3178/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 18. August 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0106-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3316/J betreffend Sonderbeschäftigungsformen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Beschäftigung von ausländischen Künstlern ist, sofern sie die vorgesehenen bewilligungsfreien Zeiträume nicht überschreitet, der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS bloß anzuzeigen. Gegenbestätigungen des AMS sind nicht vorgesehen. Die bloßen Anzeigen werden EDV-technisch nicht erfasst, weshalb  keine Zahlen über kurzfristig beschäftigte Künstler vorliegen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Diese beiden Fragen können nur im Bezug auf die Beschäftigungsbewilligung beantwortet werden, weil nur bei dieser Berechtigungsform der Status "Grenzgänger" bzw. "Pendler" erhoben wird.

 

 

Die im Jahresdurchschnitt mit einer Beschäftigungsbewilligung beschäftigten Grenzgänger/innen bzw. Pendler/innen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

Grenzgänger/innen

1.085

1.931

2.321

1.912

1.882

Pendler/innen

33

31

19

278

1.135

 

 

In diesen Zahlen sind die nach den Grenzgängerabkommen mit Ungarn zugelassenen Grenzgänger/innen, derzeit 2.011, nicht enthalten.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Eine EDV-unterstützte Auswertung von beschäftigten Volontären und Ferial- oder Berufspraktikant/inn/en ist erst seit 2003 möglich.

 

 

2003

2004

Ferial- und Berufspraktikant/inn/en

587

560

Volontäre

1.704

2.156

Volontäre mit Verlängerungen

135

162

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Kontingente, die im Rahmen von Verordnungen zur vorübergehenden Beschäftigung von Ausländern (Saisoniers) erlassen wurden, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine Auswertung von beschäftigten Erntehelfer/inne/n ist erst ab 2001 möglich.

 

Fremdenverkehr:

 

Bundesland

Sommer 2000

Winter

2000/2001

Sommer

2001

Winter

2001/2002

Sommer

2002

Burgenland

330

100

430

150

460

Kärnten

180

100

350

190

400

Niederösterreich

235

160

410

160

460

Oberösterreich

200

200

550

200

780

Salzburg

525

2.360

1.035

2.940

1.035

Steiermark

245

460

445

560

475

Tirol

720

2.760

2.200

3.880

2.510

Vorarlberg

125

550

350

700

405

Wien

360

235

420

50

320

GESAMT

2.920

6.925

6.190

8.830

6.845

 

Bundesland

Winter

2002/2003

Sommer

2003

Winter

2003/2004

Sommer

2004

Winter

2004/2005

Burgenland

150

430

146

430

140

Kärnten

190

460

185

410

190

Niederösterreich

170

410

185

410

175

Oberösterreich

270

780

270

650

300

Salzburg

3.000

1.060

2.880

1.050

2.880

Steiermark

560

475

545

500

545

Tirol

4.080

2.400

3.990

2.300

3.900

Vorarlberg

700

405

681

405

665

Wien

100

300

100

300

100

GESAMT

9.220

6.720

8.982

6.455

8.895

 

 

Landwirtschaft (ohne Erntehelfer/innen):

 

Bundesland

2000

2001

2002

2003

2004

Burgenland

1.500

1.100

850

900

900

Kärnten

200

240

250

280

300

Niederösterreich

3.400

3.770

4.200

3.700

3.700

Oberösterreich

1.500

2.000

2.000

2.400

2.400

Salzburg

50

75

100

255

220

Steiermark

2.400

2.670

2.670

2.900

2.900

Tirol

250

401

500

529

559

Vorarlberg

100

130

150

150

150

Wien

500

700

800

800

850

GESAMT

9.900

11.086

11.520

11.914

11.979

 

 

Erntehelfer/innen:

 

Bundesland

2001

2002

2003

2004

Burgenland

900

1.200

1.500

1.500

Kärnten

30

30

30

30

Niederösterreich

1.300

1.600

2.100

2.100

Oberösterreich

300

300

300

300

Salzburg

5

5

0

0

Steiermark

2.130

2.130

2.130

2.130

Tirol

35

105

120

120

Vorarlberg

65

45

45

45

Wien

50

50

90

90

GESAMT

4.815

5.465

6.315

6.315

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Der durchschnittliche Bestand an befristet Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 AuslBG betrug:

 

·        im Jahr 2000 in der Landwirtschaft 3.374, im Fremdenverkehr 2.091;

·        im Jahr 2001 in der Landwirtschaft 3.544, im Fremdenverkehr 4.203, bei den Erntehelfer/inne/n 680;

·        im Jahr 2002 in der Landwirtschaft 3.946, im Fremdenverkehr 5.166, bei den Erntehelfer/inne/n 1.001;

·        im Jahr 2003 in der Landwirtschaft 4.807, im Fremdenverkehr 5.257, bei den Erntehelfer/inne/n 1.207;

·        im Jahr 2004 in der Landwirtschaft 5.319, im Fremdenverkehr 4.879, bei den Erntehelfer/inne/n 1.504.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Verordnungsermächtigung gemäß § 5 Abs. 3 AuslBG ist erst mit 1.1.2003 in Kraft getreten. Bisher wurde nur eine Verordnung im September 2003 (BGBl. II Nr. 415/2003) erlassen, die eine Verlängerung der Beschäftigungsbewilligungen für Unternehmen der Berufsgruppe der Holzschläger bis zu einer Gesamtdauer von neun Monaten ermöglicht hat. Im Jahr 2003 wurden ca. 50 derartige Verlängerungen erteilt. 

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Anzahl der vom AMS ausgestellten Entsendebewilligungen betrug 2000 1.500, 2001 1.100, 2002 850, 2003 und 2004 je 900.

 

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Kurzfristige Arbeitsleistungen im Sinne des § 18 Abs. 2 AuslBG sind nicht anzeigepflichtig. Es liegen daher keine Daten vor.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Sonderregelung für die bewilligungsfreie Einschulung von drittstaatsangehörigen Arbeitskräften im Rahmen von Joint Ventures ist erst mit 1.1.2003 in Kraft getreten. Im Jahr 2003 wurden 307, im Jahr 2004 437 derartige Anzeigebestätigungen ausgestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Anzeige der Beschäftigung von Ausländern, die im Rahmen zwischenstaatlicher Kulturabkommen beschäftigt werden, wird EDV-technisch nicht erfasst, weshalb keine Daten zur Verfügung stehen.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die Anzahl der ausgestellten Entsendebewilligungen für Künstler, deren Beschäftigung länger als eine Woche dauert, betrug 2000 233, 2001 60, 2002 87, 2003 227 und 2004 195.