3156/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3190/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) - Erledigung der Geschäftsfälle (II)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2004 betrugen 922,5 Millionen Euro, die Einnahmen 692,5 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 75,1 %.

Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2004 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:

 

 

Ausgaben in Mio Euro

Einnahmen in Mio Euro

Bundesministerium für Justiz

  78,6

    2,3

Oberster Gerichtshof und

Generalprokuratur

  10,6

    0,1

Justizbehörden in den Ländern

538,1

642,4

Justizanstalten

266,5

  47,7

Bewährungshilfe

  28,7

   - - -

Summe

922,5

692,5

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag Vormittag als Amtstag zur Verfügung steht.

Mangels entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde jedoch für das Jahr 2004 für die Durchführung der Amtstage an den Bezirks- und Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 29 Richtern und 25 Rechtspflegern ermittelt.

Zu 4:

Die Gerichtstage werden durch Verordnung festgelegt, wobei sich die Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage nach dem Bedarf der rechtssuchenden Bevölkerung richtet.

Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde für das Jahr 2004 für die Durchführung der bundesweit insgesamt 3.043 Gerichtstage ein Personalbedarf von zusammen fünf Richtern ermittelt. Die abgehaltenen Gerichtstage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

 

Bundesland

Abgehaltene Gerichtstage

Niederösterreich

1.171

Burgenland

86

Steiermark

636

Kärnten

508

Oberösterreich

265

Salzburg

178

Tirol

195

Vorarlberg

4

 

Zu 5:

An Mieten und Betriebskosten wurde im Jahr 2004 insgesamt (Zentralstelle, Gerichte, Justizanstalten) ein Betrag von 43,5 Millionen Euro an die Bundes-immobiliengesellschaft mbH bezahlt. Für das Jahr 2005 ist hiefür ein Betrag von 47,8 Millionen Euro veranschlagt.

Zu 6:

Pro aufgelassenem Gericht wird mit einer Einsparung von 0,5 VBÄ (im nicht­richter­lichen Bereich) gerechnet, welche jedoch erst durch Ruhestandsversetzungen bzw. Nichtnachbesetzungen im Laufe der Zeit wirksam wird.

Die Ersparnis an Mieten und Betriebskosten beträgt pro aufgelassenem Gerichtsgebäude im Durchschnitt rund 22.000 Euro jährlich. Unter Berücksichtigung der weiteren Einsparungen an Personalkosten sowie an personalabhängigen und sonstigen standortbezogenen Kosten (z.B. für Heizung, für Gebäudeinstandsetzung etc.) zeigt sich, dass die seinerzeitige Schätzung von Einsparungen im Gesamtausmaß von 80.000 Euro pro Gericht realistisch war.

Zu 7, 8 und 9:

Daten aus der Verfahrensautomation Justiz werden der Statistik Austria in dem Umfang übermittelt, wie dies zur Erstellung der Gerichtlichen Kriminalstatistik erforderlich ist. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage, Zahl 1941/J-NR/2004.

Zu 10, 11, 19, 24 und 29:

Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2004 insgesamt 3.768.774 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (214.321) angeführt.

Gerichtstyp

Geschäftsanfall 2004

in %

Oberster Gerichtshof

8.404

0,2 %

Oberlandesgerichte

93.855

2,5 %

Gerichtshöfe (ohne Firmenbuch)

341.584

9,1 %

Bezirksgerichte

3,324.931

88,2 %

Alle Gerichtstypen

3,768.774

100,0 %

 

Zu 12 bis 15:

 

Die Aufteilung des Geschäftsanfalles bei den Bezirksgerichten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Sparte

Geschäftsanfall 2004

in %

Zivilsachen (C und Hc)

749.422

22,5 %

Strafsachen (U, Hs und Ns)

80.093

2,4 %

Exekutionssachen

1,187.083

35,7 %

Sonstige

1,308.333

39,3 %

Summe

3,324.931

100,0 %

 

Zu 16, 21, 26 und 30:

Gerichtstyp

2004 enderledigte Verfahren

Am 31.12.2004 offene Verfahren

Oberster Gerichtshof

8.418

629

Oberlandesgerichte

93.994

6.423

Gerichtshöfe

338.835

84.123

Bezirksgerichte

3,265.785

566.068

Alle Gerichtstypen

3,707.032

657.243

 

 

Zu 17, 22 und 27:

