3144/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.08.2005
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0060-Pr
1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3183/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „geplanter bundesweiter Abbau des nichtrichterlichen Personals für 2005 und 2006“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die Entwicklung der Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete im Bereich der Justizbehörden in den Ländern zeigt folgendes Bild (ohne Planstellen für ältere Arbeitslose und Behinderte sowie ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten):
Stellenplan |
Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr |
2001 |
-72 |
2002 |
-59 |
2003 |
-139 |
2004 |
-81 |
2005 |
-151 |
2006 |
-246 |
Die in Umsetzung der Sparziele der
Bundesregierung vorgesehenen Planstellenkürzungen erfolg(t)en schwerpunktmäßig
im Bereich der Hilfsdienste (wie insbesondere im Reinigungsdienst) sowie in den
Kanzlei- und Schreibdiensten. Keine Kürzungen erfolgten im Fachdienst (z. B.
Kanzleileiter und Kanzleileiterinnen) und im gehobenen Dienst (insbesondere
Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen). Die Zahl der Planstellen für
Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen konnte im Jahr 2005 sogar um 27
aufgestockt werden. Von den im Allgemeinen Teil des Stellenplans vorgesehenen
Aufnahmemöglichkeiten für Lehrlinge soll verstärkt Gebrauch gemacht werden.
Zu 5:
Bei der Umsetzung der Kürzungen wird auf die jeweils bestehenden Auslastungsverhältnisse, insbesondere den durchschnittlichen Geschäftsanfall und die Erledigungen der betreffenden Sprengel Bedacht genommen, sodass eine gleichmäßige und auslastungsabhängige Verteilung der budgetären Vorgaben sichergestellt ist. Zu den Planstellensystemisierungen für nichtrichterliche Bedienstete für das Jahr 2005 wird auf die angeschlossenen Übersichten verwiesen. Eine Darstellung aller Detailveränderungen der letzten Jahre wäre mit unvertretbarem Aufwand verbunden und hätte zufolge der Überlagerung einsparungsbedingter sowie auslastungs- und organisationsbedingter Aspekte nur bedingte Aussagekraft.
Zu 6:
Die
Justiz ist seit Jahren bestrebt, durch die Nutzung insbesondere der
Informationstechnik und durch sonstige Reorganisationsmaßnahmen
Verfahrensabläufe zu automatisieren oder zu vereinfachen. Beispielhaft sollen
folgende Maßnahmen herausgegriffen werden.
-
Den
beruflichen Parteienvertretern wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs
die direkte Eingabe von Verfahrensdaten bei der Einbringung von Mahnklagen und
Exekutionsanträgen ermöglicht, was den Erfassungsaufwand in den
Gerichtskanzleien reduziert. Weiters bestehen vereinfachte Abfragemöglichkeiten.
-
Durch
die Reform des Fahrnisexekutionsverfahrens konnten Arbeitsabläufe vereinfacht
werden, wodurch Kapazitäten für andere Tätigkeiten frei wurden.
-
Die
Umstellung der besonderen Schreibdienste auf das elektronische Diktat erlaubt
es, Schriftgut zur Herstellung eines Auslastungsausgleichs zwischen
Schreibdiensten auf elektronischem Wege zu versenden. Zudem wird für
Spitzenabdeckungen auf die Kapazität externer privater Schreibdienste
zurückgegriffen.
-
Überdies
ist beabsichtigt, karenzierten Kanzlei- und Schreibkräften im Rahmen der
Zuverdienstgrenze die elektronische Schriftguterstellung jeweils auf einem
„Heim-PC“ zu ermöglichen.
-
Die
Personaleinsparungen im Bereich des Hilfsdienstes wurden vor allem durch
Umstellung der Reinigungsleistungen auf „Fremdreinigung“ ermöglicht.
Alle
beschriebenen Maßnahmen konnten im Rahmen der normalen Personalbewegungen unter
Abstandnahme von Kündigungen und unter Befassung der Organe der gesetzlichen
Personalvertretung umgesetzt werden.
Zu 7 und 8:
Das Bundesministerium für Justiz hat im Rahmen der Budgetverhandlungen stets mit Nachdruck die besondere verfassungsmäßige Stellung der Justiz dargelegt und damit erreichen können, dass Kürzungen in einem teilweise abgeminderten Ausmaß und überdies nur dort erfolgen, wo durch flankierende Maßnahmen (insbesondere IT‑Einsatz, Vereinfachung von Verfahrensabläufen, Organisationsänderungen, Auslagerungen) gegengesteuert und so der Dienstbetrieb wirksam aufrecht erhalten werden kann.
Zu 9 und 12:
Ich habe mich seit meinem Amtsantritt nachdrücklich für eine konstruktive Gesprächsebene und einen steten Erfahrungsaustausch mit allen in der Justiz vertretenen Interessensgruppen eingesetzt und dabei selbstverständlich auch die jeweiligen personellen Erfordernisse eingehend kommuniziert. Die Personal- und Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte sowie die Organe der Personalvertretung der nichtrichterlichen Bediensteten sind über alle organisatorische Umsetzungsmaßnahmen informiert. Dadurch und durch die laufenden Gespräche sollte es auch gelingen, etwaige Kampfmaßnahmen abzuwenden.
Zu 10 und 11:
Das Bundesministerium für Justiz ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig daran interessiert, die Rechtszufriedenheit der Bevölkerung, insbesondere auch die Zufriedenheit mit der Arbeit der Gerichte, zu erheben. Die Ergebnisse dieser Erhebungen haben der Arbeit der Justiz stets ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Eine Änderung dieses Trends ist nicht feststellbar. Weitere Maßnahmen, die den Zugang der Bevölkerung zum Recht unterstützen, sind die Einrichtung des „Bürgerinfo“-Bereichs auf der Justiz-Homepage (http://www.justiz.gv.at/buergerinfo/) und die von mir österreichweit durchgeführten Bürgersprechtage.
. August 2005
(Maga. Karin Gastinger)
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.