3156/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.08.2005
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0064-Pr
1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3190/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) - Erledigung der Geschäftsfälle (II)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2004
betrugen 922,5 Millionen Euro, die Einnahmen 692,5 Millionen Euro. Daraus errechnet
sich eine Deckung der Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 75,1 %.
Zu 2:
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2004 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:
|
Ausgaben
in Mio Euro |
Einnahmen in Mio
Euro |
Bundesministerium für Justiz |
78,6 |
2,3 |
Oberster
Gerichtshof und Generalprokuratur |
10,6 |
0,1 |
Justizbehörden in den Ländern |
538,1 |
642,4 |
Justizanstalten |
266,5 |
47,7 |
Bewährungshilfe |
28,7 |
- - - |
Summe |
922,5 |
692,5 |
Zu 3:
Die Amtstage
der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag
abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich
bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag Vormittag als
Amtstag zur Verfügung steht.
Mangels
entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der
telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme
der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde jedoch
für das Jahr 2004 für die Durchführung der Amtstage an den Bezirks- und
Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 29 Richtern und 25 Rechtspflegern
ermittelt.
Zu 4:
Die Gerichtstage werden durch Verordnung festgelegt, wobei sich die
Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage nach dem Bedarf der rechtssuchenden
Bevölkerung richtet.
Im Rahmen
der Personalanforderungsrechnung wurde für das Jahr 2004 für die Durchführung
der bundesweit insgesamt 3.043 Gerichtstage ein
Personalbedarf von zusammen fünf Richtern ermittelt. Die abgehaltenen
Gerichtstage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
Bundesland |
Abgehaltene
Gerichtstage |
Niederösterreich |
1.171 |
Burgenland |
86 |
Steiermark |
636 |
Kärnten |
508 |
Oberösterreich |
265 |
Salzburg |
178 |
Tirol |
195 |
Vorarlberg |
4 |
Zu 5:
An Mieten und Betriebskosten wurde im Jahr 2004 insgesamt (Zentralstelle, Gerichte, Justizanstalten) ein Betrag von 43,5 Millionen Euro an die Bundes-immobiliengesellschaft mbH bezahlt. Für das Jahr 2005 ist hiefür ein Betrag von 47,8 Millionen Euro veranschlagt.
Zu 6:
Pro aufgelassenem Gericht wird mit einer Einsparung von 0,5 VBÄ (im nichtrichterlichen Bereich) gerechnet, welche jedoch erst durch Ruhestandsversetzungen bzw. Nichtnachbesetzungen im Laufe der Zeit wirksam wird.
Die Ersparnis an Mieten und Betriebskosten beträgt pro aufgelassenem Gerichtsgebäude im Durchschnitt rund 22.000 Euro jährlich. Unter Berücksichtigung der weiteren Einsparungen an Personalkosten sowie an personalabhängigen und sonstigen standortbezogenen Kosten (z.B. für Heizung, für Gebäudeinstandsetzung etc.) zeigt sich, dass die seinerzeitige Schätzung von Einsparungen im Gesamtausmaß von 80.000 Euro pro Gericht realistisch war.
Zu 7, 8 und 9:
Daten aus
der Verfahrensautomation Justiz werden der Statistik Austria in dem Umfang
übermittelt, wie dies zur Erstellung der Gerichtlichen Kriminalstatistik
erforderlich ist. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage, Zahl 1941/J-NR/2004.
Zu 10, 11, 19, 24
und 29:
Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2004 insgesamt 3.768.774 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (214.321) angeführt.
Gerichtstyp |
Geschäftsanfall 2004 |
in % |
Oberster Gerichtshof |
8.404 |
0,2 % |
Oberlandesgerichte |
93.855 |
2,5 % |
Gerichtshöfe (ohne Firmenbuch) |
341.584 |
9,1 % |
Bezirksgerichte |
3,324.931 |
88,2 % |
Alle Gerichtstypen |
3,768.774 |
100,0 % |
Zu 12 bis 15:
Die
Aufteilung des Geschäftsanfalles bei den Bezirksgerichten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Sparte |
Geschäftsanfall 2004 |
in % |
Zivilsachen (C und Hc) |
749.422 |
22,5 % |
Strafsachen (U, Hs und Ns) |
80.093 |
2,4 % |
Exekutionssachen |
1,187.083 |
35,7 % |
Sonstige |
1,308.333 |
39,3 % |
Summe |
3,324.931 |
100,0 % |
Zu 16, 21, 26 und
30:
Gerichtstyp |
2004 enderledigte Verfahren |
Am 31.12.2004 offene Verfahren |
Oberster Gerichtshof |
8.418 |
629 |
Oberlandesgerichte |
93.994 |
6.423 |
Gerichtshöfe |
338.835 |
84.123 |
Bezirksgerichte |
3,265.785 |
566.068 |
Alle Gerichtstypen |
3,707.032 |
657.243 |
Zu 17, 22 und 27:
Gerichtstyp |
Durch Vergleich erledigte Verfahren |
in % |
Oberlandesgerichte |
63 |
0,2 % |
Gerichtshöfe |
17.543 |
46,2 % |
Bezirksgerichte |
20.015 |
53,2 % |
Alle Gerichtstypen |
37.621 |
100,0 % |
Zu 18, 23, 28 und
31:
Die bei den Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten – jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden – sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Bei Erstellung dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit erfassten, aus dem Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen entsprechend umgelegt. Die Ausgaben für RichteramtsanwärterInnen und Rechts-praktikantInnen sowie die über die Einbringungsstelle hereingebrachten Beträge werden bei den Oberlandesgerichten verrechnet. Die Einnahmen aus Pauschalgebühren für Rechtsmittel werden bei den Erstgerichten (Bezirks- und Landesgerichten) verrechnet.
