3166/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0031-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3204/J-NR/2005 betreffend Absichtserklärung über
die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum
Langenwang, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 30. Juni 2005
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Präambel:
Der Herr Bundeskanzler hat Frau Landeshauptmann Klasnic,
den Vorstandsdirektor der ÖBB-Holding AG Huber, den Vorstandsdirektor der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG Vavrovsky, Landeshauptmann Pröll, die Landesräte Hiesl
(OÖ) und Schöggl (Steiermark) und
mich am 8.3. zu einer ausführlichen Verhandlung zum Thema Semmering-Basistunnel
eingeladen. Als Ergebnis dieser Verhandlung wurde einhellig vereinbart und
darüber Einverständnis erzielt, das Projekt „Semmeringbasistunnel alt“ nicht mehr weiter zu verfolgen.
Frage 1:
Auf welcher Rechtsbasis erfolgt die Vereinbarung
der "Nichtmehrweiterverfolgung des Naturschutzverfahrens" des
Vorhabens Semmering-Basistunnel in Hinblick auf die von Ihnen mehrmals zitierte
aktienrechtliche Eigenständigkeit der ÖBB-Organe?
Antwort:
Die der parlamentarischen Anfrage beigelegte und
unterzeichnete Absichtserklärung spiegelt die der in der Präambel angeführte
Verhandlung wieder und fasst das dabei erzielte Ergebnis zusammen. Als
eigenständige Aktiengesellschaft verfügt die ÖBB-Holding AG über eine eigene
Rechtspersönlichkeit und kann dementsprechend wie jedes andere Rechtssubjekt
Rechte und Pflichten eingehen.
Frage 2:
Ging eine Information von ÖBB-Organen an den
Verkehrsminister dieser Vereinbarung voran? Wenn ja, welche mit welchem Inhalt
(bitte der Anfrage beilegen)?
Antwort:
Nachdem die Vereinbarung zur gegenständlichen,
schriftlich niedergelegten Absichtserklärung am 8.03.2005 erfolgte, gab es vor
diesem Termin keine diesbezüglichen Informationen der ÖBB-Organe an den
Verkehrsminister.
Frage 3:
Ist Ihnen bekannt, dass gemäß Aktiengesetz die
Hauptversammlung nur über Anträge des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
entscheiden kann und selbst keine Anordnungen treffen kann?
Antwort:
Dies ist mir bekannt. Der Aufsichtsrat der
ÖBB-Holding AG hat mit Umlaufbeschluss eine Entscheidung der Hauptversammlung
gemäß § 103 (2) AktG beantragt, ob auf Basis des nunmehr vorliegenden
Finanzierungsvertrages für die Koralmbahn inkl. Koralmtunnel für das bisherige
Projekt „Semmering-Basistunnel alt“ das Naturschutzverfahren nicht mehr weiter
verfolgt und die Projektentwicklung und die Projektplanung für den
„Semmering-Basistunnel neu“ zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang begonnen
werden soll.
Frage 4:
Auf welcher Rechtsbasis "wird die ÖBB-Holding
AG die ÖBB-Infrastruktur Bau AG mit der Projektentwicklung" des
"Semmeringbasistunnels neu" "beauftragen", wenn eine solche
"Beauftragung" durch das Aktienrecht und das BBG ausgeschlossen ist?
Antwort:
Auch der Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Bau AG
hat mit Umlaufbeschluss eine Entscheidung der Hauptversammlung gemäß § 103 (2)
AktG beantragt, ob auf Basis des nunmehr vorliegenden Finanzierungsvertrages
für die Koralmbahn inkl. Koralmtunnel für das bisherige Projekt
„Semmering-Basistunnel alt“ das Naturschutzverfahren nicht mehr weiter verfolgt
und die Projektentwicklung und die Projektplanung für den
„Semmering-Basistunnel neu“ zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang begonnen
werden soll.
Frage 5:
Welche Anträge des Vorstandes im Zusammenhang mit
dem Semmering-Basistunnel wurden der Hauptversammlung vorgelegt? Mit welchen
Expertisen wurden diese Anträge geprüft? Welche Beschlüsse hat die
Hauptversammlung gefasst? Wer haftet für welche Kosten, die durch diese
Hauptversammlungsbeschlüsse abzuschreiben sind?
Antwort:
Der Vorstand der ÖBB-Holding AG stellte am
23.03.2005 folgenden Antrag an den Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG, welcher per
Rundlaufbeschluss genehmigt wurde:
Antrag:
Der Aufsichtsrat beantragt gemäß § 103 Abs. 2 AktG
eine Entscheidung der Hauptversammlung, ob auf Basis des nunmehr vorliegenden
Finanzierungsvertrages für die Koralmbahn inklusive Koralmtunnel für das
bisherige Projekt „Semmeringbasistunnel alt" das Naturschutzverfahren
nicht mehr weiter verfolgt und die Projektentwicklung und die Projektplanung
für den „Semmeringbasistunnel neu" zwischen Gloggnitz und dem Raum
Langenwang begonnen werden soll .