Gerichtstyp

Durch Vergleich erledigte Verfahren

in %

Oberlandesgerichte

63

0,2 %

Gerichtshöfe

17.543

46,2 %

Bezirksgerichte

20.015

53,2 %

Alle Gerichtstypen

37.621

100,0 %

 

Zu 18, 23, 28 und 31:

Die bei den Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten – jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden – sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

Bei Erstellung dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit erfassten, aus dem Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen entsprechend umgelegt. Die Ausgaben für RichteramtsanwärterInnen und Rechts-praktikantInnen sowie die über die Einbringungsstelle hereingebrachten Beträge werden bei den Oberlandesgerichten verrechnet. Die Einnahmen aus Pauschal­ge­büh­ren für Rechtsmittel werden bei den Erstgerichten (Bezirks- und Landes­ge­richten) verrechnet.

Nicht in der Übersicht enthalten sind die Zahlungen für Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die im Jahr 2004 rund  511.000 Euro für den Obersten Gerichtshof und die Generalprokuratur und rund 25,8 Millionen Euro für alle übrigen Gerichtsgebäude betragen haben.

 

Ausgaben in Mio Euro

Einnahmen in Mio Euro

Bezirksgerichte

229,3

411,7

Landesgerichte

205,4

123,8

Oberlandesgerichte

103,4

106,9

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur

10,6

0,1

 

Zu 20:

Gerichtshöfe I. Instanz

 

Sparte

Geschäftsanfall 2004

in %

Justizverwaltungssachen

110.395

19,9 %

Streitige Zivilsachen

94.739

17,0 %

Außerstreitsachen

18.288

3,3 %

Firmenbuchsachen

214.447

38,6 %

Insolvenzsachen

13.994

2,5 %

Strafsachen

74.252

13,4 %

Rechtsmittel in Zivilsachen

26.956

4,8 %

Rechtsmittel in Strafsachen

2.960

0,5 %

(Summe ohne Firmenbuchsachen)

(341.584)

(61,4%)

Summe

556.031

100,0 %

 


Zu 25:

Oberlandesgerichte

 

Sparte

Geschäftsanfall 2004

in %

Justizverwaltungs-, Dienst- und Disziplinarsachen

74.777

79,7 %

Rechtsmittel in Zivilsachen und Fristsetzungsanträge

10.372

11,1 %

Rechtsmittel in Strafsachen und Fristsetzungsanträge

8.100

8,6 %

Kartellsachen

606

0,6 %

Summe

93.855

100,0 %

 

Zu 32:

Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahr 2004 in Zivilsachen 1.456 ordentliche und 1.700 außerordentliche, gesamt daher 3.156 Rechtsmittelakten an. In Strafsachen waren 742 Rechtsmittel zu verzeichnen.

Die Anträge auf Änderung des Ausspruchs über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision oder des ordentlichen Revisionsrekurses sind - nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte - einschließlich der Art ihrer Erledigung dargestellt. Die Differenz zwischen der Zahl der eingebrachten Anträge und der Summe der Werte der zurückgewiesenen und stattgegebenen Anträge liegt in der jahresbezogenen Betrachtungsweise. Einige Fälle des Vorjahres wurden im Jahr 2004 erledigt, während einige im Jahr 2004 eingebrachte Anträge erst 2005 erledigt wurden.

 

 

Sprengel

Anträge

stattgegeben

zurückgewiesen

Oberlandesgericht Wien

327

69

255

Oberlandesgericht Graz

131

37

99

Oberlandesgericht Linz

108

36

72

Oberlandesgericht Innsbruck

98

23

76

Bundesgebiet

664

165

502

 

Zu 33 und 36:

Im Jahr 2004 betrugen die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen  579,6 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung dieser Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundes­ministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:

 

Aufteilung der Einnahmen

nach Geschäftssparten

in Millionen Euro

Strafsachen (inkl. ATA)

    5,3

Exekutionssachen (E)

  55,6

Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga)

111,9

Firmenbuch

  16,6

Insolvenzverfahren

    9,2

Grundbuch und Sonstiges

381,0

Summe

579,6

 

 

Zu 34:

Für die Jahre 2005 und 2006 sind die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen mit jeweils 614,4 Millionen Euro veranschlagt.

Zu 35:

Im Jahr 2004 betrugen die Personalkosten des Justizressorts (Justizbehörden in den Ländern, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justizanstalten und Zentralstelle) 451,1 Millionen Euro. Für die Jahre 2005 und 2006 sind sie mit jeweils 475 Millionen Euro veranschlagt.

