3171/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ BMF-310205/0089-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3203/J vom 30. Juni 2005 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz – Raum Langenwang (Semmeringbasistunnel neu), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung des "Semmeringbasistunnel neu" ist dahingehend zu verstehen, dass sich die Unterzeichner für die Umsetzung des Gesamtprojektes einsetzen werden. Konkret wird in dieser Erklärung die Aufstockung des Rahmenplans 2005 bis 2010 um den für die Projektentwicklung und die Planungen erforderlichen Betrag von 100 Mio. € beschlossen. In welcher Form der ÖBB-Infrastruktur Bau AG die nach 2010 für die Umsetzung des Gesamtprojektes benötigten Mittel zugeführt werden, wird nach Maßgabe der Liquiditätslage und der Eigenmittelausstattung der ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu entscheiden sein.

Nach Aufnahme der erforderlichen Finanzierungstranchen in den Rahmenplan im Sinne des § 43 Abs. 1 Bundesbahngesetz hat der Bund gemäß § 47 Abs. 1 Bundesbahngesetz dafür zu sorgen, dass der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß dem genehmigten Rahmenplan erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Über Höhe und Form der jeweiligen Mittelzuführung wird laut den Bestimmungen des § 43 Abs. 2 Bundesbahngesetz jährlich entschieden.

 

Darüber hinaus kann der Bundesminister für Finanzen gemäß § 47 Abs. 2 Bundesbahngesetz zur Finanzierung von Schieneninfrastruktur auch Haftungen gemäß § 66 Bundeshaushaltsgesetz für Kreditoperationen übernehmen, um der ÖBB-Infrastruktur Bau AG die Aufnahme von Fremdkapital zu günstigen Konditionen zu ermöglichen.

 

Zu 2.:

Um im Hinblick auf die große Bedeutung der Schieneninfrastruktur für die österreichische Volkswirtschaft die Voraussetzungen für die erforderlichen langfristigen Investitionsentscheidungen durch die Organe der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu schaffen, wird die Bundesregierung jedenfalls dafür sorgen, dass der ÖBB-Infrastruktur Bau AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß dem genehmigten Rahmenplan erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Zu 3.:

Über die Förderungen gemäß § 43 Abs. 2 Bundesbahngesetz wird unter Berücksichtigung der zu Punkt 1. genannten Kriterien jährlich entschieden.


 

Zu 4., 5. und 6.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.