Nicht in der Übersicht enthalten sind die Zahlungen für Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die im Jahr 2004 rund 511.000 Euro für den Obersten Gerichtshof und die Generalprokuratur und rund 25,8 Millionen Euro für alle übrigen Gerichtsgebäude betragen haben.
|
Ausgaben in Mio
Euro |
Einnahmen in Mio
Euro |
Bezirksgerichte |
229,3 |
411,7 |
Landesgerichte |
205,4 |
123,8 |
Oberlandesgerichte |
103,4 |
106,9 |
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur |
10,6 |
0,1 |
Zu 20:
Gerichtshöfe I. Instanz
Sparte |
Geschäftsanfall 2004 |
in % |
Justizverwaltungssachen |
110.395 |
19,9 % |
Streitige Zivilsachen |
94.739 |
17,0 % |
Außerstreitsachen |
18.288 |
3,3 % |
Firmenbuchsachen |
214.447 |
38,6 % |
Insolvenzsachen |
13.994 |
2,5 % |
Strafsachen |
74.252 |
13,4 % |
Rechtsmittel in Zivilsachen |
26.956 |
4,8 % |
Rechtsmittel in Strafsachen |
2.960 |
0,5 % |
(Summe ohne Firmenbuchsachen) |
(341.584) |
(61,4%) |
Summe |
556.031 |
100,0 % |
Zu 25:
Oberlandesgerichte
Sparte |
Geschäftsanfall 2004 |
in % |
Justizverwaltungs-, Dienst- und Disziplinarsachen |
74.777 |
79,7 % |
Rechtsmittel in Zivilsachen und Fristsetzungsanträge |
10.372 |
11,1 % |
Rechtsmittel in Strafsachen und Fristsetzungsanträge |
8.100 |
8,6 % |
Kartellsachen |
606 |
0,6 % |
Summe |
93.855 |
100,0 % |
Zu 32:
Beim Obersten Gerichtshof fielen im
Jahr 2004 in Zivilsachen 1.456 ordentliche und 1.700 außerordentliche, gesamt
daher 3.156 Rechtsmittelakten an. In Strafsachen waren 742 Rechtsmittel zu
verzeichnen.
Die Anträge auf Änderung des
Ausspruchs über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision oder des ordentlichen
Revisionsrekurses sind - nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte -
einschließlich der Art ihrer Erledigung dargestellt. Die Differenz zwischen der
Zahl der eingebrachten Anträge und der Summe der Werte der zurückgewiesenen und
stattgegebenen Anträge liegt in der jahresbezogenen Betrachtungsweise. Einige
Fälle des Vorjahres wurden im Jahr 2004 erledigt, während einige im Jahr 2004
eingebrachte Anträge erst 2005 erledigt wurden.
Sprengel |
Anträge |
stattgegeben |
zurückgewiesen |
Oberlandesgericht Wien |
327 |
69 |
255 |
Oberlandesgericht Graz |
131 |
37 |
99 |
Oberlandesgericht Linz |
108 |
36 |
72 |
Oberlandesgericht Innsbruck |
98 |
23 |
76 |
Bundesgebiet |
664 |
165 |
502 |
Zu 33 und 36:
Im Jahr 2004 betrugen die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen 579,6 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung dieser Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundesministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:
Aufteilung der Einnahmen nach Geschäftssparten |
in Millionen Euro |
Strafsachen (inkl. ATA) |
5,3 |
Exekutionssachen (E) |
55,6 |
Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga) |
111,9 |
Firmenbuch |
16,6 |
Insolvenzverfahren |
9,2 |
Grundbuch und Sonstiges |
381,0 |
Summe |
579,6 |
Zu 34:
Für die Jahre 2005 und 2006 sind die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen mit jeweils 614,4 Millionen Euro veranschlagt.
Zu 35:
Im Jahr 2004 betrugen die Personalkosten des
Justizressorts (Justizbehörden in den Ländern, Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur, Justizanstalten und Zentralstelle) 451,1 Millionen Euro. Für
die Jahre 2005 und 2006 sind sie mit jeweils 475 Millionen Euro veranschlagt.