In der am 30.03.2005 erfolgten Hauptversammlung der
ÖBB-Holding AG fasste der Eigentümervertreter aufgrund dieses Antrages und
einer entsprechenden Beauftragung durch den Ministerrat folgenden Beschluss:
Gemäß dem Beschluss des Ministerrates vom
30.03.2005 wird hiermit auf der Basis des nunmehr vorliegenden
Finanzierungsvertrages für die Koralmbahn inklusive Koralmtunnel beschlossen,
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur Bau AG stellte am
23.03.2005 folgenden Antrag an den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Bau AG,
welcher per Rundlaufbeschluss genehmigt wurde:
Antrag:
Der Aufsichtsrat verlangt gemäß § 103 Abs. 2 AktG
eine Entscheidung der Hauptversammlung, ob auf Basis des nunmehr vorliegenden
Finanzierungsvertrages für die Koralmbahn inklusive Koralmtunnel für das
bisherige Projekt „Semmeringbasistunnel alt" das Naturschutzverfahren
nicht mehr weiter verfolgt und die Projektentwicklung und die Projektplanung
für den „Semmeringbasistunnel neu" zwischen Gloggnitz und dem Raum
Langenwang begonnen werden soll.
In der am 30.03.2005 erfolgten Hauptversammlung der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG fasste der Eigentümervertreter aufgrund dieses
Antrages folgenden Beschluss:
Auf der Basis des nunmehr vorliegenden
Finanzierungsvertrages für die Koralmbahn wird hiermit beschlossen,
Frage 6:
Wie hoch sind die bisher getätigten Ausgaben für das
Projekt "Semmering-Basistunnel" der Bahn?
Antwort:
Von Beginn der Planungsübertragung an die HL-AG bis Ende
2004 sind für das Projekt „Semmering-Basistunnel alt“ rund 93 Mio. € geflossen.
Frage 7:
Auf welcher Projektbasis wurden die Kosten von 1,25 Mrd.
EURO für das neue Semmering-Basistunnelprojekt geschätzt? Wie lange ist das
neue Projekt, wie lange das alte Projekt? Um wie viel teurer kommen zwei
eingleisige Tunnelröhren gegenüber einer zweigleisigen Röhre mit einem
Begleitstollen für den Bereich der hohen Überlagerung?
Antwort:
Die konkreten Fragestellungen hinsichtlich Änderungen des
Projektes „Semmering-Basistunnel neu Gloggnitz – Raum Mürzzuschlag/Langenwang“
gegenüber dem bisherigen Projekt „Semmering-Basistunnel alt“ können derzeit
noch nicht beantwortet werden, da der diesbezügliche Planungsprozess erst beginnt
und in weiterer Folge Trassenvarianten zu untersuchen und zu bewerten sein
werden und daraus eine Vorschlagstrasse auszuwählen sein wird. Die bisherigen
Kostenschätzungen beruhen auf den Kostenberechnungen des bestehenden Projektes
und einem entsprechenden Längenvergleich.
Frage 8:
Gibt es Garantien des Landes Niederösterreich, dass bei
einem neuen Projekt, das durch das gleiche Naturschutzgebiet führt, trotzdem
die Bescheide positiv ausfallen?
Antwort:
Der Planungsraum, in dem die künftige Trassenvariante zu
erarbeiten ist, umfasst
Landschaftsschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete.
Bei der Trassenauswahl werden insbesondere die
Raum- und Umweltaspekte ihren Niederschlag finden müssen, damit die
Verträglichkeit der Trasse mit den Landschaftsschutzbestimmungen des Landes NÖ
erreicht wird. Ein bereits eingesetzter Lenkungsausschuss, in dem die
betroffenen Bundesländer, die ÖBB Infrastruktur Bau AG und das bmvit vertreten
sind, soll nach dem bewährten Vorbild des Lenkungsausschusses bei analogen
Vorhaben dafür Sorge tragen.
Fragen 9 bis 14:
Wie lauten die EU-Regelungen, nach denen das bisher
verfolgte Semmering-Basistunnel-Vorhaben in sicherungstechnischer Sicht einer
Überarbeitung bedürften?
Welche EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen sind dies
(genaue Bezeichnung, Nummer, gültig ab welchem Datum)?
Wie lautet der betreffende Text? (Bitte getreuen Wortlaut
in deutsch und englisch angeben)
Ab welchem Projektstatus eines Projektes sind diese
anzuwenden?
Welche Projekte der ÖBB-Infrastruktur Bau AG sind davon
insgesamt betroffen?
