3182/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung


 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017  Wien

 

 

 

Wien, am     . August 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Grünewald, Freundinnen und Freunde haben am 06. Juli 2005 unter der Nummer 3232/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „die Umtriebe rechtsextremer und neonazistischer Burschenschafter auf dem Gelände der Universität Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5:

 

Im Vorfeld eines Symposions an der Universität Wien, Neues Institutsgebäude, Hörsaal III erfolgte am 11. Juni 2005 der Einsatz von Exekutivkräften zur Sicherung der Veranstaltung. Der freie Zutritt zum Gebäude selbst und zu dort stattfindenden Lehrveranstaltungen wurde von den Einsatzkräften nicht unterbunden. Auch wurden durch die Exekutivkräfte keine Lehrveranstaltungen beendet bzw. Studierende oder Lehrpersonal zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert.

 

Zur Rechtsgrundlage kann daher nur allgemein ausgeführt werden, dass ein allfälliges polizeiliches Einschreiten abhängig ist von der Situation und Entwicklung vor Ort und seine Rechtsgrundlage – je nach Sachverhalt – in verschiedenen Normen finden kann, insbesondere im Sicherheitspolizeigesetz, im Strafrecht, im Veranstaltungsgesetz oder im Vereins- und Versammlungsgesetz.

 

 

Zu den Fragen 2, 6 und 7:

 

Nachdem der unmittelbare Veranstaltungsort, der Hörsaal III des Neuen Institutsgebäudes, offensichtlich voll besetzt war, wurden vom Ordnerdienst keine Personen in den Hörsaal eingelassen. Eine Zusammenarbeit der Exekutivkräfte mit dem Ordnerdienst erfolgte in erforderlichem – und bei gleich gelagerten Anlässen üblichen – Ausmaß. Der Ordnerdienst bzw. Veranstaltungsverantwortliche war an den zum Saaleingang errichteten Sperren anwesend. Die Anwendung körperlicher Gewalt wurde von den Dienst versehenden Exekutivkräften nicht beobachtet.

 

Zu Frage 8:

 

Die Berichte geben Aufschluss über einsatztaktische Grundsätze die auch bei zukünftigen Einsätzen von Bedeutung sind, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass diese nicht im Wortlaut wiedergegeben werden können.