3168/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr.
Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 30. Juni 2005 unter der Nr. 3199/J an mich eine schriftliche
parlamen-
tarische
Anfrage betreffend internationale Gleichwertigkeit contra innerstaatliche
Degradierung von
Bachelor und sämtlichen FH-Studienabschlüssen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Zusammenhang mit der Entschließung des Nationalrates vom
9. Dezember 2004
ist festzuhalten, daß die im unmittelbaren
Zusammenhang aufgenommenen Ver-
handlungen mit Experten der Sozialpartner Teil der Gesamterarbeitung eines
neuen
Mitarbeiterdienstrechts sind, die gegenwärtig durchgeführt wird.
Der Bund ist im Vertragsbedienstetenrecht
bereits seit längerem vom starren Vorbil-
dungsprinzip abgegangen; schon heute
unterbleibt daher hier eine formale
Anknüpfung an gesetzliche Ausbildungserfordernisse.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Im
Vertragsbedienstetenrecht des Bundes bestehen schon derzeit keine Hürden,
Bakkalaureats-Absolventen
in die Akademiker-Entlohnungsgruppe v1 einzureihen,
da das VBG keine
starren Anstellungserfordernisse vorsieht, sondern der Wertigkeit
der geleisteten Arbeit gegenüber der formalen Vorbildung Vorrang zukommt.
Da das Bologna-Modell
der Trennung zwischen einem Undergraduate-Studium und
einem
Graduate-Studium folgt, wurde hinsichtlich der Ernennungserfordernisse im
BDG
bei Überlegungen zu Änderungen die Einbeziehung von Bakkalaureats-Ab-
solventen in
Akademiker-Verwendungsgruppen nicht als Option gesehen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Im Bundeskanzleramt gibt es derzeit keinen Beamten mit FH-Abschluß.
Hinsichtlich der übrigen Ressorts besteht seitens des Bundeskanzleramts keine
Zuständigkeit.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Bei der Aufstiegsprüfung handelt es
sich um eine bundesinterne Weiterbildungsmög-
lichkeit.
In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, daß in einem neuen Mitarbeiter-
recht
ebenfalls eine neue Regelung anzudenken sein wird.
In meinem Ressort haben derzeit 7 Mitarbeiter einen
Aufstiegskurs absolviert.
Hinsichtlich
der übrigen Ressorts besteht seitens des Bundeskanzleramts keine
Zuständigkeit.
Zahlenmäßig
stellen sich die Aufstiegskurse der Verwaltungsakademie des Bundes
bzw. des Zentrums für Verwaltungsmanagement
wie folgt dar:
Aufstiegskurs Nr. |
Teilnehmer |
Frauen |
Männer |
|
10 |
|
|
|
10 |
|
|
|
13 |
|
|
|
16 |
|
|
|
15 |
|
|
|
15 |
|
|
|
12 |
|
|
|
18 |
|
|
12 |
17 |
3 |
14 |
13 |
17 |
0 |
17 |
14 |
17 |
2 |
15 |
15 |
19 |
3 |
16 |
16 |
18 |
3 |
15 |
17 |
21 |
4 |
17 |
18 |
20 |
1 |
19 |
19 |
21 |
5 |
16 |
20 |
20 |
1 |
19 |
21 |
21 |
5 |
16 |
22 |
22 |
4 |
18 |
23 |
22 |
8 |
14 |
24 |
20 |
4 |
16 |
25 |
21 |
6 |
15 |
26 |
23 |
3 |
20 |
27 |
22 |
6 |
16 |
Summe |
430 |
58 |
263 |
Ab 1982:
Ab 1990:
Über drei Aufstiegskurse sind keine Zahlen vorhanden.
Ab 1982 fanden acht Aufstiegskurse mit insgesamt 109 Teilnehmern statt (nähere
Angaben zum Geschlecht sind leider nicht mehr eruierbar).
Der 27. Aufstiegskurs endet mit dem 3. Semester im Herbst 2005.
Für den 28. Aufstiegskurs ab Herbst 2005 liegen 36 Anmeldungen vor.
Zu den Fragen 14, 15 und 16:
In diesem Zusammenhang wird auf das im
Regierungsprogramm vorgesehene
einheitliche
Bundesmitarbeitergesetz verwiesen, in welchem eine Vielzahl von
Meinungen
aus der Rechtsprechung und der Lehre zu berücksichtigen sein wird.