3173/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 26. August 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0090-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3246/J betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:

 

Im anfragegegenständlichen Zeitraum (1. Jänner 2004 bis 6. Juli 2005) wurden bzw. werden im Ministerbüro neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:

 

 

·        Dr. Martin Eichtinger

·        Dr. Ingrid Nemec

·        MMag. Erika Ummenberger-Zierler                               bis 31. Mai 2004

·        Dr. Henrietta Egerth-Stadlhuber                            bis 31. August 2004

·        Mag. Dr. Christian Steyrer

·        Mag. Dr. MAS Johannes Kopf

·        Mag. Dr. Raphael Draschtak                                          bis 30. Juni 2005

·        Dipl.-Ing. Holger Fürst                                                   ab 1. Juli 2005

·        MMag. Dr. Viktor Zorn                                                   

·        Mag. Dr. Roland Weinrauch

·        Dipl.-Ing. Gottfried Steiner

·        Mag. Karin Jessernigg-Putz                                     ab 1. November 2004

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2004 wurden somit insgesamt zehn und zum gegenwärtigen Zeitpunkt (6. Juli 2005) werden insgesamt neun Personen im Ministerbüro beschäftigt.

 

Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei drei Mitarbeitern auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), bei einem Mitarbeiter auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).

Die Rechtsgrundlage bei weiteren acht Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter basierte bzw. basiert auf Arbeitskräfteüberlassungen.

Von diesen acht Arbeitskräfteüberlassungen wurden drei im oben angeführten Zeitraum beendet und jeweils gleichzeitig ein Dienstverhältnis nach dem VBG 1948 begründet und ein Bediensteter in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.

Die jeweiligen Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leiharbeitgeber mit Interessensvertretungen bzw. Kapitalgesellschaften abgeschlossen.

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Mit drei Mitarbeitern wurden Sonderverträge gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt (vorm. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) abgeschlossen, wovon ein Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des VBG und  übersteigt nicht die darin vorgesehenen Bezüge.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden Zahlungen an die Wirtschaftskammer Österreich - Wirtschaftsförderungsinstitut in nachstehend angeführter Höhe getätigt:

 

Jahr

Förderungen

2004

4.473.466,64

2005

1.228.392,61

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten (Personal der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inkl. aller Arbeitgeberanteile), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter des Ministerbüros in den Monaten Jänner 2004 bis Juni 2005 entstanden sind, betragen in den Kalendermonaten:

 

Jänner 2004

75.000

Februar 2004

76.400

März 2004

92.100

April 2004

75.600

Mai 2004

76.000

Juni 2004

118.100

Juli 2004

71.400

August 2004

71.100

September 2004

107.000

Oktober 2004

76.100

November 2004

92.500

Dezember 2004

81.000

Jänner 2005

66.000

Februar 2005

66.000

März 2005

86.700

 

Die Zahlen für das zweite Quartal des Kalenderjahres 2005 können zum heutigen Zeitpunkt auf Grund noch ausstehender Refundierungsvorschreibungen der Arbeitskräfteüberlasser nicht vorgelegt werden.

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

 

Seit 1. Februar 2000 wurden Dr. Michael Losch und Mag. Herbert Preglau nach Verfahren gemäß Ausschreibungsgesetz idgF. mit der Leitung einer Sektion betraut.

Die bestellten Sektionsleiter wurden von der Begutachtungskommission einstimmig als im höchsten Ausmaß geeignet befunden und bekleiden bzw. bekleideten zuvor keine Funktion im Ministerbüro.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird außerhalb des Ministerbüros ein Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt, wobei im Durchschnitt monatliche Personalkosten in Höhe von € 4.116,4 entstehen.

Dieser ist mit Aufgaben der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung betraut.