3173/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 26. August 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0090-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3246/J betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:
Im anfragegegenständlichen Zeitraum (1. Jänner 2004 bis 6. Juli 2005) wurden bzw. werden im Ministerbüro neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:
· Dr. Martin Eichtinger
· Dr. Ingrid Nemec
· MMag. Erika Ummenberger-Zierler bis 31. Mai 2004
· Dr. Henrietta Egerth-Stadlhuber bis 31. August 2004
· Mag. Dr. Christian Steyrer
· Mag. Dr. MAS Johannes Kopf
· Mag. Dr. Raphael Draschtak bis 30. Juni 2005
· Dipl.-Ing. Holger Fürst ab 1. Juli 2005
· MMag. Dr. Viktor Zorn
· Mag. Dr. Roland Weinrauch
· Dipl.-Ing. Gottfried Steiner
· Mag. Karin Jessernigg-Putz ab 1. November 2004
Zum Stichtag 1. Jänner 2004 wurden somit insgesamt zehn und zum gegenwärtigen Zeitpunkt (6. Juli 2005) werden insgesamt neun Personen im Ministerbüro beschäftigt.
Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei drei Mitarbeitern auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), bei einem Mitarbeiter auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).
Die Rechtsgrundlage bei weiteren acht Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter basierte bzw. basiert auf Arbeitskräfteüberlassungen.
Von diesen acht Arbeitskräfteüberlassungen wurden drei im oben angeführten Zeitraum beendet und jeweils gleichzeitig ein Dienstverhältnis nach dem VBG 1948 begründet und ein Bediensteter in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Die jeweiligen Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leiharbeitgeber mit Interessensvertretungen bzw. Kapitalgesellschaften abgeschlossen.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Mit drei Mitarbeitern wurden Sonderverträge gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt (vorm. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) abgeschlossen, wovon ein Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des VBG und übersteigt nicht die darin vorgesehenen Bezüge.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden Zahlungen an die Wirtschaftskammer Österreich - Wirtschaftsförderungsinstitut in nachstehend angeführter Höhe getätigt:
Jahr |
Förderungen |
|
2004 |
€ |
4.473.466,64 |
2005 |
€ |
1.228.392,61 |
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Die Gesamtkosten (Personal der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inkl. aller Arbeitgeberanteile), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter des Ministerbüros in den Monaten Jänner 2004 bis Juni 2005 entstanden sind, betragen in den Kalendermonaten:
Jänner 2004 |
€ |
75.000 |
Februar 2004 |
€ |
76.400 |
März 2004 |
€ |
92.100 |
April 2004 |
€ |
75.600 |
Mai 2004 |
€ |
76.000 |
Juni 2004 |
€ |
118.100 |
Juli 2004 |
€ |
71.400 |
August 2004 |
€ |
71.100 |
September 2004 |
€ |
107.000 |
Oktober 2004 |
€ |
76.100 |
November 2004 |
€ |
92.500 |
Dezember 2004 |
€ |
81.000 |
Jänner 2005 |
€ |
66.000 |
Februar 2005 |
€ |
66.000 |
März 2005 |
€ |
86.700 |
Die Zahlen für das zweite Quartal des Kalenderjahres 2005 können zum heutigen Zeitpunkt auf Grund noch ausstehender Refundierungsvorschreibungen der Arbeitskräfteüberlasser nicht vorgelegt werden.
Antwort zu
den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:
Seit 1. Februar 2000 wurden Dr. Michael Losch und Mag. Herbert Preglau nach Verfahren gemäß Ausschreibungsgesetz idgF. mit der Leitung einer Sektion betraut.
Die bestellten Sektionsleiter wurden von der Begutachtungskommission einstimmig als im höchsten Ausmaß geeignet befunden und bekleiden bzw. bekleideten zuvor keine Funktion im Ministerbüro.
Antwort zu
den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird außerhalb des Ministerbüros ein Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt, wobei im Durchschnitt monatliche Personalkosten in Höhe von € 4.116,4 entstehen.
Dieser ist mit Aufgaben der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung betraut.