Zu 37:
Gesetzgeberische Maßnahmen, die als Gebührenerhöhungen bezeichnet werden können, sind derzeit nicht geplant. Auch der Entwurf einer Gerichtsgebührennovelle 2005, der am 6. Juli 2005 zur allgemeinen Begutachtung versendet wurde, sieht grundsätzlich keine Gebührenerhöhungen vor, sondern unter anderem punktuelle Gebührenreduktionen. Ein Inhaltselement dieses Entwurfs ist auch eine Veränderung bei der Gerichtsgebühr für die Scheidungsvereinbarung im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a Ehegesetz, die derzeit 200 Euro beträgt. Diese Gebühr soll einerseits auf 180 Euro herabgesetzt, andererseits für jene Fälle auf 270 Euro angehoben werden, in denen Gegenstand der Vereinbarung die Übertragung des Eigentums an einer unbeweglichen Sache oder die Begründung sonstiger bücherlicher Rechte ist. Bei solchen "qualifizierten" Scheidungsvereinbarungen ersparen sich die geschiedenen Ehegatten ja die sonst mit der Urkundenerrichtung für eine Grundbuchseintragung verbundenen Kosten.
Hinzuweisen ist freilich darauf, dass auf Grund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2000 seit dem März 2001 damit zu rechnen ist, dass dieser Index im Verlauf des kommenden Jahres den zehnprozentigen Schwellwert für eine Valorisierung der Gerichtsgebühren nach § 31a GGG überschreiten könnte.
Zu 38 bis 40:
Vorauszuschicken
ist, dass sämtliche der angesprochenen Einsparungen im Personalbereich des
Justizressorts durch die normalen Personalabgänge abgedeckt werden konnten und
keine Dienstnehmer gekündigt werden mussten.
Die
Veränderungen in den Planstellenzuweisungen gemäß den Bundesfinanzgesetzen der
Jahre 2003 bis 2006 werden in der nachstehenden Übersicht auf Grundlage der
Stellenpläne dargestellt (Anlage II zu den Bundesfinanzgesetzen; ohne Planstellen für ältere Arbeitslose und
Behinderte sowie ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten; ausgewiesen
sind jeweils die Veränderungen zum Vorjahr):
|
Oberster Gerichtshof und |
Justizbehörden in den Ländern Oberlandesgerichte, Landesgerichte
und Bezirksgerichte sowie Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften |
Justizanstalten |
|||||
|
Richter |
Staatsanwälte |
Nichtrichterliche Bedienstete |
Richter |
Staatsanwälte |
Nichtrichterliche Bedienstete |
Exekutivdienst |
Justiz- |
2003 |
-1 |
0 |
+1 |
-21 |
-3 |
-139 |
-40 |
-45 |
2004 |
0 |
0 |
-1 |
-26 |
-3 |
-81 |
+17 |
+11 |
2005 |
0 |
0 |
0 |
+20 |
0 |
-151 |
+123 |
+128 |
2006 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
-246 |
-124 |
-124 |
Auf Grund
einer Anpassung des Allgemeinen Teiles des Stellenplans 2005/06 stehen überdies
Aufnahmemöglichkeiten für 100 Aspiranten (Ausbildung Exekutivdienst) und bis zu
200 Leasing-Kräfte der ÖBB zur Verfügung, wodurch die Einsparungen des Jahres
2006 abgefedert werden. Außerdem soll die Lehrlingsausbildung verstärkt werden.
Die in den
Unterkapiteln „Justizbehörden in den Ländern“ und „Justizanstalten“
ausgewiesenen Planstellen werden vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen der
Planstellenaufteilungen auf Grundlage genauer Auslastungsberechnungen auf die
jeweils vier Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengel jährlich
neu aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellendotation der einzelnen
Dienststellen ergeben sich aber nicht nur durch Planstellenreduktionen, sondern
auch durch Verschiebungen zum Zweck des Ausgleichs von
Auslastungsunterschieden. Daher sind aussagekräftige dienststellenbezogene
Darstellungen der Einsparungen praktisch nicht möglich.
Die mir von
den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte erstatteten Vorschläge für die
jeweils sprengelinterne Aufteilung der im Stellenplan 2005 zugewiesenen
Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete sind als Beilagen angeschlossen.
Überdies ist ein Ausdruck der letzten Systemisierung für den Justizanstaltenbereich
angefügt. Hinsichtlich der Aufteilung der richterlichen Planstellen weise ich
auf die gemäß § 23 Gerichtsorganisationsgesetz zuletzt mit 13. Juni 2005 im
Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung veröffentlichte
Systemisierungsübersicht hin, von der gleichfalls ein Exemplar angeschlossen
ist.
Zu 41:
Zur Beantwortung dieser Frage
verweise ich auf die angeschlossene Stellungnahme des Bundesministeriums für
Justiz zum Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
zur österreichischen Rechtspflege für den Berichtszeitraum 2003/2004.
. August 2005
(Maga. Karin Gastinger)
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.