeweils bestehenden Auslastungsverhältnisse, insbesondere den durchschnittlichen Geschäftsanfall und die Erledigungen der betreffenden Sprengel Bedacht genommen, sodass eine gleichmäßige und auslastungsabhängige Verteilung der budgetären Vorgaben sichergestellt ist. Zu den Planstellensystemisierungen für nichtrichterliche Bedienstete für das Jahr 2005 wird auf die angeschlossenen Übersichten verwiesen. Eine Darstellung aller Detailveränderungen der letzten Jahre wäre mit unvertretbarem Aufwand verbunden und hätte zufolge der Überlagerung einsparungsbedingter sowie auslastungs- und organisationsbedingter Aspekte nur bedingte Aussagekraft. 

Zu 6:

Die Justiz ist seit Jahren bestrebt, durch die Nutzung insbesondere der Informationstechnik und durch sonstige Reorganisationsmaßnahmen Verfahrensabläufe zu automatisieren oder zu vereinfachen. Beispielhaft sollen folgende Maßnahmen herausgegriffen werden.

-         Den beruflichen Parteienvertretern wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs die direkte Eingabe von Verfahrensdaten bei der Einbringung von Mahnklagen und Exekutionsanträgen ermöglicht, was den Erfassungsaufwand in den Gerichtskanzleien reduziert. Weiters bestehen vereinfachte Abfragemöglichkeiten.

-         Durch die Reform des Fahrnisexekutionsverfahrens konnten Arbeitsabläufe vereinfacht werden, wodurch Kapazitäten für andere Tätigkeiten frei wurden.

-         Die Umstellung der besonderen Schreibdienste auf das elektronische Diktat erlaubt es, Schriftgut zur Herstellung eines Auslastungsausgleichs zwischen Schreibdiensten auf elektronischem Wege zu versenden. Zudem wird für Spitzenabdeckungen auf die Kapazität externer privater Schreibdienste zurückgegriffen.

-         Überdies ist beabsichtigt, karenzierten Kanzlei- und Schreibkräften im Rahmen der Zuverdienstgrenze die elektronische Schriftguterstellung jeweils auf einem „Heim-PC“ zu ermöglichen.

-         Die Personaleinsparungen im Bereich des Hilfsdienstes wurden vor allem durch Umstellung der Reinigungsleistungen auf „Fremdreinigung“ ermöglicht.

 

Alle beschriebenen Maßnahmen konnten im Rahmen der normalen Personalbewegungen unter Abstandnahme von Kündigungen und unter Befassung der Organe der gesetzlichen Personalvertretung umgesetzt werden.

 

Zu 7 und 8:

Das Bundesministerium für Justiz hat im Rahmen der Budgetverhandlungen stets mit Nachdruck die besondere verfassungsmäßige Stellung der Justiz dargelegt und damit erreichen können, dass Kürzungen in einem teilweise abgeminderten Ausmaß und überdies nur dort erfolgen, wo durch flankierende Maßnahmen (insbesondere IT‑Einsatz, Vereinfachung von Verfahrensabläufen, Organisationsänderungen, Auslagerungen) gegengesteuert und so der Dienstbetrieb wirksam aufrecht erhalten werden kann.

Zu 9 und 12:

Ich habe mich seit meinem Amtsantritt nachdrücklich für eine konstruktive Gesprächsebene und einen steten Erfahrungsaustausch mit allen in der Justiz vertretenen Interessensgruppen eingesetzt und dabei selbstverständlich auch die jeweiligen personellen Erfordernisse eingehend kommuniziert. Die Personal- und Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte sowie die Organe der Personalvertretung der nichtrichterlichen Bediensteten sind über alle organisatorische Umsetzungsmaßnahmen informiert. Dadurch und durch die laufenden Gespräche sollte es auch gelingen, etwaige Kampfmaßnahmen abzuwenden.

Zu 10 und 11:

Das Bundesministerium für Justiz ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig daran interessiert, die Rechtszufriedenheit der Bevölkerung, insbesondere auch die Zufriedenheit mit der Arbeit der Gerichte, zu erheben. Die Ergebnisse dieser Erhebungen haben der Arbeit der Justiz stets ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Eine Änderung dieses Trends ist nicht feststellbar. Weitere Maßnahmen, die den Zugang der Bevölkerung zum Recht unterstützen, sind die Einrichtung des „Bürgerinfo“-Bereichs auf der Justiz-Homepage (http://www.justiz.gv.at/buergerinfo/) und die von mir österreichweit durchgeführten Bürgersprechtage.

. August 2005

 

(Maga. Karin Gastinger)

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.