Welche Überarbeitungen werden dabei für jedes einzelne
Projekt vorgeschrieben?
Antwort:
Im Rahmen der Richtlinie 2001/16/ –
Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems ist
derzeit die Ausarbeitung einer TSI SRT (technical specifications for
interoperability, safety in railway tunnels) „Tunnelsicherheit“ in der entscheidenden Phase .
Aufgrund der bisher erarbeiteten Ergebnisse im
relevanten Beratungsgremium, in welchem auch Österreich vertreten ist, ist
davon auszugehen, dass Sicherheitsausgänge im Abstand von max. 500 Meter
vorzusehen sind.
Aus dieser Richtlinie ergibt sich daher aufgrund
der dem Eisenbahnunternehmen durch das Eisenbahngesetz auferlegten
Verpflichtungen die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Projektes
„Semmering-Basistunnel alt“. Diese kann allerdings erst dann umgesetzt werden,
wenn die TSI SRT beschlossen und in Kraft gesetzt ist.
Fragen 15 und 16:
Wie lange dauert die reine Bauzeit für
a. Wien - St. Pölten
b. den Lainzer Tunnel
Wie lange dauerte die Genehmigung für diese noch
ausständigen Verwaltungsverfahren?
c. bei Wien - St. Pölten
d. beim Lainzer Tunnel
Antwort:
a) Der
Baubeginn wurde 2003 vorgenommen, die Fertigstellung für das gesamte Projekt
Neubaustrecke Wien – St. Pölten wird voraussichtlich 2012 erfolgen.
b) Das
Projekt „Lainzer Tunnel“ besteht aus 4 Abschnitten. Für jeden Abschnitt wurde
ein eisenbahnrechtliches Baugenehmigungsverfahren abgewickelt. Die Bescheide
lagen zu folgenden Terminen vor (chronologisch geordnet):
Abschnitt 1: 7/1997
Abschnitt 4: 6/1998
Abschnitt 2: 6/1999
Abschnitt 3: 2/2000
Durch den VwGH wurden die Bescheide der Abschnitte 2, 3 und
4 9/2001 bzw. 11/2001 aufgehoben. In der Folge musste daher das
eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren weitergeführt werden.
Als Ergebnis dieses 2. Verfahrensganges lagen die Bescheide
zu folgenden Terminen vor (chronologisch geordnet):
Abschnitt 4:
6/2002
Abschnitt 3:
9/2004
Abschnitt 2: 12/2004
Auf Grund dieser Sachlage wurde bzw. wird mit den
Bauarbeiten in den einzelnen Abschnitten zu folgenden Terminen begonnen:
Abschnitt 4:
2/1999
Abschnitt 1:
9/1999
Abschnitt 3:
5/2005
Abschnitt 2: 10/2005
Nach dem Abschluss der Rohbauarbeiten wird jeweils mit der
Ausrüstung (Gleise, Fahrleitung, betriebs- und sicherheitstechnische
Ausrüstungen, Ausrüstung der Sicherheitsausstiege) begonnen.
Der Abschluss der Herstellungsarbeiten im gesamten
Projektbereich des „Lainzer Tunnels“ sowie die anschließende Betriebsaufnahme
sind für Mitte 2013 geplant.
Frage 17:
Wie lange dauert die reine Bauzeit für die gesamte
Koralmbahn?
Antwort:
Der Bau des Gesamtprojektes Koralmbahn erfolgt in
Teilabschnitten von denen die Bereiche Graz – Werndorf und Klagenfurt –
Althofen an der Drau bereits im Bau bzw. teilweise fertig gestellt sind. Die
verkehrswirksame Durchbindung des Projekts Koralmbahn soll bis 2016, die
Fertigstellung im Jahr 2018 erfolgen.
Der Teilabschnitt mit der längsten Bauzeit ist
dabei die Errichtung des Koralmtunnels mit einer Bauzeit von rund 8 bis 9
Jahren.
Der nächste Teilabschnitt der demnächst in Bau
gehen wird, ist der Neubauabschnitt Werndorf – Wettmannstätten mit Baubeginn
2006/2007.
Frage 18:
Welche Genehmigungen für die Koralmbahn sind noch
ausständig?
Antwort:
In den Bestandsabschnitten zwischen Graz Hbf. –
Werndorf sowie Klagenfurt –
Althofen an der Drau liegen bereits alle behördlichen Genehmigungen vor,
diese Bereiche sind im Bau.
Für die Neubauabschnitte von Feldkirchen – Althofen
an der Drau sind die UVP-Verfahren abgeschlossen und alle öffentlichen
Erörterungen durchgeführt, wobei für den Teilabschnitt Aich – Althofen an der
Drau die Auflage des Protokolls der öffentlichen Erörterung und die endgültige
Trassenverordnung noch ausständig ist.
Mit freundlichen Grüßen