Zu 37:

Gesetzgeberische Maßnahmen, die als Gebührenerhöhungen bezeichnet werden können, sind derzeit nicht geplant. Auch der Entwurf einer Gerichtsgebührennovelle 2005, der am 6. Juli 2005 zur allgemeinen Begutachtung versendet wurde, sieht grundsätzlich keine Gebührenerhöhungen vor, sondern unter anderem punktuelle Gebührenreduktionen. Ein Inhaltselement dieses Entwurfs ist auch eine Veränderung bei der  Gerichtsgebühr für die Scheidungsvereinbarung im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a Ehegesetz, die derzeit 200 Euro beträgt. Diese Gebühr soll einerseits auf 180 Euro herabgesetzt, andererseits für jene Fälle auf 270 Euro angehoben werden, in denen Gegenstand der Vereinbarung die Übertragung des Eigentums an einer unbeweglichen Sache oder die Begründung sonstiger bücherlicher Rechte ist. Bei solchen "qualifizierten" Scheidungsvereinbarungen ersparen sich die geschiedenen Ehegatten ja die sonst mit der Urkundenerrichtung für eine Grundbuchseintragung verbundenen Kosten.

Hinzuweisen ist freilich darauf, dass auf Grund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2000 seit dem März 2001 damit zu rechnen ist, dass dieser Index im Verlauf des kommenden Jahres den zehnprozentigen Schwellwert für eine Valorisierung der Gerichtsgebühren nach § 31a GGG überschreiten könnte.

Zu 38 bis 40:

Vorauszuschicken ist, dass sämtliche der angesprochenen Einsparungen im Personalbereich des Justizressorts durch die normalen Personalabgänge abgedeckt werden konnten und keine Dienstnehmer gekündigt werden mussten.

Die Veränderungen in den Planstellenzuweisungen gemäß den Bundesfinanzgesetzen der Jahre 2003 bis 2006 werden in der nachstehenden Übersicht auf Grundlage der Stellenpläne dargestellt (Anlage II zu den Bundesfinanzgesetzen; ohne Planstellen für ältere Arbeitslose und Behinderte sowie ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten; ausgewiesen sind jeweils die Veränderungen zum Vorjahr):

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

Justizbehörden in den Ländern

Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

Justizanstalten

 

Richter

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Richter

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Exekutivdienst

Justiz-
anstalten gesamt

2003

-1

0

+1

-21

-3

-139

-40

-45

2004

0

0

-1

-26

-3

-81

+17

+11

2005

0

0

0

+20

0

-151

+123

+128

2006

0

0

0

0

0

-246

-124

-124

 

Auf Grund einer Anpassung des Allgemeinen Teiles des Stellenplans 2005/06 stehen überdies Aufnahmemöglichkeiten für 100 Aspiranten (Ausbildung Exekutivdienst) und bis zu 200 Leasing-Kräfte der ÖBB zur Verfügung, wodurch die Einsparungen des Jahres 2006 abgefedert werden. Außerdem soll die Lehrlingsausbildung verstärkt werden.

Die in den Unterkapiteln „Justizbehörden in den Ländern“ und „Justizanstalten“ ausgewiesenen Planstellen werden vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen der Planstellenaufteilungen auf Grundlage genauer Auslastungsberechnungen auf die jeweils vier Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengel jährlich neu aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellendotation der einzelnen Dienststellen ergeben sich aber nicht nur durch Planstellenreduktionen, sondern auch durch Verschiebungen zum Zweck des Ausgleichs von Auslastungsunterschieden. Daher sind aussagekräftige dienststellenbezogene Darstellungen der Einsparungen praktisch nicht möglich.

Die mir von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte erstatteten Vorschläge für die jeweils sprengelinterne Aufteilung der im Stellenplan 2005 zugewiesenen Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete sind als Beilagen angeschlossen. Überdies ist ein Ausdruck der letzten Systemisierung für den Justizanstaltenbereich angefügt. Hinsichtlich der Aufteilung der richterlichen Planstellen weise ich auf die gemäß § 23 Gerichtsorganisationsgesetz zuletzt mit 13. Juni 2005 im Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung veröffentlichte Systemisierungsübersicht hin, von der gleichfalls ein Exemplar angeschlossen ist.

Zu 41:

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die angeschlossene Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur österreichischen Rechtspflege für den Berichtszeitraum 2003/2004.

 

. August 2005

(Maga. Karin Gastinger)

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.